Wer muss in Deutschland Steuern zahlen

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf Ihr Einkommen, also zum Beispiel auf Ihren Lohn. Mit Ihren Steuern finanziert der Staat zum Beispiel Sozialleistungen und Leistungen für die Allgemeinheit, wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser und Polizei.

Wer mehr verdient, zahlt höhere Steuern

Wie viel Steuern Sie auf Ihr Einkommen zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie verdienen: Wenn Sie wenig verdienen, müssen Sie nur einen niedrigen Prozentsatz von Ihrem Einkommen als Steuern zahlen. Diesen Prozentsatz nennt man "Steuersatz". Der niedrigste Steuersatz ist 14 %. Wenn Sie mehr verdienen, steigt der Steuersatz.

Auf bestimmte Teile Ihres Einkommens müssen Sie gar keine Steuern zahlen. Diese Teile nennt man "Freibeträge". Ein wichtiger Freibetrag ist zum Beispiel der sogenannte "Grundfreibetrag", der schon im Tarif eingearbeitet ist. Dieser liegt im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, das bedeutet: bei einem Einkommen bis zu 9.744 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.

Bei der Steuer wird auch berücksichtigt, wie viel Sie für Ihren Lebensunterhalt brauchen. Wenn Sie zum Beispiel Kinder haben, benötigen Sie mehr Geld für den Lebensunterhalt als jemand, der keine Kinder hat.

Daher gibt es verschiedene Regelungen, die dazu führen, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die steuerlichen Freibeträge für Kinder und die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für die Kinderbetreuung.

Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann können Sie auch steuerlich gemeinsam veranlagt werden

Bis zu 19.488 Euro pro Jahr müssen Eheleute ihr Einkommen nicht versteuern. Das ist der doppelte steuerliche Grundfreibetrag. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Der geringste Steuersatz ist 14 % und steigt mit dem Einkommen.

Freibeträge bei Geldanlagen (Sparer-Pauschbetrag)

Auch Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden sind Einkommen, für das Sie Steuern zahlen müssen. Allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag, den sogenannten "Sparerpauschbetrag". Dieser beträgt 801 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wenn Ihre Kapitalerträge nicht höher sind als 801 Euro, dann müssen Sie dafür keine Steuern zahlen. Wenn Sie verheiratet sind und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, dann bekommen Sie gemeinsam den doppelten Betrag, also 1.602 Euro.

Freistellungsauftrag notwendig

Um den Freibetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem sonstigen Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag einreichen. Wenn Sie zum Beispiel Konten bei mehreren Banken haben, können Sie Ihren Freibetrag "aufteilen" und bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf jedoch nicht höher sein als der Sparerpauschbetrag.

Falls Sie bei einem Kreditinstitut keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, muss dieses Kreditinstitut Kapitalertragsteuer an das Finanzamt zahlen. Der Sparerpauschbetrag kann dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung angerechnet werden.

Die Steuerpflicht betrifft Ihr gesamtes Einkommen. Das heißt Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. Arbeitslohn, Renten und Mieteinnahmen). Das heißt auch Einkommen, das Sie innerhalb und außerhalb Deutschlands erzielen (Welteinkommen).

Wenn Sie Arbeitnehmer/in sind, wird Ihr Einkommen vor allem Arbeitslohn sein. Von Ihrem Arbeitslohn wird die Einkommensteuer automatisch abgezogen (sog. Lohnsteuer). Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag und–wenn Sie Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind–Kirchensteuer abgezogen. Ihr Arbeitgeber überweist diese Beträge direkt an das zuständige Finanzamt. Außerdem führt der Arbeitgeber auch Ihre Beiträge zu den (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung) ab. Wieviel im Monat von Ihrem Arbeitslohn abgezogen wird, können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Achtung: Wenn Sie private Versicherungen abgeschlossen haben, wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung, müssen Sie die Beiträge für diese Versicherungen eigenständig zahlen.

2.Die Höhe der Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe Ihres Jahreseinkommens. Das sind alle Ihre Einkünfte des Kalenderjahres abzüglich bestimmter Beträge, die steuerfrei sind. Es gibt einen Grundfreibetrag, auf den Sie keine Steuern zahlen. Im Jahr 2021 beträgt er für Alleinstehende 9.744 €, für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner 19.488 €. Außerdem gilt für Arbeitnehmer zusätzlich ein steuerfreier Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1000 €. Wenn Ihr Jahreseinkommen über diesen oder weiteren steuerfreien Beträgen liegt, zahlen Sie auf den darüber hinausgehenden Betrag Einkommensteuer. Der Steuersatz beginnt bei 14 % und erhöht sich mit steigendem Einkommen. Der maximale Steuersatz beträgt 45 %.

Wenn Sie von Ihrer Bank in Deutschland Einkünfte aus Kapitalerträgen, z. B. Zinsen erhalten, werden darauf ebenfalls Steuern erhoben. Diese werden direkt von der Bank einbehalten und im Wege der Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt. Für die Abgeltungssteuer gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25 %.

Achtung: Wenn Ihre Zinsen nicht mehr als 801 € (bzw. 1602 € bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern) betragen, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Denken Sie daran, bei Ihrer Bank einen Antrag auf Befreiung von der Steuer zu stellen (Freistellungsantrag).

Familien und Alleinerziehende erhalten bestimmte steuerliche Vorteile. Durch Einteilung in die entsprechende Steuerklasse werden diese Vorteile bereits bei den monatlichen Abzügen berücksichtigt.

Ihre voraussichtliche Steuerbelastung können Sie mit dem des Bundesministeriums der Finanzen ermitteln.

3. Einkommensteuererklärung

Um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln, auf das Sie am Ende Einkommensteuern zahlen müssen, benötigt das Finanzamt mehrere Schritte. Zunächst verschafft es sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und überprüft, welche Einkünfte Sie darüber hinaus noch hatten. Das heißt: Nicht nur Ihr Gehalt als Arbeitnehmer/in ist von Bedeutung, sondern auch weitere Einkünfte z. B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Hiervon werden eventuelle Werbungskosten und Freibeträge abgezogen und daraus ein Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ermittelt. Danach zieht das Finanzamt von Ihren Einkünften noch Ihre Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weitere Posten ab, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung erfasst haben. Wenn Sie Kinder haben, steht Ihnen zudem ein Kinderfreibetrag zu. Dieser wird ebenfalls steuerlich berücksichtigt. Erst danach wird Ihr eigentliches Einkommen ermittelt, auf das Sie Steuern zahlen müssen.

Achtung: In einigen Fällen sind Sie verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben, zum Beispiel wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte hatten, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben, mehrere Arbeitsverhältnisse bestanden oder bei bestimmten Steuerklassenkombinationen. Die Steuerklärung müssen Sie dann bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres abgeben. Es kann sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen.

Wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuerklärung abzugeben, haben Sie 4 Jahre Zeit, um dies freiwillig zu machen. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Ihre Steuern erklären Sie am besten online über das Internetportal Elster. Für die Nutzung von Elster ist eine Registrierung erforderlich. Sie können die Steuerklärung auch als Formular ausfüllen. In beiden Fällen müssen Sie die Steuererklärung an das Finanzamt schicken, in dessen Bezirk Sie wohnen. Bei allgemeinen Fragen zur Steuererklärung bietet Ihr Finanzamt regelmäßige Sprechzeiten–vor Ort oder auch telefonisch.

Wenn Sie weitere Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, können Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden. Hierfür fallen Kosten an. Auch Lohnsteuerhilfevereine können bei Steuerfragen helfen. Sie sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern/innen für Arbeitnehmer/innen und sind meist kostengünstiger als eine Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Gerade für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, kann es hilfreich sein, ein Steuerprogramm zu nutzen, das auch in der Fremdsprache angeboten wird. Gegenwärtig gibt es nicht viele Programme, die ein solches Angebot machen. Die Software ist kostenpflichtig, d. h. für den Download der Software sind zwischen  13 Euro und 40 Euro zu zahlen. Hier können Sie sich über verschiedene Software-Programme informieren. Über das Internet können weitere Software-Anbieter ermittelt werden.

Wer muss in Deutschland keine Steuern bezahlen?

Ein wichtiger Freibetrag ist zum Beispiel der sogenannte "Grundfreibetrag", der schon im Tarif eingearbeitet ist. Dieser liegt im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, das bedeutet: bei einem Einkommen bis zu 9.744 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.

Wer ist steuerpflichtig und wer nicht?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Wann muss man als Ausländer in Deutschland Steuern zahlen?

Muss ich in Deutschland Steuern zahlen? Egal ob du Bürger*in aus Deutschland, der EU/EWR/Schweiz oder einem Drittstaat bist und egal, wo dein Wohnsitz ist, wenn du in Deutschland arbeitest, musst du in der Regel auch in Deutschland Steuern zahlen.

Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte müssen immer eine Steuererklärung abgeben.