Geringfügige beschäftigung während der elternzeit beim gleichen arbeitgeber

Die Kombination Minijob und Elterngeld kann lohnenswert sein. Zumindest dann, wenn einige Punkte berücksichtigt werden. Vielen Eltern ist überhaupt nicht klar, inwieweit sie von einem Minijob während der Elternzeit profitieren können. Hier finden Sie Tipps zum Thema “lohnt sich Minijob in Elternzeit” und auf was Sie achten sollten.

Der Nach- und Vorteil eines Minijobs während der Elternzeit

Was sind die Vorteile eines Minijobs während der Elternzeit?

Viele Eltern fühlen sich nicht wohl mit dem Gedanken, ihren Job gänzlich aufzugeben. Manche haben auch Bedenken, dass das Elterngeld nicht ausreicht. Wenn Sie während der Elternzeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, kann sich das positiv auf Ihr Einkommen auswirken. Sie müssen noch nicht einmal Ihren Job komplett auf Eis legen, denn Sie können auch während der Elternzeit bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber einen Minijob ausführen, ohne auf das Elterngeld verzichten zu müssen. Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber Elterngeld und Minijob.

In der Elternzeit dürfen Sie maximal 32 Wochenstunden arbeiten gehen (§ 15 Abs. 4 BEEG). Wer mehr arbeitet, dem kann das Elterngeld erheblich gekürzt oder gar gestrichen werden. Zwar müssen Sie auch mit Kürzungen rechnen, wenn Sie unter den 32 Stunden bleiben, dennoch kann sich ein Nebenjob durchaus lohnen.

Sie können über das Menü unser Suchfeld verwenden, um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

Lohnt sich der Nebenjob während der Elternzeit bei Geringverdienern?

Etwas anders sieht es meistens bei Geringverdienern aus. Wer als Geringverdiener während der Elternzeit einen Minijob ausführt, für den bleiben oftmals sogar weniger als 100 Euro zusätzlich übrig. Geht man von einem damaligen Nettoeinkommen, also vor der Geburt, von 935 Euro aus, werden aufgrund des Geringverdienerzuschlags gemäß § 2 Abs. 2 BEEG 70,2 % in Form von Elterngeld ausgezahlt. Dies wären dann 656 Euro. Wenn Sie sich nun während der Elternzeit noch 360 Euro netto hinzuverdienen, beträgt die neue Berechnungsgrundlage und Differenz für das Elterngeld dann 575 Euro. Diese Summe ergibt sich aus dem damaligen Nettolohn abzüglich des Zuverdienstes (935 Euro – 360 Euro = 575 Euro). Demnach würde sich jetzt das zu erhaltene Elterngeld auf 404 Euro belaufen (70,2 % von 575 Euro).

Im Vergleich zu Eltern ohne Nebenjob wären das gerade einmal 114 Euro mehr. Ob sich nun der Nebenjob während der Elternteilzeit im Einzelfall lohnt, hängt vom individuellen Einkommen vor der Geburt ab.

Übrigens:

Für Selbstständige gelten die gleichen Regeln. Hier existiert nur der Unterschied, dass die Selbstständigen ihren Nebenverdienst zum Elterngeld vorab schätzen müssen. Ist die Elternzeit abgelaufen, sind sie dazu verpflichtet, ihren tatsächlichen Verdienst preiszugeben. Ergeben sich dann Differenzen, sind diese entweder zurückzuzahlen oder zu erstatten.

Mütter und Väter von einem frischen Baby sind oftmals auf der Suche nach einem weiteren Arbeitsverhältnis!

Wann lohnt es sich während der Elternzeit zu arbeiten?

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld schon gänzlich ausgeschöpft haben, Sie sich aber noch in Elternzeit befinden, kann sich unter Umständen eine Teilzeitbeschäftigung lohnen. Ansonsten würden Sie für die verbleibende Elternzeit kein Geld mehr erhalten. Hier sollten die Arbeitszeiten aber realistisch kalkuliert werden. Wie viel Zeit haben Sie wirklich übrig, um neben der Kinderbetreuung noch arbeiten zu gehen? Fallen bei Ihnen vielleicht Kosten für eine Kinderbetreuung an?

In manchen Fällen lohnt sich jedoch auch ein Zuverdienst parallel zum Bezug des Elterngeldes. Haben Sie während der Elternzeit den Teilzeitjob schon fest eingeplant, dann eignet sich vielleicht das ElterngeldPlus für Ihr Modell. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Beiträgen Minijob während Elternzeit und Elterngeld und Minijob.

Übrigens:

Eine Teilzeitbeschäftigung mit wenigen wöchentlichen Arbeitsstunden während der Elternzeit lohnt sich nicht nur wegen des Geldes: So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können Ihre Kontakte weiterhin pflegen.

Der 450-Euro Minijob unterliegt einer Minijob-Verdienstgrenze, daher müssen Sie schauen ob es sich für Sie lohnt!

Fazit: Lohnt sich Minijob in Elternzeit

Niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, ob Sie während der Elternzeit arbeiten sollten oder nicht. Letztlich hängt dies von einigen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Frage, weshalb Sie über eine Beschäftigung während der Elternzeit nachdenken. Wollen Sie vielleicht nur den Anschluss im Job nicht verlieren? Möchten Sie während der Elternzeit einfach nur einmal herauskommen oder hat es tatsächlich finanzielle Hintergründe? Aus welchem Grund auch immer Sie Ihr Elterngeld aufbessern möchten: Eine frühzeitige Berechnung lohnt sich auf alle Fälle.

Hallo, im Juli endet die Elternzeit f�r mein erstes Kind. W�hrend der EZ habe ich auf 450� bei meinen Arbeitgeber gearbeitet. Mein Mann und ich planen seit einiger Zeit ein zweites Kind. Ich �berlege nun, ob es sich f�r mich lohnt,wenn ich dann in Teilzeit arbeite w�hrend ...

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Stichwort: w�hrend Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin mit meinem ersten Kind schwanger und habe direkt ein BV bekommen! Mein Plan ist innerhalb eines Jahres das zweite Kind zu bekommen! Die Frage ist: sollte das nicht klappen und ich gehe nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten, dann muss ich ...

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Stichwort: w�hrend Elternzeit

Hallo Fr. Bader, mein Sohn kam im April 2015 zur Welt und bin jetzt erstmal 3 Jahr in elternzeit. Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre gesplittet. Mein Mann und ich planen das zweite Kind und ich wollte Sie nun fragen, wie es mit meinem Arbeitsverh�ltnis, Arbeitsplatz und ...

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Stichwort: w�hrend Elternzeit

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Stichwort: w�hrend Elternzeit

Hallo Frau Bader, nach zwei Jahren Elternzeit w�rde ich zuerst in Teilzeit arbeiten. Wenn mein Arbeitgeber, wo ich Vollzeit besch�ftigt war, keine Teilzeitstelle anbieten kann (Firma mit unter 10 MA) und ich bei ihm das 3. Jahr Elternzeit nehme, darf ich dann bei dem ...

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Stichworte: w�hrend Elternzeit, Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, es war geplant, dass ich ab M�rz, wenn mein Kind 14 Monate alt ist, wieder in Teilzeit in Elternzeit in meinen alten Job zur�ckkehre. Dies ist bereits schriftlich fixiert. Nun hat sich sehr kurzfristig ein Auslandseinsatz meines Mannes ergeben, der zur ...

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Stichwort: w�hrend Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, vor wenigen Wochen habe ich Gewerbe angemeldet und bin nun im Nebengewerbe t�tig. Hauptberuflich bin ich noch bis Ende M�rz 2017 bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit. Nun habe ich leider erst im Nachhinein in meinem Arbeitsvertrag gesehen, dass f�r ...

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Stichworte: w�hrend Elternzeit, Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis voraussichtlich Ende M�rz 2017 noch in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich keins mehr. Nun habe ich mich vor Kurzem mit einem Kleingewerbe selbstst�ndig gemacht. Ich bin ja aktuell beitragsfrei bei meiner Krankenversicherung ...

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Stichwort: w�hrend Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit und beginne im Januar wieder 24 h auf 4 Tage verteilt in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Meine T�tigkeit umfasste vor der Elternzeit schwerpunktm��ig B�roarbeit und ein bis zweimal im Monat eine ...

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Stichwort: w�hrend Elternzeit

Hallo;), Ich bin momentan mit unserem ersten Kind in Elternzeit (Basis Elterngeld) und habe die M�glichkeit einen 450Euro Job anzunehmen. Meine Frage ist, ob diese 450 Euro als Verdienst z�hlen, wenn es um die Berechnung des Elterngeldes f�rs zweite Kind mitgerechnet wird ...

Kann man beim gleichen Arbeitgeber auch einen Minijob haben?

173: Hauptbeschäftigung neben Minijob beim selben Arbeitgeber? Eine - einzige - geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 450 EUR monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird.

Wie viel darf man in Elternzeit dazu verdienen?

Bis zu welcher Höhe darf ich dazuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird? Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs.

Kann man in Elternzeit bei anderem Arbeitgeber arbeiten?

Wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie während Ihrer Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig in Teilzeit arbeiten. Dies müssen Sie ebenfalls bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber beantragen. Der Antrag muss keine bestimmte Form haben.

Ist man während Elternzeit beschäftigt?

Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn. Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein.