Was ändert sich am unterhalt wenn das kind 18 wird

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Nun gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen. 

  • Welchen Unterhaltsanspruch hat ein volljähriges Kind?
  • Eigenverantwortung als Regelfall
  • Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch und wie wird er berechnet?
  • Das Wichtigste in Kürze zusammengafasst

Welchen Unterhaltsanspruch hat ein volljähriges Kind?

Die Eltern schulden dem volljährigen Kind über das 18. Lebensjahr hinaus nur Unterhalt (in diesem Fall Barunterhalt), wenn es sich in einer Ausbildung oder Studium befindet, da die Eltern dem Kind den Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem berufsqualifizierendem Abschluss schulden.

Der Barunterhalt ist von beiden Elternteilen zu erbringen, im Fall von getrennt lebenden Eltern auch von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Naturalunterhalt in Form von Betreuung hat ab Eintreten der Volljährigkeit keine Bedeutung mehr.

Unterschieden wird dabei zwischen privilegierten volljährigen Kindern und nicht privilegierten volljährigen Kindern, da dies erhebliche Auswirkungen auf den Kindesunterhalt und die Rangfolge hat.

Privilegierte volljährige Kinder

Privilegierte Volljährige sind den minderjährigen Kindern im Unterhaltsrecht gleichgestellt, es gibt hier also keine Rangordnung. Nach § 1603 Abs. 2 BGB ist ein volljähriges Kind privilegiert, wenn es:

  • das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • bei den Eltern (oder einem Elternteil) lebt und unverheiratet ist
  • sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet

Nicht privilegierte volljährige Kinder

Sofern das Kind nicht die Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllt, greift die Rangfolge im Unterhaltsrecht. Die Eltern müssen zunächst die Unterhaltspflicht für die minderjährigen Kinder und die volljährigen privilegierten Kinder erfüllen. Erst anschließend kommen die volljährigen unprivilegierten Kinder in der Rangfolge zum Zug um Unterhalt erhalten zu können.

Das umfassende deutsche Unterhaltsrecht sichert den jungen Erwachsenen eine weitreichende finanzielle Unterstützung zu, die von den Eltern zu tragen ist. Obwohl mit dem Erreichen der Volljährigkeit das elterliche Sorgerecht erlischt, besteht über diesen Zeitpunkt hinaus ein Anspruch auf Unterhalt, der sich über den Zeitraum einer Schul- oder Berufsausbildung erstreckt.

Eigenverantwortung als Regelfall

Im Regelfall ist bei Volljährigen davon auszugehen, dass die Kinder für sich selbst verantwortlich sind. Aufgrund der geringeren Verantwortlichkeit Volljährigen gegenüber, ist auch der dem Unterhaltsverpflichteten zustehende Selbstbehalt höher und liegt bei monatlich 1.400 €. Darin ist eine Warmmiete i.H.v. monatlich 550 € enthalten.

Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach Maßgabe der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch und wie wird er berechnet?

Maßgeblich für die Höhe des Unterhaltsanspruchs Volljähriger ist das zusammengerechnete Einkommen beider Elternteile. Beide Elternteile haften als gleichnahe Verwandte für den Unterhalt gleichrangig, jedoch anteilig (quotiell) unter Berücksichtigung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Berücksichtigung des Selbstbehaltes

Von diesem Einkommen ist zunächst bei beiden Elternteilen der ihnen zustehende Selbstbehalt in Abzug zu bringen. Erst nach Abzug des Selbstbehaltes ist die Haftungsquote zu ermitteln.

Diese ist mit dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten ins Verhältnis zu setzen. Eigeneinkünfte des Unterhaltsberechtigten sind auf seinen Unterhaltsbedarf anzurechnen.

Anrechnung des Kindergeldes

Auch ist das Kindergeld, soweit es von Volljährigen noch bezogen wird, auf den Unterhaltsbedarf in voller Höhe anzurechnen (wohingegen bei Minderjährigen das Kindergeld nur zur Hälfte Anrechnung findet).

Hinweis: Die Unterhaltspflicht ist unabhängig davon, ob beide Elternteile zusammen oder getrennt leben. Auch Ehepaare in Scheidung müssen grundsätzlich gemeinsam für den Unterhalt aufkommen. Den Anspruch auf Unterhalt müssen volljährige Kinder jedoch selbst geltend machen.

Berechnungsbeispiel

Gesamteinkommen der Eltern (Vater: 2.300 €; Mutter: 1.500 €) = 3.800 €

Nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich ein Bedarf des volljährigen Kindes, das kein Eigeneinkommen hat, studiert und bei der Kindesmutter wohnt, gemäß 6. Einkommensgruppe i.H.v.  (729€ abzüglich 219€ volles Kindergeld) = 510 €

Der Haftungsanteil des Vaters auf diesen Bedarfsbetrag errechnet sich wie folgt:

2.300 € abzüglich Selbstbehalt mit 1.400 € = 900€
Bedarf i. H. v. 510 € x 900 € : 1.000 € = 459

Der Haftungsanteil der Mutter errechnet sich wie folgt:

1.500 € abzüglich Selbstbehalt mit 1.400 € = 100 €
Bedarf i. H. v. 510€ x 100 € : 1.000 €= 51 €

Der Bedarf des Kindes in Höhe von 510 € wird mit 459 vom Vater und mit 51 € von der Mutter gedeckt.

Das Wichtigste in Kürze zusammengafasst

Wie wird der Unterhalt ab 18 berechnet?

Der Unterhalt für volljährige Kinder berechnet sich anhand des Gesamteinkommens beider Elternteile unter Berücksichtigung des Selbstbehalts. Maßgeblich ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle. Entnehmen Sie unserem Berechnungsbeispiel eine genaue Berechnung des Unterhalts für Volljährige.

Wie lange ist man für ein Kind unterhaltspflichtig?

Die Eltern schulden dem Kind auch über das 18. Lebensjahr hinaus Unterhalt, wenn es sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Erst nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss endet die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind.

Kann ich den Unterhalt direkt an das Kind zahlen?

Ab Vollendung des 18. Lebensjahrs haben Kinder einen Anspruch auf Barunterhalt gegenüber beiden Eltern. Im Falle von getrennt lebenden Eltern auch von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis etc. hat ab Eintreten der Volljährigkeit keine Bedeutung mehr.

Titelbild: Gorodenkoff / shutterstock.com 

Wie wird der Unterhalt für 18 jährige berechnet?

Für die Unterhaltszahlung ab 18 ist bei beiden Elternteilen jeweils vom bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der Selbstbehalt in Höhe von 1.300 Euro monatlich abzuziehen.

Wann darf der Vater den Unterhalt kürzen?

Unterhalt kann gekürzt werden, wenn z. B. die Unterhaltsleistung für den Pflichtigen unzumutbar ist, nach einer kurzen Ehedauer oder einer neuen Lebenspartnerschaft des Unterhaltsberechtigten.

Wie wird barunterhalt berechnet?

Die Zahlungshöhe wird nach Alter der Kinder und entsprechend des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen gestaffelt. Für Volljährige gilt dann natürlich der Wert ab 18 Jahren. Der Anspruch der volljährigen Kinder auf Barunterhalt richtet sich grundsätzlich gegen beide Elternteile.

Wie lange ist der Vater verpflichtet Unterhalt zu zahlen?

Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist an kein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Eltern müssen grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten.