Viele Bürger können mit freiwilligen Beträgen ihre spätere Rente erhöhen. Für welche Gruppen sich das lohnt, hat die Stiftung Warentest ermittelt. Show
Die mit einem Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos Wer plant, seine spätere Rente mit Extra-Zahlungen zu erhöhen, sollte das Vorhaben im Jahr 2022 umsetzen. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Infolge der Corona-Krise sank zuletzt das sogenannte Durchschnittsentgelt. Nach diesem Betrag bemisst sich die zusätzliche Rente, den Extra-Zahler herausholen können. Die Folge: 2022 müssen Extra-Zahler weniger Geld aufwenden als noch im Vorjahr, wenn sie ihre Rente steigern wollen. Im laufenden Jahr kostet ein sogenannter Rentenpunkt 7235,59 Euro. 2021 lag der Betrag noch bei 7726,63 Euro – also fast 500 Euro höher. Dafür gibt es einen Rentenpunkt. Der bringt seit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 eine satte Rentensteigerung: Seitdem liegt der Wert eines Rentenpunktes im Westen bei 36,02 Euro (bis 30.6.2022 bei 34,19 Euro). Im Osten beträgt er 35,52 Euro (zuvor 33,47 Euro). Bürger der neuen Bundesländer müssen für den Erwerb eines Rentenpunktes auch weniger aufwenden: Im Jahr 2022 genau 6943,94 Euro. Im Jahr 2023 dürfte der Preis eines Rentenpunktes wieder steigen. Erste Prognosen erwarten, dass er auf über 8000 Euro klettert - das wäre ein Plus von gut zehn Prozent verglichen mit 2022. Wer gerade Geld verfügbar hat, kann einen oder mehrere Rentenpunkte erwerben und so eine ansehnliche Rendite erzielen. Und der Inflation ein Schnippchen schlagen! Den Original-Artikel finden Sie online bei der Stiftung Warentest. Rente: Hohe Steuerersparnis möglichExtra-Einzahlungen in die gesetzliche Rente steigern nicht nur die späteren Auszahlungen. Daneben können viele Einzahler bereits jetzt hohe Steuervorteile nutzen. Das gilt besonders für Selbstständige. Doch auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte profitieren: Dank der Steuergeschenke übernimmt der Staat oft rund 30 Prozent der freiwilligen Einzahlungen. Wer seine Einzahlungen auf fünf Jahre verteilt, kann die Steuervorteile maximal ausreizen.
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Vielen Rentnern drohen im Alter SteuerzahlungenWer Rente einstreicht, muss auch im Ruhestand Steuern an den Fiskus abführen – falls seine Altersbezüge eine bestimmte Höhe überschreiten. Das müssen Einzahlwillige bei ihren Überlegungen im Hinterkopf haben.
Dazu eine Beispielrechnung : Ein Selbstständiger muss im Jahr 2022 genau 8784 Euro einzahlen, um monatlich 74,36 Euro Extra-Rente zu bekommen. Reduziert man diese Extra-Rente pauschal um 40 Prozent für Steuern und Sozialabgaben, bleiben monatlich 44,62 Euro netto übrig. Das sind pro Jahr 535,44 Euro. Die Rechnung ergibt: Erst nach 16,4 Jahren - also 16 Jahre und fast fünf Monaten - rechnet sich die Investition. Dabei bleiben etwaige Rentensteigerungen aber unberücksichtigt. Mit ihnen lohnt sich die Investition deutlich früher. Rein statistisch würde sich eine Extra-Zahlung rechnen: Männer im Alter von 65 Jahren haben derzeit eine weitere Lebenserwartung von 18 Jahren, Frauen kommen sogar auf rund 21 Jahre. Das bedeutet: Im Schnitt überlebt jeder die nötigen gut 16 Jahre. So viel Geld bekommen Sie im AlterHier geht es zum Renten-Rechner Beiträge steuerlich absetzenExtra-Renteneinzahlungen lassen sich als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt das sogenannte Abflussprinzip - wichtig ist der Termin, an dem das Geld fließt: Wer den Jahresbeitrag für 2021 im Februar 2022 überweist, darf ihn auch erst in der Steuererklärung für 2022 geltend machen. Vorgaben bei Ausgleichszahlungen:
Vor- und Nachteile abwägenGerade bei freiwilligen Renteneinzahlungen gilt: Jeder muss für sich entscheiden, ob er diesen Schritt gehen will. Vorteile
Nachteile
Zusätzlich einzahlen: Sechs Tipps Antrag stellen Extra-Einzahlungen in die Rentenkasse sind zu beantragen. Dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung im Internet diverse Formulare an:
Beiträge einzahlen In der Regel fließen die Beträge monatlich. Die Höhe legen Versicherte im Vorfeld fest: 2022 müssen sie pro Monat mindestens 83,70 Euro betragen, maximal 1311,30 Euro. Wie hoch die Sonderbeiträge maximal ausfallen, ermittelt die Rentenkasse nach Antragstellen. Danach haben Einzahlwillige drei Monate Zeit, die Beträge zu überweisen. Es ist auch erlaubt, weniger zu zahlen. Beitragshöhe ändern Die Höhe künftiger Einzahlungen dürfen Extra-Zahler auf Antrag ändern. Sogar eine vollständige Beendigung ist möglich. Wichtig: Die Berechnungen der Rentenversicherung sind nur drei Monate gültig. Danach müssen Interessierte einen neuen Antrag stellen. Möglicherweise gelten dann andere Einzahlbedingungen. Für 2021 nachzahlen Das ist möglich bis zum 31. März 2022. Vorteil: Die Einzahlbedingungen im laufenden Jahr sind günstiger als 2021. Zeitvorgaben beachten Hier gilt: Anträge für Nachzahlungen für Ausbildungszeiten lassen sich nur vor dem 45. Geburtstag stellen. Ausgleichszahlungen für vorzeitigen Renteneintritt können Interessierte frühestens ab ihrem 50. Geburtstag beantragen. Wer eine Altersrente ohne Abschläge bezieht, kann keine Ausgleichszahlung mehr leisten.
Diese Personengruppen können Extra-Zahlungen nutzen1) Frührentner: Mit einer Last-Minute-Zahlung die Rente steigernWer über einen vorzeitigen Renteneintritt nachdenkt, kann freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Das gilt für zwei Gruppen:
Rentensteigerung kommt erst späterWer als künftiger Frührentner freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlt, bekommt die so gesteigerte Rente aber erst, wenn er die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht.
Es lohnt sich steuerlich meist, die Extra-Zahlungen bereits im Berufsleben vorzunehmen. Denn dann ist der steuermindernde Effekt höher. Größere Beträge einzahlenWer erst im vorzeitigen Ruhestand an einen größeren Geldbetrag kommt, kann sich von einem Berater der Deutschen Rentenversicherung und einem Lohnsteuerhilfeverein durchrechnen lassen, ob es sich für ihn lohnt, das Geld in die Rentenkasse zu zahlen. Die Werte der beiden folgenden Beispielrechnungen beziehen sich auf die Vorgaben bis einschließlich 30.6.2022. Beispielrechnung 1 Frührentner A.: kinderlos, versichert bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner Jahresrente: 21.600 Euro (monatlich 1800 Euro) Extra-Einzahlung im Jahr 2022: 7343,28 Euro Rentensteigerung: 34,70 Euro brutto monatlich (vor 1.7.2022; seit Juli 2022 liegt die monatliche Rentensteigerung infolge eines Extra-Rentenpunktes sogar bei 36,02 Euro) Steuerersparnis mit der Extra-Zahlung: 933 Euro insgesamt „Eigenanteil“ der Extra-Einzahlung: 6410,28 Euro (Extra-Einzahlung minus Steuerersparnis) Beispielrechnung 2 Der Frührentner zahlt den Maximalbetrag von 15.735,60 Euro extra ein. Damit erhöht er seine monatliche Bruttorente um 74,36 Euro. Auch in diesem Fall kann er „nur“ 933 Euro Steuern sparen. Unterm Strich zahlt der Frührentner also 14.802,60 Euro aus eigener Tasche. Für den Frührentner könnte es sich rechnen, die Extra-Einzahlungen über mehrere Jahre zu strecken, weil sich dann der Fiskus noch stärker daran beteiligt. Gehaltscheck: Zum Brutto-Netto-Rechner 2022So viel Netto bleibt Ihnen vom Brutto
2) Unter 45 Jahre alt: Für Ausbildungszeiten nachzahlenWer seinen 45. Geburtstag noch nicht gefeiert hat, kann Beiträge für Schule, Ausbildung und Studium nachzahlen. In diesen Fällen gilt keine Höchstgrenze von 15.735,60 Euro wie im Fall der Frührentner. Weiterer Vorteil: Diese Extra-Zahlungen sind für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine der wenigen Möglichkeiten, ihre Rente aufzustocken. Das ist sonst erst ab einem Alter von 50 Jahren erlaubt (s. nächster Musterfall). Viele Regeln zu beachtenNur solche Rentenversicherungspflichtige können für ihre Ausbildungszeit nachzahlen, die
Das oben Ausgeführte gilt aber nur, wenn die Ausbildungszeit, für die nachträglich Beiträge gezahlt werden sollen, noch nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind. Dazu gehören etwa Ausbildungen bis zu acht Jahren ab dem 17. Geburtstag. Frührente sichernJe nach Rentenart müssen Arbeitnehmer für einen vorzeitigen Beginn lange Mindestversicherungszeiten („Wartezeiten“) erfüllen. Sie liegen bei mindestens 35 Jahren. Diese Wartezeiten lassen sich mit Nachzahlungen auffüllen. Das gilt auch für die fünfjährige Mindestversicherungsdauer für die reguläre Altersrente. Beispielrechnung: Die 41-jährige Angestellte B. ist 41 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert, Single und kinderlos. Für einen vorgezogenen Rentenstart mit 63 Jahren würden ihr zwölf Monate Versicherungszeit fehlen. Weil sie aber lange studierte und mit 16 noch zur Schule ging, kann sie 18 Monatsbeiträge zusätzlich einzahlen. Weil Frau B. nur am Erreichen der Mindestversicherungszeit interessiert ist, zahlt sie für die 18 Monate den Mindestbeitrag ein: insgesamt 1506,60 Euro, pro Monat also 83,70 Euro. Diese Extrabeiträge bringen ihr ein Rentenplus von monatlich 7,12 Euro. Außerdem spart Frau B. Einkommenssteuern: Bei einem Jahreseinkommen von 62.311,50 Euro bringt ihr die Extrazahlung in die Rentenkasse eine Steuersenkung von 544 Euro – gut 36 Prozent ihrer Nachzahlung. 3) Versicherte mit mindestens 50 Jahren: Mit Schlussspurt die Rente erhöhenBereits ältere Beschäftigte können mit sogenannten Ausgleichszahlungen ihre Rente aufstocken. Mit den Extra-Einzahlungen lassen sich Abschläge ausgleichen, die bei einem früheren Renteneintritt anfallen. Wer die Extra-Beträge in die Rentenkasse einzahlt, dann aber doch nicht früher in Rente geht, kann mit diesem Modell seine Altersrente aufstocken. Voraussetzungen für diese Extra-Beiträge
Wichtig: Einen genauen Starttermin für ihren Rentenbeginn müssen Versicherte zum Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht festlegen. Hohe Extra-Zahlungen möglichDiese Sonder-Zahlungen dürfen über die 15.735,60 Euro hinausgehen, die das Maximum für freiwillige Beiträge sind. Das gibt Versicherten die Möglichkeit, mit hohen Zahlbeträgen relativ kurz vor Rentenantritt noch etwas für ihre gesetzliche Altersvorsorge zu tun. Der Fiskus wertet diese Zahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen. Dafür lassen sich im Jahr 2022 maximal 25.639 Euro ansetzen. Das klingt nach sehr viel, von dem Betrag müssen aber noch einige Posten abgezogen werden. Denn die 18,6 Prozent des Bruttogehalts, die monatlich in die Rentenversicherung fließen – als Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmer-Anteil – zählen hier mit. 0,3 Prozent Abschlag pro MonatJeder Monat früherer Renteneintritt kostet 0,3 Prozent Abschlag. Wer also mit 67 Jahren in Rente gehen müsste, den Zeitpunkt aber vier Jahre vorziehen will, muss 14,4 Prozent Abschlag zahlen. Die Formel dafür lautet: 48 Monate 0,3 Prozent = 14,4 Prozent. Bei einer Monatsrente von 1500 Euro wären das 216 Euro Abschlag – pro Monat und auf Lebenszeit. Beispielrechnung: Die 50-jährige Facharbeiterin C. möchte die Abschläge für einen vorgezogenen Rentenstart mit 63 Jahren ausgleichen. Sie ist kinderlos, gesetzlich krankenversichert und verdient im Jahr 2022 genau den Durchschnittsbetrag aller gesetzlich Rentenversicherten – 38.901 Euro. Die 14,4 Prozent Abschläge würden nach aktuellem Wert monatlich 220,01 Euro ausmachen. Um das auszugleichen, sind 54.393,69 Euro Extra-Einzahlungen nötig. Frau C. kann auch einen geringeren Betrag wählen und die Einbußen nur teilweise ausgleichen. Geht Frau C. dann doch erst mit 67 Jahren in Rente, wirkt ihre Extra-Zahlung wie eine Rentenerhöhung. Sie steigert ihre Rente nach Berechnungen der Stiftung Warentest um monatlich 257,02 Euro.
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Steuerminderung mitnehmenBei einer Extra-Zahlung von 54.393,69 Euro spart sich Frau C. 4663 Euro Steuern. Unterm Strich zahlt sie also „nur“ 49.730 Euro aus eigener Tasche. Die Steuerersparnis macht 8,6 Prozent aus. Denn von ihrer Zahlung wirken sich nur 18.403,41 Euro steuermindernd aus, weil sie damit die Höchstsätze erreicht. Eine höhere Steuererstattung kann Frau C. einstreichen, wenn sie ihre Extra-Zahlung auf drei Jahre verteilt. Allerdings ändern sich die Berechnungsgrößen für Ausgleichszahlungen fast jährlich. Das kann bedeuten: In späteren Jahren bringen die Einzahlungen etwas geringere Rentenzahlungen als ursprünglich berechnet. Oder sie müssen für die ursprüngliche Erhöhung mehr Geld einzahlen. Die Stiftung Warentest ermittelt in ihren Ausführungen zu freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse auch noch die jeweiligen Besonderheiten für
Die Details dazu finden Sie online bei der Stiftung Warentest.
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Samstag, 22.10.2022 | 17:28 | Roland Hoffmann An der Realität des Alterns vorbeiWie richtig geschrieben wurde rentiert sich die Einzahlung von über7000€ nach ca. 16 Jahren. Dann sind nach derzeitigen Renteneintrittsalter die Rentner mindestens 82 Jahre alt. Was bringt dass? Jeder sollte seinen Ruhestand wenn überhaupt möglich genießen. Mit 82 Jahren oder älter wird es für die meisten kaum noch möglich sein. 7000€ jetzt sind dafür schon ein kleines bisschen Glück. Antwort schreibenSamstag, 22.10.2022 | 16:52 | Ralf Möller AlsoIch kenne niemanden für den über 7000€ wenig ist schon gar nicht heut zu Tage und da man die Rente verteuern muß bleibt wohl kaum was davon über . Antwort schreibenSamstag, 22.10.2022 | 16:15 | Marion Varrel Ich zahle keinen Cent mehr ein als ich muss.Bis ich mal in Rente gehe, liegt das theoretische/gestzlich verankerte Renteneintrittsalter vermutlich bei ca. 100 Jahren, so dass ich, wie in der Kranken- und Pflegversicherung nur noch mehr für diejenigen zahlen würde, die HEUTE Leistungen daraus erhalten. In spätestens 10 Jahren ist der Topf restlos geplündert. Möglichwerweise lohnt sich die Last-Minute-Einzahlung in die Rentenkasse noch für Menschen, die schon sehr bald in Rente gehen - aber spätestens für die letzten Babyboomer wird da nicht mehr viel zu holen sein. Für alle, die noch jünger sind, erst recht nicht. Antwort schreibenMittwoch, 12.10.2022 | 10:58 | Michael Klaas Lebenslanger Geldfluss aus der Rentenkasse.Da können alle Experten und sogenannte Fachleute noch so die Werbetrommel anwerfen. Es wird auf die Zukunft spekuliert. Denn eins ist sicher - das nichts sicher ist. Was sich heute vielleicht noch toll anhört kann in kurzer Zeit schon von politischen Entscheidungen ins Gegenteil umschlagen. Beispiele gibt es genug. Und zum Schluss nur noch die Feststellung: Wenn kein Geld mehr da ist - ist keins da. Antwort schreibenMittwoch, 12.10.2022 | 06:18 | Norbert Schneider | 2 Antworten Rente und SteuernDa freut sich aber Herr Lindner, denn die Extra-Rentenpunkte bringen eine oben aufgesattelte höhere Besteuerung der Rente. Hier muss man schon den Vorwurf einbringen, dass der Experte/Journalist den Bürger belügt und betrügt, aber in wessen Auftrag bleibt als Frage. Antwort schreiben
Mittwoch, 12.10.2022 | 06:14 | Schukinski Andrusch | 1 Antwort NatürlichBei der momentanen Kostenexplosion ist das genau ein Vorschlag zur rechten Zeit. Jeder, der noch über finanzielle Mittel verfügt, steckt dies in die gesetzliche Rentenversicherung. Antwort schreiben
Dienstag, 11.10.2022 | 21:21 | Sergej Luft WahnsinnWer heute dem Staat 7600 Euro gibt, damit er in 22 Jahren 36 Euro im Monat bekommt, bei der heutigen Inflation bekommt man effektiv Kaufwert von 5 Euro im Monat und wer gibt mir Garantie, dass ich mis 87 noch lebe? Heute in Gold das Geld anlegen und in 20 Jahren verkaufen, bringt mit Sicherheit viel viel mehr Kaufkraft... Kann man zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen um früher in Rente zu gehen?Versicherte, die Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen gezahlt haben, sind nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wer später in Rente geht, erhält eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der gezahlten Beträge erfolgt nicht.
Wie lange kann man freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen?"Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden", sagt die Sprecherin. Wichtig: Wer freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Kann ich mir Rentenjahre kaufen?So können Sie zusätzliche Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen, ohne dass Sie mit Abschlägen rechnen müssen. Allerdings sollte beachtet werden, dass Rentenjahre kaufen zur Vermeidung von Abschlägen erst ab dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren möglich ist.
Kann ich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen?Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr können Sie auf Antrag freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind.
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