Wann geht mein flug wenn sicherheitspersonal streikt

Information direkt von der Fluglinie verlangen

Sobald Sie Bedenken haben, dass ihr Flug wegen Streik nicht planmäßig stattfindet, sollten Sie sofort die Fluglinie kontaktieren und eine Bestätigung verlangen. Schließlich wurde der ursprünglich geplante Flug geändert und Sie müssen die Reise neu planen.

Ersatzflug bei Streik

Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Sollte der angebotenen neue Flug für Sie persönlich nicht in Frage kommen, können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.

Ticketkosten zurück bei Streik

Wird der Flug wegen Streik annulliert, kann man zwischen Ersatzbeförderung und Ticketkosten Rückerstattung wählen. Die Ticketkosten müssen innerhalb von 7 Tagen an den Passagier ohne Abzüge zurück gezahlt werden.

Wird der vom Streik betroffene Flug nicht annulliert, sondern der Abflug verspätet sich, kann man erst ab einer Verspätung von fünf Stunden den Flug stornieren und die Ticketkosten zurückverlangen.

Selbst neuen Flug bei Streik buchen

Wenn Sie sich selbst einen anderen Flug oder einen alternativen Transport (Bus, Bahn oder Mietwagen) organisieren, bleiben Sie vielleicht auf den Kosten (sowohl für den ursprünglichen Flug als auch für die Alternative) sitzen, wenn Ihr Flug dann doch planmäßig stattfindet. Stimmen Sie sich mit der Fluglinie ab - sie muss Ihnen einen alternativen Transport anbieten, oder die Ticketkosten zurückerstatten. Wenn die Fluglinie ausdrücklich bestätigt, dass Sie den neuen Flug selbst buchen sollen, lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Holen Sie sich bis zu € 600,- Entschädigung für Ihre Flugverspätung.

(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.

Betreuungsleistung bei Streik

Wenn Sie am Flughafen lange auf den verzögerten Abflug wegen Streik warten müssen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluglinie, je nach Streckenlänge.

1500

ab 2 Stunden Wartezeit

Flugstrecken mit mehr als

1500

ab 3 Stunden Wartezeit

Flugstrecken mit mehr als

3500

ab 4 Stunden Wartezeit

Diese Leistung besteht aus Essen, Trinken, Telefonaten, E-Mail-Möglichkeit oder auch Hotelübernachtungen. Die Fluggastrechteverordnung aus der EU bietet ein sehr hohes Schutzniveau für Fluggäste. Die Betreuungsleistungen müssen auch bei außergewöhnlichen Umständen zeitlich unbeschränkt für die Dauer des Streiks angeboten werden. Meist werden von der Fluglinie Gutscheine ausgeteilt. Sollten Sie keine Gutscheine erhalten, dann heben sie die Belege für alle Ausgaben gut auf. Diese Kosten können Sie direkt von der Fluglinie fordern.

Streik bei Zwischenlandung

Sollten Sie bei einer Zwischenlandung von einem Streik betroffen sein und am Flughafen stranden, haben Sie das Recht frühestmöglich zurück zu Ihrem Abflugort gebracht zu werden und eine Rückerstattung der Ticketkosten zu verlangen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flug Streik?

Wenn der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird,und alle anderen Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen, kann dem Passagier eine Entschädigung nach EU-VO zustehen. Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest, dass bei Flugverspätungen über drei Stunden, bei Flugausfällen und auch bei unfreiwilliger Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung bestehen kann. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz.

250

(Kurzstrecke bis 1.500 km)

400

(Mittelstrecke bis 3.500 km)

600

(Langstrecke mehr als 3.500 km)

* Flüge innerhalb Europa mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.

Fluggastrechte bei Flugausfall

Die Rechte der Flugpassagiere bei einem Flugausfall sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Die Verordnung ist anwendbar wenn der Flug innerhalb der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt wird.

Wird ein Flug annulliert und der Fluggast erfährt erst 0-14 Tage davon, kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn ein außergewöhnlicher Umstand, wie schlechtes Wetter vorliegt.

Die zuständige Fluglinie kann sich der Zahlung einer Entschädigung entziehen, indem sie den Passagier rechtzeitig über den Flugausfall informiert. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum.

Ist dies der Fall und der Reisende wurde nachweislich 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert, steht ihm keine Ausgleichsleistung zu. Wurde lediglich das zuständige Reisebüro oder der Ticketanbieter verständigt, ohne diese Information an den Kunden weiterzugeben, so besteht der Anspruch weiter.

Nimmt der Passagier eine angebotene Ersatzbeförderung nicht an, kann er das Luftfahrtunternehmen zur Rückerstattung des Ticketpreises auffordern. Der Flug wurde ja nicht “abgeflogen”, also konsumiert. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Flugdatum.

Erstattung der gesamten Ticketkosten

  • Wenn Sie einen angebotenen Ersatzflug nicht annehmen wollen, bekommen Sie Ihre gesamten Ticketkosten zurück.
  • Auch Gebühren für Gepäck oder den eigens gekauften Sitzplatz muss Ihnen das Luftfahrtunternehmen zurückzahlen.
  • Auch wenn der Flug wegen sogenannter “außergewöhnlicher Umstände” gestrichen worden ist, erhalten Sie die bereits im Voraus bezahlten Ticketkosten zurück. Schließlich haben Sie ja keine Leistung erhalten, oder in Anspruch genommen. Sie sind nicht geflogen.

Außergewöhnliche Umstände

Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen. Als außergewöhnliche Umstände gelten Ereignisse, die von der Fluglinie auch nicht unter Zuhilfenahme aller möglichen Mittel verhindert werden können.

Beispielsweise Unwetter, Vulkanausbrüche, politische Unruhen. Ein Streik ist nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand zu werten. Die jüngste EuGH Judikatur hat bereits bei einigen Streiks das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes verneint. Es ist daher fallbezogen zu prüfen. Die Beweislast obliegt dem Luftfahrtunternehmen vor Gericht.

Wie fordere ich eine Entschädigung bei Flugstreik ein?

Sie können natürlich versuchen die Fluglinie selbständig zu kontaktieren. In so einem Fall ist eine Durchsetzung ohne anwaltliche Vertretung aber sehr schwer. Wir unterstützen Sie gerne dabei, ohne Kostenrisiko für Sie. 

Flugausfall bei Pauschalreise

Bei einem Flugausfall haben auch Passagiere einer Pauschalreise, gemäß der Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Es macht keinen Unterschied ob der ausgefallene Flug im Zuge einer Pauschalreise stattgefunden hat oder einzeln gebucht wurde. Laut der Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehen dem Reisenden auch bei Flugausfällen im Rahmen einer Pauschalreise bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Diese Entschädigungszahlung ist durch das ausführende Flugunternehmen an den geschädigten Passagier zu leisten.

Ist Streik automatisch ein außergewöhnlicher Umstand?

Streik wird in der Fluggastrechteverordnung als ein Beispiel für das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes angeführt. 

Ob der Streik nun einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinie nach der EU-VO 261/2004 von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wichtig ist auch zu wissen, wer gestreikt hat: Die Piloten, das Kabinen- oder Bodenpersonal, oder gar Dritte, wie Fluglotsen, Sicherheitspersonal oder andere. Im November 2019 haben beim Lufthansa Streik die Lufthansa Flugbegleiter gestreikt. Hier kann beispielsweise Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Ein außergewöhnlicher Umstand liegt laut Verordnung dann vor, wenn das Luftfahrtunternehmen alle möglichen Maßnahmen zur Vermeidung ergriffen hat, der Umstand nicht vorhersehbar war, und ein außerhalb des regulären Betriebs liegendes Ereignis darstellt.

Für Sie als Kunde und Betroffener ist es wichtig zu wissen, dass es sich lohnen kann, den Fall bei FairPlane einzugeben. Unsere Vertragsanwälte prüfen Ihren Anspruch, das angerufene Gericht entscheidet dann. 

Der EuGH hat erst im April 2018 zu den wilden Streiks von TUIfly das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung bejaht. Für Sie zahlt es sich jedenfalls aus Ihre Flugverspätung oder Annullierung wegen Streiks bei uns einzugeben, denn die FairPlane Provision zahlen Sie nur, wenn wir erfolgreich sind.

Wann geht mein flug wenn sicherheitspersonal streikt

Wann geht mein flug wenn sicherheitspersonal streikt

FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid zum TUIfly-Urteil des EuGH:

„Die Entscheidung des EuGH hat die Fluggastrechte für Verbraucher klar gestärkt und der leider oft gängigen Praxis der Fluglinien, nämlich sich reflexartig auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, einen Riegel vorgeschoben. Der EuGH stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Einstufung eines Ereignisses als außergewöhnlicher Umstand bei dem TUIfly Streik eben nicht gegeben waren: die Risiken eines Streiks wegen Umstrukturierung sind als Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft zu betrachten. Es wurde die Beherrschbarkeit des wilden Streiks bejaht, einerseits war er auf eine firmeninterne Restrukturierung zurückzuführen und schließlich wurde er durch eine Einigung von TUIfly mit dem Betriebsrat beendet.“

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Was passiert wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?

Wird der gebuchte Flug wegen einem Streik annulliert, muss sich der Reiseveranstalter um einen Ersatzflug kümmern. Bietet er Ihnen keine gleichwertige Alternative an, dürfen Sie selbst einen Ersatzflug buchen. Die Kosten können Sie vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen.

Was machen wenn die Fluggesellschaft streikt?

Was sollte ich bei Flugstreik tun?.
Lassen Sie sich den Verspätungsgrund schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen..
Informieren Sie sich bei der Airline über einen möglichen Ersatztransport..
Bestehen Sie auf Versorgungsleistungen und heben Sie alle Belege auf..

Bis wann dürfen Flüge gestrichen werden?

Fristen bei Annullierung.