Befristete Arbeitsverträge erfreuen sich seit Jahren zumindest auf Arbeitgeberseite wachsender Beliebtheit. Unternehmen unterstützen damit ihre Flexibilität, da sie aufgrund der Befristung nicht durch den Kündigungsschutz gebunden sind. Show
Für die Verlängerung eines Arbeitsvertrags gibt der Gesetzgeber allerdings klare Regeln vor – wenn sie nicht eingehalten werden, kann dies zu einer Entfristung des Arbeitsverhältnisses führen. Inhalte der Seite
1. Befristete Arbeitsverträge in Deutschland – was die Statistik dazu sagtBasierend auf Daten der Jahre 2000 bis 2019 hat das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Benötigen Sie Hilfe mit der Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags? Rufen Sie uns an unter 09431 – 998 00 50. (IAB) eine Studie vorgelegt, in der es um die Bedeutung von befristeten Arbeitsverhältnissen in Deutschland geht. Demnach wurden 2019 rund 32 Prozent aller Arbeitsverträge zunächst befristet abgeschlossen. Der Anteil von Frauen ist dabei auch längerfristig deutlich höher als bei Männern. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre lag er bei knapp 44 Prozent – gegenüber 36 Prozent bei den Männern. Größere Unternehmen entscheiden sich besonders oft dafür, neuen Mitarbeitern zunächst befristete Verträge anzubieten – oft handelt es sich dabei um Befristungen ohne Sachgrund. 2. Befristungen mit und ohne SachgrundGrundsätzlich handelt es sich bei befristeten Arbeitsverträgen um Arbeitsverhältnisse, deren zeitliche Befristung von vornherein vertraglich vereinbart wird. Die rechtlichen Regelungen dafür werden durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) vorgegeben. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nach befristeten Verträgen mit und ohne Sachgrund, was auch für eine spätere Vertragsverlängerung von Bedeutung ist. Sachgründe für eine befristete Anstellung sind beispielsweise nur vorübergehender Bedarf an einer Arbeitsleistung, zeitlich begrenzte Projektarbeitsverträge, zeitlich begrenzte Finanzierungen von Arbeitsleistungen sowie Mutterschafts- und Krankheitsvertretungen, die einer der häufigsten Gründe für ein befristetes Arbeitsverhältnis sind. Auch die Vereinbarung eines befristeten Arbeitsvertrages, um die Probezeit eines Mitarbeiters zu verlängern, wird durch die aktuelle Rechtsprechung als Sachgrund akzeptiert. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund wird dagegen eine ausschließlich zeitbezogene Befristung des Arbeitsverhältnisses vorgenommen. 3. Verlängerung Arbeitsvertrag – bei Befristungen mit SachgrundWenn ein Unternehmen mit einem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund geschlossen hat, kann dieser zumindest theoretisch nahezu unbegrenzt durch einen ebenfalls befristeten Anschlussvertrag verlängert werden. Voraussetzung ist, dass die Verlängerung sachlich begründet werden kann. Hierbei kann es sich um den gleichen Sachgrund wie in früheren Verträgen oder eine neue sachliche Begründung handeln. Eine sogenannte Kettenbefristung kann jedoch unwirksam sein, wenn das Arbeitsgericht aufgrund einer Entfristungsklage zum Ergebnis kommt, dass der Sachgrund für die Befristung ungültig oder es Hinweise auf eine missbräuchliche Vertragsgestaltung durch den Arbeitgeber gibt. Kriterien dafür sind beispielsweise die Anzahl sowie die Dauer der aufeinanderfolgenden befristeten Verträge. In solchen Fällen wird der befristete Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages hängt vom Zeitraum ab, in dem der jeweilige Sachgrund vorliegt. 4. Verlängerung Arbeitsvertrag – bei Befristungen ohne SachgrundDie Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund wird durch den Gesetzgeber demgegenüber deutlich restriktiver behandelt. Ein solcher Vertrag darf im Regelfall für maximal zwei Jahre abgeschlossen werden. In dieser Zeit sind insgesamt drei Verlängerungen möglich. Danach sind weitere Befristungen nur noch mit Sachgrund möglich. Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 ist allerdings nach einer dreijährigen Wartezeit auch eine erneute befristete Beschäftigung ohne Sachgrund möglich, da das vorherige Arbeitsverhältnis nicht zu einem dauerhaften Einstellungsgrund werden soll. Ausnahmen von der Zwei-Jahres-Grenze bei befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund gelten in den folgenden Fällen:
5. Verlängerung Arbeitsvertrag – wann ist sie gültig?Ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Sachgrund gültig und der Vertrag folglich wirksam ist, hängt außerdem von zwei weiteren Faktoren ab:
6. Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse – am besten mit anwaltlicher UnterstützungEin unwirksamer befristeter Arbeitsvertrag wird automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Positiv ist eine solche Entwicklung vor allem für den Arbeitgeber nicht in jedem Fall. Ebenso muss sie grundsätzlich im Interesse des betreffenden Arbeitnehmers liegen. Um rechtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie dabei von vornherein auf anwaltliche Unterstützung und Beratung setzen. Unsere Anwaltskanzlei in Schwandorf hat sich unter anderem auf Arbeitsrecht spezialisiert. Selbstverständlich stehen wir Ihne auch bei allen Fragen rund um befristete Arbeitsverträge und Vertragsverlängerungen zur Seite. Für einen kurzfristigen Beratungstermin sprechen Sie uns bitte an. Jetzt kontaktieren Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch?Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an [email protected]. Welche zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen kann man unterscheiden?Befristete Arbeitsverträge unterscheiden sich daher im Ergebnis in zwei Punkten von unbefristeten Verträgen: Ein befristeter Vertrag endet automatisch bzw. ohne Kündigung, wenn der vereinbarte Beendigungstermin erreicht wird ("Zeitbefristung") oder wenn der Zweck des Vertrages verwirklicht wurde ("Zweckbefristung").
Wie bitte ich um eine Vertragsverlängerung?Die Vertragsverlängerung muss schriftlich vereinbart werden, bevor der Vertrag ausläuft, und ohne den Vertragsinhalt zu verändern, außer der Dauer. Auch wenn Sie nur Kleinigkeiten verändern, entsteht ein neuer Vertrag, und die sachgrundlose Befristung ist nicht mehr möglich.
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