Was kostet eine scheidung wenn alles geklärt ist

Ein Sprichwort besagt: "Eine Hochzeit ist teuer, eine Scheidung noch viel mehr!" Das muss aber nicht sein. Mit einer einvernehmlichen Scheidung können Sie nicht nur Zeit und Nerven sparen, sondern auch eine Menge Geld.

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Was ist überhaupt eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung handelt es sich um das Gegenteil der streitigen Scheidung. Die Eheleute sind dabei also nicht in einen Rosenkrieg verwickelt, der sich ohne Richter nicht klären lässt. Vielmehr sind sich die Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung darüber einig, dass sie sich überhaupt scheiden lassen möchten. Außerdem verständigen sie sich bereits im Vorfeld außergerichtlich auf gemeinsame Lösungen bezüglich der Scheidungsfolgen wie z.B. Sorgerecht und Unterhalt.

Welche Kosten gibt es bei der einvernehmlichen Scheidung?

Scheidungskosten errechnen sich hauptsächlich aus dem Nettoeinkommen und dem Vermögen der Ex-Ehepartner. Das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus der Wert des gesamten Vermögens ergibt den Streitwert des Scheidungsverfahrens. Man spricht auch vom Verfahrenswert. Haben die Eheleute kein Einkommen und/oder Vermögen, beträgt der Verfahrenswert dennoch mindestens 2.000 Euro. Die Kosten erhöhen sich, wenn strittige Punkte im Scheidungs­verfahren geklärt werden müssen. In der Regel handelt es sich bei der einvernehmlichen Scheidung dabei um die Durchführung des Versorgungs­ausgleichs. Wie hoch der Gegenstandswert ist, kommt auf die Anzahl der sogenannten Versorgungs%­anrechte an. Je mehr es gibt, desto höher ist der Gegenstandswert des Versorgungs­ausgleichs, der den Gesamt­verfahrenswert erhöht. Der Versorgungs­ausgleich kann auch durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden und wird dann nicht durchgeführt. In dem Fall gilt ein pauschaler Gegenstandswert von 1.000 Euro, der zum restlichen Verfahrenswert hinzugerechnet wird. Ist der Verfahrenswert der Scheidung ermittelt, kann man die tatsächlichen Kosten aus zwei Tabellen ablesen. Zu zahlen sind einerseits Gerichtskosten und andererseits Anwaltskosten. Die Gerichtskostentabelle ist in § 34 Gerichtskostengesetz (GKG) zu finden, die Anwaltskostentabelle in § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hinzu kommen bei der einvernehmlichen Scheidung in der Regel noch Notarkosten für die Erstellung und Beglaubigung der Scheidungsfolgen­vereinbarung. Diese beinhaltet die Regelungen über die Scheidungsfolgen, auf die sich die Ehegatten geeinigt haben und die vor Gericht als verbindlich gelten.

Welche Kosten fallen im Gegensatz zur streitigen Scheidung weg?

Kräftig Geld sparen können Sie gegenüber der streitigen Scheidung dadurch, dass alle Scheidungsfolgen bereits außer­gerichtlich von Ihnen selbst geregelt werden, statt dass das Gericht diese klären muss. Denn: Jeder einzelne Aspekt, der über Anwälte und Richter verhandelt werden muss, hat einen eigenen Gegenstandswert, der den Gesamt­verfahrens­wert der Scheidung erhöht. Damit erhöhen sich auch letztlich die Scheidungskosten. Zu den zu klärenden Scheidungsfolgen zählen u.a.:

  • Umgangsrecht und Unterhalt für gemeinsame Kinder
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Aufteilung des Vermögens
  • Aufteilung des Hausrats
  • Zugewinnausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung

Wie kann man bei der einvernehmlichen Scheidung noch Geld sparen?

Eine weitere Möglichkeit, bei der einvernehmlichen Scheidung Kosten zu sparen, ist die Beauftragung nur eines Anwalts. Achtung: Einen "gemeinsamen Anwalt" gibt es nicht, egal wie einig Sie und Ihr Ex-Partner sich sind. Es reicht aber aus, wenn derjenige, der den Scheidungsantrag einreichen möchte, einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte kann auf einen eigenen Anwalt verzichten. Die Kosten für den einen Anwalt können Sie sich dann teilen. Möglich ist außerdem die sogenannte "Online-Scheidung". Bei dieser Variante wickeln Sie sämtliche Korrespondenz mit dem Anwalt per Mail oder Telefon ab. Auch persönliche Gespräche per Videotelefonat sind denkbar. Der Vorteil: Sie sparen sich die Fahrtkosten zu Terminen in der Kanzlei. Lediglich zum gerichtlichen Scheidungstermin müssen Sie dann persönlich anwesend sein.

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Weiterführende Informationen zu Scheidungskosten

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 29.11.2022

Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 29.11.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Was muss bei einer Scheidung alles geklärt werden?

Neben der Einhaltung des Trennungsjahres und der Übereinstimmung beider Ehegatten zur Scheidung müssen sich die Ehegatten gemäß § 630 ZPO noch über folgende Punkte einigen: Ehegattenunterhalt. Verteilung von Ehewohnung und Hausrat. Bei gemeinsamen Kindern: Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt.

Welche Kosten kommen bei einer Scheidung auf mich zu?

Im Durchschnitt fallen ca. 1.200 bis 2.200 Euro Anwaltskosten bei einer Scheidung an. Zusammen mit den Gerichtskosten ergeben sich dann Scheidungskosten von rund 1.550 bis 2.800 Euro. Die Teilung dieser Kosten können die Ehegatten vereinbaren.

Was bekommt die Frau im Falle einer Scheidung?

45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Ist die Ehefrau jedoch erwerbstätig, dann beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts 3/7 bzw. 45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und des Einkommens der Ehefrau.

Was ist besser Scheidung oder getrennt leben?

Ohne Scheidung hat der Ehepartner im Erbfall Anspruch auf seinen Pflichtteil. Steuervorteile bietet die Trennung ohne Scheidung nicht: Die Eheleute müssen die Steuerklassen wechseln. Ohne Scheidung können sich mehr Nach- als Vorteile ergeen – eine einvernehmliche Scheidung kann daher die bessere Option sein.