Der Kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den Kalkulatorischen Kosten. Er wird angesetzt, wenn ein Unternehmer sich oder seinen mitarbeitenden Angehörigen für die Tätigkeit im Unternehmen kein Gehalt zahlt. In diesem Fall handelt es sich um Zusatzkosten. Dies kommt vor allem in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (OHG, KG) aber auch bei Inhabern kleiner Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) vor. Es gibt aber auch Fälle bei denen das Gehalt nicht marktgerecht ist. Hier handelt es sich um Anderskosten. Show
Der Kalkulatorische Unternehmerlohn wird in der Kostenrechnung eingesetzt um das Ergebnis des Unternehmens mit dem anderer Unternehmen vergleichbar zu machen, zum Beispiel für Unternehmensbewertungen (bei M&A) und beim Benchmarking. Anzeige ErmittlungAls Kalkulatorischer Unternehmerlohn ist ein nach Tätigkeit, Branche und Unternehmensgröße übliches Gehalt zu ermitteln. Das kann mittlerweile leicht über diverse Veröffentlichungen von Gehaltsvergleichen geschehen. Auch die Personalnebenkosten mit den üblichen Abgabesätzen für die Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger üblicher Nebenleistungen sind zu berücksichtigen. SeifenformelDie manchmal noch zur Berechnung empfohlene Seifenformel (Kalkulatorischer Unternehmerlohn = Quadratwurzel aus dem Umsatz mal 18) sollte nicht mehr verwendet werden, da sie meist zu keinen marktüblichen Kosten führt. Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn wird dann in der Kostenrechnung eines Unternehmens berücksichtigt, wenn bei inhabergeführten Unternehmen, beispielsweise Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften die Inhaber oder Hauptanteilseigner für ihre Tätigkeit im Unternehmen keine feste Entlohnung erhalten. Oftmals partizipieren die Inhaber nur am Gewinn des Unternehmens.
Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sollte berücksichtigt werden, da bei der Einstellung eines externen Geschäftsführers diesem ein Gehalt gezahlt werden müsste. Dadurch entstehen dem Unternehmen Kosten. Wenn der geschäftsführende Gesellschafter kein fixes Gehalt erhält, entstehen diese Kosten nicht. Unternehmen dürfen in diesen Fällen daher Kosten in der Kostenrechnung ansetzen, die der Höhe der Entlohnung eines Geschäftsführers entspricht, der keine Anteile am Unternehmen hält. [xyz-ihs snippet=“Flexible-Buchhaltung“] Kalkulatorischer Unternehmerlohn in der KostenrechnungIn der Praxis erweist sich die Ermittlung eines angemessenen kalkulatorischen Unternehmerlohns als schwierig. Der Gesetzgeber hat allerdings vorgeschrieben, dass das durchschnittliche Gehalt der Geschäftsführer anderer Unternehmen aus der gleichen Branche und mit der gleichen Unternehmensgröße berücksichtigt werden müssen. Auch die Qualifikationen der zum Vergleich herangezogenen Geschäftsführer sollten in etwa übereinstimmen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, sodass nur Näherungswerte als kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden können. Oftmals wird als Maßstab für die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns das Gehalt eines Angestellten herangezogen, der in einer vergleichbaren Position arbeitet. Wie andere kalkulatorische Kosten hat auch ein kalkulatorischer Unternehmerlohn eine Bedeutung in der Kostenrechnung. Eine Auswirkung auf den Jahresabschluss hat er jedoch nicht, da er nur fiktiv anfällt. Für die Preisfindung in der Kosten-und Leistungsrechnung ist die Bedeutung jedoch hoch. Würden bei der Preisfindung kein kalkulatorischer Unternehmerlohnoder andere kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden, wird die Preisuntergrenze für Verkaufspreise in der Regel deutlich zu niedrig kalkuliert. Dies betrifft beispielsweise kalkulatorische Pachten oder Mieten. Bei kleinen Unternehmen wirkt sich der fiktive Unternehmerlohn deutlich auf den Produktpreis aus. Beispiel für den kalkulatorischen Unternehmerlohn in der Kostenrechnung
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