Kann ich meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten wenn ich einen Amerikaner heirate?

Wer mit dem Gedanken spielt, in den USA eine amerikanische Staatsbürgerschaft einzugehen, der fragt sich verständlicherweise auch, was dann mit seiner bisherigen Staatsbürgerschaft passiert. Ob er diese auch mit der neuen Staatsbürgerschaft behalten kann oder nicht.

Ein entscheidender Punkt für die doppelte Staatsbürgerschaft ist dazu die Gesetzgebung des Landes, in diesem Fall wäre es die USA.

Wenn man sich ein bisschen mit der amerikanischen Rechtsprechung vertraut macht, kann man dort folgendes finden. „Das US Recht fordert von einer Person nicht, dass sie sich für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden muss“. Dies heißt im Umkehrschluss, dass in den USA eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist.

So ist es dann durchaus möglich, dass ein Kind von amerikanischen Eltern, welches z. B. im Ausland zur Welt kam, neben der amerikanischen auch die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes erhalten kann. Gleiches gilt auch, wenn ein US-Bürger einen ausländischen Partner heiratet. Dieser kann neben der amerikanischen Staatsbürgerschaft dann auch die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes vom Ehepartner bekommen. Darüber hinaus kann auch jeder Green Card Besitzer nach der Annahme der US Staatsbürgerschaft seine alte Staatsbürgerschaft behalten.

Wer aus Deutschland kommt und die amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen möchte, kann danach durchaus auch die deutsche behalten. Er muss aber eine gute Begründung dafür haben, warum er die ausländische annehmen möchte und gleichzeitig die alte behalten will. Darüber hinaus ist es hier sehr wichtig, dass man nicht zuerst die US Staatsbürgerschaft annimmt und danach die deutsche behalten will, sondern dass man bereits vor dem Antrag auf Einbürgerung einen Antrag bei der deutschen Behörde einreicht. Die Behörde prüft dann nach § 25 Abs. 2 StAG alle öffentlichen und privaten Belange und bezieht auch fortbestehende Bindungen zu Deutschland, wie nahe Verwandte in Deutschland oder auch Eigentum mit ein.

Das Anrecht auf einen Bürger

Auch wenn die USA die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, heißt dies noch lange nicht, dass sie diese auch positiv fördert. Dies hat insbesondere damit zu tun, dass bei einer doppelten Staatsbürgerschaft auf Rechtswegen gleich zwei Länder Anspruch auf die jeweilige Person haben. Dies kann in manchen Fällen, wie z. B. Rechtsstreitigkeiten, auch problematisch mit der jeweiligen Gesetzeslage des Landes werden. Den weitaus größten Einfluss hat natürlich das Land, in dem die Person ihren hauptsächlichen Wohnsitz hat. Dennoch muss sich diese auch an sämtliche Gesetze beider Länder halten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?
  2. Was gilt für EU-Bürger und was für Nicht-EU-Bürger?
  3. Nach wie vielen Jahren bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat?
  4. Welche Ehen werden in Deutschland anerkannt?
  5. Welche Unterlagen werden zum Heiraten benötigt?

In Deutschland können ausländische Staatsbürger eine Einbürgerung durch Heirat oder den Schluss einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erreichen. Hierfür müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein und gleichzeitig sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Welchen Anforderungen für einen Einbürgerungsanspruch entsprochen werden muss, ob und inwiefern es hinsichtlich des Verfahrens einen Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern gibt und was im Zusammenhang mit einer Einbürgerung durch Heirat noch wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.


Welche Voraussetzungen gelten für eine Einbürgerung?

Die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erlangen, unterliegt einigen wichtigen Erfordernissen. Von essenzieller Bedeutung ist es, dass Ehemann und Ehefrau auf den Grundlagen der in Deutschland gültigen Gesetze und Bestimmungen verheiratet worden sind. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Notwendigkeiten, die wir im Verlauf dieses Artikels detaillierter benennen.


Wo wird der Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft gestellt?

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat beantragen möchte, der muss sich an die zuständige Einbürgerungsbehörde der Stadtverwaltung beziehungsweise des Landratsamts des jeweiligen Kreises wenden.


Welche Unterlagen sind für eine Einbürgerung nach Eheschließung notwendig?

Neben einem gültigen Ausweisdokument samt Lichtbild muss für die Einbürgerung in Deutschland ein Nachweis für die aktuelle Staatsangehörigkeit sowie eine rechtmäßige Heiratsurkunde vorliegen. Daneben sind Belege über das Einkommen, das Vermögen sowie für die Kranken- und Alterssicherung niederzulegen.


Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Kann ich meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten wenn ich einen Amerikaner heirate?
Für eine erfolgreiche Einbürgerung nach der Hochzeit müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Einbürgerung durch Heirat ist nur dann möglich, wenn im Vorfeld bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist es zunächst zweitrangig, ob im Ausland geheiratet oder in Deutschland geheiratet worden ist. Folgenden Erfordernissen muss nachgekommen werden:

  • Eingang einer Ehe gemäß gültigem deutschem Recht
  • Bestand der Ehe zum Zeitpunkt der Einbürgerung (Ehe muss seit mindestens zwei Jahren bestehen und entweder mit einem deutschen Staatsangehörigen oder einen Partner, der mindestens zwei Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und diese zum Zeitpunkt der Einbürgerung innehat, geschlossen sein)
  • eigenständige Führung eines Haushalts in Deutschland
  • Aufenthalt von mindestens drei Jahren in Deutschland (Nicht-EU-Bürger mit gültigem Aufenthaltstitel)
  • Vorhandensein von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache
  • kein Vorliegen einer verurteilten Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland

Achtung: die ursprüngliche Staatsbürgerschaft wird abgelegt

Ist bei einem Mann oder einer Frau die Einbürgerung vollzogen, verliert er beziehungsweise sie in aller Regel seine/ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft. An dieser Stelle gibt es allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn der Einzubürgernde Mitglied der Europäischen Union ist.

Nicht durch eine Einbürgerung zum Deutschen wird man hingegen, wenn:

  • die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht zum Zwecke der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurde (Scheinehe)
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht als eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird (beispielsweise im Falle einer gescheiterten Beziehung)

Was gilt für EU-Bürger und was für Nicht-EU-Bürger?

Als EU-Bürger unterliegt man grundsätzlich denselben Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung wie es bei Nicht-EU-Bürgern der Fall ist. Es gibt allerdings eine Sonderregelung bei der Einbürgerung von Ehepartner, die aus der Europäischen Union stammen: Sie dürfen zum einen nach der Einbürgerung ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten und haben damit die doppelte Staatsbürgerschaft durch Heirat. Zum anderen benötigen EU-Bürger keinen besonderen Aufenthaltstitel. Sie besitzen nämlich schon auf der Basis des Europarechts ein Recht zum Aufenthalt.

Geltendes Recht gilt im Übrigen bundesweit – ganz gleich, ob die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat in NRW oder die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat in Bayern umgesetzt werden soll.

Nach wie vielen Jahren bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Grundsätzlich werden Ausländer deutsche Staatsbürger durch Heirat (EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger), wenn sie vor dem Antrag zur Einbürgerung bereits seit mindestens zwei Jahren verheiratet waren. Außerdem muss die Beziehung in dieser Zeit nach den deutschen Richtlinien als eheliche Lebensgemeinschaft geführt werden. Darüber hinaus müssen die Ehepartner seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben.

Kinder, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft durch (EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger) angenommen haben, sind nicht automatisch deutsche Staatsbürger. Mit der Geburt nimmt ein Kind nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft an, wenn ein verheiratetes Elternteil oder beide ebendiese besitzen. Sind Mutter und Vater nicht verheiratet, richtet sich die Staatsangehörigkeit nach der Mutter. Der Vater muss dann die Vaterschaft nach deutschem Gesetz anerkennen.

Tipp: Ermessenseinbürgerung

Auch wenn kein eindeutiger Rechtsanspruch auf Einbürgerung vorliegt (beispielsweise durch Hochzeit), gibt es eine Möglichkeit, diese zu realisieren. In diesem Fall greift die sogenannte Ermessenseinbürgerung. Auf Basis dieser kann die jeweilige Behörde dann eine Einbürgerung befürworten, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Allerdings sind hierfür ebenfalls strenge Mindestanforderungen zu erfüllen.

Welche Ehen werden in Deutschland anerkannt?

Prinzipiell gilt in Deutschland jede Eheschließung als rechtmäßig, die unter den Voraussetzungen der Ehefähigkeit und der Erfüllung der gültigen deutschen Gesetze geschlossen worden ist. Im Falle „deutscher Staatsbürger heiratet Ausländer“ müssen zudem die Bestimmungen des jeweiligen Heimatlands berücksichtigt werden. Wenn ein Deutscher und eine Deutsche oder ein binationales Paar im Ausland heiratet, muss die offizielle Eheurkunde in Deutschland vorgelegt werden. Auf Grundlage dieser kann zudem eine Eintragung in das deutsche Eheregister erfolgen.

Um eine nicht-anerkannte Ehe in Verbindung mit einem Ausschlusskriterium für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat handelt es sich zum Beispiel, wenn eine Scheinehe eingegangen oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht über die vorgeschriebene Dauer aufrechterhalten wird.

Welche Unterlagen werden zum Heiraten benötigt?

Um in Deutschland beziehungsweise als deutscher Staatsangehöriger oder Ausländer im Ausland heiraten zu dürfen, bedarf es der Vorlage einiger wesentlicher Papiere. Die obligatorischen Unterlagen sind zwar in den meisten Fällen dieselben, dennoch gibt es von Land zu Land Unterschiede. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen beispielhaften Überblick über die erforderlichen Dokumente in einigen Ländern dieser Erde:

Land/Stadterforderliche Unterlagen
Deutschland
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung (vom Einwohnermeldeamt ausgestellt)
  • bei geschiedenen Verlobten: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (aller bereits geschlossenen Ehen)
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Aufenthaltstitel und Ehefähigkeitszeugnis
Österreich
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ Geburtsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis
Schweiz
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • aktuelle Wohnsitzbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis und Wohnsitzbescheinigung
Italien
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass) und beglaubigte Fotokopie
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis
Dänemark
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis
Holland
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis und Bescheinigung der niederländischen Ausländerbehörde gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Scheinehen
Las Vegas (USA):
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Heiratserlaubnis (marriage license) vom Büro für Heiratsgenehmigungen in Las Vegas

Tipp: Viele der notwendigen Papiere, wie zum Beispiel:

  • Abschriften aus dem Ehe-, Geburten- und Lebenspartnerschaftsregister (beglaubigt)
  • Eheurkunden (mit oder ohne Scheidungsvermerk) (national und international sowie mehrsprachig)
  • Geburtsurkunden (national und international sowie mehrsprachig)
  • Scheidungsurkunden
  • Sterbeurkunden (national und international sowie mehrsprachig)

können bei Antrag24.de ganz bequem online beantragt werden.

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Kann man doppelte Staatsbürgerschaft behalten?

Nach deutschem Recht können sie auf Dauer mehrere Staatsangehörigkeiten behalten. Außerdem können Kinder ausländischer Eltern nach dem Geburtsortprinzip deutsche Staatsangehörige werden. Sie müssen sich ebenfalls nicht zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Kann mein amerikanischer Mann einen deutschen Pass bekommen?

Sie müssen den deutschen Pass für die Einreise nach Deutschland und den US-Pass für die Einreise in die USA vorlegen. Wenn ein amerikanischer Staatsbürger die Einbürgerung in Deutschland beantragt, muss der Amerikaner seine US-Staatsbürgerschaft aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Wann verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft?

Entlassung auf Antrag. Verzicht. Adoption als Kind durch einen Ausländer. freiwilliger Eintritt ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit der oder die Betroffene ebenfalls besitzt.

Welche Länder entlassen ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft?

bei Staatsangehörigen von Ländern, die ihren Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Das gilt gegenwärtig für Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.