Eine kurze Reaktionszeit ist im Strassenverkehr wichtig. Fahrzeuge kommen so früher zum Stillstand. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, eine Kollision zu vermeiden – oder zumindest die Kollisionsgeschwindigkeit zu reduzieren. Mit ausreichend Abstand im Verkehr hat man genügend Zeit, um zu reagieren. Show
Reaktionszeit nicht unterschätzenDie Reaktionszeit umfasst die Zeit für die geistige Verarbeitung der Information, die Zeit für die motorische Reaktion und die Reaktionszeit des Fahrzeugs. Aus den ersten beiden Elementen ergibt sich die Bremsreaktionszeit. Also die Zeit, bis der Fuss auf der Bremse angelangt ist. Die Bremsreaktionszeit sollte nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es wichtig, ausreichend Abstand einzuhalten. Was verlangt das Gesetz diesbezüglich?Gemäss Art. 34 Abs. 4 Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist gegenüber allen Strassenbenützerinnen und -benützern ausreichend Abstand zu wahren. Das gilt namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren. Nach Art. 12 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung (VRV) haben Fahrzeugführerinnen und -führer beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, sodass sie auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig anhalten können. Wie präzisiert die Rechtsprechung diese Gesetzesbestimmungen?Was unter ausreichendem Abstand im Sinne der erwähnten Artikel zu verstehen ist, hängt von den gesamten Umständen des jeweiligen Falls ab. Dazu gehören unter anderem die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie die Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge. Faustregeln für den MinimalabstandDie Rechtsprechung hat keine allgemeinen Grundsätze zur Frage entwickelt, bei welchem Abstand in jedem Fall, d. h. auch bei günstigen Verhältnissen, eine einfache Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG anzunehmen ist. Im Sinne von Faustregeln wird für Personenwagen von folgenden Regeln ausgegangen:
Für die Beurteilung, ob eine grobe Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SVG vorliegt, wird als Richtschnur manchmal die Regel «⅙-Tacho» bzw. ein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 0,6 Sekunden oder weniger herangezogen. Beispiele aus der Rechtsprechung – Abstand beim Hintereinanderfahren
Beispiele aus der Rechtsprechung - seitlicher Abstand zu Fahrzeugen
Beispiele aus der Rechtsprechung – seitlicher Abstand zu FussgängernDie Grösse des seitlichen Abstandes, der gegenüber am Strassenrand gehenden Fussgängern einzuhalten ist, kann nicht allgemein zahlenmässig festgelegt werden. Sie richtet sich vielmehr nach der Breite der Fahrbahn, den Verkehrs- und Sichtverhältnissen und der Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges. Je nach den konkreten Umständen ist ein seitlicher Abstand beim Überholen von Fussgängern von bloss 50 cm ungenügend. (Bundesgerichtsurteil BGE 91 IV 86) Mehr InformationenMehr zum Thema Geschwindigkeit finden Sie im Ratgeber «Geschwindigkeit im Strassenverkehr». Was kann ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beitragen?Wozu kann ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beitragen?. Zur Verringerung des Unfallrisikos. Durch ausreichenden Sicherheitsabstand wird das Risiko für Auffahrunfälle vermindert. ... . Zur Einschränkung der Sicht. Ausreichender Abstand fördert die Sichtweite. ... . Zum vorausschauenden Fahren.. Wo VON hängt der einzuhaltende Abstand?Mit zunehmender Geschwindigkeit vergrößern sich auch Reaktions-, Brems- und Anhalteweg. Um dies ausgleichen zu können, muss folglich auch der Abstand vergrößert werden. Je schlechter die Fahrbahnbeschaffenheit - also der Zustand der Fahrbahn - desto länger werden Brems- und Anhalteweg.
Wie viel Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften?Außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die StVO einen Sicherheitsabstand von 2 Sekunden vor. Das entspricht dann wieder der altbekannten Faustformel „halber Tacho“. Achtung: Diese Regeln gelten nur bei trockener Straße. Bei Regen, Schnee und Glatteis sollte der Sicherheitsabstand mindestens doppelt so groß sein.
Welcher Abstand zum vorausfahrenden soll außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel mindestens eingehalten werden?2.2.04-003 Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel mindestens eingehalten werden? Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte in der Regel 2 Sekunden oder die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen.
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