Wie lange muss der Ausweis gültig sein innerhalb der EU?

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10 häufige Pass-Irrtümer - ÖAMTC klärt auf

Im "grenzenlosen Europa" muss man sich ausweisen können, auch wenn nach Schengener Abkommen die meisten Kontrollen an innereuropäischen Grenzen wegfallen.

Wie lange muss der Ausweis gültig sein innerhalb der EU?
Passkontrolle Autofahrt © ÖAMTC

Das Schengener Abkommen regelt den Wegfall der Personenkontrollen am Großteil der inner-europäischen Grenzen, 26 Länder nehmen daran teil. Neben den EU-Mitgliedern Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sind dies durch gesonderte Abkommen mit der EU auch noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern erfüllen trotz Vollmitgliedschaft in der EU bestimmte Voraussetzungen für das Schengener Abkommen nicht, daher finden Grenzkontrollen statt. Ähnliches gilt für Irland, das dem Schengener Abkommen nicht beigetreten ist.

Grenzübergänge ohne Personenkontrolle bedeuten aber nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann bzw. sollte. Reisedokumente müssen immer dabei sein. Dennoch halten sich einige Irrtümer und Mythen rund um die Mitnahme von Reisepass und Personalausweis schon seit Jahren.

Die ÖAMTC-Touristik räumt mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:

"Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr."

Falsch. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengen-Raums immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können. 

ACHTUNG: Am 2. August 2021 wurde ein neuer Personalausweis in Österreich (Infos vom österreichischen Innenministerium, Plattform CHECK-AT) eingeführt. Alle aktuell gültigen Personalausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

"Der Führerschein reicht als Reisedokument."

Falsch. Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument (auch nicht in Verbindung mit dem internationalen Führerschein). Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen.

"Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."

Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise: Deutschland, Italien, Kroatien oder Ungarn.

Aufgrund möglicher Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es ist daher empfehlenswert, nur mit gültigem Reisepass oder gültigem Personalausweis zu verreisen.

Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde (mehr Infos). Gerade vor einer bevorstehenden Reisesaison kann es zu längeren Wartezeiten (teilweise mehrere Wochen) kommen.

"Der Personalausweis darf abgelaufen sein."

Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

"Ein gültiger Personalausweis ersetzt den Reisepass generell als Reisedokument."

Falsch. Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. Aktuell akzeptieren rund 40 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise. Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden.

"Mit einem "Notpass" kann man unbekümmert reisen."

Falsch. Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.

"Kroatien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert."

Falsch. Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengen-Raum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Zypern, Rumänien und Bulgarien.

"In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden."

Falsch. Zwar gehören Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengen-Raum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

"Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren, reicht immer der Kinderreisepass."

Falsch. In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache, mitzuführen. Vorlagen für eine Vollmacht in verschiedenen Landessprachen stehen hier zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen zur jeweiligen Urlaubsdestination finden Sie auch bei der ÖAMTC Länder-Info. 

"Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, braucht man nichts zu beachten."

Falsch. Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt. Informationen, wie man am besten mit Hunden verreist, finden Sie hier.

Wie lange muss der Ausweis gültig sein innerhalb der EU?

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In welchen Ländern muss der Ausweis noch 6 Monate gültig sein?

Viele Länder aber verlangen, dass der Pass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Dazu zählen beispielsweise Thailand und Kuba. Das Auswärtige Amt informiert im Internet über die Bestimmungen für jedes Land.

Kann ich mit einem abgelaufenen Ausweis in der EU Reisen?

Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Wie lange ist ein abgelaufener Pass in der EU gültig?

"Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."

Wie lange kann man mit einem abgelaufenen Personalausweis noch fliegen?

Bei der Einreise und Rückreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreisepass auch seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.