Was bedeute marticke

Den Höchstpreis erzielte mit 5.000 Euro ein Bulle der Rasse Limousin: Bei der online durchgeführten Sächsischen Bullenauktion kamen alle virtuell aufgetriebenen 42 Bullen „unter den Hammer“.

Von Karsten Bär

Auch online lassen sich Bullen versteigern: Alle 42 Tiere, die gestern bei der 30. Sächsischen Bullenauktion  im Livestream angeboten wurden, fanden ihren Käufer. Die Preise unterschieden sich im Schnitt wenig vom Vorjahresniveau. Im Schnitt zahlten die Bieter 3017 Euro pro Tier. „Wir sind zufrieden mit unserer ersten Online-Auktion“, sagte Clemens Braschos, Fachberater Fleischrind bei der Masterrind GmbH und Organisator der Auktion. Über drei Stunden hatte er die Veranstaltung moderiert und gemeinsam mit Auktionator Torsten Kirstein die Bullen vorgestellt. Foto- und Videoaufnahmen der Tiere waren bereits Tage vorher im Internet zu sehen.

Das Höchstgebot erhielt ein Limousinbulle

Das Höchstgebot der Auktion erhielt der Limousin-Bulle Volbert, ein Vasco-Sohn aus der Zucht von Heiko Fischer aus Wiedemar. Wie Masterrind mitteilte, verbleibt das Tier im Zuchtgebiet. Limousin-Bullen, von denen zwölf zum Verkauf standen, wechselten bei einer Spanne von 2.200 bis 5.000 Euro im Schnitt für 3.217 Euro den Besitzer. Das ist wie im Vorjahr der beste Wert aller fünf Rassen, die zur Sächsischen Bullenauktion im Angebot waren.

Bei Charolaisbullen, von denen acht im Angebot waren, bekam Vipus (V: Vigo) aus der Charolaiszucht Pretzschendorf in Klingenberg mit 3.700 Euro das Höchstgebot. Bullen dieser Rassen verkauften sich bei der Auktion im Schnitt für 3.075 Euro.

Auch bei den Angusbullen, von denen sechs zur Auswahl standen, betrug das Höchstgebot 3.700 Euro. Diese Summe erhielt Züchter Markus Göbel aus Großschweidnitz für Narek (V: REA Neuer s). Im Schnitt erzielte die Rasse Angus einen Verkaufspreis von 2.717 Euro.

Fleckvieh stärkste Rasse bei Sächsischer Bullenauktion

Als einziger Bulle der Rasse Blonde’d Aquitaine erzielte Omar aus dem Stall von Frank Groba aus Hoyerswerda den respektablen Preis von 3.000 Euro.

Mit 15 Bullen stellte das Fleckvieh wie so oft das größte Rassekontingent. Es brachte im Schnitt 2.947 Euro pro Tier ein. Den Bestpreis der Rasse erreichten mit jeweils 3.600 Euro gleich zwei Bullen – die mit Ali auch den selben Vater haben. Zum einen war dies  Aurelius aus der Zuchtstätte Andreas Marticke in Frohburg. Zum anderen Ajax aus dem Stall von Falk Lohmann aus Radeburg.

Drei Bauernfamilien aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg sind am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit einer Klimaklage gegen die Bundesregierung gescheitert. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz wurde allerdings zugelassen. Die Öko-Landwirte von der Nordsee-Insel Pellworm, aus dem Alten Land bei Hamburg und aus der Lausitz wollten gemeinsam mit der Umweltorganisation Greenpeace die Regierung dazu verpflichten, ihre 2014 beschlossenen Klimaziele und damit eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 bis 2020 umzusetzen. In der Verfehlung der Klimaziele sehen sie ihre Grundrechte verletzt, weil die durch den Klimawandel ausgelösten Extremwetterereignisse wie Starkregen oder anhaltende Dürre ihre landwirtschaftliche Existenz bedrohe.

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes unter dem Vorsitzenden Richter Hans-Ulrich Marticke wies die Klage am Ende einer mehrstündigen Verhandlung als unzulässig zurück(VG 10 K 412.18). Der damalige Beschluss der Bundesregierung sei eine politische Absichtserklärung und keine rechtliche Regelung, auf die sich die Kläger berufen könnten. Es gebe keine zwingende Vorgabe zur Reduzierung der Treibhaus-Emissionen. Zudem habe die Bundesregierung ihre Klimaziele für 2020 durch den im Oktober verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundes-Klimaschutzgesetz auf das Jahr 2023 verschoben - aus Sicht des Gerichtes eine "zulässige Zielabweichung".

Wenn im Jahr 2020 eine Reduzierung um 32 Prozent erreicht werde und das Klimaziel erst drei Jahre später erfüllt werden solle, bedeute das nicht, dass die bisherigen Maßnahmen völlig unzureichend seien, sagte Richter Marticke. Das 40-Prozent-Ziel sei kein absolut gebotenes Minimum an Klimaschutz.

Auch ergebe sich keine unbedingte Verpflichtung, die Reduzierungsziele ausschließlich durch Maßnahmen im eigenen Land einzuhalten. Vielmehr sei es bei Verfehlen des Reduktionsziels zulässig, überschüssige Emissionsberechtigungen von anderen EU-Mitgliedstaaten zu erwerben. Eine Berufung wurde trotzdem zugelassen, um grundlegende Fragen zu klären, wie es hieß. Klimaklagen seien für die Verwaltungsgerichtsbarkeit "ein völlig neues Terrain", sagte Marticke.

Die Vertreter der Bundesregierung hatten in der Verhandlung davor gewarnt, eine mögliche Klage verstoße gegen die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip. Die Verpflichtung der Exekutive durch ein Gericht zu einem bestimmten Handeln, wäre ein "schwerer Eingriff in die politische Willensbildung der Bundesregierung und künftiger Bundesregierungen".

Die Klägeranwältin Roda Verheyen feierte das Urteil als Teilerfolg. Mit der Zulassung zur Berufung "sei die Geschichte noch nicht zu Ende", sagte sie. Das zeige, Klimaschutz sei justiziabel. Sie sei deshalb auch "überhaupt nicht enttäuscht". Auch die Linken im Bundestag erklärten, Klimaschutz und Klimaschutzziele müssten als Recht verbindlich und einklagbar sein. Zum Auftakt der Verhandlung demonstrierten rund 100 Klimaaktivisten und Landwirte vor dem Gerichtsgebäude.