Hinzuverdienst bei Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren 2023

Jan Scharpenberg hat zwar noch eine Weile bis zu seinem Ruhestand, interessiert sich und schreibt aber trotzdem über alles rund um das Thema Rente. Ihm ist es wichtig, die Menschen über das unübersichtliche Deutsche Rentensystem aufzuklären. Bereits vor seiner Zeit in der Experten-Redaktion schrieb Jan für die Zentralredaktion der Funke Mediengruppe über die Rente. Sein crossmediales Volontariat absolvierte er bei der Schwäbischen Zeitung. Davor studierte er Fachjournalismus und Geschichte in Gießen.

6300 Euro. So hoch war bis zum Beginn der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und vorgezogenen Altersrenten. Alles, was darüber lag, sorgte unter dem Strich für eine Kürzung Ihrer Rente. Doch damit soll bald Schluss sein. Denn die Bundesregierung plant eine kräftige Anhebung dieser Richtwerte.

Hinzuverdienst bei Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren 2023

Neben der gesetzlichen Rente hinzuverdienen, ist seit jeher möglich. Und ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie auch keine Angst davor haben, dass Sie - zumindest teilweise - umsonst arbeiten. Denn ab diesem Zeitpunkt werden sowohl Erwerbseinkommen als auch die Rente komplett ausgezahlt. Ohne dass etwas gekürzt wird.

Erhöhte Hinzuverdienstgrenze in der Corona-Krise

Doch das gilt nicht bei vorgezogenen Altersrenten oder einer Rente wegen Erwerbsminderung. Bis vor Kurzem durften Sie in diesem Fall lediglich 6300 Euro pro Jahr verdienen. Lag Ihr Einkommen darüber, sorgte das automatisch für eine Rentenkürzung.

Um während der Corona-Pandemie Personalengpässe aufzufangen, hat der Gesetzgeber bereits 2021 eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze verabschiedet. Zumindest bei der vorgezogenen Altersrente. So wurden aus 6300 Euro satte 46.060 Euro.

Woher diese Zahl kommt? Hierbei handelt es sich um das 14-fache der "monatlichen Bezugsgröße". Diese wird jedes Jahr festgelegt und spiegelt das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Allerdings nur in den alten Bundesländern.

Zurück auf 6300 Euro soll es nun nicht mehr gehen. Stattdessen soll es ab dem Jahr 2023 gar keine Hinzuverdienstgrenze mehr in der vorgezogenen Altersrente geben. Ab dem Bezug einer Altersrente können Sie also so viel verdienen, wie Sie möchten. Ohne dass es zu einer Kürzung Ihrer Rente kommt.

Deutlich höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten auch bei EM-Rente

Doch nicht nur in der vorgezogenen Altersrente wird es Veränderungen geben. Auch wenn Sie eine EM-Rente beziehen, können Sie in Zukunft deutlich mehr durch einen Nebenjob hinzuverdienen.

Denn bei voller Erwerbsminderungsrente gilt ab 2023 ein Wert von 3/8 dieser Zahl. Aktuell sind das 17.272,50 Euro. Also ein Vielfaches von der aktuellen Grenze von 6300 Euro. Bei der teilweisen EM-Rente dürfen Sie 2023 doppelt so viel verdienen - also 34.545 Euro.

Hinzuverdienst bei Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren 2023

Achtung: Selbstverständlich müssen Sie bei der Erwerbsminderungsrente immer Ihr sogenanntes "Restleistungsvermögen" auf dem Schirm haben. Das bedeutet: Mehr als 15 Stunden in der Woche dürfen Sie dauerhaft nicht arbeiten, ansonsten gefährden Sie Ihre Rentenzahlungen. Die deutlich höheren Grenzwerte werden in der Praxis also nicht für alle Rentnerinnen und Rentner eine entscheidende Rolle spielen.

Fazit

An die großzügigen Werte bei der vorgezogenen Altersrente haben wir uns mittlerweile gewöhnt - deren Verstetigung war zu erwarten. Wirklich neu sind die neuen Hinzuverdienstdeckel für die EM-Rente - insbesondere für die volle Erwerbsminderungsrente.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Im Jahr 2023 kommen auf Rentner einige Neuerungen zu. Nicht nur die Rentenhöhe ändert sich, auch beim Hinzuverdienst gibt es neue Regeln.

München/Berlin – Mit dem Jahreswechsel kommen auch neue Regelungen für Ruheständler. Nicht nur bei der Höhe der Rente wird es voraussichtlich Änderungen geben, sondern auch bei der Besteuerung. Und wer trotz Alter noch arbeiten möchte, darf sich im Jahr 2023 auf eine große Erleichterung freuen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Rentner im Jahr 2023 zusammengefasst.

Rente: Hinzuverdienstgrenze entfällt komplett

Wer vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand geht, aber trotzdem noch ein wenig arbeiten möchte, konnte dies bisher nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag tun. Wer diese Grenze überschritten hat, musste eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Während der Corona-Pandemie hat die Regierung die sogenannte Hinzuverdienstgrenze stark angehoben; sie lag zuletzt bei 46.060 Euro pro Jahr.

Ab dem 1. Januar 2023 soll sie nun ganz entfallen. Das hat das Bundeskabinett Ende August dieses Jahres beschlossen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begründete dies damit, dass die Regierung es jetzt dauerhaft ermöglichen möchte, „den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten.“

Mehr Geld im Alter: Renten steigen voraussichtlich

Auch bei der Rentenhöhe gibt es gute Nachrichten. Die rund 21 Millionen deutschen Rentner dürfen sich nämlich voraussichtlich über mehr Geld freuen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor. Wichtig ist jedoch: Die Zahlen gelten nur vorläufig. Die konkreten Daten gibt es erst im Frühjahr 2023. Die folgende Tabelle zeigt, um wie viel die individuellen Renten mit der oben genannten Erhöhung steigen würden:

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Wegen künftiger Renten-Besteuerung: Entlastung für alle

Die dritte Änderung betrifft vorerst nur künftige Rentner. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, dass alle Steuerzahler ihre Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen können. Damit soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Denn wer ab dem Jahr 2040 in Rente geht, muss diese ohnehin zu 100 Prozent versteuern. Laut Angaben der Bundesregierung werden Beschäftigte im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 sind es dann noch 1,8 Milliarden Euro. (ph)

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Was darf ein Rentner ab 2023 dazuverdienen?

Rente: Hinzuverdienstgrenze entfällt komplett Wer diese Grenze überschritten hat, musste eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Während der Corona-Pandemie hat die Regierung die sogenannte Hinzuverdienstgrenze stark angehoben; sie lag zuletzt bei 46.060 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2023 soll sie nun ganz entfallen.

Wann wird über die Hinzuverdienstgrenze 2023 entschieden?

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

Wird die Hinzuverdienstgrenze 2023 erhöht?

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze gravierend angehoben. Im Jahr 2020 galt der Betrag von 44.590 Euro, in den Jahren 2021 und 2022 46.060 Euro. Ab dem Jahr 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten nun komplett aufgehoben.

Was ändert sich für Rentner 2023?

Ab dem Jahr 2023 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung angepasst. In den neuen Bundesländern beträgt sie 7100 Euro pro Monat (2022: 6750 Euro) und in den alten Bundesländern 7300 Euro pro Monat (2022: 7050 Euro). Für viele Seniorinnen und Senioren reicht die Rente kaum zum Leben.