Wie lange dauern nebenwirkungen nach corona impfung

Was sind Impfschäden?

Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Normale Begleiterscheinungen wie Ausschläge, Fieber oder Kopfschmerzen gehören also nicht dazu. Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden.

Laut Paul Ehrlich-Institut ist jede körperliche Reaktion, die von einem Versorgungsamt und einem Gutachter anerkannt wird, ein Impfschaden. Dabei muss es sich nicht um eine bekannte Nebenwirkung handeln. Jede Reaktion oder Krankheit kann als möglicher Impfschaden gemeldet werden.

Nach Angaben des ZDF hat es in Deutschland bis Mai 2022 in mindestens 60 Fällen einen Impfschaden durch eine Corona-Schutzimpfung gegeben. 16 Bundesländer wurden dafür angefragt, Antworten gab es aus elf.

Wie beantragt man Entschädigung bei Impfschäden?

Für die Erfassung und Anerkennung tatsächlicher Impfschäden sind die Versorgungsämter der einzelnen Bundesländer zuständig. Aufgrund der erforderlichen medizinischen Gutachten dauert es oft bis zu einem Jahr, bevor ein entsprechender Bescheid erfolgen kann - und ein medizinischer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden kann nur in den seltensten Fällen nachgewiesen werden.

"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz. Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu unerwünschte Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.

Der Versorgungsanspruch soll die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens ausgleichen. Ein pauschaler Betrag, der Betroffenen zusteht, lässt sich deshalb nicht nennen. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadensersatz-Rente von bis zu 811 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.

Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.


BRISANT/ZDF/pei/rki/dpa

Um ihre Wirksamkeit zu entfalten, lösen Schutzimpfungen bestimmte Reaktionen im Körper aus: Der Impfstoff zeigt dem Immunsystem sozusagen, wie es eine Infektion mit dem Coronavirus bekämpfen kann. Mitunter können dabei moderate Reaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf- oder Muskelschmerzen auftreten. Diese Reaktionen treten bei den COVID-19-Impfungen häufiger und zum Teil auch stärker auf als beispielsweise nach einer Grippe-Impfung. Sie klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab und sind ein Zeichen dafür, dass das Immunsystem auf die Impfung reagiert und Antikörper bildet. Wichtig: Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die Corona-Schutzimpfung weniger wirksam ist oder man schlechter geschützt ist, wenn keine oder nur milde Impfreaktionen auftreten. Studien zeigen: Auch bei Menschen, die keine Beschwerden nach der Corona-Schutzimpfung haben, liegt die Wirksamkeit der Impfstoffe bei etwa 90 Prozent gegen schwere COVID-19-Verläufe.

Impfungen können mit Beschwerden verbunden sein

Bild: Bundesministerium für Gesundheit

Der Unterschied zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen 

Laut Arzneimittelgesetz gelten bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sogenannte Nebenwirkungen. Zu schwerwiegenden Nebenwirkungen zählen Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, angeborenen Anomalien oder Geburtsfehlern führen. 

Das Robert Koch-Institut unterscheidet zwischen üblichen Impfreaktionen und sehr seltenen Impfkomplikationen. Impfreaktionen (zum Beispiel grippeähnliche Symptome) sind typische Beschwerden, die meist kurz nach der Schutzimpfung auftreten und nur wenige Tage anhalten. Impfkomplikationen hingegen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, sind unerwünschte, schwere Nebenwirkungen, die meldepflichtig sind und dokumentiert werden müssen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wichtig zu wissen: Alle Impfstoffe werden vor der Zulassung umfassend klinisch geprüft. Die häufigsten Nebenwirkungen (Impfreaktionen und eventuelle Impfkomplikationen) sind in den Aufklärungsmerkblättern des Robert Koch-Instituts festgehalten und dokumentiert. In den Übersichtsartikeln zu den bisher bundesweit zugelassenen Impfstoffen finden Sie außerdem wichtige Hinweise zu den bekannten Impfreaktionen und Nebenwirkungen:

KarlText: Impfnebenwirkungen und Post-Vac-Syndrom

Impfkomplikationen sind sehr selten 

Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt  nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, das heißt, ein ursächlicher Zusammenhang des gemeldeten Ereignisses mit der Impfung ist mit der Meldung noch nicht bestätigt.

Auch Spätfolgen beziehungsweise Langzeit-Nebenwirkungen sind Expertinnen und Experten zufolge sehr unwahrscheinlich, denn die meisten Nebenwirkungen treten in der Regel innerhalb weniger Stunden oder Tage nach der Impfung auf. Langzeitfolgen, die sich erst Jahre später zeigen, sind bei bisherigen Impfungen nicht bekannt und auch bei den Corona-Impfstoffen nicht zu erwarten.

Warum die Sorge vor Langzeit-Nebenwirkungen unbegründet ist, erklärt Prof. Dr. Carsten Watzl in dieser Folge von Kurz und Schmerzlos.

Kurz & Schmerzlos: Prof. Dr. Carsten Watzl zu Langzeitfolgen & Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe

So melden Sie Verdachtsfälle

Mit der Meldung von Verdachtsfällen können Sie bei der Überwachung der Arzneimittel beziehungsweise der Impfstoffe helfen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur sichereren Anwendung von Arzneimitteln und Impfstoffen.

Sie können einen Verdacht auf Nebenwirkungen auch dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über die Website www.nebenwirkungen.bund.de melden. Im Rahmen einer Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit der Corona-Impfstoffe können Geimpfte unerwünschte Reaktionen nach der Impfung zudem über die Smartphone-App „SafeVac 2.0“ erfassen und an das PEI übermitteln. Die App können Sie kostenfrei im Apple App Store und im Google Play Store herunterladen.

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. In der Regel erfolgt diese Meldung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Kontinuierliche Sicherheitsprüfung 

Um die Sicherheit bei der Corona-Schutzimpfung zu gewährleisten, beobachtet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Deutschland seit Beginn der Impfkampagne fortlaufend alle gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen und berichtet über die Ergebnisse der im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gemeldeten Nebenwirkungen in seinen Sicherheitsberichten. Werden unbekannte Risiken identifiziert, reagieren die Expertinnen und Experten umgehend und empfehlen Maßnahmen, die, wenn nötig, bis zum Aussetzen des Impfstoffs reichen können. Falls erforderlich, können zudem Anpassungen der Zulassungen erfolgen, zum Beispiel durch Änderungen in den genehmigten Produktinformationstexten. Aufklärungsmaterialien müssten dann entsprechend angepasst werden. 

Auch der Personenkreis, für den der Impfstoff als geeignet empfohlen wurde, kann durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut vorsorglich eingeschränkt werden. Während der Anwendung prüfen und dokumentieren das PEI, die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die pharmazeutischen Hersteller akribisch und fortlaufend die Daten zur Wirksamkeit, Sicherheit und Schutzdauer der Corona-Impfstoffe, um sicherzustellen, dass der Nutzen der Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff weiter besteht. So kann bei Hinweisen auf mögliche schwere Nebenwirkungen schnell gehandelt werden, wie etwa im November 2021 bei der vorsorglichen Altersbeschränkung für den Impfstoff von Moderna.

Dieser Fall zeigt, dass die STIKO schnell und zugleich sorgfältig reagieren kann, indem sie ihre Empfehlung, für welche Personengruppen welcher Impfstoff geeignet beziehungsweise nicht geeignet ist, umgehend entsprechend anpasst.

Hohe Sicherheitsstandards bei Impfstoffzulassung

Für eine Zulassung in der EU und damit in Deutschland durchlaufen alle Impfstoffe einen mehrstufigen Prüfprozess. So wird sichergestellt, dass nur unbedenkliche, sichere und wirksame Impfstoffe von geeigneter Qualität zum Einsatz kommen, bei denen der nachgewiesene Nutzen mögliche Risiken deutlich übersteigt. Mehr zur Nutzen-Risiko-Abwägung einer COVID-19-Schutzimpfung erfahren Sie hier. Dieses Verfahren greift auch im Falle der COVID-19-Impfstoffe: Ihre Zulassungsprozesse werden beschleunigt, indem die Daten aus den klinischen Studien bereits vor der Antragstellung von der Europäischen Arzneimittel-Agentur schrittweise bewertet werden („Rolling-Review-Verfahren“). Auch nach der bedingten Zulassung durch die Europäische Kommission werden diese Impfstoffe permanent überwacht – in Deutschland von den Expertinnen und Experten des PEI: Dies ist eine wichtige Kontrollfunktion, die die Sicherheit der Schutzimpfungen gewährleistet.

Hilfe bei Verdacht auf Impfschaden

Schwerwiegende Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind sehr selten, aber nie ganz auszuschließen. Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen. Das Infektionsschutzgesetz definiert diesen als „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Das Gesetz regelt auch, wann jemand Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz hat.

Je nach Fallgestaltung kommt unter anderem eine Haftung des Pharmaunternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Welche Haftungsregelungen im Einzelfall greifen, kann sich aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben. Personen, die einen Impfschaden vermuten, sollten sich zunächst mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt besprechen. Sollte sich der Verdacht erhärten, sollte umgehend eine notwendige Untersuchung zur Klärung des Falls eingeleitet werden. Dazu kontaktieren dann die Ärztinnen und Ärzte das Gesundheitsamt. Für die Anerkennung eines Impfschadens sind die Versorgungsämter der Bundesländer zuständig.

Weitere Antworten auf rechtliche Fragen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier.

Vorsicht vor Falschmeldungen

In den sozialen Medien kursieren Behauptungen, Fälle von aufgrund von Impfungen verstorbener Menschen seien verschwiegen worden. Dabei handelte es sich um Desinformation. Zwar können in äußerst seltenen Fällen auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung auftreten, dies bedeutet jedoch nicht, dass die Impfung für den Tod ursächlich war. Todesfälle werden seitens der zuständigen Behörden ebenfalls dem PEI gemeldet, dort dokumentiert und auf einen möglichen Zusammenhang mit der Impfung bewertet. Ergebnisse werden in den Sicherheitsberichten des PEI veröffentlicht. Dies ist wichtig, um sowohl Fachleute als auch die Öffentlichkeit transparent über die Ergebnisse der fortlaufenden Auswertung von Nebenwirkungsmeldungen zu informieren, die im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung auftreten. Die Sicherheitsberichte des Instituts können auf der Website des PEI eingesehen werden.

Wie lange nach Impfung schlapp?

Oder man fühlt sich krank und schlapp. Impf-Reaktionen sind keine schädlichen Nebenwirkungen der Impfung. Die Beschwerden sind meistens nicht sehr stark. Sie dauern oft nur einen Tag oder wenige Tage.

Wann treten herzmuskelentzündungen nach der Impfung auf?

Die Erkrankung trat überwiegend bei männlichen Patienten im Alter zwischen 12 und 39 Jahren auf, meist ein bis zwei Tage nach der zweiten Impfung. Die häufigsten Symptome waren Brustschmerzen, Fieber, Krankheitsgefühl. In den meisten Fällen verschwand die Entzündung ohne Klinikaufenthalt innerhalb von zwei Wochen.

Wie lange halten die Nebenwirkungen bei Moderna an?

In sehr seltenen Fällen wurden innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels beobachtet, die meist mild waren und gut behandelt werden konnten. Bei Personen unter 30 Jahren wurden solche Entzündungen häufiger nach der Impfung mit dem Impfstoff von Moderna beobachtet.