Wie stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung NRW?

Ein Schwerbehindertenausweis kann beim Amt für Soziales beantragt werden. Dieser wird ausgestellt, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Auch bei bestimmten Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Diabetes oder Krebs, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Neben Name, Geburtsdatum, Grad der Behinderung und Dauer der Gültigkeit werden bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Ab 1. September 2014 gibt es den Ausweis im Scheckkartenformat. Dieser wird nicht mehr im Amt für Soziales direkt ausgestellt, sondern zugesandt.

Gültigkeit und Verlängerung

Der Ausweis ist in der Regel unbegrenzt ab dem Tag der Ausstellung gültig. Wenn eine Nachprüfung vorgesehen ist, wird dieser befristet ausgestellt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit beim Amt für Soziales ein Änderungsantrag gestellt werden. Der alte Schwerbehindertenausweis kann ohne weitere Formalitäten zweimal nach der ersten Ausstellung vom Amt für Soziales, vom Dienstleistungszentrum oder von den Bürgerbüros verlängert werden. Nach Ablauf der letzten Verlängerung kann beim Amt für Soziales ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Dazu wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Der neue Schwerbehindertenausweis kann nicht verlängert werden, sondern muss neu ausgestellt werden. Dies gilt auch bei Änderungen. Die Ausstellung des neuen Ausweises ist weiterhin gebührenfrei.

Anschriftenänderung

Bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs ist eine telefonische Information ausreichend. Bei Umzügen in eine andere Stadt ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.   

Bearbeitungszeitraum:

Corona-Virus-Epidemie
Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen kann sich aktuell verzögern

Das Amt für Soziales bittet um Verständnis, dass sich die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Virus-Epidemie verzögern kann. Für die Bearbeitung der Anträge werden Unterlagen benötigt, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen. Diese werden vom Amt für Soziales bei Arztpraxen und Krankenhäusern angefordert.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX.  


Benötigte Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrages werden Unterlagen benötigt, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen. Das sind zum Beispiel Berichte von Ärzten, von Krankenhausaufenthalten oder vom Rentenversicherungsträger. Wenn diese als Fotokopie zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, kann dies das Antragsverfahren beschleunigen. Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

Sie können uns entweder nach Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Antragsvordrucke gibt es im Dienstleistungszentrum oder in jedem Bürgerbüro. Auf Wunsch wird der Antrag auch per Post zugesandt. Anträge können auch telefonisch gestellt werden.




Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.

Wie beantrage ich einen Schwer­behinderten­ausweis?

Inhalt

  • 1. Sprechen Sie mit Ihrem Haus­arzt
  • 2. Sammeln Sie wichtige Dokumente
  • 3. Wählen Sie den richtigen Antrag
  • 4. Verlängern Sie Ihren Ausweis

Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie viele Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Entscheidend hierfür sind die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Das zuständige Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie einen Ausweis erhalten können. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen und welches Amt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Sprechen Sie mit Ihrem Haus­arzt

Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.

Befreien Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht

Denn er gibt ohne Ihre Zustimmung keine Daten weiter. Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, befreien Sie Ihren Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht. Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Versorgungsamt, ob es geeignete Vordrucke gibt, die Sie hierzu verwenden. Oftmals liegt den Antragsformularen zudem eine Erklärung bei, mit der Sie zustimmen, dass das Amt Kontakt zu Ärzten und anderen Stellen aufnehmen darf, um über Ihren Antrag zu entscheiden.

Sammeln Sie wichtige Dokumente

Um den Grad der Behinderung einschätzen zu können, benötigt das Versorgungsamt einige Dokumente von Ihnen. Denn in der Regel werden Sie nicht vor Ort untersucht – ob das Amt Ihrem Antrag zustimmt, hängt also von Ihren eingereichten Nachweisen ab.

In den Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbehinderten Menschen auch eine Sehschwäche sein. Reichen Sie daher nicht nur Dokumente zu Ihrer Hauptbehinderung ein.

Folgende Unterlagen erleichtern dem Versorgungsamt die Prüfung Ihres Antrags. Es handelt sich um eine möglichst vollständige Liste – nicht alle Dokumente sind für Sie im Zweifelsfall relevant:

  • Unterlagen von Arzt, Krankenhaus & Co.

    • Befunde/Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen
    • Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (z. B. Entlassungsberichte)
    • EKG-/Laborberichte oder ähnliche Nachweise
  • Bereits bestehende amtliche Gutachten
    (z. B. von der Kranken-/Pflegekasse, dem Bezirksamt, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.)
  • Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten oder einer Kriegs-/Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigung
    (z. B. der Berufsgenossenschaft (BG), von Versorgungsämtern, der Unfallkasse …)
  • Infos über bereits gestellte Anträge bei den verschiedenen sozialen Leistungsträgern
    (z. B. Name der zuständigen Behörde, das Geschäftszeichen des Antrags, etc.)
  • Name und Anschrift von Sonder-/Förderschule und besuchten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Sie lassen sich vertreten?

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können auch andere für Sie stellen:

Für Jugendliche unter 15 Jahren unterschreiben beide Erziehungsberechtigten den Antrag, bei anderen bevollmächtigten Personen benötigt das Amt den vollständigen Namen sowie deren Adresse und Telefonnummer. Auch ein offizieller Betreuer darf den Antrag für Sie einreichen, wenn er eine Kopie seiner Betreuungsurkunde beilegt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorgungsamt, in welcher Form Sie die jeweilige Vollmacht genau nachweisen.

Wählen Sie den richtigen Antrag

Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wählen Sie daher unten das Bundesland Ihres derzeitigen Wohnorts aus, um das passende Antragsformular zu finden.

Die Suche zeigt Ihnen zusätzlich die genaue Anschrift und die Kontaktdaten Ihres zuständigen Versorgungsamts an.

Bundesland

  • Erstantrag PDF, 176 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 170 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Merkblatt des Landes Baden-Württemberg zum Antrag auf Schwerbehinderung PDF, 86 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Online-Antrag (Erstantrag und Neufeststellungsantrag) Dieser Online-Antrag kann elektronisch ausgefüllt und versandt werden.
  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag auf www.berlin.de Die PDF-Dokumente sind elektronisch ausfüllbar.
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 289 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Online-Erstantrag Dieser Online-Antrag kann elektronisch ausgefüllt und versandt werden.
  • Online-Neufeststellungsantrag Dieser Online-Antrag kann elektronisch ausgefüllt und versandt werden.
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 813 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 187 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 328 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Merkblatt des Landes Bremen zum Antrag auf Schwerbehinderung PDF, 50 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag, Neufeststellungsantrag, Merkblatt Schwerbehinderung Hamburg über www.hamburg.de Die genannten Anträge und Merkblätter können über die Internetseite www.hamburg.de aufgerufen werden. Eine Direktverlinkung auf die Formulare ist derzeit nicht möglich.
  • Neufeststellungsantrag PDF, 929 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 773 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 314 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 202 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 743 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Informationen zu den Formularen über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • Erstantrag PDF, 109 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 174 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Adressen der zuständigen Stelle für die Antragstellung PDF, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 850 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 862 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Merkblatt des Landes Rheinland-Pfalz zum Antrag auf Schwerbehinderung PDF, 498 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Online-Antrag Hier geht es zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Bautzen - Erstantrag PDF, 604 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Bautzen - Neufeststellungsantrag PDF, 533 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Chemnitz - Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 524 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erzgebirgskreis - Erstantrag PDF, 179 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erzgebirgskreis - Neufeststellungsantrag PDF, 147 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Görlitz - Erstantrag PDF, 487 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Görlitz - Neufeststellungsantrag PDF, 458 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Leipzig - Erstantrag PDF, 333 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Leipzig - Neufeststellungsantrag PDF, 302 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge - Erstantrag PDF, 183 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge - Neufeststellungsantrag PDF, 203 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Vogtlandkreis - Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 168 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Zwickau - Erstantrag PDF, 474 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Zwickau - Neufeststellungsantrag PDF, 631 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Landkreis Leipzig - Erstantrag PDF, 685 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Landkreis Leipzig - Änderungsantrag PDF, 583 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 774 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 147 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Bitte wenden Sie sich für die Antragsformulare an Ihren kommunalen Aufgabenträger PDF, 123 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Verlängern Sie Ihren Ausweis

    Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.

    In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig. Vergessen Sie daher nicht, ihn rechtzeitig zu verlängern und sich etwa drei Monate vor Ablauf ans Amt zu wenden. Schicken Sie für die Verlängerung formlos ein Lichtbild, Ihren Namen mit Geburtsdatum sowie Ihr Geschäftszeichen an die zuständige Behörde.

    Melden Sie sich beim Versorgungsamt, wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert. In diesem Fall bewertet es Ihren Grad der Behinderung neu und passt die Angaben auf Ihrem Ausweis an.

    Mehr zum Schwerbehindertenausweis

    Sie haben noch Fragen zum Schwerbehindertenausweis? Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite einen umfassenden Überblick.

    Mehr zum Schwerbehindertenausweis

    Bereichsnavigation

    Weitere Beiträge in diesem Bereich

    Beantragung Schwerbehinderten­ausweis

    Hat Ihnen der Beitrag geholfen?

    • Ja
    • Nein

    Zum Seitenanfang

    Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?

    Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle.

    Wie stelle ich den Antrag auf Schwerbehinderung?

    Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.

    Wo bekomme ich den Antrag auf Grad der Behinderung?

    Die für den Wohnort zuständige Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.

    Auf welche Krankheiten kann man einen schwerbehindert werden?

    Weniger bekannt ist, dass mehr als ein Drittel aller Deutschen an einer der folgenden Krankheiten leidet und aufgrund dessen als schwerbehindert eingestuft wurde: Krebs. Schlaganfall. Herz-Kreislauf-Erkrankungen.