Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland wissen, dass es Regelungen für die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche gibt. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man im Arbeitsalltag falsch machen kann. Die Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden und es gibt gesetzliche Ruhepausen. Das ist den meisten klar, doch welcher Ausgleichszeitraum gilt? Gibt es Sonderregelungen für Pausen? Und welche Ruhepause gilt bei mehreren Arbeitgebern? Lesen Sie hier, wie es nicht geht! Show
Erfassen Sie Ihre Arbeitszeit mit der Zeiterfassung clocko:do und erhalten einen genauen Überblick über alle Arbeitszeiten und Überstunden. Zur Arbeitszeiterfassung Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit?Verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber, denn er haftet bei Verstößen gegen die Höchstarbeitszeit (§ 22 ArbZG). Das Gesetz dient dem Gesundheitsschutz einzelner Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss den Aufsichtsbehörden die Arbeitszeiten seiner Firma bei Nachfragen darlegen können. Dazu muss er Arbeitszeit aufzeichnen, die über die täglich zulässige hinausgeht (§ 16 ArbZG). Das Gesetz muss außerdem zur Einsicht für Mitarbeiter ausliegen. In Zukunft müssen Arbeitgeber in der EU die komplette Arbeitszeit aller Mitarbeiter aufzeichnen. So steht es in einem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung. In bestimmten Branchen muss Beginn, Ende und Dauer schon jetzt aufgezeichnet werden, zum Beispiel im Bau- oder Gaststättengewerbe; für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht immer (§ 17 MiLoG). Im Gesetz sind maximale Arbeitszeiten, der Umgang mit Überstunden und die gesetzlichen Pausenzeiten genau festgehalten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt in § 8 sogar eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden fest, ohne weitere Überstunden oder einen Zeitausgleich für solche zu erlauben. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, sind Bußgelder von bis zu 15.000 Euro fällig (§ 22 ArbZG). Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit eignen sich besonders gut, um Plus- und Minusstunden aufzufangen. Arbeitnehmer bauen Überstunden selbstständig ab, können bei hohem Arbeitsaufkommen ohne Probleme die zusätzliche Zeit verfolgen und die gesetzliche Arbeitszeitrichtlinie einhalten. Welche Fehler passieren bei der maximalen Arbeitszeit? 5 Beispiele1. Die Pause falsch aufgeteiltBeispielTina, 54 Jahre, ist Vollzeit-Büroangestellte in einer großen Firma. Tina loggt sich heute nach knapp sechs Stunden aus ihrem Zeiterfassungssystem aus. Sie weiß: Die maximale Arbeitszeit vor der ersten Pause beträgt sechs Stunden. Zehn Minuten später klingelt ihr Telefon. Weil sie die Nummer des Chefs erkennt, geht sie ran und loggt sich wieder im System ein. Kurze Zeit später ist das Telefonat beendet und Tina macht für weitere 20 Minuten Pause. Danach arbeitet sie bis zum Ende des Arbeitstages weiter. Insgesamt war Tina 30 Minuten lang ausgeloggt. Bei einer Arbeitszeit von insgesamt mehr als sechs Stunden muss sie auch
30 Minuten Pause machen. Teilt man diese Zeit allerdings auf zwei Pausen auf, müssen diese jeweils mindestens 15 Minuten lang sein. Tina hat also die maximale Arbeitszeit überschritten. Lösung: 2. Die maximalen Wochenstunden überschrittenBeispielAls angestellter Journalist ist Philip, 43 Jahre, es gewohnt, dass Überstunden anfallen und die höchstzulässige Arbeitszeit ausgereizt wird. Das ist nicht weiter schlimm für ihn, denn er bekommt sie gutgeschrieben und kann sie wieder abbauen. Letzte Woche war ein Kollege krank und Philip hat ein paar seiner Artikel übernommen. Dabei kam Philip auf 63 Stunden für seine wöchentliche Arbeitszeit. Die Überstunden baut er jetzt direkt wieder ab. Philip hat die maximale Arbeitszeit pro Woche überschritten. Arbeitnehmer müssen eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden einhalten, höchstens 60 Stunden mit Überstunden. Das ergibt sich aus einer maximalen Arbeitszeit von acht regulären plus zwei Überstunden pro Tag
für sechs Arbeitstage. Auch ein Abbau direkt danach ändert die Höchstarbeitszeit nicht. Lösung: 3. Bei zwei Arbeitgebern die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehaltenBeispielPetra, 35 Jahre, arbeitet hauptberuflich als Arzthelferin für 30 Stunden die Woche. Montags bis freitags ist sie jeden Tag von acht bis 14 Uhr vor Ort. Danach holt sie ihre Kinder vom Kindergarten ab und verbringt den Nachmittag mit ihnen. Abends ist auch ihr Mann zu Hause und Petra macht sich auf den Weg zu ihrem Zweitjob. Dort hilft sie einer älteren Dame von 19:30 bis 21:30 beim Haushalt und beim Waschen. Zwar hat Petra mit insgesamt acht Stunden nicht die maximale Arbeitszeit pro Tag überschritten. Trotzdem muss sie neben den Pausen während einer Arbeitszeit auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen einhalten. Diese beträgt mindestens elf Stunden, von denen Petra jeden Tag nur zehneinhalb bekommt. Bei Tätigkeiten für unterschiedliche Arbeitgeber
müssen Arbeitnehmer die Ruhephase von einem Tag auf den anderen auch einhalten. Lösung: 4. Die Sonn- und Feiertagsruhe nicht eingehaltenBeispielHerr Schuster fährt am Montag in den Urlaub und sein Badezimmer ist samstags noch nicht ganz fertig gefliest. Dabei waren die Handwerker seit Montag jeden Tag vor Ort! Markus, 39 Jahre, Fliesenverleger, weiß, dass der Rest schnell erledigt ist. Deswegen schickt sein Chef Markus Sonntagvormittag noch einmal schnell bei Herrn Schuster vorbei. Schließlich hat Markus am Freitag nur sechs Stunden gearbeitet und seine maximale Arbeitszeit noch nicht ausgereizt. Nach einer Stunde fährt Markus nach Hause, um sich für den Montag auszuruhen. Markus hat unerlaubterweise am Sonntag gearbeitet. Die Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden wurde zwar eingehalten. Aber Arbeitnehmer dürfen nicht am Sonntag arbeiten. Es gibt Ausnahmen, bei denen bestimmte Branchen auch Sonntags arbeiten können (§ 10 ArbZG). Zu denen gehört Markus jedoch nicht. Lösung: 5. Die Überstunden nicht rechtzeitig abgebautBeispielJan, 22 Jahre, arbeitet leidenschaftlich gerne als Kommunikationsdesigner. Da machen ihm auch die Überstunden nach einem Achtstundentag nicht viel aus. Pro Tag macht er höchstens zwei Stunden Mehrarbeit, denn die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt zehn Stunden. Weil er für nächstes Jahr eine kleine Auszeit plant, spart er seine Überstunden auf. Jan freut sich schon sehr darauf, obwohl es noch mehr als sieben Monate bis dahin sind. Mehrarbeit muss im Ausgleichszeitraum von 24 Wochen beziehungsweise sechs Kalendermonaten wieder abgebaut sein. Auf einem speziellen Langzeitkonto für Mehrarbeit dürfte Jan Überstunden für längere Zeit aufbauen. Bei einem normalen Stundenkonto allerdings verstößt
er so gegen das Gesetz. Lösung: Kurz und knapp: Wie hoch ist die maximale Arbeitszeit?
Alle Regelungen rund um das Gesetz zur Arbeit inklusive Pausen, Überstunden und Abbau von Mehrarbeit finden sich in unserem Lexikonbeitrag „Arbeitszeitgesetz“ – jetzt lesen! Welche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz gibt es?Es gibt auch Ausnahmen und Sonderregelungen, für die diese Vorschriften nicht gelten. Bestimmte Personen oder Arbeitnehmer in bestimmten Situationen dürfen die maximale Arbeitszeit überschreiten. (§ 7, § 12 und § 18 ArbZG)
Bonustipp für Unternehmer§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Pausen für Minderjährige noch einmal strenger als das Arbeitszeitgesetz. Frühestens nach einer Stunde Arbeitszeit und spätestens eine Stunde vor Ende des Arbeitstages nehmen sie ihre Pausen. Bereits bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden stehen ihnen 30 Minuten Pause zu, ab mehr als sechs Arbeitsstunden 60 Minuten. Diese Pausen dürfen die Minderjährigen nicht direkt am Arbeitsplatz verbringen, damit tatsächlich eine Erholung stattfindet. Wie lässt sich die maximale Arbeitszeit einhalten?Ein Programm zur Zeiterfassung zählt alle Arbeitsminuten.Eine Arbeitszeiterfassung ist schon in vielen Unternehmen eingezogen. In einigen Branchen und bei Minijobbern ist sie sogar Pflicht. Bei einer solchen Software loggen sich die Mitarbeiter ein und aus, ähnlich einer Stempeluhr. Soll-Stunden können individuell eingestellt werden und das Stundenkonto eines Mitarbeiters zeigt Überstunden und Minusstunden genau auf. So kann ein Arbeitgeber direkt gegensteuern, wenn zu viele Stunden anfallen, als das Gesetz es erlaubt. Viele solcher Programme melden, wenn die maximale Arbeitszeit pro Tag überschritten wird. Informieren Sie sich über die Arbeitszeiterfassung mit clocko:do! Es lohnt sich also, das Arbeitszeitgesetz etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Die maximale Arbeitszeit ist dort exakt geregelt, genau wie der Umgang mit Mehrarbeit. Schreiben Arbeitnehmer ihre Stunden handschriftlich mit einem Stundenzettel auf oder erfassen sie digital mit einer Stundenzettel App, können sie selbst überprüfen, ob sie die Höchstarbeitszeit einhalten. Eine Arbeitszeiterfassung kann der Arbeitgeber auch vertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Sollten Mitarbeiter das Gesetz nicht einhalten, ist es Aufgabe des Arbeitgebers, darauf hinzuweisen und die richtige Einhaltung zu erklären. Katharina Bensch ist die clocko:do-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag. Jetzt mit clocko:do starten und die Zeiterfassung 14 Tage kostenlos testen. Wie viel Stunden darf man in der Woche machen?Die werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Zu den Werktagen gehört laut Gesetz auch der Samstag. Daher liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 6 x 8 Stunden = 48 Stunden.
Ist es erlaubt mehr als 10 Stunden zu arbeiten?Länger als 10 Stunden arbeiten: Die Grundregel
Bei 6 Werktagen pro Woche ergäbe sich eine Maximalarbeitszeit von 60 Stunden. Im Zeitraum von 24 Wochen (in der Regel ein halbes Jahr) muss der Arbeitnehmer jedoch wieder auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag kommen.
Wie viele Stunden darf man Vollzeit arbeiten?Wer heute eine Vollzeitstelle übernimmt, muss in Deutschland mit einer Arbeitszeit zwischen 37,5 und höchstens 40 Stunden pro Woche rechnen. Das war jedoch längst nicht immer so: Bis 1860 umfasste eine typische Arbeitswoche bis zu 80 Stunden.
Wie oft darf man 6 Tage in der Woche arbeiten?Bei einer Sechs-Tage-Woche wären also vorübergehend auch 4,3 Wochen x 10 Stunden x 6 Tage = rund 260 Stunden Arbeitszeit pro Monat möglich. Dasselbe gilt, wenn laut Gesetz oder einem Tarifvertrag auch ohne Ausgleich 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden darf.
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