Was kann ich dazuverdienen wenn ich arbeitslos bin

Arbeitslose können neben dem Leistungsbezug einen Minijob ausüben. Dies kann sich allerdings auf die Höhe des Arbeitslosengelds auswirken. Erfahren Sie, warum kurzfristige Minijobs für Arbeitslose grundsätzlich ausgeschlossen sind und was noch zu beachten ist.

450-Euro-Minijobs sollen Arbeitslosen als Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Das kurz- bis mittelfristige Ziel ist eine mehr als geringfügige sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigung. Übersteigt das Einkommen des Arbeitslosen bestimmte Freibeträge, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

Arbeitslos nach den Vorschriften der Arbeitsförderung

Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Beschäftigungslosigkeit),
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Beschäftigungslos sind auch Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, deren Arbeitszeit jedoch weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer sind unschädlich. Insofern können auch Arbeitnehmer, die einen 450-Euro-Minijob ausüben, beschäftigungslos sein, weil sie schon alleine wegen des gesetzlichen Mindestlohnes in der Regel unter 15 Stunden in der Woche arbeiten.

Arbeitslosengeld und Minijob: Freibeträge beim Arbeitslosengeld

Der beschäftigungslose Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist verpflichtet, nebenbei erzielte Einkommen anzugeben. Es gelten aber Freibeträge, die nicht auf die Leistung angerechnet werden. Grundsätzlich gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I ein Freibetrag von 165 Euro und für Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Freibetrag von 100 Euro. Entscheidend ist das Nettoeinkommen. Darüber hinaus erzielte Arbeitsentgelte aus einer Beschäftigung führen grundsätzlich zu Leistungskürzungen.

Keine Besonderheiten für Arbeitgeber bei einem arbeitslosen 450-Euro-Minijobber

Stellen Arbeitgeber Arbeitslose als 450-Euro-Minijobber ein, sind keine Besonderheiten im Melde- und Beitragsrecht zu beachten. Der Minijobber ist mit Personengruppe 109 und dem entsprechenden Beitragsgruppenschlüssel bei der Minijob-Zentrale zu melden und die entsprechenden Abgaben sind monatlich zu zahlen.

Beitragsgruppenschlüssel

6 1 0 0 – Minijobber ist gesetzlich krankenversichert + rentenversicherungspflichtig

6 5 0 0 – Minijobber ist gesetzlich krankenversichert + von der RV-pflicht befreit

Sofern das Arbeitsentgelt den für den Leistungsbezug des Arbeitnehmers geltenden Freibetrag überschreitet, hat dies keine Auswirkungen auf den Minijob. Dies betrifft allein den Arbeitnehmer in seiner Beziehung zur Arbeitsverwaltung.

Arbeitslos und kurzfristige Beschäftigung: Berufsmäßigkeit beachten

Kurzfristige Minijobs sind auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet. Diese zweite Variante des Minijobs ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Beschäftigung vom Arbeitnehmer nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßigkeit ist bei Arbeitslosen aber immer zu unterstellen, weil für diese Personengruppe jede Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies gilt auch bereits für Aushilfen, die ohne Leistungsbezug ausbildung- oder arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro nicht, ist keine Berufsmäßigkeit zu prüfen.

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Sachverhalt

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld I, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 12 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 261 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 255,78 EUR. Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigkeit verzichtet.

Welcher Betrag wird auf das Arbeitslosengeld I angerechnet?

Ergebnis

Bei der Aushilfstätigkeit handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Der Arbeitgeber trägt die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung von 28 % (15 % RV, 13 % KV). Der Arbeitnehmer übernimmt die pauschale Lohnsteuer von 2 %.

Der monatliche Freibetrag für Nebeneinkommen bei Arbeitslosengeld I beträgt 165 EUR.

 
Berechnung für die Aushilfe
Netto-Entgelt 255,78 EUR
Freibetrag (ALG I) - 165,00 EUR
Anrechnungsbetrag auf das Arbeitslosengeld 90,78 EUR

Das Netto-Nebeneinkommen übersteigt den Freibetrag um 90,78 EUR. Das Arbeitslosengeld wird um diesen Betrag gekürzt.

Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeit folgende Beträge an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abführen:

 
Rentenversicherung: 15 % v. 261 EUR 39,15 EUR
Krankenversicherung: 13 % v. 261 EUR + 33,93 EUR
U1 (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit): 0,9 % v. 261 EUR + 2,35 EUR
U2 (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft): 0,29 % v. 261 EUR + 0,76 EUR
Insolvenzgeldumlage: 0,09 % v. 261 EUR + 0,23 EUR
Pauschale Lohnsteuer: 2 % v. 261 EUR + 5,22 EUR
Gesamt 81,64 EUR
Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ist von der Branche des Betriebs abhängig.
   
Lohnabrechnung des Arbeitgebers  
Bruttolohn 261,00 EUR
Pauschale Lohnsteuer: 2 % v. 261 EUR - 5,22 EUR
Nettolohn 255,78 EUR

Hinweis

Die Aushilfskraft ist verpflichtet die Nebentätigkeit umgehend der Agentur für Arbeit zu melden. Hierfür muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung über Nebeneinkommen ausfüllen und der Aushilfe aushändigen bzw. direkt an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Achtung

Sozialversicherungsfalle: Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden, besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Bei einer Nebenbeschäftigung von 15 Stunden liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor.

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Wie viele Stunden darf man arbeiten wenn man arbeitslos ist?

Du darfst nicht mehr als 14 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeitest Du 15 oder mehr Stunden, giltst Du nicht mehr als arbeitslos. Du hättest dementsprechend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 138 SGB III).

Wird 450 Euro Job auf Arbeitslosengeld 2 angerechnet?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und einen 450 Euro Minijob annehmen, reduziert sich Ihr ALG II im Regelfall um 280 Euro. Von den 450 Euro sind zunächst 100 Euro pauschal anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 350 Euro sind nur 20 Prozent, also 70 Euro, anrechnungsfrei.

Was ist ein 165 Euro Job?

Die Bezeichnung ist ein wenig irreführend: Denn die 165 Euro sind beim Nebenjob in der Arbeitslosigkeit nicht die Verdiensthöchstgrenze, sondern der Freibetrag. Wenn du etwas zum Arbeitslosengeld I dazuverdienst, wird dir dein Nettoeinkommen vom Arbeitslosengeld abgezogen – bis auf eben jene 165 Euro.

Was zieht das Jobcenter bei 450 Euro Job?

Fragen & Antworten. Was bleibt von 450 Euro Job bei Hartz 4? Wenn Sie 450 EUR verdienen, können Sie 100 EUR anrechnungsfrei behalten, von den restlichen 350 EUR werden 80 % angerechnet.