Woher weiß man welche Staatsangehörigkeit ich habe?

Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher

    Sie haben bereits deutsche Ausweispapiere, weil Sie in Deutschland geboren oder eingebürgert wurden. Oder Sie haben deutsche Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und vermuten, dass Sie auch Deutsche oder Deutscher sind.

  • Sie stellen einen Antrag

    Während einer ausführlichen Beratung (Erstberatung) erhalten Sie direkt vor Ort ein Antragsformular und vereinbaren einen Termin zur Abgabe des Antrages.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis Ihrer Identität

      Sie brauchen eine Geburtsurkunde oder einen gültigen Pass oder Personalausweis.

    • Personenstandsurkunden

      Bitte bringen Sie alle Urkunden, die Sie über Ihre deutschen Vorfahren finden können, zur Erstberatung mit:

      • Geburtsurkunden
      • Heiratsurkunden/Familienbücher
      • Sterbeurkunden
      • Ausweisdokumente
      • Einbürgerungsurkunden
      • andere Urkunden, aus denen auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geschlossen werden kann

    Formulare

    • Das Antragsformular erhalten Sie nach einer ausführlichen persönlichen Beratung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.

    Gebühren

    25,00 Euro

    Rechtsgrundlagen

    • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 Abs. 3 S. 1

    Durchschnittliche Bearbeitungszeit

    Informationen zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie während der Erstberatung.

    Zuständige Behörden

    Einen Antrag können Sie nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen.

    Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

    Einbürgerungsbehörde

    Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

    Staatsangehörigkeitsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg

    Bezirksamt Lichtenberg

    Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

    Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Marzahn-Hellersdorf

    Termin buchen

    Bezirksamt Mitte

    Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Treptow-Köpenick

    Ich hab mir neulich mal gedanken gemacht was für eine Staatsangehörigkeit ich habe. Meine Eltern beide geboren in Italien und dort aufgewachsen.

    Mein Vater zog nach deutschland und meine Mutter hinterher. dann bin ich in Deutschland geboren. Ich wollte mir einen Italienischen Personalausweis machen lassen.

    Nun zu meiner Frage wie finde ich heraus was für eine Staatsangehörigkeit ich habe??

    ...komplette Frage anzeigen

    4 Antworten

    Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

    Woher weiß man welche Staatsangehörigkeit ich habe?

    nichtvongestern

    26.06.2013, 23:09

    Du bist Italiener/in.

    Um eine "carta d'identitá"/Personalausweis zu beantragen, musst du mit deiner Geburtsurkunde bzw. dem Familienstammbuch zum Konsulat gehen. Wenn du noch unter 16 Jahre jung bist, sollte ein Elternteil dich begleiten.

    2 Kommentare 2

    Woher weiß man welche Staatsangehörigkeit ich habe?

    latricolore, UserMod Light 26.06.2013, 23:26

    Sicher? Mag sich geändert haben, früher gab's für im Ausland Lebende lediglich den Pass. Die carta d'identità wurde nur in I ausgestellt. Aber wie gesagt, früher. Ist länger her, dass ich damit zu tun hatte.

    1

    Woher weiß man welche Staatsangehörigkeit ich habe?

    nichtvongestern 27.06.2013, 11:21

    @latricolore, UserMod Light

    Ich vermute, dass es immer noch so ist, denn es dauert ewig... Meine italienischen Freunde lassen sich die Cd'I eigentlich immer bei einem Heimataufenthalt verlängern.

    Woher weiß man welche Staatsangehörigkeit ich habe?

    Koschutnig

    Community-Experte

    Deutsch

    27.06.2013, 13:49

    Welche Staatsbürgerschaft(en) du hast, hängt davon ab, wann du geboren bist und wie lange damals deine Eltern bereits in D rechtmäßig gelebt hatten.

    Da Italien das Abstammungsprinzip -"ius sanguinis" - kennt, bist du als Kind italien. Eltern zunächst einmal Italiener, egal, wo du geboren bist.

    Auch in Deutschland galt seit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 ein reines "ius sanguinis", also nur das Abstammungsprinzip,
    doch wurde im Jahre 1999 das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht reformiert, und es wurden zusätzliche Elemente des ius soli (Geburtsortprinzip) eingeführt.

    Seither erwerben Kinder von Ausländern, die wie du in Deutschland geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt der Geburt 1 Elternteil bereits mindestens 8 Jahre lang legal in D gelebt hat.

    Das heißt, du bist und bleibst Deutscher und Italiener, wenn du nach dem 1.1. 2000 in D geboren bist.

    Wenn du du aber vor dem 1.1.2000 geboren bist, 2000 aber noch nicht 10 Jahre alt warts und deine Eltern bei deiner Geburt auch damals bereits 8 Jahre legal in D waren, dann hast du zwar auch die doppelte Staatsbürgerschaft, aber nur bis zum Ende der Optionsfrist, also bis zum Ende deines 23. Lebensjahres.

    In diesem Fall musst du also bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob du die deutsche oder die italienische Staatsangehörigkeit behalten will.

    In den Jahren 2000­ - 2002 sind ja ca. 50.000 Personen aufgrund einer Übergangsregelung mit der Optionsregelung vorläufig eingebürgert worden, die ab ihrer Volljährigkeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nun erklären müssen, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen.
    Wer eine solche Erklärung nicht abgibt, verliert i.d.R. die dt. Staatsangehörigkeit, wie das einer jungen Türkin geschehen ist, die auf mehrmalige Aufforderung nicht reagiert hat.

    Woher weiß man welche Staatsangehörigkeit ich habe?

    Welling

    Community-Experte

    Deutsch

    27.06.2013, 08:38

    Du solltest zum Amt deiner Gemeinde gehen, dort wird man das klären.

    Woher weiß man welche Staatsangehörigkeit ich habe?

    latricolore, UserMod Light

    Usermod

    Community-Experte

    Deutsch, Italienisch

    26.06.2013, 23:07

    1. ACQUISTO AUTOMATICO

    E’ cittadino italiano il figlio di genitori (padre o madre) cittadini italiani. La cittadinanza si trasmette da genitore in figlio senza limiti di generazione, con la condizione che nessuno degli avi abbia mai rinunciato alla cittadinanza.

    http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_nel_Mondo/ServiziConsolari/Cittadinanza.htm

    Auguri - du bist also Italiener! ;-)

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