Die Erziehung der Kinder, berufliche Herausforderung sowie familiäre Verpflichtungen prägen den Alltag vieler Mütter. Stress, ständiger Zeitdruck und Müdigkeit lassen sich oft nicht vermeiden. Dies erhöht das Krankheitsrisiko der Mütter und oft auch der Kinder. Kommen dann noch Krankheiten und andere Schwierigkeiten im sozialen Umfeld hinzu, kann die Belastung schnell zu groß werden. Schlafstörungen sowie Selbstzweifel sind dabei erste Anzeichen und können sich mit der Zeit zu schweren physischen und psychischen Erkrankungen entwickeln. Show Mütter und Väter haben einen Rechtsanspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen. Diese Leistung wird dann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme durchgeführt. Auch Väter haben seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern eine Kur durchzuführen. Abzugrenzen ist eine Mutter/Vater-Kind-Kur von einer medizinischen Reha für Kinder und Jugendliche, bei denen Eltern als Begleitpersonen mit aufgenommen werden können. Auch ist es möglich, dass Eltern ihre Kinder mit zur Reha nehmen, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. ZieleWährend der meist 3 wöchigen Kurmaßnahme steht die Kräftigung der Gesundheit von Mutter/Vater und Kind im Vordergrund. Durch Bewegung und gesunde Ernährung soll der Körper regeneriert und gestärkt werden. Durch Gespräche mit dem medizinisch therapeutischen Personal, den Psychologen und den vielen anderen, auf die Bedürfnisse von Mutter/Vater und Kind abgestimmte Personalbesetzung und dem Austausch mit anderen Patienten sollen Stress und Probleme abgebaut werden. Die Entlastung von den Alltagsaufgaben sorgt dafür, dass die Patienten mehr Zeit für ihre Kinder haben. Viele gemeinsame Aktivitäten sorgen für neue Erlebnisse und festigen die Mutter/Vater-Kind-Beziehung. Ein individuell abgestimmter Therapieplan berücksichtigt die gesundheitliche Situation der Mutter/des Vaters und legt mehrdimensional konkrete Behandlungen bzw. Therapiemaßnahmen fest. Auch wird die persönliche Lebenssituation berücksichtigt und gezielt Unterstützungsmaßnahmen identifiziert. Vater-Kind-KurmaßnahmenImmer mehr wird auch für Männer die Vereinbarkeit von Job, Kindern, Partnerschaft und anderen Verpflichtungen zur Herausforderung. Oft zeigt sich dies in langanhaltender Erschöpfung, Abgeschlagenheit, Reizbarkeit und dem Gefühl, besonders den Pflichten als Vater nicht mehr nachzukommen. Vater-Kind-Kurmaßnahmen finden in eigenen Einrichtungen oder in Mutter-Kind-Kliniken statt, dann in Kleingruppen von mehreren Vätern und Kindern. Meist haben diese Kurkliniken ein spezielles Konzept, welches auf Väter spezialisiert ist. Dies zeigt sich bspw. bei der Zusammenstellung der Therapiemaßnahmen. Wie auch bei einer Mutter-Kind-Kur steht die Gesundheit sowie die Stärkung der Vater-Kind-Beziehung im Vordergrund der Kur. Voraussetzungen und Beantragung einer KurEntsprechend §§ 24 und 41 SGB V haben Mütter und Väter einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind der zuständige Kostenträger für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Als Voraussetzung für die Bewilligung der Kur muss ein Gesundheitsproblem vorliegen, welches direkt mit der hohen Beanspruchung und Belastungen im Zusammenhang steht. Der Hausarzt entscheidet beim Ausfüllen eines Attestes, ob die Mutter/Vater-Kind-Kur als eine Vorsorgemaßnahme oder eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt wird. Liegt das ärztliche Attest vor, kann die Kur bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Anders als bei medizinischen Maßnahmen sonst üblich gilt bei Mutter/Vater-Kind-Kuren nicht der Grundsatz, dass ambulante Einrichtungen einer stationären Behandlung vorgezogen werden sollen. Die Krankenkassen machen nach Bewilligung der Anträge den Familien Vorschläge mit in Frage kommenden Kurkliniken. Patienten können jedoch das Wunsch- und Wahlrecht nutzen und unabhängig von den Vorschlägen der Kostenträger eine Klinik selbst auswählen, sofern sie für die Behandlung geeignet ist. Artikel vom Expertengremium Reha lektoriert, 10.08.2018 Beitrag jetzt teilenE-MailTwitterFacebookWhatsappDRK - Zentren für Gesundheit und Familie Alle 4 Jahre haben Erziehende Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen und/oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen. Ist eine Kur vorzeitig
begründet, kann auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist ein Antrag gestellt werden. Kann ich als Vater eine Vater-Kind-Maßnahme
durchführen? Auch Männer in Familienverantwortung können eine Vater-Kind-Kur beantragen. In unseren Einrichtungen in Plön und auf Pellworm nehmen wir zu bestimmten Terminen auch Väter mit
ihren Kindern auf. Haben ALG-Empfänger Anspruch auf eine
Mutter-Kind-Kur? Auch Bezieherinnen von ALG haben uneingeschränkten Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur. Im Einzelfall kann auch die tägliche Zuzahlung reduziert werden oder ganz
entfallen. Alle erforderlichen Schritte zur Beantragung erfahren Sie unter Attest. Benötige ich ein ärztliches Attest?Bitte lassen Sie für sich und jedes einzelne Kind jeweils ein Attest ausfüllen. Je ausführlicher die Atteste ausgefüllt sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die erforderlichen Attest-Formulare sind in der ärztlichen Praxis-Software hinterlegt und können vom Arzt direkt bearbeitet werden. Mehr dazu unter Ihr Weg zur Kur – Schritte zur Kur. Aufenthaltsdauer. Wie lange dauert der Kuraufenthalt?In der Regel dauern die Kuren 3 Wochen. Sofern es medizinisch erforderlich ist, kann die Krankenkasse einer Kurverlängerung zustimmen. Die Verlängerung kann nur von den Ärzten der Kurklinik beantragt werden. Kinder. Kann ich mehrere meiner Kinder mitnehmen?Kinder (von 6 Monaten bis zu 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren), die zu Hause nicht betreut werden können, können an der Maßnahme teilnehmen. Kosten. Wer übernimmt die Kosten der Vorsorgemaßnahme?Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die vollen Kosten (ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) für eine medizinisch notwendige Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur zu übernehmen. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung (Eigenanteil) beträgt 10 Euro pro Kalendertag. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Reduzierung des Eigenanteils bzw. eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Ihrer Krankenkasse beantragen: Die Selbstbeteiligung bei Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel darf gesetzlich nicht über 2% des Bruttoeinkommens liegen. Den erforderlichen Befreiungsantrag erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist keine Zuzahlung zu leisten. Die privaten Krankenkassen beteiligen sich abhängig vom Versicherungsumfang an den Kosten der Kurmaßnahme. Nehmen Sie ggf. vorab Kontakt zu Ihrer PKV auf, um die Höhe des Zuschusses zu erfragen. Die DRK-Zentren sind als beihilfefähig anerkannt! Wer übernimmt die Fahrtkosten? Die Krankenkassen übernehmen die Reisekosten, abzüglich der gesetzlichen Eigenbeteiligung. Die gesetzliche Zuzahlung für die Fahrt beträgt zwischen 5 und 10 Euro pro Person und Fahrt. Die Kosten des Gepäcktransports werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Urlaub. Muss ich Urlaubstage für die Kur nehmen?Werden die Kosten der stationären medizinischen Maßnahme von einem Sozialleistungs-träger übernommen (z. B. von der Krankenkasse) hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten. Urlaubstage dürfen nicht angerechnet werden. Schulkinder sollten von der Schule befreit werden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und die zuständigen Lehrer. Wunsch- und Wahlrecht. Kann ich auf die Auswahl der Kurklinik Einfluss nehmen?Bei Bewilligung einer stationären Maßnahme kann die/der Versicherte nicht völlig selbständig die Einrichtung festlegen; vielmehr bestimmt die Krankenkasse die Einrichtung sowie den Zeitpunkt und den Umfang der Maßnahme. Die Krankenkasse darf die Auswahl aber nicht nach Belieben treffen, sondern ist daran gebunden, ihr Ermessen pflichtgemäß auszuüben, d. h. sie muss gemäß den in den §§ 23 (Vorsorge) und 40 SGB V (Rehabilitation) und weiteren Vorgaben des Sozialgesetzbuches genannten Ermessensgesichtspunkten und auch das Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX beachten und miteinander abwägen. Mit dem „Wunsch- und Wahlrecht“ haben Versicherte das Recht zur Mitsprache bei der Auswahl einer für sie und ihre Kinder geeigneten Vorsorge-Einrichtung. Zu den sogenannten "berechtigten Wünschen" von Müttern und Vätern bei der Wahl einer geeigneten Kurklinik gehören u.a. die Berücksichtigung von Schwerpunktmaßnahmen bei speziellen Erkrankungen, z. B. Epilepsie oder Trauerbewältigung, spezielle Therapieangebote oder besondere Angebote der Kinderbetreuung. Auch die Größe der Klinik sowie die Entfernung vom Wohnort soll auf Wunsch Berücksichtigung finden. Unsere Beratungsstelle berät und unterstützt Sie gern kostenfrei bei Ihren Fragen. Haben Sie Fragen?Wir beraten Sie gern! Unser Qualitätsversprechen… lösen wir in der täglichen Arbeit mit unseren großen und kleinen PatientInnen ein. Die DRK-Zentren für Gesundheit und Familie sind
Mehr zu unserem Qualitätsmanagement Beratung & ReservierungUnsere Beratungsstelle der DRK-Kur und Reha gGmbH in Kiel
Free 0800 / 664 56 91 Was sind Gründe für eine MutterWelche Faktoren gelten als Voraussetzung, um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen? mütterspezifischen Belastungen, wie z.B. Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf, alleinerziehend, Erziehungsschwierigkeiten, verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder.
Wie schnell bekommt man einen MutterDie Voraussetzung für eine Mutter-Kind-Kur ist das Vorliegen eines gesundheitlichen Problems. Dazu zählen u. a. starke Erschöpfung, Kopf- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit, Unruhe- und Angstgefühle, Magen-Darm-Probleme oder Schlafstörungen. Auch Belastungen innerhalb der Familie können ein Anlass sein.
Was braucht man alles für eine MutterDie Pack- und Checkliste als Download.. Kleidung: - Unterwäsche. - Socken, Strümpfe. ... . Kosmetik/Körperpflege: - Zahnbürste, Zahnpasta. - Duschgel, Haarshampoo. ... . Sonstiges: - Fotoapparat. - Brille, Sonnenbrille. ... . Für die Kinder: - besondere Verpflegung (z.B. Milchnahrung, Gläschen, Brei) für die ersten Tage.. Was muss ich tun um eine Kur zu bekommen?Kur beantragen In fünf Schritten zur Kur – So gehts. Sie benötigen: Termin beim Arzt. ... . Schritt 1 – Gespräch mit dem Arzt. ... . Schritt 2 – Arzt füllt Antrag auf Kur aus. ... . Schritt 3 – Antrag bei der Kasse abgeben. ... . Schritt 4 – Widerspruch, wenn abgelehnt wird. ... . Schritt 5 – Kur innerhalb von vier Monaten antreten.. |