„Ich will mich trennen – und was nun?“Bei einer Trennung kommen emotionale, materielle sowie rechtliche Probleme auf Show Dann ist es wichtig zu wissen:
Hierzu bekommen Sie unbürokratische und schnelle Informationen in der Frauenberatungs- und Kontaktstelle In unserer Beratungsstelle werden sowohl allgemeine Fragen zum neuen Ohne Termin jeweils am: Dienstag, Donnerstag + Freitag Des weiteren können Sie sich bei uns
über Prozesskostenhilfe und Wovon lebe ich und die Kinder?UnterhaltIhr Mann hat Ihnen gegenüber die Auskunftpflicht über sein Einkommen. Wenn der Unterhalt noch nicht geklärt ist (anwaltlich oder eidesstattlich) und Sie in eine finanzielle Notlage durch Gewalt und Trennung geraten, können Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe beantragen. Die Agentur für Arbeit / das Sozialamt ist gesetzlich verpflichtet Ihren Sozialleistungs-antrag anzunehmen und zu prüfen. Verfügen Sie über ein eigenes Konto? Wenn nicht, eröffnen Sie eins! Es ist nötig eine eigene Kontonummer zur Überweisung von Sozialleistungen wie Kindergeld angeben zu können. Wenn Sie Kinder haben...ist es ratsam den Antrag für Unterhaltsvorschussgeld (max. bis zum 12. Lebensjahr)und gegebenenfalls für Kindergeld vor dem Sozialleistungsantrag zu stellen. Sie müssen zur Antragstellung die Dokumente der Kinder, die mit Ihnen leben und Ihren Personalausweis oder ein anderes Identitätsdokument mitnehmen. Agentur für Arbeit/ Sozialamt:Die Agentur für Arbit/ das Sozialamt muss das Unterhaltsvorschussgeld, das Kindergeld und gegebenenfalls den Unterhalt mit dem Sozialleistungsanspruch verrechnen. Bei der Agentur für Arbeit/ beim Sozialamt müssen Sie Ihre Trennung glaubhaft darlegen bspw. duch eine Bescheinigung Ihrer Rechtsanwältin. Bitte beachten Sie, dass die Sozialleistung erst ab dem Tag der Antragsstellung berechnet wird, niemals rückwirkend! Folgende Unterlagen und Kopien...sollten Sie, falls sie Ihnen zugänglich sind, zur Agentur für Arbeit/ zum Sozialamt mitnehmen:
Bringen Sie o.g. Papiere mit zur Beratung!Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind bei uns vorhanden! Beim Ausfüllen oder wenn Sie der deutschen Sprache nur unzureichend mächtig sind, helfen wir gerne weiter. WohnungOb Sie die gemeinsame Wohnung verlassen oder einen Antrag zur alleinigen Nutzung stellen wollen - Sie sollten sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren! Wenn Sie vorübergehend Zuflucht außerhalb der gemeinsamen Wohnung gefunden haben und nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung wohnen wollen, können Sie bei geringem Einkommen oder Leistungsbezug einen WBS (Wohnberechtigungsschein) bekommen. Bei Sozialleistungsbezug müssen Sie bei der Wohnungssuche die angemessene Wohnungsgröße und die Höhe der Miete einhalten. Angaben darüber können Sie bei der Agentur für Arbeit/ beim Sozialamt oder bei uns erhalten. Wichtig: Schließen Sie keinen Mietvertrag ohne Rücksprache mit der Agentur für Arbeit/ dem Sozialamt ab!Wohnungsangebote sind unter anderem:
Außerdem können Sie sich bei verschiedenen Wohnungsgesellschaften bemühen. Infos hierzu gibt es in der Frauenberatungsstelle! FrauenhausWenn Sie ihre Wohnung auf Grund von häuslicher Gewalt verlassen müssen, haben Sie die Möglichkeit vorübergehend in einem Frauenhaus Schutz zu finden und zu wohnen. Nähere Informationen auch über Frauen-häuser in den anderen Städten geben wir Ihnen gerne. Das Frauenhaus in GE erreichen Sie unter 20 11 00 Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt: Bei strittigen Fällen oder bei gewaltvollem Umgang mit den Kindern können Sie die Sorgerechtsregelung auch vor einer Scheidung klären. Wichtig: Wenn möglich, beschaffen Sie bitte vor einem Verlassen der Wohnung die gleichen Papiere, wie sie unter Punkt „Agentur für Arbeit / Sozialamt“ aufgeführt sind, zumindest in Kopie, damit Sie bei einer Beratung oder evtl. rechtlichen Unterstützung durch eine Anwältin/einen Anwalt die nötigen Unterlagen zur Hand haben. Oder hinterlegen Sie Kopien bei einer vertrauten Person. Dies ist, vor allem bei gewaltvollen Auseinandersetzungen hilfreich, da Sie nicht die Papiere später vom Ex-Partner einfordern müssen. Was muss ich als Erstes tun bei einer Trennung?Sagen Sie Ihrem Partner frühzeitig, dass Sie die Trennung herbeiführen werden. Versuchen Sie dabei möglichst sachlich zu bleiben. Vermeiden Sie, den Partner emotional zu provozieren. Vorwürfe jeder Art führen nur dazu, dass sich der Partner verteidigt und Sie sich in gegenseitigen Vorwürfen verfangen.
Wohin nach Trennung ohne Geld?Was kann man tun, wenn man kein Geld hat? Wenn nach der Trennung kein Geld für eine eigene Wohnung vorhanden ist, dann kann Wohngeld beantragt werden. Dies ist eine Sozialleistung, welche auf Antrag nach § 22 WoG gewährt wird. Der Antrag ist beim Wohngeldamt der Gemeinde oder Stadtverwaltung zu stellen.
Was ist zu tun wenn man sich trennt?Bewegung, Urlaub, Ablenkung – all das kann helfen, die Trennung zu überwinden. Die Überwindung einer Trennung ist oft nicht einfach, kann jedoch aktiv gefördert werden. Versuchen Sie, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass es kein Zurück geben kann.
Was sage ich wenn ich mich trennen will?An einer Stelle muss man wirklich aussprechen: "Ich möchte mich trennen" oder "Ich möchte die Beziehung nicht weiterführen". Im Idealfall hat man sich im Vorfeld schon Gedanken gemacht, welche echten Gründe man nennen kann, damit der Andere es versteht.
|