...deshalb hat man auch mündlich vereinbart, dass die Rechnung sofort nach Rechnungseingang zu zahlen ist. Die Firma hat dies mündlich zugesichert. Show
Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen. ich muss mich korrigieren! es scheint so zu sein, dass der unternehmer doch bereits ohne mahnung in verzug ist, da er die sofortige zahlung zugesichert hat. das sagt jedenfalls wikipedia. und es klingt auch logisch:was mir übrigneds noch einfällt: bei solchen aktionen ist es angebracht (und auch üblich) einen vorschuss zu vereinbaren.
AW: Zahlbar: sofort = sofort zu zahlen?? AW: Zahlbar: sofort = sofort zu zahlen?? |