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Wechselmodell: Unterhalt richtig berechnenPage load linkWann gilt man als nicht leistungsfähig?Ein Unterhaltspflichtiger ist nicht leistungsfähig, wenn er so wenig Einkommen hat, dass Unterhaltsansprüche seine Existenz bedrohen würden, er also sein eigenes Leben nicht mehr finanzieren könnte. Die Grenzen liegen hier im Selbstbehalt, bspw. bei 1.160 €, wenn Kindesunterhalt geleistet werden muss.
Wann Kein Wechselmodell mehr?Ein echtes Wechselmodell liegt also nur dann vor, wenn sämtliche Betreuungsleistungen von beiden Elternteilen annähernd zu gleichen Teilen erbracht werden. Das ist nicht mehr gegeben, wenn 10% oder mehr von der hälftigen Aufteilung abgewichen wird.
Wer zahlt was bei Wechselmodell?Im echten Wechselmodell sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Anhand der Einkommensverhältnisse und dem Betreuungsbedarf ist zu errechnen, welcher Elternteil im Endeffekt wie viel Unterhalt an den Ex-Partner zahlen muss.
Was passiert wenn der Vater nicht den vollen Unterhalt zahlen kann?Wer zahlt Kindesunterhalt, wenn der Vater nicht zahlen kann? Dann gibt´s Unterhalt vom Staat: der Staat springt mit einem Vorschuss ein. Die Regelung gilt für Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.
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