450 euro immer brutto gleich netto

Sechs Millionen Arbeitnehmer haben einen Minijob. Für Arbeitgeber und Beschäftigte stellt sich deshalb regelmäßig die Frage, wie ist die monatliche Vergütung von maximal 450 Euro anzusetzen: Ist das ein Netto- oder Brutto-Entgeltsanspruch? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt Klarheit geschaffen.

450-Euro-Verträge sind nicht ohne weiteres als Netto-Entgeltvereinbarung auszulegen. Aus der Standardformular-Vereinbarung eines „Arbeitsvertrags für geringfügig entlohnte Beschäftigte“ kann der Mini-Jobber nicht automatisch schließen, dass ihm dieser Betrag auch als Nettolohn zufließt. 

Es gibt keinen Automatismus

Eine Frau, die als Nachtwache in einer Pflegeeinrichtung einen Minijob hatte, klagte für drei Beschäftigungsjahre auf den vollen Betrag von 450 Euro. Der Arbeitgeber hatte 450-Euro monatlich gezahlt, ohne Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen. Nach Berechnung der Mini-Jobberin sind ihr dadurch 9.340,17 Euro vorenthalten worden.

Bei der Mehrzahl der Minijobs ist es zwar so, dass der Arbeitgeber alle Abgaben (bis auf den Beitrag zur Rentenversicherung) und Steuern übernimmt. Solche Nettoentgelt-Vereinbarungen müssen aber ausdrücklich vereinbart sein. Einen Automatismus gebe es nicht, erläuterte das BAG. Ist strittig, was zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, hat  der Arbeitnehmer die Darlegungs- und gegebenenfalls auch Beweispflicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Parteien einen Arbeitsvertrag ausdrücklich "für geringfügig entlohnte Beschäftigte" abschließen.

Fazit: Arbeitgeber müssen für Minijobber die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nur dann übernehmen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Experten der Bertelsmann-Stiftung fordern eine grundlegende Reform der 450-Euro-Jobs, um Menschen vor der Minijob-Falle zu bewahren. Zudem würden 165.000 neue Jobs entstehen.

Währen der Corona-Pandemie haben 870.000 Minijobber ihren Job verloren. Für die Betroffenen, oft Studierende oder Mütter, ist dies finanziell besonders fatal, denn als Minijobber haben sie auch keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld, oder vergleichbare Ansprüche auf Rentenbeiträge, da sie nicht in die Sozialversicherung einzahlen. Laut Bertelsmann-Stiftung ist ihr Risiko, arbeitslos zu werden, zudem rund zwölf Mal höher als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt.

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Abschaffung der Minijobs und steuerliche Entlastung der unteren Einkommen gefordert

Nicht zuletzt deshalb schlagen deshalb Experten der Bertelsmann-Stiftung nun eine grundlegende Reform vor: Die Ökonomen Tom Krebs und Martin Scheffel plädieren für eine Abschaffung der Minijobs und eine Entlastung der unteren Einkommen. So sollen Beschäftigte bereits ab dem ersten verdienten Euro Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, um besser abgesichert zu werden.

Das bisherige „Brutto für Netto“ unter einer Verdienstgrenze von 450 Euro fiele also weg. Stattdessen schlagen die Wissenschaftler vor, die Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Verdiensten möglichst gering zu halten und allmählich zu steigern. Die Durchschnittsbelastung stiege dabei linear von 0 Prozent bei keinem Verdienst auf 20,2 Prozent bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.800 Euro an.

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Reform der Minijobs: Mehr Geld, da sich mehr Arbeit wieder lohnt

Unterm Strich würde dies gerade für armutsgefährdete Geringqualifizierte mehr Geld am Monatsende bedeuten: im Schnitt 70 Euro mehr pro Monat, rechnet die Bertelsmann-Stiftung vor. Der Grund: Die Reform regt dazu an, über die 450-Euro-Grenze hinaus zu arbeiten. Bisher sind ab dieser Grenze immer schlagartig Abgaben und Steuern in Höhe von rund 10 Prozent des Verdienstes fällig. Wer mehr arbeitet, wird dadurch bestraft.

Mit der Reform würden die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Übergangsbereich von 450 auf 451 Euro jedoch geringer ausfallen, sie würden sich konkret von jetzt 45 auf dann 22,55 Euro halbieren. Mit einem Monatsverdienst von 1.000 Euro würden anstatt 187 Euro nur noch 112,22 Euro für Sozialabgaben fällig. Teilzeitbeschäftigung würde sich also mehr lohnen, was insbesondere für Geringqualifizierte, Alleinerziehende und Mütter eine Chance wäre, die besonders oft in die Minijob-Falle geraten. Die Reform soll auch mehr Arbeitsplätze schaffen: rund 160.000 Teilzeitstellen sowie 5.000 Vollzeitstellen, rechnet die Bertelsmann-Stiftung vor. 

CDU / CSU fordern Ausweitung der Minijobs und Anhebung der Verdienstgrenze

Dass es zur Reform kommt, ist jedoch fraglich: CDU und CSU plädieren in ihrem neuen Wahlprogramm vielmehr für die Ausweitung des Minijob-Systems durch eine Anhebung der Verdienstgrenze von 450 Euro auf 550 Euro. (as)

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Wie viel netto bekommt man von 450 Brutto?

Dein Einkommen 2022.

Wie viel brutto bei 450 € Job?

Die sogenannte Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt 520 Euro und lag vor dem 1. Oktober 2022 bei 450 Euro. Der Begriff 450-Euro-Job wird nun also durch den 520-Euro-Job ersetzt.

Wird bei 450 € was abgezogen?

Minijobber können also insgesamt ein Arbeitsentgelt von bis zu 650 Euro im Monat verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Wer mit Minijobs sein Gehalt aufbessern will, deckt mit seinem Hauptjob alle Sozialversicherungsleistungen ab. Von den 520 Euro werden maximal 2,5 Prozent Pauschalsteuer abgezogen.