Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. Show
Sie haben bereits deutsche Ausweispapiere, weil Sie in Deutschland geboren oder eingebürgert wurden. Oder Sie haben deutsche Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und vermuten, dass Sie auch Deutsche oder Deutscher sind. Während einer ausführlichen Beratung (Erstberatung) erhalten Sie direkt vor Ort ein Antragsformular und vereinbaren einen Termin zur Abgabe des Antrages. Erforderliche Unterlagen
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Durchschnittliche BearbeitungszeitInformationen zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie während der Erstberatung. Zuständige BehördenEinen Antrag können Sie nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen. Bezirksamt Charlottenburg - WilmersdorfEinbürgerungsbehörde Bezirksamt Friedrichshain - KreuzbergStaatsangehörigkeitsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksamt LichtenbergEinbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Bezirksamt Marzahn - HellersdorfEinbürgerung/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Marzahn-Hellersdorf Termin buchen Bezirksamt MitteZu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Treptow-Köpenick Ich hab mir neulich mal gedanken gemacht was für eine Staatsangehörigkeit ich habe. Meine Eltern beide geboren in Italien und dort aufgewachsen. Mein Vater zog nach deutschland und meine Mutter hinterher. dann bin ich in Deutschland geboren. Ich wollte mir einen Italienischen Personalausweis machen lassen. Nun zu meiner Frage wie finde ich heraus was für eine Staatsangehörigkeit ich habe?? ...komplette Frage anzeigen4 AntwortenVom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet nichtvongestern 26.06.2013, 23:09 Du bist Italiener/in. Um eine "carta d'identitá"/Personalausweis zu beantragen, musst du mit deiner Geburtsurkunde bzw. dem Familienstammbuch zum Konsulat gehen. Wenn du noch unter 16 Jahre jung bist, sollte ein Elternteil dich begleiten. 2 Kommentare 2 latricolore, UserMod Light 26.06.2013, 23:26 Sicher? Mag sich geändert haben, früher gab's für im Ausland Lebende lediglich den Pass. Die carta d'identità wurde nur in I ausgestellt. Aber wie gesagt, früher. Ist länger her, dass ich damit zu tun hatte. 1 nichtvongestern 27.06.2013, 11:21 @latricolore, UserMod Light Ich vermute, dass es immer noch so ist, denn es dauert ewig... Meine italienischen Freunde lassen sich die Cd'I eigentlich immer bei einem Heimataufenthalt verlängern. Koschutnig Community-Experte Deutsch 27.06.2013, 13:49 Welche Staatsbürgerschaft(en) du hast, hängt davon ab, wann du geboren bist und wie lange damals deine Eltern bereits in D rechtmäßig gelebt hatten. Da Italien das Abstammungsprinzip -"ius sanguinis" - kennt, bist du als Kind italien. Eltern zunächst einmal Italiener, egal, wo du geboren bist. Auch in Deutschland galt seit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 ein reines "ius sanguinis", also nur das Abstammungsprinzip, Seither erwerben Kinder von Ausländern, die wie du in Deutschland geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt der Geburt 1 Elternteil bereits mindestens 8 Jahre lang legal in D gelebt hat. Das heißt, du bist und bleibst Deutscher und Italiener, wenn du nach dem 1.1. 2000 in D geboren bist. Wenn du du aber vor dem 1.1.2000 geboren bist, 2000 aber noch nicht 10 Jahre alt warts und deine Eltern bei deiner Geburt auch damals bereits 8 Jahre legal in D waren, dann hast du zwar auch die doppelte Staatsbürgerschaft, aber nur bis zum Ende der Optionsfrist, also bis zum Ende deines 23. Lebensjahres. In diesem Fall musst du also bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob du die deutsche oder die italienische Staatsangehörigkeit behalten will. In den Jahren 2000 - 2002 sind ja ca. 50.000 Personen aufgrund einer Übergangsregelung mit der Optionsregelung vorläufig eingebürgert worden, die ab ihrer Volljährigkeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nun erklären müssen, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Welling Community-Experte Deutsch 27.06.2013, 08:38 Du solltest zum Amt deiner Gemeinde gehen, dort wird man das klären. latricolore, UserMod Light Usermod Community-Experte Deutsch, Italienisch 26.06.2013, 23:07 1. ACQUISTO AUTOMATICO E’ cittadino italiano il figlio di genitori (padre o madre) cittadini italiani. La cittadinanza si trasmette da genitore in figlio senza limiti di generazione, con la condizione che nessuno degli avi abbia mai rinunciato alla cittadinanza. http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_nel_Mondo/ServiziConsolari/Cittadinanza.htm Auguri - du bist also Italiener! ;-) Ähnliche FragenAfghanische Staatsangehörigkeit? Hey, ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Aber meine Eltern sind aus Afghanistan... Ist jetzt meine Staatsangehörigkeit Aghanisch? ...zur Frage Kann ich mit italienischer Staatsangehörigkeit einen deutschen Personalausweis beantragen? Wie gesagt Frage steht oben. Kann ich mit italienischer Staatsangehörigkeit einen deutschen Personalausweis beantragen? Bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Habe aber italienische Staatsangehörigkeit wegen meinen Eltern. Frage aus dem Grund weil es einfach bequemer ist einen Personalausweis im Portmonee zu haben als ständig einen dicken Reisepass mit sich zu tragen der nach ner Zeit ziemlich ranzig aussieht. Vielen Dank im Voraus für die Antworten ...zur Frage Nationalität im Personalausweis...........? Also ich werd bald 16, also brauch ich Personalausweis. Frage.............. Ich bin ich Deutschland geboren und habe deutsche Staatsangehörigkeit wird also im Personalausweis "Deutsch" stehen oder kann ich auch meine richtige Nationalität eintragen lassen??? Ich bin Russin, kann ich also irgendwie machen dass bei Nationalität "Russisch" steht??? ...zur Frage italienische Staatsbürgerschaft, Einbürgerung? Ich bin italienische Staatsbürgerin, geboren in Deutschland, deutschsprachig aufgewachsen, beide Eltern Italiener und geboren in Italien. Ich möchte mich einbürgern lassen, wie läuft es dann mit meinem Kind? Vater Deutsch, die deutsche Behörde sagt Kind kann deutsche aber auch italienische Staatsbürgerschaft besitzen, im italienischen Konsulat sagen die, laut Gesetz hat das Kind immer die Staatsangehörigkeit der Mutter. Bin ledig und alleinerziehend, sowie alleiniges Sorgerecht. Was ist nun richtig und was muss ich tun, dass wir alle die deutsch Staatsbürgerschaft besitzen? Ich soll beim Konsulat internationale Urkunden vorlegen, Vaterschaftsanerkennung etc alles erstmal auf deutsch und auf italienisch übersetzen lassen, um die Anmeldung beim Konsulat fortzuführen inkl. Kind, da wir in eine andere Stadt gezogen sind, (Hamburg). Ich möchte aber dass meine Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, weil ich mich auch einbürgern lassen möchte. Mein Kind ist übrigens auch in Deutschland geboren. Ich habe eigentlich mit dem Land Italien nichts am Hut außer diese blöde Staatsangehörigkeit, die mir bei allem hier in Deutschland nur Probleme bereitet. Vielleicht kann mir da eine Erfahrene bzw in seinem Fach wissende Person helfen, bitte keine Vermutungen, die höre ich in letzter Zeit sehr oft, aber da muss es doch eine offizielle Regelung für geben, kann ja nicht jeder machen so wie er will. |