Welchen Schnitt um fachabi zu bestehen?

Welchen Schnitt um fachabi zu bestehen?

Wann rücke ich aus der FOS 11 in die FOS 12 vor?

  1. Kein Halbjahresergebnis in der fachpraktischen Ausbildung ist unter 4 Punkten, und in der Summe werden mindestens 10 Punkte erreicht (also 4+6 oder 5+5 als unterste Grenze).
  2. In jedem Fach ist das Jahresergebnis 4 Punkte oder mehr.
    Bei einmal 1-3 Punkten muss die Summe aller Jahresergebnisse mindestens das Fünffache der Anzahl der Fächer (Punkteschnitt mindestens 5,00) ergeben um aufzusteigen, bei zweimal 1-3 oder einmal 0 Punkten mindestens das Sechsfache (Schnitt 6,00).

Was nehme ich aus der 11. Klasse mit?

  1. Die Attestpflicht, soweit sie ausgesprochen wurde
  2. Grundsätzlich alle Halbjahresergebnisse, auch die der fachpraktischen Ausbildung.

Was ist neu in der FOS 12?

  1. Es sind zwei Wahlpflichtfächer zu wählen (jeweils zweistündig).
    Bei den 2. Fremdsprachen (aktuell Französisch und Spanisch) ist zwischen fortgeführt und (bei null) beginnend zu unterscheiden. Fortgeführt setzt mindestens das B1-Niveau voraus und ist zweistündig. Beginnend bedeutet vier Wochenstunden Unterricht, und die 2. Fremdsprache muss in FOS 12 und 13 belegt werden, wenn die allgemeine Hochschulreife angestrebt wird.
    Die Wahlpflichtfächer-Entscheidung gilt jeweils für das ganze Schuljahr!
  2. In einem einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach (s. u.) ist ein Fachreferat zu halten. Das Ergebnis geht zwingend in den Fachabiturschnitt ein.
    Wird das Fachreferat verweigert oder ohne ausreichende Entschuldigung am vereinbarten Termin nicht gehalten, wird es mit 0 Punkten bewertet. Damit verbunden ist Ausschluss von der Fachabiturprüfung.

Welche Ergebnisse gehen in den Fachabiturschnitt ein?

  1. Beide Halbjahre der fachpraktischen Ausbildung.
  2. Das Ergebnis des Fachreferats.
  3. Die Ergebnisse der Prüfungsfächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, 4. Fach), jeweils dreifach gewichtet.
  4. Einzubringen sind 25 weitere Halbjahresergebnisse.
    In Frage kommen die Ergebnisse aller Pflicht- und Wahlpflichtfächer (außer Sport, Kunst, Musik, Szenisches Gestalten) der Halbjahre 11/2, 12/1 und 12/2. Wird ein Fach nur in der 11. Jahrgangsstufe unterrichtet (immer Geschichte und je nach Ausbildungsrichtung auch Rechtslehre (W) oder Chemie (S)), dann kann auch 11/1 eingebracht werden.
    Je Fach darf höchstens ein Halbjahresergebnis gestrichen werden - Entscheidung vor der Fachabiturprüfung!
  5. Alle Punktwerte werden addiert und bilden das Abschlussergebnis (maximal 600 Punkte).
    Mit der als Abschlussergebnis erreichten Punktzahl wird der Fachabiturschnitt S berechnet:
    S = 17/3 - 5*Abschlussergebnis/600
  6. Alle Halbjahresergebnisse aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe stehen im Fachabiturzeugnis, auch - in Klammern - die nicht eingebrachten und die der nicht einbringungsfähigen Fächer!

Wann ist die Fachabiturprüfung bestanden?

  1. Höchstens zwei Prüfungs- und höchstens zwei Gesamtergebnisse dürfen unter 4 Punkten sein. 0 Punkte zählen dabei doppelt, wie zweimal 1-3 Punkte!
  2. Das Prüfungsergebnis setzt sich aus schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung zusammen (Verhältnis 2:1). In Englisch ist die mündliche (Gruppen-)Prüfung Pflicht, in zwei weiteren Prüfungsfächern kann eine mündliche Prüfung beantragt werden.
    Das Gesamtergebnis für jedes Fach wird als ganzzahliger Mittelwert aus den eingebrachten Halbjahresergebnissen und (in Prüfungsfächern) dem verdreifachten Prüfungsergebnis gebildet.
  3. Bestanden ist die Fachabiturprüfung, wenn alle Gesamtergebnisse mindestens "ausreichend" sind (4 Punkte oder mehr).
    Ist ein Gesamtergebnis unter 4 Punkten, dann müssen im Abschlussergebnis mindestens 200 Punkte erreicht werden. Sind zwei Gesamtergebnisse unter 4 Punkten, müssen es mindestens 240 sein. 0 Punkte zählen wie zweimal 1-3 Punkte.

Wie geht es weiter, wenn ich auch die FOS 13 besuchen will?

  1. Dafür benötigt man zwingend einen Fachabiturschnitt von 3,0.
  2. Unmittelbar nach der Fachabiturprüfung beginnt der Unterricht im Seminarfach .
  3. Der Unterricht in der 2. Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife läuft nach der Fachabiturprüfung normal weiter.

Was ist, wenn die Fachabiturprüfung nicht bestanden wurde?

  1. Es gibt ein Jahreszeugnis auf Basis aller Halbjahresergebnisse der 12. Klasse.
  2. FOS 12 und Fachabiturprüfung dürfen nur einmal wiederholt werden.
    Es kann der effektivere Weg sein, zunächst eine Ausbildung zu absolvieren und später die BOS zu besuchen.
  3. Es ist auch möglich als "anderer Bewerber" ohne Schulbesuch zur Externenprüfung anzutreten. Neben den vier schriftlichen Prüfungen sind fünf mündliche abzulegen.

Anlage 4 (zu § 27)

Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule

1. Fachabitur an der Fachoberschule
ohne Sonderfälle gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2

Fach

Halbjahresergebnisse nach Punkten (gleichgewichtig)

Prüfung nach Punkten Gewichtungsfaktor

Gesamtergebnis im Fach als Punktzahl gerundet gemäß § 19 Abs. 6

Gesamtergebnis im Fach als Note gemäß § 35 Abs. 3

11/1

11/2

12/1

12/2

Religionslehre/Ethik

x

x

Deutsch

x

x

x

3

Englisch

x

x

x

3

Geschichte

x

x

Politik und Gesellschaft

x

x

Mathematik

x

x

x

3

Sport

x

x

Profilfach 1

x

x

x

3

Profilfach 2

x3

x

x

Profilfach 3

falls nur in Jahrgangsstufe 111

x

x

falls nur in Jahrgangsstufe 12

x

x

falls in Jahrgangsstufen 11 und 12

x

x

x

Profilfach 4

(x)4

x

x

Wahlpflichtfach 1

x

x

Wahlpflichtfach 2

x

x

gegebenenfalls Wahlpflichtfach 32

x

x

Fachreferat

x

fachpraktische Ausbildung

x

x


1 [Amtl. Anm.:] zu Medien vergleiche Fußnote 4

2 [Amtl. Anm.:] gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4

3 [Amtl. Anm.:] entfällt in der Ausbildungsrichtung Gesundheit

4 [Amtl. Anm.:] Halbjahresergebnis 11/2

aus dem Fach Chemie in der Ausbildungsrichtung Gesundheit

aus dem Fach Medien in der Ausbildungsrichtung Gestaltung

1.2

Abschlussergebnis und Ermittlung der Durchschnittsnote

einzubringende Leistungen

Höchstpunktzahl

Voraussetzungen für das Bestehen (zusammen zu erfüllen)

4 Prüfungen, je dreifach

180

höchstens 2 Prüfungsergebnisse mit 0 bis 3 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden

fachpraktische Ausbildung

30

Jahrgangsstufe 11 bestanden

Fachreferat

15

In einbringungsfähigen Fächern:

a)

sämtliche Gesamtergebnisse (GE) mindestens „ausreichend“ oder

b)

höchstens 2 GE mit weniger als 4 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden und nachfolgende Summenbedingung

(§ 35 Abs. 9)

25 weitere Halbjahresergebnisse gemäß Nr. 1.1, darunter keine Halbjahresergebnisse aus gemäß Anlage 1 nicht einbringungsfähigen Fächern.

Aus jedem einbringungsfähigen Fach kann höchstens ein Halbjahresergebnis unberücksichtigt bleiben.

375

Summe

600

mindestens 200 Punkte bei einem GE mit weniger als 4 Punkten

mindestens 240 Punkte bei zwei GE mit weniger als 4 Punkten

1.

Berechnung der Durchschnittsnote

M = höchstens erreichbare Punktesumme

E = in den eingebrachten Ergebnissen tatsächlich erreichte Punktsumme

S = Durchschnittsnote S

S = 17/3 – 5*E/M

2.

Rundung

Schnitte unter 1 werden auf 1,0 aufgerundet.

Ansonsten wird die Durchschnittsnote ohne Rundung auf eine Nachkommastelle berechnet.

2. Fachabitur an der Berufsoberschule und Sonderfälle gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2

Fach

Halbjahresergebnisse nach Punkten (gleichgewichtig)

Prüfung nach Punkten Gewichtungsfaktor

Gesamtergebnis im Fach als Punktzahl gerundet gemäß § 19 Abs. 6

Gesamtergebnis im Fach als Note gemäß § 35 Abs. 3

12/1

12/2

Religionslehre/Ethik

x

x

Deutsch

x

x

2

Englisch

x

x

2

Geschichte/Politik und Gesellschaft

x

x

Mathematik

x

x

2

Profilfach 1

x

x

2

Profilfach 2

x

x

Profilfach 3

x

x

Profilfach 4

x

x

Wahlpflichtfach 1

x

x

gegebenenfalls Wahlpflichtfach 21

x

x

Fachreferat

x


1 [Amtl. Anm.:] gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4

2.2

Abschlussergebnis und Ermittlung der Durchschnittsnote

einzubringende Ergebnisse

Höchstpunktzahl

Voraussetzungen für das Bestehen (zusammen zu erfüllen)

4 Prüfungen, je zweifach

120

höchstens 2 Prüfungsergebnisse mit 0 bis 3 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden

Fachreferat

15

In einbringungsfähigen Fächern:

a)

sämtliche Gesamtergebnisse (GE) mindestens „ausreichend“ oder

b)

höchstens 2 GE mit weniger als 4 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden und nachfolgende Summenbedingung

(§ 35 Abs. 9)

17 weitere Halbjahresergebnisse gemäß Nr. 2.1, darunter keine Halbjahresergebnisse aus gemäß Anlage 1 nicht einbringungsfähigen Fächern.

Aus jedem einbringungsfähigen Fach kann höchstens ein Halbjahresergebnis unberücksichtigt bleiben.

255

Summe

390

mindestens 130 Punkte bei einem GE mit weniger als 4 Punkten

mindestens 156 Punkte bei zwei GE mit weniger als 4 Punkten

1.

Berechnung der Durchschnittsnote

M = höchstens erreichbare Punktesumme

E = in den eingebrachten Ergebnissen tatsächlich erreichte Punktsumme

S = Durchschnittsnote S

S = 17/3 – 5*E/M

2.

Rundung

Schnitte unter 1 werden auf 1,0 aufgerundet.

Ansonsten wird die Durchschnittsnote ohne Rundung auf eine Nachkommastelle berechnet.

3. Abitur an der Beruflichen Oberschule

Fach

Halbjahresergebnisse nach Punkten (gleichgewichtig)

Prüfung nach Punkten Gewichtungsfaktor

Gesamtergebnis im Fach als Punktzahl gerundet gemäß § 19 Abs. 6

Gesamtergebnis im Fach als Note gemäß § 35 Abs. 3

13/1

13/2

Religionslehre/Ethik

x

x

Deutsch

x

x

2

Englisch

x

x

2

Geschichte/Politik und Gesellschaft

x

x

Mathematik

x

x

2

Profilfach 1

x

x

2

Profilfach 2

x

x

Profilfach 3

x

x

Wahlpflichtfach

x

x

gegebenenfalls Wahlpflichtfach 21

x

x

Seminarfach

xx


1 [Amtl. Anm.:] gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4

3.2

Abschlussergebnis und Ermittlung der Durchschnittsnote

einzubringende Leistungen

Höchstpunktzahl

Voraussetzungen für das Bestehen

(zusammen zu erfüllen)

4 Prüfungen, je zweifach

120

höchstens 2 Prüfungsergebnisse mit 1 bis 3 Punkten,

kein Prüfungsergebnis mit 0 Punkten

Seminarfach, zweifach

30

In einbringungsfähigen Fächern:

a)

sämtliche Gesamtergebnisse (GE) mindestens „ausreichend“ oder

b)

höchstens 2 GE mit weniger als 4 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden und nachfolgende Summenbedingung

(§ 35 Abs. 9)

Für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife über den Unterricht sind beide Halbjahresergebnisse aus der zweiten Fremdsprache einzubringen.

16 weitere Halbjahresergebnisse gemäß Nr. 3.1, darunter keine Halbjahresergebnisse aus gemäß Anlage 1 nicht einbringungsfähigen Fächern.

Aus jedem einbringungsfähigen Fach kann höchstens ein Halbjahresergebnis unberücksichtigt bleiben.

240

Summe

390

mindestens 130 Punkte bei einem GE mit weniger als 4 Punkten

mindestens 156 Punkte bei zwei GE mit weniger als 4 Punkten

Nachweis der Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache:

Bei Nachweis nach Wahlpflichtunterricht aus der Jahrgangsstufe 12 (§ 38 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) gehen die beiden Halbjahresergebnisse zusätzlich in das Abschlusszeugnis ein. Bei Nachweis durch die Ergänzungsprüfung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) geht die erzielte Punktzahl mit zweifacher Gewichtung zusätzlich in das Abschlussergebnis ein.

Die Summe der höchstens erreichbaren Punkte beträgt in diesen Fällen

Voraussetzungen für das Bestehen

420

mindestens 140 Punkte bei einem GE mit weniger als 4 Punkten

mindestens 168 Punkte bei zwei GE mit weniger als 4 Punkten

1.

Berechnung der Durchschnittsnote

M = höchstens erreichbare Punktesumme

E = in den eingebrachten Ergebnissen tatsächlich erreichte Punktsumme

S = Durchschnittsnote S

S = 17/3 – 5*E/M

2.

Rundung

Schnitte unter 1 werden auf 1,0 aufgerundet.

Ansonsten wird die Durchschnittsnote ohne Rundung auf eine Nachkommastelle berechnet.

4. Abschlussprüfung für andere Bewerber

Fach

Prüfungsfach Nr.

Prüfung nach Punkten Gewichtungsfaktor

Gesamtergebnis im Fach als Punktzahl gerundet gemäß § 19 Abs. 6

Gesamtergebnis im Fach als Note gemäß § 35 Abs. 3

Deutsch

1

3

Englisch

2

3

Mathematik

3

3

Profilfach 1

4

3

Politik und Gesellschaft (Fachabitur) oder Geschichte/Politik und Gesellschaft (Abitur)

5

2

Profilfach 2

6

2

Profilfach 3

7

2

frei gewähltes Fach1

8

2


1 [Amtl. Anm.:] Auswahlmöglichkeiten

1.

für das Fachabitur:

a)

Religionslehre bzw. im Falle des Art. 47 Abs. 1 BayEUG Ethik,

b)

Geschichte,

c)

Profilfach 4 oder

d)

Rechtslehre in der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft und Wirtschaft und Verwaltung bzw. Chemie in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen

2.

für das Abitur:

a)

Religionslehre/Ethik oder

b)

zweite Fremdsprache: Falls die zweite Fremdsprache gewählt wird, wird sie für die allgemeine Hochschulreife schriftlich und mündlich in Form der Ergänzungsprüfung geprüft. Wird die allgemeine Hochschulreife nicht erreicht, so wird für die fachgebundene Hochschulreife allein das Ergebnis der mündlichen Prüfung herangezogen.

4.2

Abschlussergebnis und Ermittlung der Durchschnittsnote

einzubringende Leistungen

Höchstpunktzahl

Voraussetzungen für das Bestehen

4 Prüfungen, je dreifach Prüfungsfächer 1 bis 4

180

Prüfungsergebnis = Gesamtergebnis (GE)

mindestens „ausreichend“ in allen 8 Fächern

oder

höchstens 2 GE mit 0 bis 3 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden;

beim Abitur kein GE der Prüfungsfächer 1 bis 4 mit 0 Punkten und nachfolgende Summenbedingung

4 Prüfungen, je zweifach Prüfungsfächer 5 bis 8

120

Summe

300

mindestens 100 Punkte bei einem GE mit weniger als 4 Punkten

mindestens 120 Punkte bei zwei GE mit weniger als 4 Punkten

Nachweis der Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache:

Bei Nachweis durch die Ergänzungsprüfung außerhalb der acht Prüfungsfächer gemäß Nr. 4.1 geht die erzielte Punktzahl mit zweifacher Gewichtung zusätzlich in das Abschlussergebnis ein.

Die Summe der höchstens erreichbaren Punkte beträgt in diesem Fall

Voraussetzungen für das Bestehen

330

mindestens 110 Punkte bei einem GE mit weniger als 4 Punkten

mindestens 132 Punkte bei zwei GE mit weniger als 4 Punkten

Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn die fachgebundene Hochschulreife erreicht wurde und in der zweiten Fremdsprache mindestens die Note „ausreichend“ vorliegt.

1.

Berechnung der Durchschnittsnote

M = höchstens erreichbare Punktesumme

E = in den eingebrachten Ergebnissen tatsächlich erreichte Punktsumme

S = Durchschnittsnote S

S = 17/3 – 5*E/M

2.

Rundung

Schnitte unter 1 werden auf 1,0 aufgerundet.

Ansonsten wird die Durchschnittsnote ohne Rundung auf eine Nachkommastelle berechnet.

Welche Durchschnitt braucht man um fachabi zu bestehen?

Bestanden ist die Fachabiturprüfung, wenn alle Gesamtergebnisse mindestens "ausreichend" sind (4 Punkte oder mehr). Ist ein Gesamtergebnis unter 4 Punkten, dann müssen im Abschlussergebnis mindestens 200 Punkte erreicht werden. Sind zwei Gesamtergebnisse unter 4 Punkten, müssen es mindestens 240 sein.

Kann man eine 5 mit einer 3 ausgleichen fachabi?

2.2 Eine 5 im Kernfach ist durch eine 3 in einem anderen Kernfach auszugleichen. Wenn Sie in mehr als einem Fach keine 4 erreicht haben, so gelten folgende Ausgleichsregelungen: 3.1 Zweimal die 5 im Kernfach kann nicht ausgeglichen werden.

Wie kann man das fachabi bestehen?

Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote „ausreichend“ oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote „mangelhaft“ erreicht hat. Im Falle einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen!

Kann man fachabi nicht bestehen?

Wenn du das Abitur nicht bestehst, hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst in die mündliche Nachprüfung gehen, die letzten beiden Halbjahre wiederholen, ein FSJ/FÖJ oder Praktikum machen für den praktischen Teil der Fachhochschulreife.