Wo finde ich das Baujahr im Kfz Schein?

Der Weltherstellercode sind die ersten drei Ziffern der Fahrzeugidentifikationsnummer. Er wird international World Manufacturer Identifier (WMI) genannt.

Der Weltherstellercode zeigt den Produktionsort und die Marke des Kraftfahrzeugs. Er wird vom Verband der Automobilingenieure SAE International an Länder und Automarken vergeben. Alle anderen Ziffern der Fahrzeugidentifikationsnummer werden von den Autoherstellern im Werk automatisch festgelegt. So sind Fehler fast unmöglich.

Der erste Buchstabe des WMI zeigt das Land, in dem das Auto hergestellt wurde. International verwendet jedes Land andere, festgelegte Buchstaben oder Ziffern:

  • Afrika (A-H)
  • Asien (J-R)
  • Europa (S-Z)
  • Nordamerika (1-5)
  • Australien (6-7)
  • Südamerika (8-0)

Bekannte Herstellerkennungen sind zum Beispiel WOL (Opel), WVW (Volkswagen), WAU (Audi), WBA (BMW), WDD (Daimler AG), ZFA (Fiat), VSS (SEAT), VF7 (Citroen) oder WF0 (Ford).

Zum Beispiel: Die ersten drei Ziffern der Fahrzeugidentifikationsnummer eines VW Golf IV sind WVW. Das ist der Weltherstellercode. Der erste Buchstabe W steht für den Produktionsort, in diesem Fall Europa. Europäische Fahrzeuge werden mit den Buchstaben S bis Z gekennzeichnet, das W ist Deutschland. Die weiteren Buchstaben VW bezeichnen die Marke des Autos, hier ein Volkswagen.

2. Angaben zum Modell

Die Ziffern vier bis neun geben Auskunft über das Fahrzeug selbst: Sie enthalten Informationen zum Modell, der Baureihe oder zum Motortyp. Oft nutzen Autohersteller nicht alle Stellen. Sie werden dann mit Füllzeichen, zum Beispiel 0000 (Opel) oder ZZZ (VW, Audi), gekennzeichnet.

Die Ziffern sieben und acht bezeichnen den Fahrzeugtyp. Sie können ablesen, ob es sich um einen VW Golf, einen SEAT Ibiza oder um einen BMW X5 handelt.

Zum Beispiel: Beim VW Golf IV lauten Ziffer vier bis sechs ZZZ. Das sind Füllzeichen, die Stellen werden zum Identifizieren nicht genutzt. Die Ziffern sieben und acht lauten 1J. Das ist die typische Kennzeichnung für das Modell Golf IV der Marke Volkswagen. Sie wurde vom Autohersteller festgelegt. Die Ziffer neun ist ein Füllzeichen Z.

3. Modelljahr

Die zehnte Ziffer der Fahrzeugidentifikationsnummer ist das Modelljahr. Jedes Modelljahr ist mit einem bestimmten Buchstaben oder einer bestimmten Ziffer gekennzeichnet. Verwechsle das Modelljahr nicht mit dem Baujahr oder dem Jahr der Erstzulassung.

Das Baujahr eines Fahrzeugs ist das Jahr, in dem es produziert wurde und das Werk verlassen hat. Welches Baujahr dein Auto hat, kannst du in der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I nachlesen.

Die Erstzulassung eines Fahrzeugs bezeichnet das Datum, an dem es bei der Zulassungsstelle auf den Erstbesitzer zugelassen wurde. Auch die Erstzulassung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Das Modelljahr ist nicht identisch mit dem Baujahr, sondern gilt als das erste Produktionsjahr eines Fahrzeugs aus einer bestimmten, fortlaufenden Serie. Welches Modelljahr dein Fahrzeug hat, lässt sich mit der Fahrzeugidentifikationsnummer entschlüsseln.

Zum Beispiel: Beim VW Golf IV ist die zehnte Ziffer der FIN eine 2. Das Fahrzeug ist also ein Modell aus dem Produktionsjahr 2002.

4. Herstellungsort

Die elfte Ziffer der FIN zeigt den Herstellungsort des Fahrzeugs. Je nach Hersteller wird ein bestimmter Buchstabe oder eine Ziffer verwendet.

Zum Beispiel: Beim VW Golf IV ist die elfte Ziffer ein W. Das steht für Wolfsburg. Dort ist das Werk des Herstellers Volkswagen.

5. Fortlaufende Fahrzeugnummerierung

Die sechs letzten Ziffern (die Ziffern 12 bis 17) sind die individuelle Produktionsnummer. Sie ist für jedes Fahrzeug anders. Die Nummerierung wird laufend weitergeführt.

Zum Beispiel: Die Ziffern 12 bis 17 lauten beim VW Golf IV 057177. Das ist die individuelle Seriennummer des Fahrzeugs. Jeder VW Golf IV aus demselben Produktionsjahr hat eine andere Nummer.

Was umgangssprachlich als "Fahrzeugschein" bekannt ist, heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Wir erklären, welche Informationen sich dem Dokument entnehmen lassen.. >> Mehr zum Thema Ratgeber

Foto: Imago

Inhalt
  1. Wie sieht die Zulassungsbescheinigung Teil I aus?
  2. Wo steht was im Fahrzeugschein? (u.a. Erstzulassung, Leistung, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit, Gewicht, Anhängelast, Reifen, Sitzplätze)
  3. Wer steht im Fahrzeugschein?
  4. Polizeikontrolle: Reicht eine Kopie vom Fahrzeugschein?
  5. Fahrzeugschein im Auto lassen?
  6. Wer stellt den Fahrzeugschein aus?
  7. Namensänderung beim Fahrzeugschein?
  8. Fahrzeugschein verloren oder gestohlen – was tun?

Was ist eigentlich der Fahrzeugschein und wo bekomme ich ihn? Die AUTO ZEITUNG beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Zulassungsbescheinigung Teil I. Außerdem liefert sie die Erklärung, was zu tun ist, wenn der Fahrzeugschein verloren geht oder gestohlen wurde.

Was umgangssprachlich als "Fahrzeugschein" bekannt ist, heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I und bildet zusammen mit dem "Fahrzeugbrief" – offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet – die Dokumente eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Sie enthalten die wichtigsten spezifischen Daten und technische Informationen zum Fahrzeug, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen. Zudem ist darauf eingetragen, auf welche Person der Wagen zugelassen ist. Außerdem sind darauf Vermerke zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hinterlegt. Um die Lesbarkeit der Zulassungspapiere EU-weit zu vereinfachen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen, gibt es in Deutschland seit Oktober 2005 die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II anstelle von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Alte Fahrzeugpapiere behalten jedoch ihre Gültigkeit. Die alten Bezeichnungen bleiben in den neuen Dokumenten klein gedruckt bestehen. Die neuen Dokumente richten sich nach einer in der EU vereinheitlichten Kennzeichnung der abgedruckten Angaben. Was die aus Buchstaben und/oder Zahlen bestehenden Kennzeichnungen bedeuten, steht auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung. Wer eigenhändig Angaben im Fahrzeugschein ändert, macht sich nach § 267 des Strafgesetzbuches der Urkundenfälschung strafbar. Da die im Fahrzeugschein enthaltenen Angaben auch im zentralen Fahrzeugregister hinterlegt sind, kann die Polizei die Daten bei einer Kontrolle überprüfen.

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Wie sieht die Zulassungsbescheinigung Teil I aus?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist aus farbigem Spezialpapier mit den Abmessungen 210 x 105 Millimeter. Richtig zusammengefaltet ergibt sie das DIN A7-Format. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist vorne und hinten bedruckt. Auf Exemplaren, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, befindet sich auf der Rückseite ein verdeckter Sicherheitscode ("Rubbelfeld"), das zum An-, Ab- und Ummelden des Fahrzeugs über das Internet benötigt wird.

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Wo steht was im Fahrzeugschein? (u.a. Erstzulassung, Leistung, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit, Gewicht, Anhängelast, Reifen, Sitzplätze)

  • In der ersten Spalte auf der Vorderseite des Fahrzeugscheins ist oben die Nummer des Dokuments aufgeführt. Im eingerahmten Kasten darunter ist das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen (A). Danach folgen Name (C1.1, C1.2) und Adresse (C1.3) der Person oder der Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. In dieser Spalte ist die Bedeutung der Codes (A für amtliches Kennzeichen, C1.1 für Name oder Firmenname, C1.2 für Vorname(n) etc.) direkt aufgeführt und wird im Code-Schlüssel auf der Rückseite nicht berücksichtigt.

  • Das Baujahr ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vermerkt. Unter (B) findet sich das Datum der Erstzulassung. Es kann jedoch sein, dass das Auto schon viele Monate zuvor produziert wurde und vor der Erstzulassung "auf Halde" stand. Unter (6) mit dem Hinweis "Datum zu K" ist ebenfalls kein Baujahr abzulesen. Das Datum gibt an, wann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diesen Fahrzeugtyp genehmigt hat, sodass der Hersteller mit der Serienproduktion beginnen konnte.

  • Die Leistung des Fahrzeugs steht unter P.2, angegeben in kW. Ein Kilowatt entspricht rund 1,36 PS. Daneben (P.4) ist die Nenndrehzahl für die genannte Leistung angegeben. Die Einheit min-1 ist eine andere Schreibweise für /min  "pro Minute". P.2 und P.4 stehen in der gleichen Zeile wie die Anzahl der Achsen (2).

  • Der Hubraum trägt die Kennung P.1. und steht in der gleichen Zeile wie der Code zum Kraftstoff (10).

  • Wer die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs in km/h wissen möchte, sieht direkt neben der Leistungsangabe unter T nach.

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Wagens ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I als "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" (F.2) angegeben.

  • Die Anhängelast, also wie viel das Fahrzeug ziehen darf, steht im Fahrzeugschein unter O.1 und O.2. Dabei gilt das Gewicht unter O.1 für gebremste und unter O.2 für ungebremste Anhänger.

  • Welche Reifen auf das Auto passen, steht unter 15.1 für die Vorderachse und unter 15.2 für die Hinterachse. Das Feld 15.3 bleibt in der Regel frei, da dort der Platz für die Reifengröße einer dritten Achse ist. Im alten Fahrzeugschein stehen zusätzlich noch alternative Reifengrößen, die für das Auto zulässig sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das nicht mehr der Fall. Die alternativen Reifengrößen sind allerdings auch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) vermerkt.

  • Aus der Zulassungsbescheinigung Teil I geht nicht hervor, wie viele Halter das Fahrzeug bereits hatte. Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

  • Stellt sich die Frage, wie viele Personen man im Auto befördern darf, findet man die Antwort unter S.1. Hier steht die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze inklusive Fahrersitz.

  • Neben dem Datum der Erstzulassung (B) steht die Schlüsselnummer (2.1 & 2.2), bestehend aus Herstellerschlüsselnummer (HSN), Typschlüsselnummer (TSN), Ausführungsschlüsselnummer (ASN) und Prüfziffer.

  • Die HSN (2.1) besteht aus vier Zahlen, die den Hersteller identifiziert. Dabei können unterschiedliche HSN für denselben Hersteller stehen. Eine Liste der Nummern ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online einsehbar. Die TSN besteht aus drei Buchstaben (bis Baujahr 2005 nur Zahlen) und vier Zahlen (bis Baujahr 2005 auch Buchstaben). Die ersten drei Stellen sind das Kürzel für das Fahrzeug-Modell. Die Stellen danach stehen für Karosserieform, Motorisierung und Kraftstoffart. Wird ein Ersatzteil oder neues Motoröl benötigt, gelingt die Suche nach dem richtigen Produkt unter Angabe der Schlüsselnummer meist problemlos. Bei Fahrzeugen, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland per Einzelabnahme erhalten (zum Beispiel Importfahrzeuge), kann es vorkommen, dass die TSN genullt ist.

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Wer steht im Fahrzeugschein?

In der Zulassungsbescheinigung ist üblicherweise der:die Fahrzeughalter:in eingetragen. Wer im Fahrzeugschein steht, ist für das Fahrzeug aus Sicht der Behörden verantwortlich – muss die Kfz-Steuer zahlen – und ist meist auch Versicherungsnehmer:in der entsprechenden Kfz-Versicherung. Die eingetragene Person im Fahrzeugschein und der:die Versicherungsnehmer:in können aber auch unterschiedliche Personen sein. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Familienmitglied die besseren Versicherungskonditionen für das Auto bekommt. In Ausnahmefällen ist Halter:in und eingetragene Person im Fahrzeugschein nicht identisch. Beispielsweise bei einer dauerhaften Überlassung des Autos, bei der sich der:die neue Auto-Nutzer:in gemäß § 31 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verantwortlich zeigt und über die verkehrssichere Inbetriebnahme bestimmt. Fahrzeughalter:in ist aber nicht gleichzusetzen mit Fahrzeugeigentümer:in. Nur Eigentümer:innen dürfen das Fahrzeug verkaufen. Wer ein Auto least, steht mit eigenem Namen in den Zulassungspapieren, ist folglich Halter:in, aber nicht Eigentümer:in.

 

Polizeikontrolle: Reicht eine Kopie vom Fahrzeugschein?

§ 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist hier eindeutig: Autofahrer:innen müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Eine Kopie reicht nicht aus. Wer eine Farbkopie der Fahrzeugpapiere anfertigt und sie der Polizei vorzeigt, läuft sogar Gefahr, der Urkundenfälschung beschuldigt zu werden. Wer ohne Fahrzeugschein unterwegs ist und erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

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Fahrzeugschein im Auto lassen?

Da Autofahrer:innen laut Gesetz die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt mit dabei haben müssen, erscheint es verlockend, sie direkt im Auto zu lassen. Vor allem bei häufig wechselnden Fahrer:innen möchten sich viele die ständige Übergabe der Papiere ersparen. Doch es ist davon abzuraten, den Fahrzeugschein im Auto liegenzulassen, denn das hat einen entscheidenden Nachteil: Wird das Fahrzeug gestohlen, kann der Dieb oder die Diebin auch direkt ein gültiges Dokument für den Wagen vorweisen, wenn er beispielsweise an Landesgrenzen kontrolliert wird.

 

Wer stellt den Fahrzeugschein aus?

Viele fragen sich erst, wenn sie den Fahrzeugschein verlieren oder er gestohlen wird: "Wer stellt den Fahrzeugschein aus?" Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (auch Zulassungsstelle genannt) ausgestellt. Die Behörde ist Teil des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. In Deutschland gibt es 705 Zulassungsstellen.

 

Namensänderung beim Fahrzeugschein?

Ändert sich der Name oder die Adresse – aus welchen Gründen auch immer – im Personalausweis, so muss diese Änderung anschließend auch in den Fahrzeugpapieren erfolgen. Eine genaue Frist dafür ist nicht festgelegt, doch nach §13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind der Zulassungsbehörde die Änderungen "unverzüglich" mitzuteilen. Eine Umschreibung der Daten im Fahrzeugschein kostet eine Gebühr von zehn bis 15 Euro. Wer noch einen alten Zulassungsschein und einen alten Fahrzeugbrief hat, bekommt bei der Änderung die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt. Wer es versäumt, zeitnah die Daten in den Fahrzeugpapieren ändern zu lassen, dem droht in der Regel ein Bußgeld von 15 Euro.

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Fahrzeugschein verloren oder gestohlen – was tun?

Wer den Fahrzeugschein verliert, muss das umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden und einen neuen beantragen. Wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde, muss der Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Sie stellt eine Diebstahlbescheinigung aus, der für einen Neuantrag bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigt wird. Welche Unterlagen und Dokumente die Kfz-Zulassungsstelle für die Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins benötigt, ist meist auf der Internetseite der Behörde einsehbar. Üblicherweise ist das:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass in Kombination mit der Meldebescheinigung)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Aktueller Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (zu erklären bei einem Notar oder der Zulassungsbehörde)

    Wo ist das Baujahr im Fahrzeugschein?

    Sie finden das Baujahr in neueren Fahrzeugscheinen (sog. Zulassungsbescheinigung Teil I) die seit dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, unter der Ziffer 6 (oder falls nicht ausgefüllt: Ziffer B)

    Wie finde ich das Baujahr?

    Das Baujahr findet sich zum Beispiel in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag oder kann beim Bauamt bzw. Katasteramt angefragt werden.

    Wo steht das Baujahr in der Fahrgestellnummer?

    Häufig ist die FIN auch im Bereich der Sitzkonsole eingeschlagen. Weiterhin sind häufig schwarze Aufkleber an der B-Säule angebracht, die sichtbar werden, wenn die vordere Tür geöffnet ist. Die meisten großen Hersteller geben mit Buchstaben oder Ziffern an der zehnten Stelle der Fahrgestellnummer das Modelljahr an.

    Was ist das Baujahr eines Autos?

    Als Baujahr (BJ) wird das Jahr genannt, in dem das Auto vom Hersteller gebaut wurde. Bei Kraftfahrzeugen wird zwischen dem Baujahr und dem Modelljahr unterschieden.