Wer erhält berechtigungsscheine für ffp2 masken

Corona-Maßnahmen

Vor allem Senioren und chronisch Kranke sollen die Gutscheine für verbilligte FFP2-Masken erhalten. Doch offenbar bekommen auch vermeintlich gesunde, junge Leute die Coupons – und können sich das nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

Veröffentlicht: 31.01.2021, 14:20 Uhr

München/Berlin. Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen - dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Nachdem nun der Versand der Coupons begonnen hat, wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.

Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist – und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Nachfrage auf die Vorgaben für den Versand: Es gebe klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen, sagte ein Sprecher. Auch ein 30-Jähriger mit chronischer Lungenerkrankung könne Masken bekommen.

Verdachtsdiagnose als Auslöser für Couponversand?

„Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtete ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehöre etwa auch Asthma. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen „Verdacht auf Asthma“ untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben“, sagte der Sprecher.

Verwunderung auch bei Bayerns Ministerpräsident Söder

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger. Eine Sprecherin der AOK Bayern in München sagte: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt habe, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspreche. Dies könnte dann auch Kinder betreffen.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat zu seiner Verwunderung Gutscheine für vom Bund finanzierte FFP2-Masken erhalten. „Da war ich schon etwas überrascht“, sagte der CSU-Chef am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie erhalten habe, könne er nicht sagen. Der 54-Jährige betonte aber, dass er die Gutscheine nicht einlösen sondern zurückgeben werde. (dpa)

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (AVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Lieferkosten

4 Preis solange der Vorrat reicht

Die Berechtigungsscheine für FFP2-Masken sind den über 60-Jährigen vorbehalten – eigentlich. Jüngst erhielten die Coupons aber auch Kleinkinder. Auch in Stuttgart kam es zu solchen Irrläufern.

Wer erhält berechtigungsscheine für ffp2 masken

Stuttgart - In den Apotheken steigt der Futterneid: Die einen haben ihren Berechtigungsschein für FFP2-Masken noch nicht bekommen, die anderen lösen ihn schon ein, und die dritten haben einen, brauchen ihn aber gar nicht.

Coupons für FFP2-Masken

Aber von vorn. Seit Jahresbeginn haben über 60-Jährige und Risikopatienten Anspruch auf insgesamt zwölf FFP2-Masken. Wer diese in der Apotheke abholen möchte, muss sogenannte Berechtigungsscheine vorzeigen und eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Sechserpack bezahlen.

Doch nun sind die ersten falsch adressierten Berechtigungsscheine aufgetaucht. „Heute hat mein Sohn Post von der Bundesregierung erhalten“, schreibt Olaf G. im sozialen Netzwerk. Inhalt: Gutscheine für FFP2-Masken. „Der Bengel ist sieben Jahre alt und (abgesehen von pubertären Allüren) frei von Gebrechen.“ Die lachenden Emojis zeugen von Humor.

Zeitlose Vornamen

Der „Bengel“ ist kein Einzelfall. „Unser Enkel Oskar hat vor ein paar Tagen Berechtigungsscheine für FFP2-Masken bekommen. Er ist drei Jahre alt“, schreibt uns eine Stuttgarter Familie. Wenige Tage darauf sei auch Oskars Freund Jakob mit Gutscheinen bedacht worden. In der Diskussion um mögliche Ursachen dieser Irrläufer kursiert eine amüsante Theorie: Die Behörden dürften aus Datenschutzgründen keine Geburtsdaten einholen und entschieden deshalb nach Vornamen. Oskar, Jakob und Friedrich, Emma, Klara und Martha bekommen Gutscheine, während die Großeltern mit Namen aus den Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahren – Michael, Thomas und Herbert, Ulrike, Angelika und Beate – als zu jung für FFP2-Masken eingeschätzt werden. Die Krankenkasse, im geschilderten Fall die Barmer, erklärt das Phänomen als eines der Datenselektion: Zu Risikogruppen könnten Personen gehören, die im zweiten Halbjahr 2020 „einmalig eine Diagnose wie Asthma bronchiale hatten“, unabhängig vom Alter und davon, dass der Patient inzwischen wieder gesund sei, heißt es von der Pressestelle.

Die zweite Tranche ist verschickt

Bei der AOK Baden-Württemberg haben rund 1,65 Millionen der über 4,5 Millionen Versicherten einen Anspruch auf die FFP2-Masken. „Wir führen die Datenselektion und Versandorganisation im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durch. Die Vorgaben – Alter und Vorerkrankungen am Stichtag 15. Dezember 2020 – sind ganz klar“, sagt Pressesprecherin Elisabeth Schöndorf. Die erste Tranche der Berechtigungsscheine sei inzwischen an die Personen der Prioritätsstufe 1 (über-75-Jährige) verschickt worden. Die zweite Lieferung von rund 479 000 Gutscheinen sei am Dienstag an die Anspruchsberechtigten (älter als 70 Jahre oder mit Vorerkrankungen) versendet worden, „die über 60-Jährigen sollen die Gutscheine Anfang Februar bekommen“, sagt Elisabeth Schöndorf. Zurzeit werte man den Verlauf der ersten Versandrunde aus, aber „Hilfsmerkmale wie Vornamen“ hätten „keine Anwendung“ gefunden. Die DAK Gesundheit schließt „Fehler beim Filtern unserer Versichertendaten“ aus.

Sicher ist: Oskar, Jakob und Friedrich bleiben von der Coronamaskerade verschont. Erst mal.