Unterhalt an studenten über 25 steuerlich absetzbar 2022

Essen, Miete, Möbel … erwachsene Kinder in der Ausbildung sind meistens auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Gut für Sie als Eltern: Sie können die Unterhaltsleistungen an Ihre Kinder in der Steuererklärung absetzen – sofern diese über 25 Jahre alt sind und sich noch in der Ausbildung befinden.

Zahlungen an sogenannte bedürftige Personen, für die Sie gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind, lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für typische Unterhaltsaufwendungen, wie Miete, Essen, Heizung oder Kleidung. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, spielt keine Rolle. Ihre Geldleistungen sollten Sie immer überweisen und von Sachleistungen die Rechnungsbelege aufheben – Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Grundsätzlich gilt für die abzugsfähigen Unterhaltsleistungen ein jährlicher Höchstbetrag, der 2022 bei 9.984 Euro liegt – bis zu diesem Betrag können Sie Ihre Kosten in der Steuererklärung absetzen. Wichtige Voraussetzungen:

  • Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
  • Ihr Kind hat kein oder nur ein geringes Vermögen bis zu 15.500 Euro.

Lebt Ihr Kind noch bei Ihnen im Haushalt, können Sie den Höchstbetrag als Unterhaltsleistung absetzen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Ihnen regelmäßig Kosten in dieser Höhe entstehen. Das ist unter bestimmten Bedingungen auch dann der Fall, wenn Ihr Kind in einer eigenen Wohnung mit einem Partner zusammenlebt, wie der Bundesfinanzhof im April 2020 urteilte. In diesem Fall müssen Sie jedoch einen Nachweis über die Unterhaltszahlung erbringen.

Hat Ihr Kind eigene Einnahmen, mit denen sich der Lebensunterhalt bestreiten lässt, mindern diese den abzugsfähigen Höchstbetrag. Dazu zählt beispielsweise ein Minijob, sobald diese Bezüge im Jahr über 624 Euro liegen. Zudem müssen Sie Bafög und Stipendien mit anrechnen.

Wer Unterhalt an ein Kind oder den oder die ehemalige*n Partner*in zahlt, kann diesen unter bestimmten Umständen steuerlich geltend machen. Wir haben bei den Steuerexperten von Taxfix nachgefragt, wann genau Kindesunterhalt steuerlich absetzbar ist und wann nach einer Trennung der gezahlte Unterhalt geltend gemacht werden kann.

Wer nach einer Trennung für das gemeinsame Kind Kindesunterhalt zahlt, kann diesen steuerlich geltend machen. Das erfolgt laut § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung. Hier beträgt die Höchstgrenze 9.408 Euro (2020) je Kind und Kalenderjahr bzw. 9.744 Euro ab dem Jahr 2021. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dürft ihr hier über diesen Höchstbetrag hinaus in die Steuererklärung eintragen.

"Ihr könnt Unterhaltszahlungen an euer Kind aber nur dann von der Steuer absetzen, wenn jeweils kein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht. Dabei ist es egal, bei wem euer Kind wohnt."

Taxfix

Dann ist Kindesunterhalt steuerlich absetzbar:

  • Unterhalt für Kinder über 25 Jahre könnt ihr nur steuerlich absetzen, wenn für diese Kinder kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.
  • Hat euer Kind in diesem Alter seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen und ihr unterstützt es finanziell, könnt ihr diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
  • Hat euer Kind allerdings bereits eigene Einkünfte, weil die Tochter z.B. neben dem Studium jobbt und der Sohn als Auszubildender eine Vergütung erhält, könnt ihr nur den Unterhalt von der Steuer absetzen, auf den das Kind nach Berücksichtigung seiner oder ihrer eigenen Einkünfte noch einen Anspruch hat.
  • Der geleistete Unterhalt vermindert sich um den Betrag, um den die erzielten Einkünfte deines Kindes den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

Kindesunterhalt muss regelmäßig angepasst und neu berechnet werden, da sich die Ansprüche des Kindes im Laufe des Lebens ändern. Familie.de-Jurist Milu erläutert, wie genau man den Kindesunterhalt berechnet.

Unterhalt gegenüber Ex-Ehepartner*in steuerlich absetzen

Ehepartner sind im Rahmen einer Ehe verpflichtet, sich gegenseitig Unterhalt zu zahlen. Nach der Trennung hat der Ehepartner das Recht auf Unterhalt, der nach der Scheidung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Als derjenige Ehepartner*in, der oder die den Trennungsunterhalt zahlt, kann man diesen als Sonderausgaben geltend machen. Das nennt sich Realsplitting.

"Das Realsplitting basiert, genau wie das Ehegattensplitting, auf dem so genannten Leistungsfähigkeitsprinzip. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhalt zahlenden Ehegatten vermindert sich, während die des begünstigten Ehegatten steigt."

Taxfix

Taxfix betont, dass derjenige, der die Leistungen erhält, diese versteuern muss. Dieses Realsplitting eignet sich für jene Ex-Paare, bei denen der/die zum Unterhalt verpflichtete Partner*in sehr viel mehr verdient als der oder die Begünstigte. Die Steuerprogression sorgt hier dafür, dass der zahlende Ehegatte mehr Steuern spart, als der unterstützte Ehegatte auf die Unterhaltszahlungen entrichten muss.

An diese Bedingungen ist Realsplitting geknüpft

Realsplitting funktioniert nur bei ehemaligen Paaren, die sich gütlich geeinigt haben und nicht feindlich miteinander umgehen. Folgende Bedingungen gelten hier:

  • Das Realsplitting setzt die Zustimmung des Empfängers voraus. Der begünstigte Ehegatte stimmt diesem freiwillig zu. Wenn Realsplitting im Ehevertrag oder der Scheidungsvereinbarung festgelegt wurde, kann der Geber bzw. die Geberin den Nehmer bzw. die Nehmerin auf Zustimmung verklagen.
  • Derjenige, der Unterhalt leistet, muss außerdem die Steuer-Identifikationsnummer des Empfängers in seiner Steuererklärung angeben. Der oder die Empfänger*in ist zur Herausgabe dieser Information verpflichtet, sofern er oder sie dem Realsplitting zugestimmt hat. Ihr könnt als Zahlender oder Zahlende bei eurem Finanzamt nach der Identifikationsnummer des Ex-Partners oder Ex-Partnerin fragen.

"Beachtet, dass das Realsplitting für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden muss. Die Zustimmung des Empfängers muss dazu jedes Jahr aufs Neue erteilt werden und ist jederzeit widerrufbar."

Taxfix

Wie viel man beim Realsplitting absetzen darf

Beim Realsplitting könnt ihr Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 € je Kalenderjahr absetzen. Das soll laut Taxfix auch gelten, wenn ihr vertraglich einen höheren Unterhalt vereinbart habt oder gerichtlich zu einer höheren Unterhaltszahlung verurteilt worden seid. Wer an mehrere Ex-Gatten Unterhalt zahlt, kann diesen Betrag für jeden Empfänger bzw. Empfängerin geltend machen. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ihr für den oder die Unterhaltsempfänger*in zahlt, können von der Steuer abgesetzt werden.

Alternative zum Realsplitting: Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen

Für wen das Realsplitting nicht in Frage kommt, kann seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hier beträgt der jährliche Höchstbetrag nach Angabe der Steuerexperten 9.408 Euro (2020) pro Kalenderjahr. Für den Veranlagungszeitraum 2021 wird dieser Betrag auf 9.744 Euro angehoben. Auch hier erhöhe sich dieser Betrag um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern diese Beiträge noch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht wurden.

"Übrigens, bei dieser Variante werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger nicht versteuert. Euer/eure Ex-Partner*in muss daher auch nicht zustimmen, wenn ihr diese Variante nutzen möchtet."

Taxfix

Wann Auskunftspflicht besteht

Wer Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen will, kann dies nur, wenn er gesetzlich verpflichtet oder der Empfänger bzw. die Empfängerin bedürftig ist. Das Finanzamt verlangt also regelmäßige Auskunft über die Höhe der Einkünfte des Unterhaltsempfängers. damit die Höhe der absetzbaren Leistungen geprüft werden kann.

Doch der/die Empfänger*in darf sich weigern, diese Auskunft zu erteilen. Außer es wurde gerichtlich eine Auskunftspflicht bestimmt. Daher empfehlen die Steuerexpert*innen von Taxfix, dass es sich lohnen kann, einen Ehevertrag abzuschließen und darin auch steuerliche Aspekte festzuhalten.

Wir bedanken uns bei Taxfix für die steuerrechtlichen Auskünfte zu diesem Thema.

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Bildquelle: Getty Images/SbytovaMN

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Können Kinder über 25 Jahre steuerlich berücksichtigen?

Voraussetzung ist, dass es für das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr gibt. Das ist bei Kindern über 25 Jahren normalerweise der Fall. Die Aufwendungen können dann unter »außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen« ein Betrag von bis zu 9.000€ im Jahr 2018 angesetzt werden.

Wann ist Kindesunterhalt steuerlich absetzbar?

Kindesunterhalt von der Steuer absetzen Grundsätzlich können Sie Ihre Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 9.744 Euro können so in der Steuererklärung 2021 steuerlich geltend gemacht werden. Für 2022 sind es dann höchstens 10.347 Euro.

Kann man freiwillige Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen?

Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt für 2022 bereits im Januar leisten! Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2022 sind bis zu 9.984 Euro abziehbar.

Wann kann man Naturalunterhalt absetzen?

führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes. In diesem Fall können Sie Unterhalt ansetzen. Es können für jeden Monat, in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 750€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen.