Was passiert wenn man sich nicht an einen Vergleich hält?

Was ist der Sinn eines Prozessvergleichs?

Landet ein Rechtsstreit vor Gericht, zwingt das Gesetz das Gericht und die Parteien zu versuchen, den Prozess einvernehmlich durch einen Vergleich zu beenden. Vom Gericht auf die Möglichkeit eines Vergleichs angesprochen, fragt sich der Mandant dann oftmals, weshalb er einen Vergleich eingehen und damit auf einen Teil seiner Forderung verzichten soll, wenn er sich doch "komplett im Recht sieht". 

Welche Zwecke verfolgt der Gesetzgeber?

Der Gesetzgeber bezweckt damit, "zwei Fliegen gleichzeitig zu schlagen":

Auf der einen Seite muss das Gericht den Rechtsstreit nicht mehr durch Urteil entscheiden, wenn die Prozessparteien sich durch Vergleich geeinigt haben. Dadurch wird der Justizbetrieb insgesamt entlastet. Dies hat für den rechtssuchenden Bürger den positiven Effekt, dass er mit einer Verringerung der allgemeinen Prozessdauer und somit damit rechnen kann, vor Gericht etwas schneller zu seinem Recht zu kommen.

Zum anderen wird mit dem Prozessvergleich endgültig ein sog. "Rechtsfrieden" geschaffen. Ohne den Prozessvergleich, d.h. bei Verkündung eines Urteils durch das Gericht, würde es sich allenfalls um eine Art "vorläufigen Frieden" handeln, der jederzeit wieder enden und damit sozusagen der vorherige "Konfliktzustand" wieder eintreten kann. Denn der Partei steht gegen das Urteil regelmäßig das Rechtsmittel der Berufung zu, soweit das Gericht mit der Entscheidung im Urteil hinter dem zurück geblieben ist, was die Partei im Prozess beantragt hat. Wird Berufung eingelegt, gelangt der Rechtsstreit in die II. Instanz. In dieser hat das in seiner Entscheidunsgewalt übergeordnete und mit einer völlig anderen Richterbank besetzte Berufungsgericht nochmals über den Rechtsstreit zu entscheiden. Erfahrungsgemäß wird die Sache vom Berufungsgericht oftmals anders gesehen und berurteilt als noch vom Gericht der I. Instanz. 

Welche Vorteile kann der Prozessvergleich gegenüber einem Urteil haben?

Der Prozessvergleich ist ein bereits rechtskräftiger vollstreckbarer Titel. Kommt der Gegner der Forderung aus dem Vergleich nicht nach, kann sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Rechtsmittel o.ä. gibt es beim Prozessvergleich nicht. Ohne den Prozessvergleich muss erst das Urteil abgewartet werden. Oftmals muss das Gericht noch Zeugen anhören und Sachverständigengutachten einholen, bevor es das Urteil erlassen kann, was regelmäßig einige Monate dauert. Sodann muss abgewartet werden, ob der Gegner Berufung gegen das Urteil einlegt und wie die Berufung am Ende ausgeht. Dadurch streichen regelmäßig nochmal viele Monate ins Land.  

Frei nach dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach..."  kann sich aus den vorgenannten Gründen mitunter je nach bestehenden Prozessrisiken der Abschluss eines Prozessvergleichs anbieten. Auch wenn der Mandant nach einem ggfs. langwierigen Prozess in der I. Instanz komplett Recht erhält, kann er sich je nach bestehendem Berufungsrisiko oftmals nicht sicher sein, ob der ein oder andere Punkt bzw. die eine oder andere Rechtsfrage vom Berufungsgericht anders beurteilt werden und er deshalb am Ende der Berufungsinstanz sogar komplett "mit leeren Händen dastehen" könnte.

Fazit

Zu einer fachgerechten Beratung gehört deshalb, dass der Anwalt mit seinem Mandanten die Zweckmäßigkeit eines Vergleichs erörtert und ihm dabei auf Grundlage einer umfassenden Analyse der bestehenden Prozessrisiken für die I. und II. Instanz sowohl die für als auch die gegen den Vergleich sprechenden Gründe aufzeigt. Diese widerstreitenden Parameter sind sodann gegeneinander abzuwägen und auf Grundlage der Abwägung und der Empfehlung des Anwalts muss der Mandant am Ende entscheiden, ob er den Vergleich eingehen möchte oder nicht.  

Gerne stehe ich Ihnen für Ihr rechtliches Anliegen zur Verfügung und erörtere dabei wunschgemäß auch die Zweckmäßigkeit eines Vergleichabschlusses!

anwaltfinden.at: Herr Dr. Zauner, bitte stellen Sie sich und Ihren Werdegang kurz unseren Usern vor.

Mein Name ist Gerald Zauner. Ich habe sowohl mein Studium in Wien und Salzburg absolviert. Seit 1988 bin ich selbständiger Rechtsanwalt, zunächst allein, seit 1994 in einer Kanzleigemeinschaft mit aktuell 5 Juristen. Ich verstehe mich eher als Generalist, weil mir das vielseitige und abwechslungsreiche Betätigungsfeld der Anwaltstätigkeit gefällt, was jedoch nicht bedeutet, dass meine Expertise in jedem Rechtsgebiet gleich groß ist.

anwaltfinden.at: Schadenersatz ist ein überaus vielseitiges Thema: Was interessiert Sie daran und was hat Sie überzeugt, sich darauf zu konzentrieren?

Überall wo Menschen handeln, passieren ab und zu Fehler. Daher kommt das Interesse der Betroffenen bzw. der Mandanten, für einen eingetretenen Schaden Ersatz zu erhalten. Umgekehrt zeigt sich in der Entwicklung der vergangenen Jahre, dass der Großteil der Menschen glaubt, dass es aufgrund eines Schadens immer auch jemanden geben muss, der für eben diesen haftet, was aber nicht automatisch zutreffend ist.

Unserer Gesellschaft ist das Verständnis abhandengekommen, dass es bisweilen schicksalhafte Dinge gibt, die unglücklich ablaufen, ohne dass jemand dafür schadenersatzrechtlich verantwortlich ist. Im Schadenersatzrecht geht es darum, Mandanten zu beraten und ihnen einerseits dabei zu helfen, berechtigte Forderungen durchzusetzen. Genauso geht es auch darum, Mandanten umgekehrt bei der Abwehr von unbegründeten Forderungen zu unterstützen, wenn der belangte Mandant nicht für den vorgeworfenen Fehler verantwortlich ist. Aufgrund dieses Spannungsfeldes ist das Schadenersatzrecht in der juristischen Tätigkeit ein omnipräsentes Thema in der gesamten Rechtsordnung, von Verkehrsunfällen bis zu Umweltschäden oder zur Arzthaftung.

Schadenersatzrecht spielt immer ein großes Thema und ist daher auch bei jeder anwaltlichen Tätigkeit unumgänglich. Es bietet auch ein abwechslungsreiches Betätigungsfeld, sodass es zum kleinen Ein-Mal-Eins eines Anwalts gehört.

anwaltfinden.at: Worauf legen Sie als Rechtsanwalt bei Ihren Fällen ein besonders großes Augenmerk? Welche drei Schritte/Punkte sind bei jedem Ihrer Rechtsfälle ein absolutes Muss?

Mein Zugang ist, dass ich immer einen direkten, persönlichen Kontakt zum Betroffenen suche, in deren Auftrag bzw. Interesse ich tätig werden soll. Dies geht so weit, dass ich mir dort, wo die räumlichen Verhältnisse eine besondere Rolle spielen, vor Ort ein Bild mache.

Der persönliche Kontakt ist für mich etwas ganz Wesentliches. Von Auge zu Auge kommunizieren wir ganz anders, als über Telefon oder virtuell, etwa auch bei der Erläuterung von schriftlichen Unterlagen, Informationen können dabei einfach besser übermittelt werden. Ein weiterer Aspekt für mein Selbstverständnis ist, dass gerade für Mandanten, die aus dem Privatbereich kommen, eine besonders große Wichtigkeit darin besteht, auch andere als juristische Komponenten mitzubedenken.

Ein Gerichtsprozess bringt bisweilen eine psychische Belastung mit sich, die im Vorhinein abgeklärt werden muss: Streit im persönlichen, teils familiären Umfeld, bei manchen Personen ist es der erste Kontakt mit Gerichten, eine ungewohnte Umgebung und Rolle als Kläger oder Beklagter.

Als Anwalt ist man manchmal auch ein klein wenig „Psychotherapeut“, auch für solche Situationen sollte man Verständnis haben. Die menschlichen Aspekte müssen mitbedacht und berücksichtigt werden. Anders ist das bei Beratung von Unternehmern, hier ist die kaufmännische Betrachtungsweise vorrangig. Für Unternehmer ist es interessant, welche Vor- oder Nachteile durch gewisse Verfahrensschritte eintreten.

anwaltfinden.at: Was ist ein außergerichtlicher Vergleich und warum ist er wünschenswert in Schadenersatzfällen?

Ein außergerichtlicher Vergleich lässt sich insofern definieren, als dabei kein Gericht involviert ist, entweder wurde noch gar kein Verfahren vor Gericht eingeleitet oder es ist schon ein Gerichtsverfahren anhängig, aber man sucht und findet außerhalb des Gerichts einen Konsens. Grundsätzlich treffen bei einem Schadenersatzstreit zwei oder mehrere gegensätzliche privatrechtliche Interessenslagen aufeinander; z.B. Partei A will Geld erhalten, Partei B möchte nichts bezahlen – in der Bandbreite zwischen „nichts oder alles zahlen“ soll nun eine Lösung gefunden wird, der beide Seiten zustimmen.

Das ist das Wesen eines außergerichtlichen Vergleiches. Er ist einerseits dann wünschenswert, wenn ein Gerichtsverfahren oder zumindest ein Urteil vermieden werden soll. Sei es, indem man gar keinen Prozess einleitet oder wenn ein eingeleitetes Verfahren möglichst auf eine andere Art und Weise gelöst werden soll. Ein oft wesentlicher Faktor ist das Prozesskostenrisiko. Ein Prozess ist entsprechend kostenbehaftet, weil man Gebühren an die Republik zahlen muss und weil man für das Honorar des eigenen Anwalts und – im Falle eines Verlustes – für das des gegnerischen Anwaltes aufkommen muss.

Das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben ist mit den Chancen abzuwägen. Daher ist das Kostenrisiko manchmal ein Grund sich außergerichtlich zu vergleichen. Ein weiterer Aspekt, der aber nur bei großen und bekannten Unternehmen eine Rolle spielen mag, ist die Vermeidung einer ungünstigen Publizität.

Ebenfalls ein Grund, der hin und wieder zum Tragen kommt, ist die sogenannte Präjudizwirkung durch ein Urteil: Wenn ein Gericht urteilt, dass jemand bei einem bestimmten Sachverhalt ersatzpflichtig ist, indiziert das bisweilen eine Haftung auch gegenüber anderen noch nicht klagenden Betroffenen mit ähnlichen Situationen. Solch eine Wirkung kann ebenso mit einem außergerichtlichen Vergleich umgangen werden.

anwaltfinden.at: Falls ein außergerichtlicher Vergleich nicht erfolgreich ist, treten der gerichtliche Vergleich oder das Urteil ein. Wo liegen hier die Unterschiede und was bedeuten die unterschiedlichen Szenarien für die einzelnen Parteien?

Wenn ich keinen außergerichtlichen Vergleich erziele, stellt sich als Erstes die Frage, ob es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Partei, die Forderungen erhoben hat, könnte auch klein beigeben und von einer Klage Abstand nehmen. Die zweite Variante wäre, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Dann kann es natürlich immer noch sein, dass während des Verfahrens ein Vergleich zustande kommt, da sich die Parteien auch vor Gericht zu einem Vergleich einigen können.

Wenn kein Vergleich zustande kommt, dann endet das Verfahren mit einem Urteil. Der außergerichtliche Vergleich hat auch Nachteile: Wenn ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich nicht erfüllt wird, so könnte nach der Fälligkeit sofort Exekution eingeleitet werden, um das Geld einzutreiben. Das funktioniert beim außergerichtlichen Vergleich nicht, weil er keinen sogenannten Exekutionstitel darstellt. Wenn keine Zahlung geleistet wird, muss trotzdem das Gericht bemüht werden. Sobald eine Einigung über einen Zahlungsbetrag erfolgt, bedeutete das in der Regel, dass auf darüber hinaus gehende Ansprüche verzichtet wird.

Wenn nun der Gegner den außergerichtlichen Vergleich nicht erfüllt, besteht der Nachteil, dass nicht mehr die gesamte ursprüngliche Forderung eingeklagt werden kann. Wenn keine anderen Bedingungen dabei vereinbart wurden, kann nur mehr der Betrag eingeklagt werden, der im außergerichtlichen Vergleich vereinbart wurde.

anwaltfinden.at: Was ist das Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs?

Das Ziel ist ein Konsens ohne jeden bzw. ohne weiteren Prozessaufwand. Der Prozessaufwand beinhaltet sowohl eine zeitliche als auch eine finanzielle Komponente. Ein gerichtlicher Prozess dauert in erster Instanz durchschnittlich sechs bis zwölf Monate, kann aber auch jahrelang andauern. Wenn ich eine raschere Lösung haben möchte, so kann dies eben durch ein beiderseitiges Nachgeben und einem Vergleich erreicht werden. 

anwaltfinden.at: Welche rechtlichen Bereiche werden gerne mit einem außergerichtlichen Vergleich geregelt und warum?

Letztendlich eignet sich jedes Rechtsgebiet im Bereich des Privatrechts für eine außergerichtliche Einigung. Das kann bei Verkehrsunfällen der Fall sein, wenn die Frage des Mitverschuldens oder die Höhe der Ansprüche zu klären sind. Auch im familiären Umfeld, wie bei Pflichtteilsansprüchen oder anderen erbrechtlichen Ansprüchen oder Unterhaltsansprüche und überall dort, wo die persönliche Hemmschwelle, jemanden zu klagen höher ist, wird die außergerichtliche Einigung gerne genutzt. Eine außergerichtliche Einigung findet aber genauso im Mietrecht, z.B. bei einer Mietzinsminderung oder bei Anspruch auf Instandhaltungsarbeiten, oder im Arbeitsrecht, beispielsweise bezüglich Kündigungsentschädigungen, statt.

Selbst im Falle der Insolvenz kann mit jedem Gläubiger einzeln ein Vergleich und somit ein „außergerichtlicher Ausgleich“ erzielt und damit ein gerichtliches Insolvenzverfahren verhindert werden. Selbiges gilt auch bei Gewährleistungsansprüchen oder bei der Erhebung etwaiger Mängel; so kann z.B. außergerichtlich ein Sachverständigen herangezogen werden, auf Basis dessen Gutachten eine Lösung erzielt werden kann. Es gibt innerhalb des Privatrechts kein Rechtsgebiet, bei dem ein außergerichtlicher Vergleich gänzlich unmöglich wäre.

anwaltfinden.at: Welche Nachteile bzw. Fallen könnten mit dem außergerichtlichen Vergleich einhergehen?

Wenn ich kein Gericht bemühe, wird der strittige Sachverhalt nie vollkommen geklärt. Wenn es jemandem nicht um den Ersatz eines Schadens geht, sondern darum, die Wahrheit aufzudecken, so wird ein außergerichtlicher Vergleich wenig zweckmäßig sein.

Wichtig ist, dass manche Ansprüche verjähren. Und wenn ich mich vom Schuldner mit dem Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs zu lange hinhalten lasse und ich die Klage nicht rechtzeitig einbringe, kann es bei zu später Klagsführung passieren, dass die Forderung verloren ist. Es ist daher wichtig, dass man sich rechtzeitig erkundigt, wie lange man zuwarten darf, um einen Konsens herzustellen, und ab wann es zu spät ist für eine Klage. Wenn ich einen Vergleich erziele und als Anspruchssteller auf einen Teil verzichte, der verglichene Betrag aber nicht bezahlt wird, so muss – wie vorhin dargelegt – erst recht wieder das Gericht bemüht werden, wobei unter Umständen nur mehr der Vergleichsbetrag und nicht die ursprünglich erhobene Forderung durchsetzbar ist. Hier kann natürlich ein Anwalt als Berater einwirken, sodass durch die Formulierung des Vergleichstextes Druck zur effektiven Zahlung ausgeübt wird und – im Falle einer fehlenden Zahlung – doch noch der gesamte Betrag vor Gericht eingeklagt werden kann.

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie als Rechtsanwalt bei einem außergerichtlichen Vergleich behilflich sein?

Grundsätzlich ist die Aufklärung über die Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens der Part, den der Anwalt einbringen kann und soll. Der Mandant will wissen, ob er ein bestimmtes Vergleichsangebot annehmen soll, oder ob er bessere Chancen bei einem gerichtlichen Verfahren hätte und welche Risiken auf ihn in solchen Fällen zukommen würden. Der Mandant möchte potenzielle Szenarien ausloten und eine Einschätzung zu unterschiedlichen Vergleichsvorschlägen erhalten.

Die Chancen für die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr sind ein essenzieller Teil der Beratung. Manchmal kommt es auch vor, dass der Anwalt nur im Hintergrund beratend tätig ist. Generell sollte der Anwalt darauf hinweisen, welche Ersatzansprüche überhaupt im Raum stehen, beispielsweise bei einem Autounfall nicht nur Ersatz des Sachschadens am PKW und Schmerzensgeld, sondern auch etwaiger Verdienstentgang. Schließlich sollte durch anwaltlichen Rat auch abgeklärt werden, ob eine sogenannte „Generalklausel“ sinnvoll ist, wonach alle wechselseitigen Ansprüche bereinigt würden.

Dr. Gerald Zauner: Ihr fachkompetenter Experte im Vertragsrecht

Ob Sie nun kurz vor einem außergerichtlichen Vergleich stehen oder sich in einem informativen Erstgespräch über ihre Rechte informieren lassen wollen – Dr. Gerald Zauner oder einer seiner Partner Mag. Albrecht Zauner bzw. Mag. Barbara Schachermayr berät Sie gerne. Aufzufinden ist er in seiner Kanzlei in 4020 Linz, wo er Sie gerne zu einer aufschlussreichen Beratung empfängt. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Gerald Zauner auf anwaltfinden.at.    

Was passiert wenn man einen Vergleich ablehnt?

Vergleich ablehnen Diesen Vergleich abzulehnen bedeutet dann, dass im weiteren Verlauf ein richterliches Urteil gefällt wird. Wenn Sie also keinen Vergleich wünschen, müssen Sie sich auch nicht darauf einlassen. Bei einem Vergleichsvorschlag können Sie also mitteilen, dass Sie damit nicht einverstanden sind.

Ist ein Vergleich rechtlich bindend?

Ein Rechtsstreit wird durch einen Prozessvergleich beendet und verliert damit seine Rechtshängigkeit. Ein Prozessvergleich entfaltet keine Rechtskraft.

Kann man von einem Vergleich zurücktreten?

Ein Rücktritt von einem Prozessvergleich nach § 323 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass es sich bei diesem um einen gegenseitigen Vertrag handelt. Ein gegenseitiger Vertrag liegt nicht allein schon deshalb vor, weil eine vergleichsweise Einigung nach § 779 Abs. 1 BGB „im Wege gegenseitigen Nachgebens“ erfolgt.

Wer trägt die Kosten bei Vergleich?

Wer trägt die Kosten? Solange es sich um einen Zivilverfahren handelt, zum Beispiel um eine Kaufsache, so zahlt für gewöhnlich der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten. Sollten sich beide Parteien dagegen auf einen Vergleich einigen, so trägt jede der Parteien einen Anteil der Kosten.