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Regierungsparteien und Anzahl der Sitze im Bundesrat Eine Landesregierung ist die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern und Sachsen heißt die Landesregierung Staatsregierung, in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg heißt sie Senat. Die Rechtsverhältnisse der Mitglieder einer Landesregierung sind in den Ministergesetzen der einzelnen Länder geregelt. Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern (bzw. Staatsministern oder Senatoren). Anzahl und Zuständigkeitsbereiche der Minister sind von Land zu Land unterschiedlich; sie sind entweder in den Landesverfassungen vorgegeben, werden durch ein besonderes Gesetz bestimmt oder vom Ministerpräsidenten nach freiem Ermessen festgelegt. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, dem Saarland und Sachsen können der Landesregierung neben den Ministern bzw. Senatoren auch weitere Mitglieder angehören. Beschlüsse einer Landesregierung haben zunächst meist nur eine politische Bedeutung und erfordern oft weitere Schritte. So muss z. B. ein Gesetzentwurf der Regierung im jeweiligen Landesparlament beraten werden. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen im Gesetz können Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften von der Landesregierung oder einem einzelnen Minister erlassen werden. Im Interesse der Zusammenarbeit der Minister geht solchen Erlassen aber häufig ein Beschluss der Landesregierung voraus, auch wenn dies formaljuristisch nicht erforderlich ist. Die Regierungschefs heißen in den Flächenländern Ministerpräsident, in Berlin Regierender Bürgermeister, in Bremen Präsident des Senats und Bürgermeister und in Hamburg Erster Bürgermeister und Präsident des Senats. Der Staats- bzw. Regierungsform nach sind alle deutschen Länder parlamentarische Republiken. Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht, das sog. Homogenitätsgebot des Grundgesetzes (Art. 28 GG), vorgeschrieben, wobei dieses Gebot grundsätzlich auch eine präsidentielle Regierungsform auf Länderebene zuließe. Aktuelle Landesregierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Historische Übersicht über alle Landesregierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Landesregierungen gegenwärtiger deutscher Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Landesregierungen ehemaliger deutscher Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Regierungen des Königreichs Hannover Historische Übersicht der Vorsitzenden der Landesregierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Übersicht über die Ministerpräsidenten Frauen als Vorsitzende der Landesregierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bisher waren in Deutschland neun Frauen Vorsitzende einer Landesregierung. Von diesen eroberten allerdings nur drei, Hannelore Kraft, Franziska Giffey und Anke Rehlinger, durch Spitzenkandidatur bei einer allgemeinen Wahl das Amt. Fünf wurden jeweils nach Rücktritten der jeweiligen Amtsinhaber durch die jeweiligen Parlamentsmehrheiten gewählt, eine weitere übte das Amt kommissarisch aus. Die erste Frau, die die Regierung eines deutschen Landes führte, war Louise Schroeder (SPD), die den Berliner Magistrat vom 18. August 1947 bis 7. Dezember 1948 kommissarisch führte, weil der eigentlich gewählte Oberbürgermeister von der Alliierten Kommandantur nicht bestätigt wurde (siehe auch Magistrat Schroeder). Heide Simonis (SPD) wurde 1993 erstmals zur Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins gewählt und war bis 2005 im Amt (siehe auch die Kabinette Simonis I, II und III). Seit der Wahl von Christine Lieberknecht (CDU) zur Ministerpräsidentin von Thüringen (siehe auch Kabinett Lieberknecht) 2009 standen kontinuierlich Frauen an der Spitze mindestens einer Landesregierung. Derzeit (2022) stehen vier Frauen als Ministerpräsidentinnen an der Spitze einer Landesregierung: in Rheinland-Pfalz Malu Dreyer (SPD) seit Januar 2013, in Mecklenburg-Vorpommern seit Juli 2017 Manuela Schwesig, in Berlin seit Dezember 2021 Franziska Giffey und im Saarland seit April 2022 Anke Rehlinger (siehe auch Kabinett Dreyer I, II und III, Kabinett Schwesig I und II sowie Senat Giffey und Kabinett Rehlinger). Der Frauenanteil unter den Vorsitzenden der 16 Landesregierungen betrug erstmals 2013 sowie aktuell 25 Prozent; er kam somit innerhalb weniger Jahre dem Frauenanteil der 16 Parlamente der Bundesländer deutlich näher, der sich zwischen 18,8 Prozent (Baden-Württemberg[1]) und rund 40 Prozent (Bremen,[2] Brandenburg[3]) bewegt und im Durchschnitt bei rund einem Drittel der Abgeordneten liegt. Seit den 1990er Jahren sind die Anteile von Frauen in den einzelnen Landesparlamenten deutlich gestiegen.[4] Mit vier von acht liegt aktuell seit Ende April 2022 der Frauenanteil unter den SPD-Ministerpräsidenten bei 50 Prozent. Die CDU in fünf Bundesländern, die CSU in Bayern, die Linkspartei in Thüringen und Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg stellen aus ihren Reihen jeweils keine Frau für das Spitzenamt der von ihnen geführten Landesregierungen.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wer zählt zur Landesregierung?Allgemeines zur Landesregierung
Die Landesregierung ist oberstes Verwaltungsorgan der Bundesländer. Die Landesregierung wird von dem jeweiligen Landtag gewählt. Als Mitglieder der Landesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Landtag wählbar sind. Die Mitglieder müssen jedoch nicht dem Landtag angehören.
Welche Parteien sind in der Landesregierung?Die Landesregierung vollzieht die Landesgesetze und verwaltet die Finanzen des Landes. Sie besteht in Oberösterreich aus neun Mitgliedern, fünf gehören der ÖVP an, zwei der FPÖ und je eines der SPÖ und den Grünen. An der Spitze der Landesregierung steht der Landeshauptmann.
Wer bildet die Landesregierung BW?Die Landesregierung
März 2021 hat eine Koalition aus Grünen und CDU ergeben. Die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann geführte Landesregierung hat am 12.
Was versteht man unter Landesregierung?Die Landesregierung ist die Regierung in einem Bundesland.
Die Landesregierung muss dann dafür sorgen, dass dies so geschieht. Sie erklärt den Bürger und Bürgerinnen die Politik des Bundeslandes. Die Landesregierung schickt auch Vertreter und Vertreterinnen in den Bundesrat.
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