Unterhaltsanspruch jetzt auch während dem freiwilligen sozialen JahrNews 09.05.2018 Rechtsprechungsänderung Show
Bild: Corbis Ein FSJ gilt nicht mehr als Verzögerung der Ausbildung, die die Unterhaltspflicht stoppt, sondern als Teil der Persönlichkeitsbildung Das OLG Frankfurt hat einen Vater zur Zahlung von Unterhalt an seinen Sohn verurteilt, während dieser ein Freiwilliges Soziales Jahr ableistet. Früher galt ein FSJ unterhaltsrechtlich als Obliegenheitsverletzung des Kindes, weil man darin eine Verzögerung der Ausbildung sah. Auch andere OLG haben das FSJ nun als Phase der Persönlichkeitsbildung mit einem Unterhaltsanspruch anerkannt. Die geschiedenen Eltern eines Sohnes stritten um Kindesunterhalt. Seit der Trennung der Eltern lebten die beiden gemeinsamen Kinder im Haushalt der Mutter. Im Alter von siebzehneinhalb Jahren begann der Sohn ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) beim Deutschen Roten Kreuz. Unter anderem für diese Zeit verklagte die Mutter den Vater auf Zahlung von Kindesunterhalt. Früher bestand während des FSJ kein Anspruch auf KindesunterhaltBereits beim AG hatte die Mutter mit ihrer Unterhaltsklage Erfolg. Gegen die Entscheidung des AG legte der Vater Beschwerde ein. Hierbei stützte er sich auf die früher herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur,
Das Kind hat nach dieser Auffassung die Pflicht, nach Abschluss der Schulausbildung, alsbald eine Berufsausbildung zu beginnen und sie „mit Fleiß in der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener Zeit zu beenden“ (OLG Naumburg, Beschluss v. 10.5.2007, 4 UF 94/07; OLG Schleswig, Beschluss v. 19.10.2007, 15 WF 214/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 8.3.2012, 2 WF 174/11). Neuere Ansicht: FSJ als Bestandteil der PersönlichkeitsbildungDas zweitinstanzlich mit der Sache befasste OLG bestätigte unter Abkehr von der früher herrschenden Rechtsprechung im wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz und bejahte grundsätzlich einen Anspruch des Sohnes auf Unterhalt auch während der Ableistung des FSJ. Das OLG wertete im konkreten Fall das soziale Jahr als Teil der Ausbildung des Sohnes, so dass der Vater zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt verpflichtet sei, § 1610 Abs. 2 BGB. FSJ will soziale Kompetenz stärkenDas OLG stützte seine Auffassung auf das Gesetz zur Förderung von Jugend-Freiwilligen-Diensten.
Ähnlich hatte bereits das OLG Celle argumentiert, das einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt auch für den Fall bejahte, dass das FSJ keine zwingende Voraussetzung für den weiteren Ausbildungsweg ist (OLG Celle, Beschluss v. 6.10.2011,10 WF 300/11). FSJ dient der BerufsfindungDas OLG betonte allerdings im konkreten Fall den unmittelbaren Bezug des konkret abzuleistenden FSJ zur angestrebten Ausbildung des Sohnes zum Beruf des Altenpflegers. Das FSJ beim Deutschen Roten Kreuz diene im konkreten Fall unmittelbar der Vorbereitung seiner Ausbildung:
Ähnlich hat das OLG Hamm im Fall einer beabsichtigten Ausbildung zur Krankenschwester und der Vorschaltung eines FSJ in einem Krankenhaus entschieden (OLG Hamm, Beschluss v. 8.1.2015, 1 WF296/14). Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassenDer Senat des OLG Frankfurt betonte, dass die Unterhaltsverpflichtung während der Ableistung eines FSJ nicht pauschal sondern immer im Rahmen einer Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls erfolgen müsse. Ob eine Volljährigkeit bei Beginn des sozialen Jahres zu einer anderen Entscheidung geführt hätte, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Im Hinblick auf die bisher immer noch nicht einheitliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis hat das OLG die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. (OLG Frankfurt, Beschluss v. 4.4.2018, 2 UF 135/17). Weitere News zum Thema: Wann müssen Eltern nach einer Ausbildung noch ein Studium finanzieren? Eltern müssen bei Unterhaltspflicht auch BAFöG erstatten BGH zu Ausbildungsunterhalt für älteres Kind Wann braucht ein Vater keinen Unterhalt zahlen?der Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind heiratet. die Unterhaltspflicht endet, wenn das Kind volljährig ist und eigene Einkünfte erzielt. der Vater muss nicht zahlen, wenn das Kind seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, keiner Ausbildung nachgeht oder ein Studium endgültig abbricht.
Kann der Vater die Zahlung von Unterhalt verweigern?Gelten Sie als der rechtliche Vater eines Kindes, sind Sie unterhaltspflichtig. Möchten Sie den Kindesunterhalt verweigern, brauchen Sie nachvollziehbare Gründe und müssen eine Ausnahme von der Regel darlegen und beweisen. Im Zweifel heißt es „für das Kind“.
Ist man als Vater verpflichtet Unterhalt zu zahlen?Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Verwandte in gerader Linie sind die Großeltern, Eltern, Kinder und deren Abkömmlinge. Unterhaltspflichtig sind demnach insbesondere Eltern ihren Kindern, aber auch Kinder gegenüber ihren Eltern.
Ist Taschengeld eine unterhaltsleistung?grundsätzlich deckt der Unterhalt, welchen Sie für Ihre Tochter zahlen den gesamten alltäglichen Bedarf ab, d. h. es ist auch immer ein Taschengeld für das Kind enthalten.
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