Thema Familie und Partnerschaft UnterhaltsrechtDas nationale Unterhaltsrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es gibt keinen einheitlichen Unterhaltsanspruch, sondern verschiedene Anspruchsgrundlagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Show
Foto: adina80xx / photocase.de Wer ist gesetzlich gegenüber wem zum Unterhalt verpflichtet?
Näheres zu den einzelnen UnterhaltsansprüchenEhegattenunterhaltDer Ehegattenunterhalt ist in den §§ 1360 bis 1361a BGB geregelt. Gemäß § 1360 Satz 1 BGB sind Ehegatten einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Die Ehegatten müssen sich hiernach sowohl wirtschaftliche Mittel für den angemessenen Lebensunterhalt gewähren, als auch persönliche Leistungen erbringen. So erfüllt ein Ehegatte, dem die die Haushaltsführung überlassen ist, seine Verpflichtung in der Regel bereits durch die Führung des Haushalts, § 1360 Satz 2 BGB. Leben die Ehegatten getrennt, so steht dem bedürftigen Ehegatten gemäß § 1361 BGB ein Anspruch auf angemessenen Trennungsunterhalt zu, der grundsätzlich auf eine monatlich im Voraus zu zahlende Geldrente gerichtet ist. Unterhaltsanspruch eingetragener Lebenspartner untereinander
Eingetragene Lebenspartner sind einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung. Daher sind sie gem. § 5 Satz 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) einander verpflichtet, die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen angemessen zu unterhalten. Nach § 5 Satz 2 LPartG gelten die § 1360 Satz 2 BGB und die §§ 1360a, 1360b und 1609 BGB für eingetragene Lebenspartner entsprechend. Haben sich die Lebenspartner getrennt, so steht dem bedürftigen Lebenspartner gemäß § 12 LPartG ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt zu. Die Vorschriften zum Trennungsunterhalt bei Ehegatten (§ 1361 BGB) finden in diesem Fall entsprechende Anwendung. Verwandtenunterhalt
Kindesunterhalt
Elternunterhalt
Unterhalt nach Scheidung
Unterhaltspflicht der Partner aufgelöster eingetragener LebenspartnerschaftenNach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft obliegt es jedem Lebenspartner, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er nach § 16 LPartG gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt entsprechend den §§ 1570 bis 1586 b und § 1609 BGB. Die Ausführungen zur Unterhaltspflicht von geschiedenen Ehepaaren gelten daher entsprechend. Verpflichtung der Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinanderDer Vater hat der Mutter für die Zeit von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren, § 1615l Absatz 1 BGB. Außerhalb dieser Zeit gilt die Verpflichtung nur hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung entstehen. Darüber hinaus steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, soweit sie einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist (§ 1615l Absatz 2 BGB). Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Voraussetzungen des Anspruchs sind entsprechend der Vorschriften zum Verwandtenunterhalt insbesondere die Bedürftigkeit der Mutter (§ 1602 Absatz 1 BGB) und Leistungsfähigkeit des Vaters (§ 1603 Absatz 1 BGB). Die Ausführungen zur Unterhaltspflicht von Verwandten gelten daher entsprechend. Betreut der Vater das Kind, so steht ihm gegen die Mutter der Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, § 1615l IV BGB. Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
Wann ist man verpflichtet Unterhalt zu zahlen?Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung. Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Als eigenes Einkommen Deines Kindes zählen auch Stipendien, Bafög und Kindergeld.
Wann muss man als Vater kein Unterhalt zahlen?Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.
Was passiert wenn kindsvater kein Unterhalt zahlt?Mit einer sogenannten Titulierung können Unterhaltsberechtigte die Unterhaltspflicht (zusätzlich) amtlich dokumentieren lassen. Damit kann man bei Bedarf sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Das Jugendamt erledigt das kostenlos.
Ist der Mann verpflichtet Unterhalt zu zahlen?Grundsätzlich obliegt es jedem Ehegatten selbst, nach der Scheidung für seinen Unterhalt zu sorgen. Er hat gegen den anderen Ehegatten nur einen Anspruch auf Unterhalt, wenn er dazu außerstande ist und die Voraussetzungen der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt sind.
Wie umgehe ich es Unterhalt zu zahlen?Ein einfacher und häufig genutzter Trick, um den Unterhalt für das eigene Kind zu minimieren, ist es, die eigenen Lebenshaltungskosten zu erhöhen. Das kann zum Beispiel durch einen Umzug in eine größere Wohnung geschehen.
Kann man den Unterhalt verweigern?Kann ich den Unterhalt verweigern, weil das Kind verzichtet hat? Sofern Ihr Kind oder der andere Elternteil erklärt, auf den Kindesunterhalt für die Zukunft zu verzichten, ist die Erklärung rechtlich unwirksam. Für die Zukunft kann nämlich auf Unterhalt nicht verzichtet werden (§ 1614 BGB).
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