Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?

Doch seit dem 19. Januar 2013 gibt es eine neue Regelung in Deutschland, die besagt, dass ein Führerschein nur noch 15 Jahre lang gültig ist. Anschließend muss er demnach durch ein neues Dokument ersetzt werden.

Das ist auch bei Führerscheinen der Fall, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Stichtage zum Umschreiben variieren. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Inhaltsverzeichnis

  • Wann müssen Sie den PKW- bzw. LKW-Führerschein verlängern?
    • FAQ: Verlängerung des Führerscheins
    • Wieso muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?
    • Den EU-Führerschein verlängern
    • Verlängerung der LKW-Führerscheine alle fünf Jahre
    • LKW-Führerschein abgelaufen? Das ist zu tun
    • Rechtzeitig den LKW-Führerschein verlängern – Frist nicht verpassen!
      • Sie können Ihren LKW-Führerschein erst später verlängern lassen
      • Den Führerschein der Klasse 2 verlängern
    • Den Lkw-Führerschein verlängern: die Kosten
      • Das biometrische Passbild
      • Augenärztliches Gutachten
      • Ärztliches Gutachten

FAQ: Verlängerung des Führerscheins

Ist es nötig, die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen?

Nur bei den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E. Die Fahrerlaubnis für alle anderen Klassen, wie z. B. Klasse B für Pkws, ist unbefristet gültig.

Ist auch der Führerschein unbefristet gültig?

Nein. Selbst wenn die Fahrerlaubnis unbefristet erteilt wird, ist es nötig, das Führerscheindokument zu erneuern. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Ältere Führerscheine müssen bis zu einem bestimmten Stichtag in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Ich habe es versäumt, meine Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis rechtzeitig verlängern zu lassen, und bin trotzdem gefahren. Was droht mir?

In diesem Fall machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Dies wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Wieso muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Ist der LKW-Führerschein abgelaufen, können Unfälle noch schlimmere Folgen für Sie haben.

Besonders beim Lkw-Führerschein ist eine Verlängerung sehr sinnvoll. Denn: Ab einem gewissen Alter werden die Reaktions- oder die Sehfähigkeit schwächer und eine sichere Fahrt im Straßenverkehr ist vielleicht nicht mehr gegeben. In diesem Fall sollte der entsprechende Fahrer seinen Führerschein verlängern lassen.

Demnach gibt es in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einen Paragraphen, der die Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW-Fahrer regelt. § 23 der FeV besagt:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

  1. Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
  2. Klassen C, CE: für fünf Jahre,
  3. Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.“

Entsprechend müssen die Inhaber der genannten Fahrerlaubnisklassen ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern. Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse C1 oder C1E, ist diese Verlängerung erst ab dem 50. Lebensjahr notwendig. Die Führerscheinverlängerung beim LKW erfolgt nur dann, wenn Sie die nach § 24 der FeV wichtigen Vorgaben erfüllen:

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wenn

  1. der Inhaber seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachweist und
  2. keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.“

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Wollen Sie den LKW-Führerschein verlängern, müssen Sie oft eine Weiterbildung besuchen.

LKW-Fahrer müssen, wenn sie ihren Führerschein verlängern wollen, entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erfüllen.

Sind Sie also im Besitz eines Führerscheins der Klasse C, C1, D oder D1 inklusive der zugehörigen Anhängerklassen oder benötigen Sie Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, müssen Sie zunächst ein ärztliches Gutachten vorweisen.

Demnach müssen Sie für die Verlängerung vom LKW-Führerschein gewisse Anforderungen in den Bereichen Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit erfüllen, bevor Sie die ärztliche Bescheinigung erhalten. Erst, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird Ihnen die Verlängerung vom Führerschein gewährt.

Zudem müssen Berufskraftfahrer laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) an einer Weiterbildung teilnehmen, die an einer anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden sollte. Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, müssen bestimmte Module laut BKrFQG belegt werden. Diese dienen jedem Berufskraftfahrer zur Auffrischung seiner Kenntnisse und besteht aus 5 Teilen bzw. Modulen, die erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Wenn Sie an der Weiterbildung teilgenommen haben und die fünf Module erfolgreich bestanden haben, wird Ihnen die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein eingetragen.

Den EU-Führerschein verlängern

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Den EU-Führerschein verlängern, müssen Sie neuerdings nach 15 Jahren.

Wie bereits eingangs erwähnt, unterscheiden sich der LKW- und der PKW-Führerschein in dieser Verlängerung erheblich. Ein PKW-Führerschein muss lediglich seit Januar 2013 nach 15 Jahren umgetauscht werden.

Für Führerscheinbesitzer, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, gelten unterschiedliche Stichtage:

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat:

Führerschein ausgestellt im Zeitraum/Jahr ...Stichtag für den Umtausch1999 bis 200119. Januar 20262002 bis 200419. Januar 20272005 bis 200719. Januar 2028200819. Januar 2029200919. Januar 2030201019. Januar 2031201119. Januar 2032ab 201219. Januar 2033

Bei Führerscheinen aus Papier:

geboren im Zeitraum ...Stichtag für den Umtauschvor 195319. Januar 20331953 bis 195819. Januar 20221959 bis 196419. Januar 20231965 bis 197019. Januar 2024ab 197119. Januar 2025

Für diesen Umtausch benötigen Sie allerdings nur ein neues Passbild, Ihren Personalausweis und Ihren alten Führerschein, keine anderweitigen Unterlagen, die Sie vorweisen müssen. Ihre Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch unberührt. Es geht lediglich darum, dass Sie das Dokument des Führerscheins nach Ablauf umtauschen. Wichtig ist, dass Sie persönlich den Antrag auf die Verlängerung des Führerscheins stellen. Es ist nicht möglich, dass Sie einen Vertreter schicken, um diese Verlängerung vorzunehmen.

Verlängerung der LKW-Führerscheine alle fünf Jahre

Wie ist die Lage bei LKW-Führerscheinen? Der Anteil der LKW am Güterverkehr in Deutschland beträgt 70 Prozent; diese sind demnach nicht nur entsprechend zahlreich im Straßenverkehr vertreten, sondern leisten auch einen großen Anteil zur Güterbeförderung in Deutschland. Da diese in vielen Bereichen unerlässlich ist, gehören LKWs auf vielen Straßen zum Alltag.

Deshalb ist es wichtig, dass LKW-Fahrer eine entsprechende Ausbildung und Berechtigung haben, ein entsprechendes Fahrzeug im Verkehr zu führen. Aus diesem Grund müssen LKW-Fahrer ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern. In der Klasse C1 und C1E ist das erst nötig, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Statistiken zeigen, dass Güterfahrzeuge oft an Unfällen beteiligt sind und Unfälle mit LKWs im Schnitt schlimmer ausgehen, als Unfälle, an denen nur PKW beteiligt sind. Das ergibt sich zwar auch aus der Größe und Schwere der Lastkraftwagen, allerdings können viele Unfälle mit Güterfahrzeugen auch durch Vorsichtsmaßnahmen wie einer richtigen Vorbereitung auf den Straßenverkehr verhindert werden. Dazu gehört auch die Verlängerung eines Führerscheins, wenn dieser abgelaufen ist.

LKW-Führerschein abgelaufen? Das ist zu tun

Nach den Vorschriften in der FeV ist Ihr LKW-Führerschein der Klasse C, CE, D, D1, DE und D1E für jeweils fünf Jahre gültig, der Schein der Klassen C1 und C1E ab dem 45. Lebensjahr ebenfalls für fünf Jahre. Aber ab wann beginnen die fünf Jahre abzulaufen? Laut FeV dient als Grundlage der Tag, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. So ist zum Beispiel – wenn Sie Ihren Führerschein Klasse CE verlängern – die Frist die gleiche. Ab diesem Tag laufen also die fünf Jahre ab, nach denen Sie Ihren Führerschein für den LKW verlängern müssen.

Wenn Sie Ihren LKW-Führerschein nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr benötigen, können Sie diesen auch einfach auslaufen lassen und nicht wieder neu beantragen. In diesem Fall dürfen Sie dann nicht mehr mit einem LKW fahren, da Sie dafür keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzen. Allerdings bleiben die anderen Klassen davon unberührt.

Das heißt: Besitzen Sie keinen gültigen LKW-Führerschein mehr, können Sie trotzdem – wenn Sie eine Fahrerlaubnis für die Klasse B besitzen – weiterhin mit dem Auto fahren. Dieser Führerschein muss nach 15 Jahren bzw. bis zum entsprechenden Stichtag auch umgetauscht werden, die Fahrerlaubnis jedoch ist ein ganzes Leben lang gültig.

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Alle fünf Jahre müssen Sie in der Regel den LKW-Führerschein verlängern, um die Frist einzuhalten.

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE vor dem 1. Januar 1999 erhalten, so sind Sie bis zum 50. Lebensjahr von der Führerscheinverlängerung verschont.

Rechtzeitig den LKW-Führerschein verlängern – Frist nicht verpassen!

Wenn Sie vergessen sollten, zum Beispiel Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern und trotzdem mit einem LKW fahren, für den Sie diese Fahrerlaubnis benötigen, dann fällt das unter den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sollten Sie also ohne einen gültigen Führerschein erwischt werden, werden Sie nach Strafgesetz bestraft. Das heißt: Im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kommt entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe auf Sie zu. Entsprechend besagt § 21 des StVG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Somit können nicht nur Sie als Fahrer des LKWs dafür bestraft werden, wenn Sie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr erwischt werden, auch der Halter des Fahrzeugs – zum Beispiel wenn Sie bei einer Firma angestellt sind – kann für Ihren abgelaufenen Führerschein belangt werden.

Sie können Ihren LKW-Führerschein erst später verlängern lassen

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
Die Verlängerung beim Führerschein muss alle paar Jahre erfolgen.

Wenn Sie den Führerschein akut nicht benötigen, können Sie diesen auch später verlängern lassen. Dabei müssen Sie natürlich beachten, dass Sie in der Zwischenzeit auch keinen LKW fahren dürfen, wenn Sie keinen gültigen Führerschein für die entsprechende Klasse mehr besitzen.

Ist Ihr Führerschein allerdings schon eine Zeit lang abgelaufen, ist es manchmal üblich, dass Sie aufgrund der langen Abstinenz eine erneute Fahrschulrunde durchlaufen müssen. In der Regel benötigen Sie dafür die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Prüfung. In Einzelfällen müssen Sie allerdings auch die theoretische Prüfung noch einmal ablegen.

Eine alte Regelung zur Verlängerung des LKW-Führerscheins besagt, dass Sie, wenn Sie länger als zwei Jahre nicht mehr mit einem LKW gefahren sind, den Führerschein komplett neu beantragen und eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen (Zwei-Jahres-Frist). Allerdings ist diese Regel entfallen. Jede Behörde setzt einen anderen Zeitraum fest, nach dem Sie die Prüfungen erneut durchlaufen müssen, um Ihren Führerschein wiederzuerhalten.

Den Führerschein der Klasse 2 verlängern

Besitzen Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 2, so dürfen Sie nach den neuen Führerscheinklassen Fahrzeuge der Klasse CE fahren. Theoretisch ist es nicht nötig, dass Sie Ihren Führerschein der Klasse 2 noch vor dem entsprechenden Stichtag in einen Kartenführerschein umtauschen.

Allerdings dürfen Sie mit dem alten Führerschein nach Vollendung des 50. Lebensjahres auch keine Fahrzeuge der Klasse C oder CE mehr benutzen. Spätestens dann müssen Sie deshalb Ihren Führerschein umtauschen, um weiterhin mit einem LKW fahren zu dürfen. Wollen Sie den Klasse 2, bzw. CE-Führerschein dann verlängern, müssen Sie die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Den Lkw-Führerschein verlängern: die Kosten

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
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Haben Sie Ihren LKW-Führerschein nicht verlängern lassen, sind Kosten wie Bußgelder die Folge.

Wollen Sie Ihren Führerschein verlängern, müssen Sie sich allerdings auch auf einige Kosten einstellen, die dabei anfallen können. Das betrifft nicht nur die Beträge, die Sie für die Untersuchungen beim Augenarzt oder für die zusätzliche Untersuchung beim Arzt veranschlagen müssen, sondern auch die Kosten auf der Führerscheinstelle sowie die für das Passbild, das Sie machen müssen, kommen zusätzlich dazu. Eine kurze Beschreibung der Unterlagen, die Sie zur Verlängerung des Führerscheins benötigen, soll Ihnen die Orientierung erleichtern:

Das biometrische Passbild

Ein biometrisches Passbild muss eine Größe von 45 x 35 mm vorweisen und das Gesicht der Person vom Kinn bis zum oberen Kopfende zeigen. Ungefähr 70 bis 80 Prozent des Fotos sollten vom Gesicht der fotografierten Person ausgefüllt sein. Zudem müssen der Gesichtsausdruck neutral, der Blick geradeaus gerichtet und die Augen offen sein. Tragen Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung, so ist dies in Ordnung, allerdings darf das Gesicht davon nicht bedeckt sein. Außerdem muss der Mund geschlossen sein. Für ein biometrisches Passbild sollten Sie – je nachdem, wo dieses gemacht wird – einen Betrag zwischen 5 und 20 Euro anberaumen.

Augenärztliches Gutachten

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
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Die Untersuchung beim LKW-Führerschein verlängern lassen, ist wichtig.

Ein Gutachten vom Augenarzt benötigen Sie, um sicherzustellen, dass Sie im Straßenverkehr alle Verkehrsteilnehmer, Schilder oder andere Warnzeichen auch wahrnehmen können. Übersehen Sie aufgrund mangelnder Sehleistung beispielsweise einen Fußgänger oder Radfahrer, so kann das schlimme Konsequenzen haben.

Wollen Sie ein augenärztliches Gutachten erhalten, so werden Sie in verschiedenen Bereichen geprüft. Das betrifft unter anderem die zentrale Tagessehschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld, das Stereosehen und den Kontrast bzw. das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit. Um den Test zu bestehen, müssen Sie mindestens 80 Prozent Sehvermögen auf jedem Auge erreichen.

Das kann natürlich auch mit einer Brille oder Kontaktlinsen erreicht werden. Benötigen Sie zum Fahren eines LKW eine Sehhilfe, so wird das mithilfe einer Schlüsselzahl auf Ihrem Führerschein vermerkt. Entsprechend müssen Sie dann, wenn Sie mit dem LKW auf der Straße unterwegs sind, immer Ihre Brille oder die Kontaktlinsen tragen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Ihren Führerschein verlängern beim LKW können Sie mit diesem Gutachten nur, wenn es nicht älter als zwei Jahre ist. Die Kosten für solch ein Gutachten liegen zwischen 80 und 100 Euro.

Ärztliches Gutachten

Anlage 5 der FeV schreibt vor, dass Fahrer den Lkw-Führerschein ur verlängern können, wenn sie durch ein Gutachten ihre körperliche Gesundheit bestätigen können. Ein Haus- oder Betriebsarzt kann diese Untersuchung durchführen. Dabei werden wichtige und für den Straßenverkehr unerlässliche Abläufe getestet. Geprüft werden:

  • die Belastbarkeit
  • die Orientierungsleistung
  • die Konzentrationsleistung
  • die Aufmerksamkeitsleistung
  • die Reaktionsfähigkeit

Untersucht wird außerdem, ob Ihr Blutzuckerspiegel im grünen Bereich ist, ob Sie inzwischen an einer Herz- oder Kreislauferkrankung erkrankt sind oder Ähnliches. Die ärztliche Untersuchung, um den LKW-Führerschein zu verlängern, kann unterschiedlich teuer sein.

Das ist vom jeweiligen Arzt abhängig, bei dem Sie diese Untersuchung vornehmen lassen. Diese Kosten sollten Sie allerdings miteinkalkulieren, wenn Sie einen Gesamtbetrag für die Führerscheinverlängerung beim LKW veranschlagen wollen. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand.

Was muss ich machen wenn der Führerschein abläuft?
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Wie können Sie Ihren Führerschein verlängern?

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61 Kommentare

  1. vogler sagt:

    4. Mai 2017 um 12:08 Uhr

    ich habe den führerschein auf dem amt velängern lassen habe den neuen schein aber noch nicht darf ich trotzdem fahren

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Mai 2017 um 9:58 Uhr

      Hallo vogler,
      beim Führerschein handelt es sich um einen Nachweis der Fahrerlaubnis, liegt diese vor – ist also nur das Dokument abgelaufen – dürfen Sie weiterhin fahren. Bei einer Kontrolle kann dann allerdings ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

      • Schmidt sagt:

        27. August 2017 um 21:40 Uhr

        Aber Sie schreiben in Ihren Ausführungen, dass das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, wenn man vergessen hat, seine Fahrerlaubnis zu verlängern. Sie schreiben, dass es unter den Straftatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt, man man ohne gültige fahrerlaubnis erwischt wird.
        „Wenn Sie vergessen sollten, zum Beispiel Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern und trotzdem mit einem LKW fahren, für den Sie diese Fahrerlaubnis benötigen, dann fällt das unter den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sollten Sie also ohne einen gültigen Führerschein erwischt werden, werden Sie nach Strafgesetz bestraft. Das heißt: Im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kommt entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe auf Sie zu. Entsprechend besagt § 21 des StVG:

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          4. September 2017 um 10:42 Uhr

          Hallo,
          wird der Führerschein nicht verlängert, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein vor. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Verlängerung bereits erteilt wurde, allerdings nur der Nachweis in Form des Dokumentes fehlt.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          Antworten

      • Manfred sagt:

        7. Januar 2021 um 8:15 Uhr

        Mein C1 Führerschein ist am 26.11 2020 abgelaufen
        Ich hätte die ärztliche Untersuchung machen müssen die macht aber keinen Arzt weil ich durchgehend bis heute den
        01.01.2021 krankgeschrieben bin ärztliche Untersuchung darf kein Arzt machen er kann mich nicht für Taufe schreiben obwohl ich krankgeschrieben bin

        Antworten

  2. AndyK70 sagt:

    9. Juni 2017 um 11:26 Uhr

    Meine Fahrerlaubnis habe ich am 14.09.88 bekommen, am 16.04.04 habe ich den „rosa Lappen“ gegen eine EU-Karte getauscht und dabei auch die Klassen C1E und CE eintragen lassen.
    Ich bin kein Berufskraftfahrer, aber die Klassen haben mir schon ein paar Mal bei Umzügen geholfen.
    Die Klasse CE müsste ich ab dem 1.9.2020 verlängern lassen (Eintrag im Führerschein), da ich dann 50 werde.

    Brauche ich auch für den privaten Gebrauch dann Anlage 5 der FeV (ärztliches Gutachten), oder reicht allein das augenärztliche Gutachten aus?

    Wenn ich Klasse CE auslaufen lasse, bleibt dann C1E bestehen, oder muss ich nach der neuen Regelung für Klasse C1E auch verlängern?

    mfg
    Andy

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. Juni 2017 um 11:32 Uhr

      Hallo AndyK70,
      auch die Führerscheinklasse C1E ist auf das 50. Lebensjahr begrenzt und benötigt anschließend eine entsprechende Verlängerung. Auch bei privater Nutzung ist in diesem Fall ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

      • Ralf sagt:

        9. September 2017 um 0:12 Uhr

        Ihre Antwort ist leider falsch

        Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999) keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

        Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Hier ist zur Verlängerung ein ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          11. September 2017 um 8:37 Uhr

          Hallo Ralf,

          danke für den Hinweis.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          Antworten

  3. Reiner sagt:

    15. Juni 2017 um 20:02 Uhr

    Betreffend vorstehender Frage / Antwort sollte doch eigentlich die Besitzstandsregelung (Führerschein seit 1988) , ff. vor dem 10. September 2009, als Stichtag, zutreffend sein , damit ist C1/C1E unbegrenzt erteilt worden. Oder ist das Gesetz / Verordnung mittlerweile wieder geändert worden ?
    Das bei gewerbl. Fahrten die Weiterbildung notwendig ist ja unstrittig. Bei reinen Privatfahrten jedoch nicht, wie auch ff. eine entsprechende Gesundheitsprüfung.
    Oder hab ich da den Gesetzestext falsch interpretiert.
    Um alles richtig zu wissen muss man anscheinend einen Studienplatz belegen.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      22. Juni 2017 um 10:09 Uhr

      Hallo Reiner,
      ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie die Klasse C1 und C1E auch für private Fahrten verlängern lassen. Dies geht mit einer Gesundheitsprüfung einher.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  4. Thomas H. sagt:

    4. Juli 2017 um 23:08 Uhr

    Hallo

    werde im 2018 im Jan. 50, fahre zur Zeit keinen LKW, verfällt der Führerschein Klasse 2 ohne Gesundheitsprüfung?
    Was kommt auf mich zu wenn ich doch nochmal LKW fahren möchte und mit 50 Gesundheitsprüfung nicht gemacht habe?

    Bitte Info und viele Grüße

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      10. Juli 2017 um 8:45 Uhr

      Hallo Thomas,

      ab dem 50. Lebensjahr ist die Untersuchung pflicht, wenn Sie die Fahrerlaubnis verlängern möchten. Tun Sie dies nicht, handelt es sich um den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  5. Werner sagt:

    28. August 2017 um 13:25 Uhr

    Guten Tag, ich besitze seit 2003 u.a. den LKW und Busführerschein der Klassen C u. D.

    Diese Klassen hatte ich bisher immer alle 5 Jahre nach einer Gesundheits- und Augenprüfung verlängern lassen.

    Da ich diese Führerscheinklassen nicht benötige, sie aber nun wieder im Januar 2018 ablaufen würde ich gerne wissen ob diese Klassen C u. D komplett verfallen wenn ich den Führerschein nicht wie bisher verlängern lasse.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. September 2017 um 11:01 Uhr

      Hallo Werner,
      grundsätzlich sollte auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit bestehen, die Gesundheitsprüfung durchzuführen und die Berechtigung der Klasse C und D wiederzuerlangen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  6. Markus sagt:

    29. August 2017 um 15:11 Uhr

    Hallo,
    Ich werde am 12.04.2021 50 Jahre alt. Habe am 09.09.2013 meinen LKW C/CE gemacht. Nun steht allerdings unter 11 in meinem FS gültig bis 15.07.18.

    Meine Frage nun: Muss ich zum 15.07.2018 meinen LKW FS verlängern ? Oder kann ich mich auf die Frist bis zum 50 Lebensjahr berufen ?

    Zudem kommt noch das mein FS nur bis zum 15.09.28 gültig ist. Den Ur FS habe ich am 06.09.1996 ( Klasse 3 ) gemacht.

    Ich bin ein bisschen verwirrt.

    MfG

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. September 2017 um 11:16 Uhr

      Hallo Markus,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Führerscheinstelle.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  7. René sagt:

    1. September 2017 um 8:32 Uhr

    Hallo
    mir ist unklar die Regelung mit dem Jahr 1999 und den Klassen C1 , C1E.

    Zwei Personen werden an dem gleichen Tag 50 Jahre alt.
    Bei Person A ist der Führerschein im Jahre 1998 ausgestellt worden, bei Person B im Jahr 2000.

    Muss die Person A beim erreichen von Alter 50 Jahre die Klassen C1 und C1E nicht velängen?

    Ich frage, weil mein Führerschein ist im Jahre 2004 ausgestellt (wiedererteilung) und da steht die Frist drin.
    Meine Freunde, die auch C1 und C1E haben, haben keinen Eintrag stehend. Führerschein vor 1999 ausgestellt

    Danke

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. September 2017 um 12:00 Uhr

      Hallo René,
      die Führerscheine der Lkw-Klassen sind grundsätzlich auf das 50 Lebensjahr begrenzt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  8. Martin sagt:

    21. November 2017 um 18:38 Uhr

    Hallo,
    bin 54, (1er und 3er ’81 gemacht) und habe nicht gewusst, dass ich C1/C1E/ CE (C1E >12t) – also die Sachen über 3,5 Tonnen mit grossem Anhänger – verlängern muss. Da jetzt ein 4 Tonnen Zugfahrzeug mit grossem Anhänger 3,5 T ansteht habe ich ein Problem: Kann ich die Führerscheine jetzt noch verlängern, oder muss ich die Karte neu machen ?
    Danke & Gruss

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      1. Dezember 2017 um 15:02 Uhr

      Hallo Martin,
      grundsätzlich können Sie den Lkw-Führerschein auch zu einem späteren Zeitpunkt verlängern, wenn Sie Ihre Fahreignung durch entsprechende Nachweise belegen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  9. timons sagt:

    8. Dezember 2017 um 14:00 Uhr

    Hallo

    Ich habe seit Ende 2012 meinen LKW Führerschein und habe bis jetzt immer nur auf das Verlängerung Sadat um hinter der 95 geschaut. Dieses ist der 28 Januar. Vorher wollte ich diesen verlängern lassen. Nun ist mir aber aufgefallen das in der vorigen Spalte das Datum der 21 Dezember ist. Nun darf ich also ab dem früheren Datum nicht mehr fahren?

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      18. Dezember 2017 um 15:24 Uhr

      Hallo timons,

      das Ablaufdatum der Fahrerlaubnis finden Sie in Spalte 11 auf der Rückseite Ihres Führerscheins.
      Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Führerscheinbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  10. Tina sagt:

    28. Dezember 2017 um 14:03 Uhr

    Hallo,
    wenn mein Führerschein Klasse CE bis 05/2019 gültig ist und ich 02/2018 50 Jahre alt werde, ich habe 02/2018 noch nicht alle 5 Weiterbildungs-Module besucht, muss ich den Führerschein dann 2x verlängern lassen? Einmal mit den Gesundheitsuntersuchungen mit 50 und dann nach Absolvierung aller 5 Module? Und welches Datum steht dann jeweils als Gültigkeitsdatumim Führerschein?
    Und muss ich dann alle 5 Jahre jeweils zum Geburtstag die Ärztlichen Untersuchungen einreichen um den Führerschein verlängern zu lassen und dann nochmals wenn alle 5 Module besucht wurden? Dann würde es sich anbieten, den Führerschein einmal zum 50 Geburtstag zusammen mit allen 5 Module zu verlängern?
    Danke und Grüße

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      2. Januar 2018 um 12:41 Uhr

      Hallo Tina,

      informieren Sie sich bezüglich des Vorgehens am besten direkt bei der zuständigen Behörde.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  11. Joachim sagt:

    18. März 2018 um 12:13 Uhr

    Was muss ich machen wenn mein Führerschein kein Ablauf Datum hat? Klasse A1 und Klasse B

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. März 2018 um 15:30 Uhr

      Hallo Joachim,
      für die Klassen A1 und B ist die Fahrerlaubnis unbeschränkt gültig. Weißt Ihr Führerschein kein Ablaufdatum auf, ist ein Umtausch in der Regel erst 2033 notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  12. Holger sagt:

    10. April 2018 um 13:37 Uhr

    Ich habe einen Führerschein (ausgestellt 14.5.1986) für die eingetragenen Klassen B, C1, BE, C1E, CE, M, L. Mit der Klasse C1 ist das Fahren bis 7,5t erlaubt. Ich bin jetzt über 50 Jahre. Ist diese Klasse befristet? Benötige ich diesbezüglich eine Verlängerung? Im Führerschein ist kein Ablaufdatum eingetragen.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      16. April 2018 um 11:27 Uhr

      Hallo Holger,

      ja, Sie benötigen neuerdings eine Verlängerung dieser Führerscheinklasse. Als Ihr Führerschein ausgestellt wurde, galt diese Regelung noch nicht.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

      Antworten

  13. Michi sagt:

    11. April 2018 um 20:05 Uhr

    Hallo, ich habe 1986 meinen Führerschein gemacht .
    Diesen allerdings 1998 bis 1999 kurzzeitig abgeben müssen.
    Meine Frage ist :
    Warum muss ich die Klassen C1E und C1 nun verlängern
    (bin gerede 50 geworden), wo ich die prüfung doch bereits
    1986 gemacht habe und 1999 keine prüfung ablegen müssen.
    Ich brauch die Klassen nur Privat ( schwere Hänger / Wohnmobil)
    Meine Frau hat ihre neue Karte 2001 geholt und hat KEINE Altersbeschränkung
    bei den klassen C1 C1E wobei sie ihren Führerschein erst 1994 gemacht hat.
    warum ????
    mfg

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      16. April 2018 um 11:42 Uhr

      Hallo Michi,

      Sie müssen Ihren C-Führerschein verlängern, weil dies in § 23 der FeV so festgelegt ist. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, geht es darum, dass im Alter die Seh- und Konzentrationsfähigkeit nachlässt. Dies gilt auch für Ihre Frau, insofern Sie eine C-Klasse besitzt.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

      Antworten

  14. Frank sagt:

    10. Juni 2018 um 8:02 Uhr

    Sehr geehrtes Team,
    ich besitze seit 1984 die Klassen
    C1 C1E CE und BE

    Wenn ich die C1 und C1E nicht verlängern lasse, was darf ich dann noch als zul. Gesamtgewicht fahren?
    Nur noch 3,5 Tonnen ?
    Und welches zulässiges Anhänger Gewicht?

    Ich bin sehr unsicher mit den Regelungen und selbst die Fahrschule weiß das nicht genau!

    Viele Grüße,
    Frank

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Juni 2018 um 9:44 Uhr

      Hallo Frank,
      lassen Sie die Lkw-Klassen nicht verlängern, dürfen Sie durch die Klasse BE Kraftwagen der Klasse B sowie Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  15. Chris sagt:

    3. Juli 2018 um 22:58 Uhr

    Also irgendwie wiederspricht man sich hier immer wieder was
    C1 und C1E angeht mit Führerscheinen dessen „Erteilung“ vor dem 1.1.99 erfolgt ist.

    Soweit ich das recherchieren konnte und der Kollege Ralf am 9.9.17 auch schon sagte bedeutet es, dass hier eine Bestandregelung herrscht.

    ich zitiere hier nochmal:
    (…)
    Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999) keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
    (…)

    Mir geht es nur um C1. Also bis 7.5t + Anhänger mit max. 750Kg zul Gesamtgewicht.
    Wenn ich das jetzt richtig interpretiere darf ich auch nach dem 50. Lebensjahr
    weiterhin ohne Verlängerung fahren wenn mein FS vor dem 1.1.99 erteilt wurde richtig?

    Die Aussage sie müssen ihren C Führerschein verlängern währe nicht hilfreich weil hier ja ein Ausnahmeregelung besteht in Bezug auf die Erteilung des FS.

    Wäre schön, wenn man das mal unmissverständlich klären könnte und was es mit dem Bestandschutz auf sich hat in Bezug auf den 1.1.99

    Der Kollege Frank oben mit seiner Erteilung im Jahre 1984 also deutlich vor dem 1.1.1999 müsste ja eigentlich auch darunter fallen.
    Heisst er dürfte eigentlich doch noch ein Fahrzeug führen bis max. 7.5t + 750kg Anhänger mit zul. Gesamtgewicht. Sofern kein Eintrag in Spalte 11 ist.
    Der Rest würde ja dann unter CE fallen und wäre dann ungültig.

    Liegt hier nun ein Denkfehler meinerseits vor oder lieg ich da jetzt richtig?
    Vielen Dank

    Gruß Chris

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      9. Juli 2018 um 9:25 Uhr

      Hallo Chris,

      ja, Sie haben Recht. Bei einem Umtausch der alten Klasse 3 werden die Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung erteilt. Ärztliche Untersuchungen sind hier nicht nötig. Einen Antrag auf Verlängerung müssen Sie dann stellen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen führen wollen, die heute zur KLasse CE gehören. Hierfür brauchen Sie dann auch ärztliche Bescheinigungen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

      Antworten

  16. Sakis sagt:

    27. Dezember 2018 um 15:27 Uhr

    Guten Tag .Obwohl ich nicht gut Deutsch schreiben kann,will ich die folgende Frage stellen.Ich arbeite seit 21.08.2017 als Busfahrer in Deutschland aber mit einem griechischen Führerschein.Wann ich ihn verlängern will,kann ich das auch in Deutschland machen?Und wenn ja, soll ich ihn zuerst mit einem deutschen Führerschein umtauschen oder kann ich sofort an den sogennanten Module teilnehmen? Ich bedanke mich Ihnen für eine baldige Anwort im Voraus

    Antworten

  17. stefan sagt:

    25. Februar 2019 um 6:23 Uhr

    Hallo mein Führerschein läuft am 6.3.20 ab kann ich am 3.3.19 meine Ärztliche Untersuchung machen ? also vor einem Jahr .
    Gruß Stefan

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. März 2019 um 14:24 Uhr

      Hallo Stefan,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Führerscheinbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  18. Fabian sagt:

    8. März 2019 um 22:28 Uhr

    Hallo, ich habe einen Scheckkartenführerschein ausgestellt bekommen am 23. 10. 1999. Ich werde dieses Jahr 50. Laut dem Führerschein haben meine Führerscheinklassen B, BE, M und L keine Begrenzung, nur C1 und C1E laufen im September aus.
    Muss ich meinen Führerschein erneuern lassen, und wenn ja bis wann? Oder kann ich das C1 und C1E-Datum ignorieren (ich brauche es in der Regel nicht)?
    Vielen Dank für ihre Hilfe.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. März 2019 um 15:44 Uhr

      Hallo Fabian,
      grundsätzlich müssen Sie Ihren Führerschein erst 2026 verlängern. Allerdings gelten die Lkw-Klassen nur bis zum 50. Lebensjahr. Möchten Sie diese darüber hinaus nutzen, ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  19. Frank sagt:

    29. April 2019 um 12:35 Uhr

    Hallo,
    in unserer Firma nutzen wir ausschließlich 7,5 t. LKW s, Da wir die Fahrzeuge nur für den Pendelverkehr zwischen unseren einzelnen Lägern oder den Messaufbau benötigen haben wir für die Fahrzeuge für den Werksverkehr angemeldet.
    Nun folgende Frage: Die Kollegen ab 50 Jahren benötigen nun welchen Unterlagen für die Verlängerung?
    Ich denke ärztlichen Gutachten und dem Sehtest. Die Module werden doch nicht benötigt?

    Vielen Dank schon mal.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. April 2019 um 11:14 Uhr

      Hallo Frank,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  20. Henry sagt:

    2. Juni 2019 um 8:04 Uhr

    Mein Fs CE ist gültig bis 2020. Bin 2019
    50 Jahre geworden. Darf ich noch bis 2021 fahren oder muß ich vorher zur Gesundheitsprüfung ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      13. Juni 2019 um 15:26 Uhr

      Hallo Henry,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  21. Anonym sagt:

    18. Juni 2019 um 21:56 Uhr

    Hallo Führerschein seit zwei Jahren abgelaufen
    Was kommt auf mich zu

    Antworten

  22. Andreas sagt:

    1. Juli 2019 um 18:02 Uhr

    Hallo, ich habe 1997 denalten Kl 2 Führerschein erworben und 1998 den Busführerschein. Ich bin dann bis 2005 im Linienverkehr gefahren. 2006 Habe ich den Kartenführerschein beantragt und damit auch die Umschreibung der Klassen in C und CE und D und DE erhalten. Schon damals wurden Gültigkeiten eingetragen. Für C CE 2015 und für D DE 2011

    Da ich aktuell wieder beruflich fahren möchte habe ich die Verlängerung beantragt. Be C CE reicht die Nachreichung der ärztlichen Untersuchung damit ich zumindest noch privat die Klassen fahren darf. Beim Bus also D und DE bin ich leider in die Situation gerutscht, das ich die Fahrerlaubnis nur durch erneute Prüfung erlangen soll.

    Was ich dabei nicht nachvollziehen kann ist der Umstand das ich auch die DE Prüfung ablegen soll! Hintergrund ist einmal die Besitzstandsregellung und auch die Tatsache das ich ja beim LKW Hängerzug wie auch Sattelzug fahren darf! Ich habe die D Prüfung mittlerweile ohne Probleme ein zweites Mal bestanden und selbst der TüV Prüfer war anhand meiner Ihm vorliegenden gültigen Fahrerlaubnis darüber überrascht , das ich auch noch die DE Prüfung ablegen soll, wo doch ein gülltiger C CE Führerschein da ist. Das ganze ist nicht unerheblich da ich ja ca 320€ für die parktische Prüfung und dann auch noch einmal für Fahrstunden bezahlen soll. Die Berufskraftfahrerqualifikation habe ich für D auch schon erlangt! Haben sie vielleicht ähnliche Fälle schon einmal erlebt und ggf Erfahrungen dazu? An wen könnte ich mich zwecks Klärung wenden ausser der Führerscheinstelle? Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

  23. D.Hafner sagt:

    22. November 2019 um 15:12 Uhr

    Hallo,
    mein LKW-Führerschein ist 2013 abgelaufen weil ich die letzten Jahre diese Fahrerlaubnis nicht brauchte. Kann ich die Fahrerlaubnis jetzt verlängern lassen oder gibt es eine Frist ?

    Antworten

  24. Max sagt:

    12. Januar 2020 um 18:06 Uhr

    Hallo,

    Meine Führerscheine Klasse 1 und 3 habe ich im Jahr 1982 gemacht. In der Zeit von 1997 bis 2000 durfte mein Führerschein „ausruhen“ so, dass ich ihn im Jahr 2000 wieder zugeteilt bekam.
    Auf der dann erhaltenen „Karte“ steht C1 und C1E befristet auf August 2014, in dem Monat wurde ich 50…
    Wenn ich die vielen Einträge hier lese, dann scheint diese nicht korrekt gewesen zu sein und es dürfte für den C1 und C1E eigentlich keine Befristung geben, da ich ja den Führerschein viel früher bestanden und ausgehändigt bekommen hatte… oder seh ich da was völlig falsch?
    Bin grad etwas wirr… :-)

    Gruß Max

    Antworten

  25. Robert sagt:

    24. Januar 2020 um 14:00 Uhr

    Hallo ich habe meinen CE seit 07.03.1991 (Bundeswehr) nun steht das vollendete 50.Lebensjahr am 03.02.2020 vor der Türe. Ich war heute bei der Verkehrsmedizinischen Untersuchung Anlage 4Nr.2 bis 11.4 und Anlage 6Nr.2.1 der Fahrererlaubnisverordnung, um alles richtig verlängern zu lassen. Nun vorsichtshalber der Anruf bei der Führerscheinstelle was ich noch bräuchte! Nun meine Frage! Mir wurde gesagt, wenn ich nicht bis zum 03.02.2020 alles beantragt habe, ist mein CE Führerschein für immer weg und ich kann ihn nie mehr verlängern, stimmt das? wo steht das? dachte er ruht nur in der Zeit ab dem 50 Lebensjahr wo man ihn nicht verlängert, bzw wird ja endeignet, oder lieg ich falsch?
    Vielen Dank für eine Antwort

    Antworten

  26. M. Köhn sagt:

    30. Januar 2020 um 16:35 Uhr

    Hallo,
    ich habe noch einen rosa Papier-FS von 1992 mit den Klassen 1, 2, 3, 4, 5. Ich bin im Mai 2019 50. geworden.

    Darf ich jetzt noch Fahrzeuge der Klasse 2 fahren oder nicht bzw. nur mit ärztliche Gutachten? Fahre nur privat.

    Mit dem Umtausch vom Führerschein habe ich ja noch Zeit.

    Antworten

  27. Ulrike sagt:

    22. Februar 2020 um 10:45 Uhr

    Hallo und guten Tag,
    ich habe einen alten 3er FS, der mir bisher erlaubte, LKW bis 7,49 to + Anhänger (mit Achsabstand weniger als 1m) bis zu einem Gesamtgewicht von 17,49 to zu fahren.
    Nun bin ich im Juli, also vor rund 8 Monaten, 50 Jahre alt geworden.
    Meine Frage(n):
    -wie lange habe ich Zeit, den FS verlängern zu lassen, ohne daß er endgültig verfällt? Bin ich richtig informiert, daß er innerhalb eines Jahres, also ein Tag vor meinem 51.Lebensjahr, dann endgültig verfällt? Muß ich den FS komplett neu machen, wenn diese Frist abgelaufen ist?
    -und: muß ich die Module nachweisen? Ich benötige den FS nicht als Berufskraftfahrer, aber dennoch im Beruf (Garten- und Landschaftsbau/ Werksverkehr…Maschinentranporte etc.)

    Vielen Dank für Ihre informative Unterstützung im voraus!!
    Freundliche Grüße
    Ulrike

    Antworten

  28. Hassan sagt:

    1. März 2020 um 20:51 Uhr

    Mein LKW Führerschein ist seit einen Monat abgelaufen bin kontrolliert worden jetzt droht eine Anzeige was kommt auf mich zu.Hab alle Module und
    Ärztliche Unterlagen schon vor zwei Monaten gemacht nur denn Schein nicht eingetragen.

    Antworten

  29. Hanne sagt:

    2. Juli 2020 um 12:36 Uhr

    Hallo
    Ich benötige mal eine richtige Auskunft bezüglich der Führerschein Regelungen.
    Ich bin bj 68 und habe meinen FS am 17.4.1987 bekommen.
    Ich besitze noch den Rosa FS.
    Meine Frage:
    Wenn ich jetzt meinen FS tausche darf ich dann Klasse 3 mit Anhänger bzw einen 7, 5 Tonner noch fahren.??
    Oder ist alles weg?

    Antworten

  30. Rolli sagt:

    9. August 2020 um 14:13 Uhr

    Hallo
    Bin 67 Jahre muss ich die ärztliche Untersuchungen alsLkw Fahrer jetzt alle 2Jahre machen oder reicht alle 5Jahre mit den Modulen.?
    Danke für ihre Antwort

    Antworten

    • Gerd sagt:

      28. März 2021 um 20:43 Uhr

      Wo steht etwas von 2 Jahren? Der Gesundheitstest ist, wie im Führerschein vermerkt, alle 5 Jahre durchzuführen.

      Antworten

  31. uwe sagt:

    12. Januar 2021 um 12:44 Uhr

    ich bin 58 Jahre habe meinen Klasse 2 Führerschein bei Beantragung des neuen Führerschein
    (Plastikkarte ) abgegeben . Hatte auch gedacht ich brauche Ihn nicht mehr, möchte aber nun
    ein Wohnmobil fahren über 7,5 to. wie bekomme ich den Führerschein wieder was muss getan werden ? alles neu ? Danke

    Antworten

  32. Ludwig sagt:

    15. Januar 2021 um 16:13 Uhr

    mein Führerschein der Klasse C / CE ist 2015 abgelaufen. Den Führerschein würde ich ausschließlich für private Zwecke nutzen. Könnte ich den Führerschein für ausschließlich private Zwecke nach entsprechender Gesundheitsprüfung und ohne erneute praktische Prüfung verlängern lassen, oder liegt eine praktische Prüfung im Ermessen des lokalen Strassenverkehrsamts?
    herzliche Grüsse
    L.

    Antworten

  33. Ralf sagt:

    20. Februar 2021 um 18:00 Uhr

    Habe mit 60Jahren mein 2 führerschein abgeben bin jetzt 64 Jahre kann ich den Führerschein zurückholen.

    Was muss man tun wenn der Führerschein abgelaufen ist?

    Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Dennoch müssen Sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

    Kann der Führerschein verfallen?

    Neben der EU-weiten Harmonisierung der Führerscheine wurde mit der Reform der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) auch beschlossen, dass Führerscheine keine unbefristete Gültigkeit mehr haben. So ist die Führerschein Gültigkeit seit 2013 auf die Dauer von 15 Jahren begrenzt.

    Welche Führerscheine werden 2022 ungültig?

    Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:.

    Was braucht man für Führerschein wechseln?

    Die nicht befristeten Führerscheine müssen innerhalb von 20 Jahren umgetauscht werden, demnach bis 2033. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss fristgerecht vor Ablauf dieser Zeit wieder neu beantragt werden, wobei auch hier alle Rechte erhalten bleiben.