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Mehr Informationen finden Sie hier: Cookie-Erklärung /Datenschutz-Erklärung / Impressum Die Einstellung können Sie jederzeit auf der Seite "Cookie-Erklärung" ändern. Aktuelle Informationen über Versicherungsträger im Detail, Unfallversicherer, Krankenversicherer, Pensionsversicherer etc. Letzte Aktualisierung: 9. März 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Im Dezember 2018 hat der Nationalrat mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) die Zusammenführung der damals bestehenden Sozialversicherungsträger auf fünf Sozialversicherungsträger unter einem Dachverband anstelle des Hauptverbandes beschlossen. Damit bestehen in Österreich jetzt folgende Sozialversicherungsträger: Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (DV)Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)Pensionsversicherungsanstalt (PVA)Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Damit soll eine leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherung gewährleistet werden. Die neue Struktur ist seit 1. Jänner 2020 gültig. Durch das Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes änderten sich für viele Versicherte ab 1. Jänner 2020 die bisher zuständigen Versicherungsträger (Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen etc.). Vereinigung der bisherigen neun Gebietskrankenkassen zur ÖGKDie bislang bei den Gebietskrankenkassen versicherten unselbständig Erwerbstätigen sind seit dem 1. Jänner 2020 bei der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert, ebenso die vomals bei den Betriebskrankenkassen Versicherten (auch Pensionisten und Pensionistinnen). Vereinigung der bisherigen SVA und SVB zur SVSDie bisherige Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) wurden in der neuen Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) zusammengefasst. Damit sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft selbständig erwerbstätige Personen seit dem 1. Jänner 2020 bei der SVS versichert. Vereinigung der bisherigen BVA und VAEB zur BVAEBDie bisherige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) wurden zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zusammengeführt. Beamte und Beamtinnen sowie Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000 begründet wurde, und der bislang bei der VAEB in der Kranken- und Unfallversicherung versicherte Personenkreis sind ab 1. Jänner 2020 bei der neuen BVAEB versichert. Versicherungsanstalt des österreichischen NotariatesDarüber hinaus wird die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine eigenständige berufsständische Versorgungseinrichtung übergeführt. Effizienzstudie der LSEIm Dezember 2016 wurde vom Sozialministerium eine umfassende Studie zur Effizienz im österreichischen Sozialversicherungs- und Gesundheitsbereich in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, Effizienzpotentiale zu identifizieren und dadurch die Leistungen weiter zu verbessern. Mit der Durchführung wurde die renommierte London School of Economics (LSE) beauftragt, die das österreichische Sozialversicherungssystem während der ersten Jahreshälfte 2017, unter Einbeziehung heimischer Experten und Stakeholder, analysiert hat. Die Effizienzstudie zeigt, dass die gesundheitliche und soziale Versorgung in Österreich gut funktioniert. Gutachten zur Sozialversicherungs-StrukturreformDas Sozialministerium hat durch Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann und Tobias Knoll, MSc untersuchen lassen, welche Einsparungspotentiale die Sozialversicherungs-Strukturreform bietet. Dieses betriebswirtschaftliche Gutachten zur ökonomischen Vorteilhaftigkeit der Sozialversicherungs-Strukturreform zeigt auf, dass ein erhebliches Effizienz- und Effektivitätssteigerungspotenzial durch die Reform der Organisation der Sozialversicherung besteht. Im Rahmen der muki Sonderklasse-Produktserie ist zwingend der Tarif zu wählen, in dessen Bundesland der Hauptwohnsitz des Kunden besteht. Ist BVAEB besser als ÖGK?Auch die Zuzahlungen, die „kleinere“ Krankenkassen im Vergleich zur ÖGK leisten, sind geringer: Bei BVA-Versicherten werden laut Hauptverband für Zahnimplantate bis zu 700 Euro übernommen; Versicherte der GKK erhalten maximal 156 Euro.
Ist BVA bei ÖGK?Die Abrechnung der Beiträge für Zeiträume vor 2020 erfolgt weiterhin mit der zuständigen Gebietskrankenkasse (ab 2020 Landesstelle der ÖGK). Zeiträume ab der Anmeldung bei der BVAEB sind mit der BVAEB abzurechnen. Die Abrechnung für Lehrlinge und freie Dienstnehmer wurde in das Tarifsystem der BVAEB integriert.
Für was steht BVA?Das Bundesverwaltungsamt ( BVA ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Der Hauptsitz liegt in Köln. An den insgesamt 23 Standorten sind aktuell rund 6.000 Beschäftigte tätig.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der BVA?Der Behandlungsbeitrag beträgt grundsätzlich 10 %. Für die abnehmbare kieferorthopädische Behandlung beträgt der Behandlungsbeitrag 20%.
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