Was ist der unterschied zwischen lieferschein und rechnung

Die Funktionen eines Lieferscheins

Lieferscheine werden vom Absender einer Warenlieferung ausgestellt. Als Dokument der Warenwirtschaft erfüllt ein Lieferschein drei wichtige Grundfunktionen: Auf der einen Seite dient er als Beleg, dass eine Warenzustellung ordnungsgemäß an einen Kunden erfolgt ist. Zum anderen informiert der Lieferschein über Umfang und Art der bestellten Ware. Anhand des Lieferscheins kann zudem kontrolliert werden, ob Menge, Qualität und Art der angelieferten Ware tatsächlich mit der bestellten Leistung übereinstimmen.

Lieferschein als informierender Beleg

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, Lieferscheine zu erstellen. Trotzdem nutzen so gut wie alle Unternehmen, die in irgendeiner Form Rohstoffe, Zwischenerzeugnisse und Endprodukte an Auftraggeber, Geschäftskunden und Konsumenten versenden, den Lieferschein als begleitendes Dokument. Ein großer Vorteil des Lieferscheins besteht in seinem Informationsgehalt. Da er einer Warenlieferung beigefügt ist, kann er bei Anlieferung von Waren an ein Warenlager dazu dienen, die Ware am richtigen Ort einzulagern. Zudem bietet der Lieferschein die Möglichkeit, den Empfänger mit zusätzlichen Informationen, zum Beispiel technischen Daten oder Besonderheiten der Ware zu versorgen.

Archivierung von Lieferscheinen

Geschäftskunden, die von anderen Unternehmen Lieferscheine erhalten, müssen diese mindestens sechs Jahre lang archivieren, obwohl sie nicht zu den Dokumenten gehören, die in einem direkten Zusammenhang mit einem Zahlungsvorgang stehen. Allerdings dokumentieren Lieferscheine einen Zugang im Warenbestand und somit auf einem Bestandskonto. Bei einer Betriebsprüfung können sie daher als ergänzende Belege relevant sein, wenn die empfangenen Eingangsrechnungen keine ausreichend detaillierte Auskunft über die bezogenen Leistungen geben. Zudem unterstützen Lieferscheine auch das Unternehmen selbst bei der jährlichen Inventur. Erhaltene Lieferscheine können beispielsweise zur Gegenkontrolle von Lagerbeständen herangezogen wenn, wenn sich Ungereimtheiten ergeben.

Tipp:

Steuern Sie Ihre Geschäftsprozesse – Jetzt die passende ERP Software finden

Inhalt und Form eines Lieferscheins

Neben der Lieferadresse enthält ein Lieferschein eine Kundennummer und die Nummer der Auftragsbestätigung, auf die er sich bezieht. Die Datumsangabe darf auf keinen Fall fehlen. In der Regel wird hier der Tag des Versands angegeben. Bei der Zustellung lassen sich Spediteure den Empfang der Ware quittieren, um somit ihrerseits über einen Beleg zu verfügen, der ihre Transportleistung bestätigt. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist die Mehrfachausstellung von Lieferscheinen. Es ist nicht üblich, den Preis der versandten Ware auf einem Lieferschein zu notieren. Weit verbreitet ist hingegen, Lieferschein und Rechnung zusammenzufassen. Allerdings ist diese Art der Rechnungsstellung nur sinnvoll, wenn die Ware gleich bei Erhalt, zum Beispiel durch Selbstabholung, vom Empfänger sofort bezahlt wird.

Lieferscheine in Papierform oder elektronisch?

In Dateiform per E-Mail versandte Lieferscheine können als Dokument lediglich als zusätzlicher Kundenservice dienen. Der ursprüngliche Sinn eines Lieferscheins besteht darin, zeitgleich mit der Ware einzutreffen und den Wareneingang dann auch zu belegen. Trotzdem können vorab elektronisch versandte Lieferscheine eine kundenfreundliche Hilfestellung ein, den Empfänger über einen bereits veranlassten Transport und die voraussichtliche Ankunft der Ware zu informieren.

Automatische Erzeugung von Lieferscheinen

Schon in einem einfachen Rechnungsprogramm, wie es kleine und mittelständische Betriebe für ihr Angebots- und Rechnungswesen verwenden, können Lieferscheine direkt aus Angeboten und Auftragsbestätigungen heraus automatisch generiert werden. Die dort jeweils hinterlegten Informationen werden dann in das vorher eingerichtete Layout eines Lieferscheins übernommen.

Was ist der unterschied zwischen lieferschein und rechnung

Ein Warenbegleitschein für ein Elektrogerät von 1960

Ein Lieferschein (englisch delivery note) ist ein Warenbegleitpapier, in welchem der Lieferant Auskunft über die Warenlieferung gibt.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als bloßes Warenbegleitpapier ist der Lieferschein einer Lieferung beigefügt, er erfüllt eine Kontroll- und Informationsfunktion für den Käufer.[1] Als Begleitpapier ist er ein Dokument zur Identifizierung der Lieferung im Hinblick auf die Ware, ihren Absender und ihren Adressaten und wird meist mit der Ware transportiert.[2] Wird der Lieferschein auch als Quittung benutzt, kann der Verkäufer den ordnungsgemäßen Empfang der Lieferung durch den Käufer kontrollieren. Darüber hinaus kommt dieser bloße Lieferschein auch im Zivilrecht und Handelsrecht vor und besitzt dort rechtliche Bedeutung.

Für die Ausstellung von Lieferscheinen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es besteht eine Verpflichtung zur zeitnahen Rechnungsstellung, jedoch keine, dem Empfänger der Ware auch einen Lieferschein zu erteilen. Wenn ein Lieferschein erstellt wird, muss er in Deutschland die Mindestanforderungen an Geschäftsbriefe erfüllen. Diese unterscheiden sich im Detail je nach Rechtsform. So hat beispielsweise eine GmbH folgende Angaben zu machen: Vollständiger Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut; Rechtsform der Gesellschaft; Sitz der Gesellschaft; Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist; alle Geschäftsführer und – sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat – der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Der Lieferschein in Papierform begleitet generell die Ware im Gegensatz zur Rechnung, die auch getrennt von der Ware als Brief versandt werden kann.

Zivilrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zivilrechtliche Version ist ein handelsüblicher Beleg gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV,[3] der den Lieferanten, die Art und Menge der gelieferten Ware, das Transportunternehmen und den Empfänger beinhaltet. Der Lieferschein gilt als Anweisung gemäß § 783 BGB, wenn der Empfang der Ware von einer Gegenleistung (etwa Kaufpreiszahlung) abhängig gemacht wird.[4]

Einseitiger Eigentumsvorbehalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Lieferschein kann nicht die im vorher geschlossenen Vertrag (etwa Kaufvertrag) vereinbarten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einseitig ändern.[5] Allerdings ist auf dinglicher Ebene ein einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt auf der Rechnung oder dem Lieferschein auch ohne ausdrückliche Annahme des Käufers wirksam, wenn ihm der Eigentumsvorbehalt spätestens bei der Übergabe zugeht und ihm die Kenntnisnahme von einem in dieser Form und unter diesen Umständen erklärten Eigentumsvorbehalt zumutbar ist.[6] Der angebrachte Eigentumsvorbehalt muss dabei dem Käufer deutlich klarmachen, dass er erst durch vollständige Bezahlung Eigentümer wird.[7]

Auf schuldrechtlicher Ebene ist dagegen entscheidend, ob nach den Umständen davon auszugehen ist, dass der Käufer einer konkludenten Vertragsänderung zustimmt.[8] Die Beweislast für das Zustandekommen einer Vertragsänderung trägt dabei der Verkäufer.[7]

Elektronischer Lieferschein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In vielen Branchen setzt sich im Versand zwischen Unternehmen der elektronische Lieferschein durch. Vorreiter dieser Art von Belegen ist die Automobilindustrie, wo dies schon seit Jahren gehandhabt wird. Beim elektronischen Lieferschein werden die Daten bereits unmittelbar nach dem Versand der Ware nach einem genau vereinbarten Ablaufmuster per elektronischem Datenaustausch direkt an den Empfänger übermittelt, so dass dieser bereits im Voraus informiert wird, welche Waren genau geliefert werden.

Handelsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Lieferschein ist im Handelsrecht eine vom Verkäufer als Einlagerer erteilte kaufmännische Anweisung an den Lagerhalter, wonach letzterer die eingelagerte Ware an einen dritten Empfänger ausliefern soll.[9] Eigentümer der Ware ist hierbei der Verkäufer, unmittelbarer Besitzer der Lagerhalter. Das Eigentum geht bei Auslieferung an den Käufer oder dritten Empfänger über, der dazu den Lieferschein vorlegen muss. Wertpapierrechtlich wird der kaufmännische Lieferschein zum gekorenen Orderpapier des § 363 Abs. 1 HGB, wenn der angewiesene Lagerhalter Kaufmann ist, es sich um vertretbare Sachen handelt, die Leistungspflicht von einer Gegenleistung unabhängig ist[10] und der Lieferschein die positive Orderklausel enthält. Der legitimierte Inhaber des Lieferscheins besitzt einen Herausgabeanspruch gegen den Lagerhalter, die Ware zu empfangen. Allerdings ist der Lieferschein kein Traditionspapier wie beispielsweise der Lagerschein, er ersetzt also nicht die Übergabe.[11]

Der Lieferschein ist das wichtigste Dokument bei der Wareneingangskontrolle.

In Deutschland muss der Lieferschein bei Kaufleuten gemäß § 147 AO bis zum Empfang der Rechnung aufgehoben werden (bzw. die Wiedergabe eines versendeten Lieferscheins bis zum Versand der Rechnung). Ist der Lieferschein aus anderen Gründen, z. B. Zollrecht, relevant, muss er sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Mischung zwischen Rechnung und Lieferschein auf einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zehn Jahren.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Versandanzeige

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Literatur über Lieferschein im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gregor Nöcker, Die beleglose Spedition, 2002, S. 91
  2. Michael ten Hompel/Volker Heidenblut, Taschenlexikon Logistik, 2008, S. 26
  3. Karina Sopp, Umsatzbesteuerung beim Handel in der EU, 2010, S. 205
  4. Verlag Dr. Th. Gabler, Gabler Wirtschafts Lexikon, Band 4, 1984, Sp. 109
  5. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 842
  6. BGH NJW 1982, 1749.
  7. ↑ a b BGHZ 64, 395
  8. Vieweg/Lorz: Sachenrecht. 9. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 16. November 2021, S. 350.
  9. Peter Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 2007, S. 226
  10. Hermann Staub (Hrsg.)/Claus Wilhelm Canaris, Handelsgesetzbuch: Großkommentar, 2004, § 363 Rn. 37-42
  11. Peter Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 2007, S. 226

Was versteht man unter einem Lieferschein?

Als Dokument der Warenwirtschaft erfüllt ein Lieferschein drei wichtige Grundfunktionen: Auf der einen Seite dient er als Beleg, dass eine Warenzustellung ordnungsgemäß an einen Kunden erfolgt ist. Zum anderen informiert der Lieferschein über Umfang und Art der bestellten Ware.

Wann braucht man einen Lieferschein?

Für die Ausstellung von Lieferscheinen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es besteht eine Verpflichtung zur zeitnahen Rechnungsstellung, jedoch keine, dem Empfänger der Ware auch einen Lieferschein zu erteilen.

Ist ein Lieferschein verbindlich?

Quittiert der Empfänger den Lieferschein, gilt er als Nachweis des Zugangs. Aber auch ohne Unterschrift hat der Lieferschein Beweischarakter und gilt somit als Urkunde. Trotz dieser Nachweisfunktion gibt es keine gesetzliche Regelung des Lieferscheins.

Was kommt alles in einen Lieferschein?

Das gehört auf den Lieferschein.
Name und Adresse des Empfängers..
Name (ggf. ... .
Beschreibung der Ware (jedes Stück der Sendung einzeln bezeichnet).
Stückzahl (oder Menge wie Gramm/Kilo oder Liter) der jeweiligen Waren..
Kaufdatum..
Versanddatum..
Ggf. ... .
Optional: Nennung der gewählten Versandart..