Wie hoch darf der sichtschutz zum nachbarn sein

Wie hoch darf der sichtschutz zum nachbarn sein

Die Höhe des Gartenzauns ist Ländersache

Sprechen Juristen von Einfriedungen, meinen sie Zäune, Hecken oder Mauern. Einfriedungen führen oft zum Streit und beschäftigen die Gerichte: Darf oder muss ein Gartenzaun errichtet werden – und auf wessen Kosten? Wie hoch darf der Gartenzaun sein? Wie darf der Zaun aussehen und wie nicht? Pauschale Antworten auf diese Fragen gibt es nicht: Viele Gemeinden legen die Einfriedungshöhe in Bebauungsplänen fest – in manchen sind Einfriedungen sogar untersagt. Jede Gemeinde kann außerdem eine spezielle Satzung erlassen, in der Art und maximale Höhe von Einfriedungen vorgegeben werden.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen hat die sogenannte Ortsüblichkeit eine Relevanz beim Bau einer Einfriedung. Wenn zum Beispiel die gesamte Straße nur symbolische Abgrenzungen errichtet hat, würde ein Sichtschutz mit zwei Metern Höhe nach dem Grundsatz der Ortsüblichkeit das Gesamtbild stören. Solch ein Sichtschutz muss dann im Zweifelsfall wieder abgebaut werden. Lässt sich jedoch in einer Wohngegend keine ortsübliche Einfriedung feststellen, kann auch kein Nachbar verlangen, dass ein ihm missfallender Zaun nicht errichtet oder wieder abgerissen wird, nur weil diese Art von Einfriedung sonst nirgendwo in der Umgebung steht.

Wie hoch darf der Gartenzaun also sein? Bevor Sie den ersten Zaunpfosten einbetonieren, informieren Sie sich am besten im Bauamt oder Baureferat Ihrer Gemeinde. Für den Fall, dass es gerade in Ihrem Wohnort keine Regelung durch einen Bebauungsplan oder eine Satzung gibt, empfiehlt es sich, einen ortsüblichen Zaun zu wählen. Denn stört die neue Abgrenzung das ästhetische Empfinden eines Nachbarn, hat er normalerweise nur dann Erfolg mit einer Klage, wenn der Zaun nicht ortsüblich ist.

Wie hoch darf der sichtschutz zum nachbarn sein

Wenn Ihr Gartenzaun zu den Zäunen in der Gegend passt, also ortsüblich ist, dann hat kein Nachbar das Recht, den Abriss zu verlangen.

Foto: blp/fotolia/serkat Photography

Aktuelles Urteil zur Gartenzaun-Höhe

Eine Klägerin aus einer Ortschaft in der Pfalz verlangte von ihrer Nachbarin, an der gemeinsamen Grundstücksgrenze ihren über zwei Meter hohen, blickdichten Gartenzaun aus Metall auf 1,20 Meter zu kürzen. Eigentlich wäre diese Forderung rechtens, denn in Rheinland-Pfalz gilt: Wenn es keine ortsübliche Höhe gibt und auch die Bauordnung einer Ortschaft keine Gartenzaun-Höhe vorschreibt, gilt ein Maschendraht-Zaun mit einer Höhe von 1,20 Metern als ortsüblich. Das ist in der betroffenen Ortschaft der Fall.

Der Grund, warum der Klage nur teilweise stattgegeben wurde: Die Klägerin hat selbst Gartenzäune, die über 1,20 Meter hoch sind – einen 1,84 Meter hohen und einen 1,87 Meter hohen an den seitlichen Grenzen ihres Grundstücks. Die Beklagte muss nun ihren Gartenzaun nur auf die Höhe des angrenzenden Zauns ihrer Nachbarin zurückbauen, urteilte das Landgericht Koblenz am 10. Juli 2020 (Aktenzeichen 13 S 6/20). Es greift das sogenannte nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, das Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Einfriedungen im Überblick

  • 40 bis 90 Zentimeter hohe Einfriedungen dienen der symbolischen Abgrenzung
  • Einfriedungen mit einer Höhe von 100 bis 140 Zentimetern sind gebräuchlich für Gärten und Weiden
  • 170 bis 190 Zentimeter hohe Einfriedungen garantieren Sichtschutz
  • Ab zwei Meter Höhe bezeichnet man Einfriedungen als Sicherungszäune

Nachbar- und Bauordnungsrecht zum Thema Gartenzaun-Höhe

Wer einen Gartenzaun zwischen zwei Privatgrundstücken oder zwischen seinem Garten und einem öffentlichen Weg errichten möchte, klärt vorher den genauen Grenzverlauf und beachtet die Vorschriften zur Grenzbebauung im örtlichen Nachbar- oder Bauordnungsrecht. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens einen halben Meter. Das gilt zumindest für die meisten Bundesländer. In Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein wurden keine Grenzabstände in den Nachbarrechtsgesetzen festgelegt.

Für Grundstücksbesitzer in Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen besteht Einfriedungspflicht. Wenn Nachbarn es fordern, müssen sich auch Berliner, Hessen und die Einwohner Schleswig-Holsteins einzäunen. Zaunpflicht muss sich nicht unbedingt aus dem Nachbarschaftsrecht ergeben: Auch ein aktiver Hund, der regelmäßig den benachbarten Garten pflügt, drängt seinen Halter in die Pflicht, einen Zaun zu montieren. Trifft die Einfriedungspflicht nur einen Nachbarn, muss dieser die Hürde entlang der Grenze aufs eigene Grundstück setzen. Wenn beide Nachbarn verpflichtet sind, errichten sie den Gartenzaun direkt auf der Grundstücksgrenze.

Hecken sind lebende Einfriedungen, und auch ihre Handhabung wird größtenteils über das Nachbarrecht geregelt. Der Besitzer der Hecke ist verantwortlich für die beidseitige Pflege. Stehen Zweige über, steht er in der Pflicht, diese zu entfernen. Der Nachbar auf der anderen Seite ist verpflichtet, dem Besitzer Überhänge zu melden und ihm eine Frist für die Entfernung zu setzen. Sind die Zweige während dieser Zeit nicht entfernt worden, ist es ihm erlaubt, diese selbst abzuschneiden – vorher würde er Sachbeschädigung begehen.

Gartenzaun streichen: Nachbarn haben Recht auf saubere Luft

Grundsätzlich können Sie Ihren Holz- oder Metallzaun mit jeder Farbe und mit jedem Holzschutzmittel streichen – sofern das Mittel erlaubt ist. Doch darf der Nachbar nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Sonst kann er zum Beispiel geltend machen, dass er unter den Ausdünstungen eines Holzschutzmittels leidet und nach § 1004 BGB auf Unterlassung klagen. Die Ausdünstungen von Holzschutzmitteln sind Immissionen im Sinne von § 906 BGB (wie Rauch, Lärm, Gerüche, Pollen). Ortsübliche Immissionen müssen geduldet werden: Ein frisch gestrichener Zaun ist demnach eine vorübergehende Geruchsbelästigung. Aber nicht, wenn er auch nach längerer Zeit noch stinkt – und erst recht nicht, wenn seine Ausdünstungen gesundheitlich bedenklich sind.

Wie hoch darf der sichtschutz zum nachbarn sein

Kann Nachbar Sichtschutz verbieten?

Sichtschutz - das ist laut Nachbarrecht erlaubt Was als Sichtschutz im Garten erlaubt ist, und was nicht, steht im Nachbarrecht. Dieses ist jedoch von Bundesland und dem Bebauungsplan der Stadt/Gemeinde unterschiedlich festgelegt. Mauern und Zäune bis zu einer Höhe von 90 Zentimer dürfen problemlos errichtet werden.

Welcher Sichtschutz zum Nachbarn ist erlaubt?

Als Sichtschutz eingesetzt beträgt die erlaubte Höhe Gartenzaun oder Mauer etwa 170 cm bis 190 cm. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss, wenn keine andere Regelung gilt, mindestens 50 cm betragen. Je nach Bundesland kann eine Einfriedung mit einer Höhe bis zu 180 cm genehmigungsfrei sein.

Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

Vorab ist festzuhalten, dass Mauern sowie geschlossene Einfriedungen wie Holzwände ab einer Höhe von 80 cm bewilligungspflichtig sind. Solche mit einer Höhe von unter 80 cm sind nicht bewilligungspflichtig. Nicht unter die Bewilligungspflicht fallen offene Einfrie- dungen wie z.B. weite Maschendrahtzäune.

Sind sichtschutzzäune genehmigungspflichtig?

Bis zu einer Höhe von etwa 1,80 m sind Einfriedungen in den meisten Gemeinden üblicherweise genehmigungsfrei. Sie müssen sich beim Bauamt keine Genehmigung einholen, die Vorschriften gilt es aber dennoch zu beachten.