Welche bedeutung hat der kalkulatorische unternehmerlohn als zusatzkosten

Der Kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den Kalkulatorischen Kosten. Er wird angesetzt, wenn ein Unternehmer sich oder seinen mitarbeitenden Angehörigen für die Tätigkeit im Unternehmen kein Gehalt zahlt. In diesem Fall handelt es sich um Zusatzkosten. Dies kommt vor allem in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (OHG, KG) aber auch bei Inhabern kleiner Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) vor. Es gibt aber auch Fälle bei denen das Gehalt nicht marktgerecht ist. Hier handelt es sich um Anderskosten.

Der Kalkulatorische Unternehmerlohn wird in der Kostenrechnung eingesetzt um das Ergebnis des Unternehmens mit dem anderer Unternehmen vergleichbar zu machen, zum Beispiel für Unternehmensbewertungen (bei M&A) und beim Benchmarking.

Anzeige

Welche bedeutung hat der kalkulatorische unternehmerlohn als zusatzkosten

Ermittlung

Als Kalkulatorischer Unternehmerlohn ist ein nach Tätigkeit, Branche und Unternehmensgröße übliches Gehalt zu ermitteln. Das kann mittlerweile leicht über diverse Veröffentlichungen von Gehaltsvergleichen geschehen. Auch die Personalnebenkosten mit den üblichen Abgabesätzen für die Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger üblicher Nebenleistungen sind zu berücksichtigen.

Seifenformel

Die manchmal noch zur Berechnung empfohlene Seifenformel (Kalkulatorischer Unternehmerlohn = Quadratwurzel aus dem Umsatz mal 18) sollte nicht mehr verwendet werden, da sie meist zu keinen marktüblichen Kosten führt.

Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn wird dann in der Kostenrechnung eines Unternehmens berücksichtigt, wenn bei inhabergeführten Unternehmen, beispielsweise Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften die Inhaber oder Hauptanteilseigner für ihre Tätigkeit im Unternehmen keine feste Entlohnung erhalten. Oftmals partizipieren die Inhaber nur am Gewinn des Unternehmens.

Unternehmerlohn: Wie du dein eigenes Gehalt kalkulierst, erfährst du im Billomat-Magazin

Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sollte berücksichtigt werden, da bei der Einstellung eines externen Geschäftsführers diesem ein Gehalt gezahlt werden müsste. Dadurch entstehen dem Unternehmen Kosten. Wenn der geschäftsführende Gesellschafter kein fixes Gehalt erhält, entstehen diese Kosten nicht. Unternehmen dürfen in diesen Fällen daher Kosten in der Kostenrechnung ansetzen, die der Höhe der Entlohnung eines Geschäftsführers entspricht, der keine Anteile am Unternehmen hält.

[xyz-ihs snippet=“Flexible-Buchhaltung“]

Kalkulatorischer Unternehmerlohn in der Kostenrechnung

In der Praxis erweist sich die Ermittlung eines angemessenen kalkulatorischen Unternehmerlohns als schwierig. Der Gesetzgeber hat allerdings vorgeschrieben, dass das durchschnittliche Gehalt der Geschäftsführer anderer Unternehmen aus der gleichen Branche und mit der gleichen Unternehmensgröße berücksichtigt werden müssen. Auch die Qualifikationen der zum Vergleich herangezogenen Geschäftsführer sollten in etwa übereinstimmen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, sodass nur Näherungswerte als kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden können. Oftmals wird als Maßstab für die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns das Gehalt eines Angestellten herangezogen, der in einer vergleichbaren Position arbeitet.

Wie andere kalkulatorische Kosten hat auch ein kalkulatorischer Unternehmerlohn eine Bedeutung in der Kostenrechnung. Eine Auswirkung auf den Jahresabschluss hat er jedoch nicht, da er nur fiktiv anfällt. Für die Preisfindung in der Kosten-und Leistungsrechnung ist die Bedeutung jedoch hoch. Würden bei der Preisfindung kein kalkulatorischer Unternehmerlohnoder andere kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden, wird die Preisuntergrenze für Verkaufspreise in der Regel deutlich zu niedrig kalkuliert. Dies betrifft beispielsweise kalkulatorische Pachten oder Mieten. Bei kleinen Unternehmen wirkt sich der fiktive Unternehmerlohn deutlich auf den Produktpreis aus.

Beispiel für den kalkulatorischen Unternehmerlohn in der Kostenrechnung

Ein kleiner Schreinerbetrieb mit 3 Mitarbeitern produziert maßgefertigte Einbauküchen. Pro Monat entstehen für die Mitarbeiter, Material und andere Aufwendungen wie Miete oder Reparaturen Kosten in Höhe von 80.000 Euro. Die Schreinerei verkauft pro Monat 5 Küchen. Das heißt, eine Küche müsste durchschnittlich 16.000 Euro kosten, um die Kosten der Schreinerei zu decken. Für den Inhaber der Schreinerei, der selbst mitarbeitet, würde kein Gewinn übrig bleiben. Wenn ein kalkulatorischer Unternehmerlohn in Höhe von 8.000 Euro für den Inhaber zu den Kosten hinzugerechnet wird, ergibt sich ein Durchschnittspreis pro Küche in Höhe von 17.600 Euro, damit die Kosten einschließlich der Entlohnung für den Inhaber gedeckt sind.

Der Unternehmerlohn zählt zu den Aufwendungen, die das Betriebsvermögen vermindern. In Kapitalgesellschaften wie der AG oder der GmbH wird er direkt als Aufwand verbucht. Bei Einzelunternehmen, beispielsweise dem eigetragenen Kaufmann (e. K.), und Personengesellschaften, die keine juristische Person darstellen, wird das jedoch schwierig. Der Inhaber des Unternehmens oder der Gesellschaft arbeitet in der Firma mit, so dass er viele Funktionen wahrnimmt, in erster Linie jedoch Führungs- und Leitungsaufgaben. Der Firmenbesitzer darf sich selbst aus rechtlichen Gründen kein Gehalt zahlen. Daher muss der Unternehmerlohn kalkulatorisch zusätzlich in die Unternehmenskosten eingerechnet werden. Die Basis der Berechnung bildet die Vergütung der Arbeitsleistung eines vergleichbaren Gehaltsempfängers, zum Beispiel eines leitenden Managers.

Inhaltsübersicht:

  • 1 Die Definition des Begriffs „kalkulatorischer Unternehmerlohn“
  • 2 Welche Bedeutung hat der kalkulatorische Unternehmerlohn im Rechnungswesen?
  • 3 Welche Bedeutung hat der kalkulatorische Unternehmerlohn für den Unternehmer?
  • 4 Wie hoch sollte dein kalkulatorischer Unternehmerlohn sein?
  • 5 Wie können Unternehmer den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen?
  • 6 Welche Auswirkungen hat ein fehlender kalkulatorischer Unternehmerlohn?

Die Definition des Begriffs „kalkulatorischer Unternehmerlohn“

Der kalkulatorische Unternehmerlohn kann folgendermaßen charakterisiert werden: Führst du als Unternehmer einen Betrieb und erhältst hierfür keine feste Vergütung, musst du einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ermitteln. Er dient zur Deckung deiner privaten Lebenshaltungskosten und zu deiner sozialen Absicherung. Er ist zwingend in der Finanzplanung deines Unternehmens zu berücksichtigen und beeinflusst entscheidend die Preisbildung deiner Erzeugnisse. Der Unternehmerlohn ist ebenso eine wichtige Grundlage der externen Unternehmensbewertung durch Banken oder Kapitalgeber.

Welche Bedeutung hat der kalkulatorische Unternehmerlohn im Rechnungswesen?

In die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens geht der Unternehmerlohn nicht ein. Er wird im internen Rechnungswesen als aufwandslose Kosten in fiktiver Höhe in die Preisfindung einkalkuliert. Dem kalkulatorischen Unternehmerlohn liegt somit keine betriebliche Buchung zugrunde. Im Jahresabschluss nach HGB erscheint er nicht. Er wird jedoch in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfasst – die Preiskalkulation erfolgt auf der Grundlage der betrieblichen KLR. Diesen Kosten steht kein Aufwand, also keine Gewinnverminderung, gegenüber. Sie werden deshalb als Zusatzkosten bezeichnet.

Welche Bedeutung hat der kalkulatorische Unternehmerlohn für den Unternehmer?

In inhabergeführten Firmen existiert kein Arbeitsvertrag, in dem festgeschrieben wird, welches Einkommen der Unternehmer erhält. Als Inhaber einer Einzelfirma oder einer GbR, OHG bzw. KG überweist du dir kein Gehalt. Dennoch muss deine Arbeitsleistung in der KLR Berücksichtigung finden, um zu wirtschaftlich sinnvollen Absatzpreisen zu gelangen. Daher wird ein fiktiver kalkulatorischer Unternehmerlohn in die KLR einbezogen. Die Einkünfte des Unternehmensinhabers werden aus den Überschüssen der Firma generiert. Dies gilt als Privatentnahme und schmälert das Eigenkapital deiner Firma, jedoch nicht den Gewinn. Es besteht indes keine Verpflichtung, dem Unternehmen den kalkulatorischen Unternehmerlohn tatsächlich zu entziehen, das Kapital kann auch im Geschäft verbleiben. Sind keine Privatentnahmen getätigt worden, entspricht der kalkulatorische Unternehmerlohn dem fiktiven Geschäftsführergehalt.

Gerade für Gründer ist es sehr schwierig einzuschätzen, welche Gehaltshöhe realistisch und für das Unternehmen tragbar ist. Ein genereller Verzicht auf einen kalkulatorischen Unternehmerlohn führt jedoch zu Dumpingpreisen gegenüber der Konkurrenz und auf Dauer zur Selbstausbeutung des Einzelunternehmers – daher ist ein Unternehmerlohn zu ermitteln. Der Unternehmerlohn muss durch dein Business verdient werden, anderenfalls ist dein Geschäftsmodell auf längere Sicht nicht wirtschaftlich.

Wie hoch sollte dein kalkulatorischer Unternehmerlohn sein?

Die Interessenlage eines Unternehmers ist vielschichtig. Einerseits soll deine Firma wettbewerbsfähig sein, so dass sich deine Waren oder Dienstleistungen bestens absetzen lassen. Andererseits wäre ein hoher Unternehmerlohn wünschenswert, damit sich deine engagierte Arbeit auszahlt. Oberste Priorität hat jedoch nicht die Lebenshaltung des Inhabers, sondern die Liquidität deiner Firma, die zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss. Ebenso müssen Reserven für unerwartete Ausgaben auf deinem Geschäftskonto vorhanden sein.

Die Kalkulation muss auf realistischen Werten beruhen. Auch wenn du als Unternehmer deine Leistungen selbst erbringst, darf sich dein Lohn nicht an handwerklichen oder verkäuferischen Leistungen orientieren, sondern an deiner Verantwortung für die Leitung und Organisation des Unternehmens. Vergleichbare Daten aus der Branche oder ähnlichen Unternehmen können dir als Richtwert dienen. Die Grundlage der Berechnung bildet das nachweisliche durchschnittliche Gehalt eines angestellten Geschäftsführers mit gleichwertiger Tätigkeit und Qualifikation. Der mit dir zu vergleichende Betrieb muss von Größe, Umsatz, Mitarbeiteranzahl, Standort und Stellung in etwa mit deinem Unternehmen identisch sein. Wärest du in einer GmbH oder einer AG angestellt, erhieltest du beispielsweise laut Arbeitsvertrag jeden Monat 8.000 Euro Entlohnung, die als Personalkosten erfasst würden. Für kleine Unternehmen und Selbstständige ist diese Berechnung keine leichte Aufgabe. Früher gab es für die Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohns eine Formel.

Wie können Unternehmer den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen?

In der Historie wurde die sogenannte „Seifenformel“ zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns genutzt. Sie heißt so, weil sie als erstes um 1940 in der seifenverarbeitenden Industrie verwendet wurde. Diese Formel wird heute nicht mehr angewendet, weil sie veraltet ist. Sie lautete: Kalkulatorischer Unternehmerlohn = 18 x √Umsatz.

Den kalkulatorischen Unternehmerlohn mit dieser Formel zu berechnen, ist nicht mehr empfehlenswert, da die Seifenformel auf überholten Währungs- und Lohnangaben beruht. Der BGH hat generell eine Verwendung von Formeln zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns untersagt. So kann dieser nur näherungsweise anhand öffentlich zugänglicher Informationen aus der Branche, beispielsweise Gehaltsvergleichen, bestimmt werden. Auskünfte dazu findest du auf Vergleichsportalen, bei der IHK oder deinem Steuerberater.

Kalkulatorischer UnternehmerlohnKalkulatorischer Unternehmerlohn

Welche Auswirkungen hat ein fehlender kalkulatorischer Unternehmerlohn?

Kalkulierst du den kalkulatorischen Unternehmerlohn nicht in die KLR ein, würden deine Verkaufspreise für Produkte und Dienstleistungen zu niedrig ausfallen. Das liegt an zu geringen Selbstkosten und wird an folgendem Beispiel deutlich:

Ein Tischlermeister stellt mit zwei Angestellten Einzelanfertigungen von Sitzmöbeln her. Für den Lohn der Mitarbeiter, das Material sowie die Fixkosten für PC, Strom, Miete usw. fallen im Monat Kosten von insgesamt 60.000 Euro an. Verkauft werden monatlich 75 Stühle. In diesem Fall läge der kostendeckende Preis für die Sitzmöbel bei 800 Euro. Der Unternehmer muss jedoch ein Gehalt zum Leben erwirtschaften. In diesem Beispiel sollen 6.000 Euro pro Monat als Lohn eingeplant werden. Damit ergibt sich für die Stühle ein notwendiger Preis von 880 Euro pro Stuhl.

Welche kalkulatorischen Kosten sind Zusatzkosten?

Zusatzkosten zählen gemeinsam mit den Anderskosten zu den kalkulatorischen Kosten. Es handelt sich dabei um Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht. Klassische Beispiele für Zusatzkosten sind kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital, kalkulatorische Miete und kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Ist der kalkulatorische Unternehmerlohn Zusatzkosten?

Der Kalkulatorische Unternehmerlohn ist in die Gruppe der Zusatzkosten einzuordnen. In einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft kann das Gehalt des mitarbeitenden Unternehmers im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.) nicht als Aufwand in der GuV berücksichtigt werden.

Warum wird der kalkulatorische Unternehmerlohn als Zusatzkosten bezeichnet?

Würde für die Arbeitsleistung des Gesellschafters kein Unternehmerlohn verrechnet werden, würden die Selbstkosten zu niedrig ermittelt werden. Für die Gesellschafter wird daher ein kalkulatorischer Unternehmerlohn fiktiv als Zusatzkosten angesetzt.

Welche Bedeutung hat der kalkulatorische Unternehmerlohn?

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist eine fiktive Kostenart im Rechnungswesen (speziell dem Controlling), die Geschäftsführern für ihre leitenden Tätigkeiten zugeordnet wird. Der Wert basiert auf der Differenz zwischen dem fiktiven, aber marktüblichen Geschäftsführergehalt und den tatsächlichen Entnahmen.