Wie lange darf man einen Wohnwagen auf der Strasse Parken?

Mit einem Wohnwagen oder einem Wohnmobil darf auch für einige Zeit am Straßenrand geparkt werden. Länger als zwei Wochen sind beim Wohnwagen jedoch nicht erlaubt. Für Wohnmobile gilt eine andere Regelung.

Wohnwagen parken

Vor dem Kauf eines Wohnwagens sollten Interessierte sich Gedanken über den dazugehörigen Stellplatz machen. Denn: Wohnwagen dürfen nach dem Gesetz nicht einfach über einen längeren Zeitraum am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden. Die entsprechende Regelung findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es in § 12 Abs. 3 b: „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Wird jedoch der Wohnanhänger zusammen mit dem Pkw – sprich: an diesen angekoppelt – geparkt, kann das Gespann auch über einen längeren Zeitraum stehen bleiben. Auch wenn der Wohnanhänger nur für kurze Zeit abgestellt wird, sollte außerdem darauf geachtet werden, dass das Parken dort nicht ausnahmsweise „nur für Pkw“ erlaubt ist. Denn Wohnwagen zählen nicht zu den Pkw.

Zur Person

Tobias Klingelhöfer ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Rechtsexperte für die ARAG tätig. Als Gastkolumnist für FOCUS Online informiert er Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten in verschiedenen Lebenssituationen.

Wohnmobil parken

Wohnmobile dürfen hingegen grundsätzlich unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Aufpassen muss nur, wer ein Wohnmobil sein Eigen nennt, das mehr als 7,5 Tonnen wiegt. Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sieht die StVO nämlich eine Einschränkung beim Parken vor: Mit ihnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden, es sei denn, der Parkplatz ist ausdrücklich dafür freigegeben.

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Leser-Kommentare (4)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Donnerstag, 09.08.2018 | 19:07 | Mandy Simon  | 2 Antworten


"Wohnwagen dürfen nach dem Gesetz nicht einfach über einen längeren Zeitraum am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden." Abgelehnte Asylbewerber dürften nach den Gesetz auch nicht noch jahrelang hier leben,also was solls.

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  • Samstag, 11.08.2018 | 05:16 | Thomas Laquai

    Als Hartz4 eingeführt wurde

    hies es, das jede zumutbare Arbeit angenommen werden muss. Es gibt viele offene Stellen als LKW-Fahrer, in der Gastronomie, Sozialbereich, Logistik. Im Süden herrscht quasi Vollbeschäftigung in einigen Landkreisen. Trotzdem kassieren viele in Ostdeutschland lieber Stütze. Das ist also auch ok dann.

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Weitere Kommentare (3)

Donnerstag, 09.08.2018 | 14:13 | Antje Steib  | 2 Antworten


Kommen Sie mal alle in den Kreis Gifhorn,sie werden staunen.Die Straßen B188 und dieB4 sind übersäht mit abgestellten Wohnwagen ohne PKW.Überall sitzen leichtbekleidete Damen darin die sich für Geld anbieten. Mein Mann kommt ursprünglich aus NRW und konnte es gar nicht fassen ,dass Gifhorn die Prostitution fördert mit Freiher-Waldwegen und Plätzen.

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  • Freitag, 10.08.2018 | 11:44 | Jörg Schönow

    da haben

    Sie sich vertan...das sind doch Wohnwagendauersausstellungen und die Damen verteilen Prospekte...Scherz beendet. Und wenn man die Autobahnbaustellen langfährt parken dort ununterbrochen mitten auf den Fahrspuren Baufahrzeuge ...Nennt man Baufahrzeugeausstellung, bloss das man da nie irgendwelche Verkäufer sieht....

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Donnerstag, 09.08.2018 | 13:31 | Nikolas Turner  | 4 Antworten


Der Artikel klärt uns doch tatsächlich auf, dass ein Wohnwagen ein Anhänger ist und ein Wohnmobil ein Kraftfahrzeug. Ich bin völlig überrascht ob dieser Erkenntnis, die zweifellos einen Bericht verdient hat. Morgen werden wir hoffentlich erfahren, dass Fahrräder keine Motorräder sind und deshalb gar nicht auf der Straße parken dürfen.

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  • Samstag, 11.08.2018 | 07:23 | Roland Feldhaus

    Jedem Tierchen sein Plaisierchen

    Da es offensichtlich genügend Personen gibt, die dies nicht wissen - oder ggf. auch bewusst ignorieren - scheint es tatsächlich eine Zielgruppe für diesen Bericht zu geben. Wer sich mit der Materie auskennt, kann ja zum nächsten Artikel springen oder freut sich einfach, dass er etwas zum Monieren gefunden hat.

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Donnerstag, 09.08.2018 | 10:57 | harald weise  | 10 Antworten


...Merkel rückwirkend mein womo als Pkw eingestuft und mir damit die etwas billigere Lkw Steuer genommen hat nehme ich mir das gleiche recht heraus wie die Pkw Besitzer, ich parke mein womo da wo es auch für Pkw erlaubt ist, ob das Merkel passt oder nicht.

Wie lange darf ein Wohnmobil auf der Straße geparkt werden?

Laut § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darfst du mit deinem Wohnmobil für unbegrenzte Zeit auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz parken, vorausgesetzt: du hast eine gültige TÜV-Plakette sowie Kennzeichen. und der Camper wiegt weniger als 7,5 Tonnen.

Was kann man gegen dauerparker tun?

Einen Dauerparker melden Sie am besten über das Ordnungsamt Ihrer Stadt. Die Telefonnummer finden Sie auf der Website Ihrer Stadt. Ob die Stadt aber etwas gegen den Dauerparker unternehmen kann, ist unwahrscheinlich.

Wo darf ich mit Wohnwagen über Nacht stehen?

Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich erlaubt. In Naturschutzgebieten gilt eine Ausnahme, dort ist es verboten. Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf öffentlichen Parkplätzen sowie auf Privatgrund erlaubt.

Wie lange darf ein Gespann Parken?

Wohnwagen parken im öffentlichen Verkehrsraum Parken und Abstellen von abgekoppelten Wohnwagen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen regelt § 12 Absatz 3 b der StVO: „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.