Antworten (18) Show TschiTschi So lange sie der neue Partner nicht adoptiert - klar! GünnieThehHOFF Natürlich müssen Sie Unterhalt für Ihre Kinder bezahlen. Zumindest bis die Kinder Volljährig sind. Es hat nichts damit zu tun, ob Ihre Ex Frau wieder neu verheiratet ist. Es geht ausschließlich um Ihre Kinder. Es kann auch eine Vereinbarung mit Ihrer Ex Frau bezüglich der Kinder getroffen werden. Wichtig ist, das bei beiden Parteien Einstimmung herrscht. hhaas98 Auch bei einer neuen Hochzeit der Ex-Frau fällt der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nicht weg. Lediglich die Zahlung für den Ehegattenunterhalt fällt bei einer Hochzeit der Ex-Frau weg. Anders sieht es aus, wenn der neue Ehegatte der Ex-Frau das Kind adoptieren sollte. In diesem Fall wäre kein Unterhalt mehr für Kinder zu zahlen, jedoch fallen ebenfalls alle anderen Rechte als Vater weg. Dietann2 Ja, den Kindern steht nach wie vor Unterhalt zu. Ändern würde sich in dem Fall nur der eventuell gezahlte Unterhalt an die Ex-Frau, dieser würde entfallen, falls bisher auch für sie Unterhalt gezahlt wurde. Eine Heirat betrifft den Unterhalt für die Kinder überhaupt nicht. Eine Änderung des Kindesunterhalts würde sich nur durch die Adoption des neuen Partners ergeben. Meropa111 Natürlich mussen sie! Mein Bruder ist jetzt 20, aber er lernt noch und mein Vater muss ihm naturlich Geld zahlen. Amos Bescheidene Frage: müssen eigentlich nur Männer zahlen? Sind Frauen nicht auch in irgendeiner Form für den Unterhalt ihrer KInder verantwortlich? Oder ist mit dem Geburtsvorgang, Stillen und Wäsche waschen alles abgegolten? Dorfdepp Nein, Frauen müssen auch Unterhalt zahlen. Meine musste das nach unserer Scheidung, weil die Kinder bei mir geblieben sind. Amos Ich könnte mir z. B. gut vostellen, daß eine gut verdienende geschiedene Rechtsanwältin durchaus dazu in der Lage ist, Ihre Kinder ohne finanzielle Not groß zu kriegen. Dorfdepp Das legt das Gericht bei der Scheidungsverhandlung fest, wie auch die Behandlung gemeinsam erworbener Rentenansprüche. Amos Merkwürdigerweise sind aber IMMER die Väter unterhaltspflichtig. Die Mütter NIE! Dorfdepp Amos, Amos Habe ich gelesen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Dorfdepp Das ist keine Ausnahme. Das Gericht berechnet die Einkommen und Rentenansprüche. Da wir als Akademiker in etwa gleich verdient haben, meine Ex aber Beamtin war, kam heraus, dass Beamte gar nicht so schlecht gestellt sind, wie sie gerne vorgeben. Das ist klar festgestellt worden und kein "Vorurteil", wie es immer gern bezeichnet wird. Jean Ich bin auch in einer für mich traurigen Situation. Der Vater meiner Tochter zahlt seit Jahren keinen Unterhalt und ich war erleichtert, als das Gesetz endlich durch war, das Kinder die über 12 Jahre sind auch Unterhaltsvorschuss bekommen. Ich gehe Vollzeit arbeiten und bezahle alles selbst, auch den kompletten Kita Beitrag usw StechusKaktus Liebe Jean, Ich bemühe mich seit Jahren, es ihm zu erklären und weiss selbst nicht, was ich noch machen kann. Geyerwally
Stechus, 5 von 5 Sternen Was passiert mit dem Unterhalt Wenn ich heirate?Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird.
Welchen Einfluss auf den Kindesunterhalt hat eine neue Ehe?Kindesunterhalt bei neuer Ehe
Erst einmal muss der Unterhaltspflichtige den vollen Kindesunterhalt zahlen, erst dann ist die neue Ehefrau dran. Der neue Ehegatte geht aber volljährigen Kindern vor, wenn es sich nicht um im Haushalt eines Elternteils lebende Schüler bis 21 Jahren handelt.
Wird das Gehalt des neuen Partners beim Unterhalt mit angerechnet?Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit? Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient.
Wann fällt die Unterhaltszahlung für die Kinder weg?Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre. Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind allerdings nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen – und zwar ihren Einkünften entsprechend.
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