Wer damit nicht einverstanden ist kann jederzeit das land verlassen

Als Ausländer benötigen Sie in Deutschland grundsätzlich jederzeit einen gültigen Pass oder Passersatz. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig, außer Sie sind Asylberechtigter, anerkannter Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Staatenloser oder subsidiär Schutzberechtigter.


Für diese Personengruppen erteilen die deutschen Ausländerbehörden in der Regel Passersatzpapiere, in die auch die Aufenthaltstitel erteilt werden und die es in drei Arten gibt:

- Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“)

- Reiseausweis für Staatenlose („Blaues Reisedokument“)

- Reiseausweis für Ausländer („Graues Reisedokument“)


Mit einem Blauen Pass können Sie grundsätzlich in (die ca. 100 Staaten) reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Reise in Ihr Heimatland ggf. dazu führen kann, dass Ihre Asylberechtigung bzw. Anerkennung in Deutschland widerrufen wird und Sie Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.

Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie über den unten eingestellten Link.

Eine (unverbindliche) Übersicht der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen, bietet auch die Bundespolizei an (Stand August 2019).

Wenn Sie eine Auslandsreise in einen anderen Schengen-Staat (z.B. Frankreich) planen, sollten Sie die folgenden Informationen berücksichtigen:

Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Diese Regelung gilt für folgende deutsche Aufenthaltstitel:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Blaue Karte EU (ausgestellt ab 1. August 2012)
  • ICT
  • Mobiler ICT
  • Aufenthaltserlaubnis – EU
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates (ausgestellt seit dem 28. August 2007,ersetzt die „Aufenthaltserlaubnis-EU“)
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind
  • Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedsstaates der EWG
  • Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland

Die genannten Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass, also einem Reisedokument zum Grenzübertritt als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz (zur Nutzung ausschließlich in Deutschland) erteilt wurden.

Auch nationale deutsche Visa der Kategorie „D“ für einen längeren Aufenthalt berechtigen zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten.

Die „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ sowie die „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in andere Schengen-Staaten.

Bitte beachten Sie: Ein Aufenthaltstitel berechtigt nicht automatisch zur Einreise in einen anderen Schengen-Staat. Möglicherweise müssen Sie an der Grenze oder bei anderen Kontrollen bestimmte Angaben zu Ihrem geplanten Aufenthalt und Ihrer Person machen. In einigen Fällen können solche Überprüfungen dazu führen, dass Ihnen die Einreise verwehrt wird z.B. wenn ein Einreiseverbot in den betreffenden Schengen-Staat besteht.
Siehe hierzu Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex).

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.

  • Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?
  • Vertretungen anderer Staaten: Länder A-Z
  • Schengener Grenzkodex
  • Ihr Europa-Reisepass und Visabestimmungen für Nicht-EU-Bürger
  • Auslandsreisen als Geflüchteter (Handbook Germany)

Bild: www.imago-images.de

Der Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bewegt Deutschland. Anfang Juni war der CDU-Politiker mit einer Schussverletzung im Kopf auf der Terrasse seines Wohnhauses gefunden worden. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Der 45-jährige Stephan E. hat die Tat gestanden. Über sein Motiv sagte er laut "Spiegel", seine Tat sei eine Reaktion auf Lübckes Äußerungen über Flüchtlinge im Oktober 2015 im hessischen Lohfelden gewesen.

Doch was geschah an jenem Abend, der mittlerweile fast vier Jahre her ist?

Walter Lübcke sprach 2015 auf Info-Abend zu Erstaufnahmeeinrichtung

Lübcke trat damals auf einem Info-Abend zu einer Unterkunft für Geflüchtete im nordhessischen Lohfelden auf. Es war Oktober 2015, Hunderttausende Geflüchtete waren in den Monaten zuvor nach Deutschland gekommen.

Etwa 800 Bürgerinnen und Bürger waren an jenem Abend in das Bürgerhaus in Lohfelden gekommen, konnten Fragen stellen und Befürchtungen äußern. Die Veranstaltung war eine von vielen ähnlichen in diesem Herbst in Hessen, doch die Stimmung war an diesem Abend aufgeheizt.

Laut Medienberichten unter anderem der "Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen" sollen Anhänger von Kagida, einem Kasseler Pegida-Ableger, dafür verantwortlich gewesen sein, die im Publikum saßen.

Es habe alles ganz normal angefangen an dem Abend, erinnert sich Lübckes Pressesprecher Michael Conrad jetzt im "Spiegel":

"Es wurde aber schnell klar, dass sich die Stimmung anders entwickelte."

Video zeigt die Szene

Ein Video zeigt die Szene, die später in rechten Kreisen für heftige Aufregung sorgte. Der CDU-Politiker reagiert erst auf einen Zwischenruf, dankt ehrenamtlichen Helfern und lobt die örtliche Schule, in der Werte vermittelt würden. "Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben.

Dann sagt Lübcke den vielzitierten Satz, der für Wirbel sorgt: "Wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen."

Was in dem Video nicht zu hören ist – und was Lübcke danach bereute

Nicht im Video zu hören sind die Zwischenrufe, mit denen Lübcke an diesem Abend dauernd konfrontiert wurde. Es habe "scheiß Staat"- und "scheiß Regierung"-Rufe aus dem Publikum gegeben, erinnert sich Lübckes Pressesprecher Conrad im "Spiegel". Die Fragen, die gestellt wurden, seien außerdem provozierend und polemisch gewesen.

Lübcke selbst sagt nach der Veranstaltung, dass im vorderen Bereich des Saals Beleidigungen gefallen seien, und räumte einen methodischen Fehler ein: "Ich habe einen Fehler gemacht und bin darauf eingegangen, ohne die Anwesenden über Lautsprecher darüber zu informieren, was vorn für Beleidigungen gefallen sind." So hätten sich anfangs alle im Saal angesprochen gefühlt. (lokalo24)

Dass das Publikum offenbar nicht erkannte, dass Lübcke mit seinen Worten auf Beleidigungen vorne im Saal reagierte, zeigt sich auch im Video. Gleich nach der Äußerung des CDU-Politikers geht ein deutlich hörbares Raunen durch den Saal, Menschen lachen höhnisch, es folgen Pfiffe und Buhrufe. Einer – dem Eindruck nach könnte es die Person sein, die die Szene auf Video festgehalten hat – brüllt: "Verschwinde!"

Klar ist: Nicht alle im Saal teilen die Ansichten Lübckes, im Gegenteil. Das Video geht noch am selben Abend online, wird in rechten Gruppen geteilt und hasserfüllt kommentiert.

Später verteidigt Lübcke seine Aussagen

Laut "Spiegel" habe Lübcke seinen Pressesprecher gefragt, ob seine Aussagen "irgendwie daneben" gewesen seien. Der erinnert sich, dass er ihm geantwortet habe: "Ich bin total stolz auf Sie."

Zwei Tage später, Lübcke erhielt inzwischen Morddrohungen, verteidigte der Regierungspräsident in der "HNA" seine Aussagen: Er habe sie an die Zwischenrufer und jene, die diesen applaudierten, gerichtet und bleibe dabei. Mit den Werten habe er christliche Werte gemeint, auf denen das Zusammenleben hierzulande beruhe – Verantwortung und Hilfe für Menschen in Not.

"An diese christlichen Kernbegriffe hatte ich erinnert, als ich immer wieder […] unterbrochen wurde.""

Am 2. Juni 2019, fast vier Jahre nach dem Abend im Bürgerhaus von Lohfelden, betritt eine Person die Terrasse von Walter Lübckes Haus, richtet eine Waffe auf dessen Kopf und drückt ab.

Nach dem umfangreichen Geständnis des dringend Tatverdächtigen Stephan E. sind mittlerweile zwei weitere Männer festgenommen worden. Wie der Generalbundesanwalt mitteilte, soll der aus dem Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen stammende Elmar J. (64) Stephan E. 2016 die spätere Tatwaffe mit dem Kaliber .38 verkauft haben. Den Kontakt zwischen den beiden soll der aus Kassel stammende Markus H. (43) hergestellt haben. Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Elmar J. und Markus H. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

65.000 Menschen zeigen in Chemnitz: #WirSindMehr

Boris Palmer ist wohl einer der berühmtesten deutschen Oberbürgermeister. Eine Reizfigur aus dem schwäbischen Tübingen. Seine Partei, die Grünen, wollte ihn loswerden. Zu einem Ausschluss hat es nicht gereicht, aber die Mitgliedschaft ruht aktuell. Am Sonntag möchte er sich erneut zum Tübinger Stadtoberhaupt wählen lassen.