Checkliste zum Online-Einkaufen— 1. Dezember 2014 Show Teilen: Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, im Internet einzukaufen. Für einen erfolgreichen und sicheren Einkauf, gibt es verschiede Punkte, auf die man bei Online-Einkäufen achten sollte:
Link zur Checkliste Online-Einkauf als PDF! Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. Dezember 2014
Autor: Dr. Florian Tremmel Dr. Florian Tremmel arbeitet als Referent für Offene Kanäle und Medienkompetenz bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Zudem ist er Mitentwickler und Redaktionsmitglied in den Projekten „Silver Tipps – mit Freude online!“ und „Digital-Botschafterinnen und -Botschafter Rheinland-Pfalz“. Lizenz: Für den Text auf dieser Seite gilt: CC-BY-ND 3.0 DE Verbraucher, die im Internet einkaufen, sollten sich vor der Bestellung genau über den Online-Händler informieren. Aus diesem Grund raten wir immer dazu einen Blick ins Impressum des Online-Shops zu werfen. Somit weiß der Kunde, mit wem er es zu tun hat und an wen er sich bei eventuellen Problemen wenden kann. Zudem erklären wir Ihnen, welche Tücken es beim Bestellvorgang gibt und wie Sie sich vor unseriösen Anbietern schützen können. Online-Shops aus der EU sind dazu verpflichtet Verbraucher beim Bestellvorgang über einige Dinge in Kenntnis setzen. Achten Sie deshalb bei der Bestellung auf Transparenz und folgende Merkmale:
Dank der sogenannten Button-Lösung sind Abofallen im Internet rückläufig. In der Vergangenheit haben unseriöse Shops nicht oder nur unzureichend darauf hingewiesen, dass ihr Angebot kostenpflichtig ist. Insbesondere bei Dienstleistungen wurden Kosten berechnet, die andere Händler kostenlos angeboten haben. Die Button-Lösung sieht vor, dass die Schaltfläche, über welche die Bestellung ausgelöst wird, gut lesbar beschriftet sein muss, zum Beispiel mit dem Hinweis „Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer ebenso klaren Formulierung. Dank der Verbraucherrechterichtlinie gilt diese Regelung europaweit. Der Button kann dann selbstverständlich in einer anderen Sprache beschriftet sein. Zudem sollten Sie Ihre Bestellung vor dem Bezahlvorgang immer auf Voreinstellungen und versteckte Kosten prüfen. Häufig werben Online-Händler bei der Zahlung mit Zusatzleistungen, zum Beispiel Versicherungen für Smartphones, Garantieerweiterungen oder Rücktrittversicherungen beim Kauf von Eintrittskarten. Ein besonderes Ärgernis stellen voreingestellte Häkchen dar, durch die Kunden Zusatzleistungen „untergeschoben“ werden sollen. Ist die Leistung unerwünscht, müssen diese Häkchen nämlich erst weggeklickt werden. Kommen Vereinbarungen über Zusatzleistungen durch solche Voreinstellungen zustande, sind diese nicht wirksam. Zusatzleistungen müssen vom Kunden bewusst gebucht werden. Diese Regel gilt beispielsweise auch für die Reiserücktrittsversicherung bei Flugbuchungen. Überprüfen Sie noch einmal genau, welche Produkte sich im Warenkorb befinden, wie hoch die Lieferkosten sind und bei einer Bestellung außerhalb der EU, welche Steuern eventuell noch auf den Preis aufgeschlagen werden. Drucken Sie sich Ihre Bestellung oder Ihren Kaufvertrag, die Produktbeschreibung sowie die AGB und Widerrufsbelehrung aus oder speichern Sie diese auf Ihrem Computer ab, da es vorkommt, dass die Angaben im Nachhinein durch den Online-Händler verändert werden. Bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden können und die wiederkehrende, über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen enthalten, muss es ab Juli 2022 einen Kündigungsbutton geben. Die Regelung gilt sowohl für bestehende als auch für nach diesem Datum neu abgeschlossene Verträge. Voraussetzung: auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Den Kündigungsbutton müssen z. B. Streaming-Dienste, Partnerbörsen oder Mobilfunkanbieter anbieten. Verbrauchern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Verträge einfacher als bisher zu kündigen. Geht ein Unternehmer der gesetzlichen Pflicht nicht nach (findet sich also kein Kündigungsbutton auf seiner Internetseite), kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Außerdem muss die Kündigung unmittelbar auf elektronischem Weg in Textform, also z. B. per E-Mail durch das Unternehmen bestätigt werden. Somit haben Verbraucher auch einen Nachweis über die erfolgte Kündigung. Bei Finanzdienstleistungen (z. B. Darlehensvertrag) oder wenn die Vertragskündigung strengeren Anforderungen unterliegt (z. B. Mietvertrag), ist kein Kündigungsbutton vorgeschrieben. Vergleichen Sie die Kosten, wählen Sie Händler mit Bedacht und geben Sie nicht mehr Daten preis als nötig!
Wie finde ich heraus ob ein OnlineDer Shop besitzt ein Impressum: Firmenname, Inhabername, die Anschrift und die Kontaktdaten gehören auf eine Website. Fehlen diese Angaben, handelt es sich möglicherweise um einen unseriösen Anbieter. AGB und eine Datenschutzerklärung sollten vorhanden sein.
Welche Vor und Nachteile gibt es beim Online Shopping?Einkaufen im Internet: Die Nachteile. Was muss man bei einer Online Bestellung angeben?Nur absolut wichtige Daten angeben: Um die bestellte Ware auszuliefern, braucht der Händler natürlich eine Adresse und einen Namen. Oft wird jedoch nach zahlreichen anderen Daten gefragt. Überlegen Sie sich, ob Sie diese wirklich angeben wollen.
Was muss man beachten bei einer Bestellung?Vor einer Bestellung ist es immer ratsam, die Warenbeschreibungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Immer geprüft werden sollte zudem, ob alle Angaben wie Lieferkosten, etwaige Einfuhrsteuern oder Zölle ausgewiesen sind.
|