Was passiert wenn ich zwei Jobs habe?

Mehr als drei Millionen Deutsche haben einen Nebenjob – so viele wie nie. Gründe dafür: finanzielle Notwendigkeit und die Abgabenfreiheit. Arbeitnehmer, die einen Nebenjob annehmen, müssen dabei einiges beachten. Was rechtlich gilt.

Harald Czycholl

Was passiert wenn ich zwei Jobs habe?
Nach dem Hauptjob noch professionell eine Wohnung renovieren? Wer einen Zweitjob hat, muss arbeitsrechtlich einiges beachten. - © Africa Studio/Fotolia.com

Noch nie hatten in Deutschland so viele Menschen einen Nebenjob wie derzeit. So stieg die Zahl der Mehrfachbeschäftigten innerhalb der vergangenen 15 Jahre kontinuierlich von knapp 1,4 auf rund 3,4 Millionen bis Mitte 2018 an. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Allein ab Mitte 2017 ist die Zahl um rund 150.000 Nebenjobber gestiegen. Dabei wählen die Beschäftigten mit Zweitjob als häufigste Kombination eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens einem Minijob. Rund 2,9 Millionen Menschen nutzen dies. In knapp 330.000 Fällen wurden dagegen mindestens zwei sozialversicherungspflichtige Jobs kombiniert.

Ausgewertet hat die Zahlen das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der BA. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg sieht das IAB in   Vergünstigungen für Zweitjobs, die die Politik im Zuge der Hartz-Reformen im Jahr 2003 beschlossen habe. Denn seitdem ist der Hinzuverdienst für die Beschäftigten in einem Minijob praktisch steuer- und abgabenfrei. Als weiteren Grund nennt die Linke, dass für immer mehr Beschäftigte das Einkommen aus einem Job nicht mehr ausreiche.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, erklärt dazu: "Der überwiegende Teil dürfte aus purer finanzieller Not mehr als einen Job haben und nicht freiwillig." So belegt auch die Studie, dass Nebenjobber im Schnitt in ihrem Hauptjob deutlich weniger verdienen als Menschen ohne Nebenjob. Demnach bekommen Nebenjobber in ihrer Hauptbeschäftigung im Schnitt etwa 570 Euro im Monat weniger als Personen mit nur einem Job.

Das IAB weist aber dennoch auf eine breite Streuung der Nebenjobs über viele Branchen hin und darauf, dass auch die Freude an einem Zweitjob oder das Prestige Gründe dafür seien, warum Arbeitnehmer auch nach dem eigentlichen Feierabend weiter arbeiten gehen – etwa der Universitätsprofessor, der als Berater in Wirtschaft oder Politik tätig ist, oder aber der Fließbandarbeiter, der abends gegen Entgelt Konzerte mit der Band gibt.

Nebenjobs: Das gilt rechtlich

So hat in Deutschland derzeit etwa jeder elfte Arbeitnehmer hierzulande hat mindestens einen Nebenjob. Dagegen kann der Hauptarbeitgeber erstmal nichts machen. Allerdings gilt es, einige Regeln zu beachten.

"Grundsätzlich gilt, dass jeder neben seinem Hauptberuf auch noch einer Nebentätigkeit nachgehen darf", sagt Matthias Jacobs, Professor für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School (BLS) in Hamburg. Das ist schon durch das Grundgesetz garantiert: In Artikel 12 ist die Berufsfreiheit festgeschrieben – und diese Freiheit gilt auch für die Annahme eines Nebenjobs.

Der Arbeitnehmer sei nicht dazu verpflichtet, seine gesamte Arbeitskraft nur einem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, erläutert Jacobs. Gegenüber seinem Hauptarbeitgeber sei er nur zur Verrichtung der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit verpflichtet. Außerhalb dieser Arbeitszeit sind Arbeitnehmer prinzipiell frei, ihre Arbeitskraft auch anderweitig anzubieten – solange sie sich an bestimmte Regeln halten. Denn gesetzliche wie auch betriebliche Vorgaben schränken die Möglichkeiten eines Zusatzerwerbs ein.

Wochenarbeitszeit und Ruhezeiten

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Arbeitnehmern eine Tagesarbeitszeit von maximal acht Stunden. Unter Berücksichtigung des Samstags ergibt sich daraus eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden. Vorübergehend ist sogar ein Zehn-Stunden-Tag und damit eine 60-Stunden-Woche erlaubt, sofern diese Verlängerung innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten oder 24 Wochen auf durchschnittlich 8 Stunden ausgeglichen wird. Dabei werden die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet. "Den Arbeitgeber trifft die Pflicht die Einhaltung der Höchstarbeitszeit zu überwachen", sagt Arbeitsrechts-Professor Jacobs. "Daher hat er das Recht, solche Nebentätigkeiten zu verbieten, die zu einer Überschreitung der Höchstarbeitszeit führen."

Nach Beendigung ihres Arbeitstages müssen Arbeitnehmer eine gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden einhalten, bevor sie wieder arbeiten dürfen. Dabei zählt nicht der Feierabend des Hauptarbeitsverhältnisses, sondern das Ende sämtlicher beruflicher Tätigkeiten. Wer seinen also seinen Arbeitstag morgens um 8.00 Uhr beginnt, muss spätestens um 21.00 Uhr auch seine nach Dienstschluss ausgeübte Nebentätigkeit beenden, um die gesetzliche Ruhezeit einzuhalten.

Urlaub und Krankheit

Auch hinsichtlich ihres Urlaubs müssen Arbeitnehmer, die einem Nebenerwerb nachgehen, aufpassen. Denn der Urlaub ist zur Erholung gedacht – und nicht, um sich endlich intensiv dem Zweitjob widmen zu können. Das schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor.

Grundsätzlich sind Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses z.B. in einer Nebenbeschäftigung ausübt, während des Urlaubs nicht nach § 8 Bundesurlausgesetz verboten. Jedoch widerspricht eine Erwerbstätigkeit dem Urlaubszweck, wenn sie die für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Auffrischung der Arbeitskräfte des Arbeitnehmers verhindert. Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

Wer z. B. nebenberuflich auf einer Baustelle jobbt, wird schwer argumentieren können, dass das den Zweck des Urlaubs erfüllt. Eine laufende Feierabend- oder Wochenendbeschäftigung muss jedoch während der Urlaubszeit nicht unterbrochen werden. Denn der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, auch für seine Nebentätigkeit Urlaub zu nehmen. Bedingung: er hat diese zuvor bereits über eine längere Zeitspanne ausgeübt.

Eine Krankschreibung gilt für den Haupt- wie für den Nebenjob gleichermaßen: Wer krankgeschrieben dem Hauptjob fernbleibt, zugleich aber nebenberuflich arbeitet, bewegt sich auf dünnem Eis und riskiert im Extremfall die Kündigung. "Aber nicht jede Nebentätigkeit ist während einer Krankheit untersagt", schränkt BLS-Professor Jacobs ein.

Es ist eine Frage des Einzelfalls – und es kommt darauf an, welche Art der Erkrankung vorliegt und welche Art der Nebentätigkeit ausgeübt wird. "Untersagt sind nur solche Beschäftigungen, die der Genesung des Arbeitnehmers abträglich sind, indem sie dessen Heilungsprozess verzögern", erklärt Jacobs. Das sei vor allem bei Nebentätigkeiten anzunehmen, die in der körperlichen Belastung mit der Haupttätigkeit vergleichbar sind.

Wettbewerbsverbot und Arbeitsvertrag

Wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers bedroht sind, ist die Ausübung eines Nebenjobs unzulässig. Wer nach Feierabend für die Konkurrenz arbeitet , verletzt das Wettbewerbsverbot – und riskiert Abmahnung, Kündigung und womöglich Schadensersatzansprüche. Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Hauptberuf nicht durch den Nebenjob beeinträchtigt werden.

Zwar müssen Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber grundsätzlich nur dann angezeigt werden, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung eine entsprechende Klausel enthalten.

Doch um sicher zu gehen, dass der Zweitverdienst den eigentlichen Broterwerb nicht gefährdet, sollte man seinen Arbeitgeber immer über Nebenbeschäftigungen informieren. "Die Regelungen sind oft Auslegungssache und von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten", heißt es bei der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung. Aber wenn der Arbeitnehmer alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben befolgt und keine Beeinträchtigung seiner Hauptbeschäftigung vorliegt, steht einem Zweitjob nichts entgegen.

Fallstricke bei Nebenjobs: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Klauseln in Arbeitsverträgen: In der freien Wirtschaft gibt es zwar keine Generalvorschriften wie im öffentlichen Dienst und somit keinen Erlaubnisvorbehalt des Arbeitgebers für einen Nebenjob. Trotzdem enthalten die meisten Arbeitsverträge eine Regelung darüber, den Arbeitgeber über einen Nebenjob in Kenntnis zu setzen oder seine Zustimmung einzuholen. Arbeitnehmer sollten in jedem Fall mit ihrem Chef sprechen, selbst wenn unklar ist, ob eine Zustimmung notwendig ist. Wird der Nebenjob verschwiegen, und der Chef erfährt davon, kann das unnötig das Hauptarbeitsverhältnis belasten.

Hauptjob geht vor: In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber dem Angestellten verbieten, einen Nebenjob auszuüben. Das gilt zum Beispiel, wenn die Nebentätigkeit sich womöglich negativ auf die Haupttätigkeit auswirkt, etwa weil ein hohes Verletzungs- oder Krankheitsrisiko besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Angestellte als Nebenjob Kickboxen unterrichtet.

Konkurrenz: Ein zweites Ausschlusskriterium ist eine Tätigkeit beim Wettbewerber. So kann der Arbeitnehmer in seinem Nebenjob nicht für die Konkurrenz arbeiten. Ein Mechatroniker einer BMW- oder Mercedes-Werkstatt dürfte abends zum Beispiel nicht zusätzlich noch in einer freien Werkstatt tätig sein.

Arbeits- und Ruhezeit: Die gesetzlich zugelassene Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden. Nach einem acht Stunden Tag im Büro sind drei Stunden als Barkeeper also schon zu viel. Außerdem müssen die Arbeitnehmer die Erholungszeit einhalten: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden liegen.

Urlaub: Nebentätigkeiten sind auch während des gesetzlichen Mindesturlaubs tabu. Das sind bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Stehen dem Arbeitnehmer mehr Urlaubstage zur Verfügung, könnte er an diesen theoretisch arbeiten. Viele Arbeitgeber sehen das allerdings nicht gern. Immerhin gewährt er den zusätzlichen Urlaub zur Erholung.

czy/dpa

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Ist es erlaubt 2 Jobs zu haben?

Es ist erlaubt, mehrere Jobs zu haben. Allerdings haben Sie gegenüber dem jetzigen Arbeitgeber eine Treuepflicht. Sie dürfen also keine zusätzliche Tätigkeit ausüben, die ihn konkurrenziert oder sonstwie seine berechtigten Interessen verletzt – sich bei der direkten Konkurrenz zu bewerben, liegt also nicht drin.

Wie viel Steuern muss ich zahlen bei 2 Jobs?

Nebentätigkeit und Steuer Die Zweit-Beschäftigung wird – bei Einkünften über 450 Euro im Monat – nach Steuerklasse VI besteuert. Die Abzüge sind dabei zunächst hoch. Aber: Im Endeffekt wird Job 2 wie Job 1 besteuert. Die zu viel gezahlte Steuer wird im Folgejahr auf Antrag erstattet.

Was muss ich beachten wenn ich 2 Jobs habe?

Grundsätzlich darf man in Deutschland mehrere Jobs gleichzeitig ausüben. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Jobs nicht miteinander kollidieren. Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass die Gesamtarbeitszeit täglich 8 Stunden je Werktag (Montag bis Samstag) nicht überschreiten darf.

Wer zahlt Krankenversicherung bei 2 Jobs?

Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Zweitjob ausüben, müssen dafür grundsätzlich keinen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlen. Voraussetzung: Der Nebenjob ist ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung.