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Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. FußnotenAnlage 2(zu § 7 Absatz 1) Stundentafel für die Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform
FußnotenAnlage 3(zu § 7 Absatz 1) Stundentafel für die Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform
FußnotenAnlage 4(zu § 7 Absatz 1) Stundentafel für die Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums der dreijährigen und
FußnotenAnlage 5(zu § 7 Absatz 1) Stundentafel für die Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums der dreijährigen und sechsjährigen
FußnotenAnlage 6(zu § 7 Absatz 1) Stundentafel für die Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums der dreijährigen und
FußnotenAnlage 7(zu § 7 Absatz 1) Stundentafel für die Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums der dreijährigen und
FußnotenAnlage 8(zu § 7 Absatz 1) Stundentafel für die Klassen 8 bis 10 des Beruflichen Gymnasiums
FußnotenAnlage 9(zu § 26 Absatz 3 Nummer 2) Tabelle für die Ermittlung des vierfach gewerteten Prüfungsergebnisses
Der Tabelle liegt folgender Rechenvorgang zu Grunde: Ergeben sich für P nicht ganzzahlige Werte, wird auf eine volle Punktzahl gerundet (Beispiel: 41,33 auf 41 Punkte; 42,66 Punkte auf 43 Punkte). Dabei sind:
Anlage 10(zu § 37 Absatz 1, § 50 Absatz 3) Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Gesamtnote Die Punktzahl der Gesamtqualifikation (§ 26 Absatz 1, § 50 Absatz 3) ist nach folgender Tabelle in eine Gesamtnote umzurechnen:
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