Wann kann der vermieter kündigen wenn ich kein mietvertrag habe

Während der Laufzeit eines qualifizierten Zeitmietvertrages oder so lange ein Kündigungsverzicht oder -ausschluss vereinbart ist, können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis normalerweise nicht kündigen. Ausnahme: Fristlose Kündigungen oder Sonderkündigungsrechte.

Haben Mieter und Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen (Normalfall), können Mieter diesen Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter nicht. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

Wichtigster Grundsatz des sozialen Mietrechts und des Kündigungsschutzes für Wohnungsmieter ist: Grundlose Kündigungen des Vermieters sind unzulässig. Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung.

Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann. 

Das sind zum Beispiel folgende Fälle:

  • Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
  • Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Hauses oder der Eigentumswohnung gehindert wird und er hierdurch erhebliche Nachteile erleidet.

Ausgeschlossen sind immer willkürliche Kündigungen, Kündigungen um einen unliebsamen Mieter "zu bestrafen", Kündigungen, weil die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, oder Kündigungen zum Zweck der Mieterhöhung, das heißt, sogenannte Änderungskündigungen.

Hat der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund wie "Eigenbedarf" oder "wirtschaftliche Verwertung", darf er nicht "von heute auf morgen" kündigen, er muß die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten: 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren, 6 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 5 Jahren, 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren.

Will der neue Eigentümer einer zu einer Eigentumswohnung umgewandelten Wohnung kündigen, gelten zusätzlich Kündigungssperrfristen von 3 Jahren. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, durch eine Verordnung Gemeinden zu bestimmen, in denen die Kündigungssperrfrist bis zu 10 Jahre beträgt.

Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, darf der Vermieter die Räumung der Wohnung nicht "auf eigene Faust" veranlassen, er muss vor Gericht auf Räumung klagen. In diesem Prozess wird die Vermieterkündigung auf ihre Berechtigung hin geprüft, und Gegenrechte des Mieters werden berücksichtigt.

Das wichtigste Gegenrecht des Mieters ist das Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel. Auch bei einer berechtigten Vermieterkündigung kann der Mieter wohnen bleiben, wenn er sich auf Härtegründe berufen kann, die schwerer wiegen als das Kündigungsinteresse des Vermieters.

Und selbst wenn der Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt ist, kann er noch Räumungsfristen oder Vollstreckungsschutz beantragen. Der Mieterverein hilft weiter.

Achtung: Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Wohnraummieter, nicht für Geschäftsraummietverhältnisse oder sonstige gewerbliche Mietverhältnisse.

Besonderheiten gibt es auch bei Untermietverhältnissen und in Jugend- oder Studentenwohnheimen, bei möblierten Zimmern. Aber auch in Einliegerwohnungen bzw. Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter mitwohnt. Hier darf der Vermieter auch kündigen, wenn er sich auf keinen der im Gesetz genannten Gründe berufen kann. Hier sollte auf jeden Fall der örtliche Mieterverein eingeschaltet werden.

Nein, Sie können ein Mietobjekt auch ohne schriftlichen Vertrag mieten. Auch in diesem Fall haben Sie als Mieterin oder Mieter alle gesetzlichen Mieterrechte. Aufgepasst: Auch wer keinen schriftlichen Mietvertrag hat, muss schriftlich kündigen, unter Einhaltung aller Formalitäten. Falls Sie eine mietrechtliche Streitigkeit auf dem Rechtsweg austragen, benötigen Sie natürlich einen Beweis, dass Sie Mieter der betreffenden Wohnung sind. Diesen können Sie erbringen, indem Sie mit Belegen nachweisen, dass Sie Mietzins bezahlt haben. Ein Problem ist das Fehlen eines schriftlichen Mietvertrags nur vor dem Einzug in die betreffende Wohnung. Wenn Sie der Vermieter am vorgesehenen Einzugstermin wider Erwarten nicht einziehen lässt, haben Sie nichts in der Hand, um Ihren Anspruch auf die Wohnung rechtlich durchzusetzen.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Art. 11 OR
  • Art. 253 OR
  • Art. 266l OR

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Welche Rechte habe ich als Vermieter ohne Mietvertrag?

Ist kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden, dann sind die Regeln des BGB §535 ff für Mieter und Vermieter bindend. Sie beinhalten die Fälligkeiten der zu zahlenden Miete, Kündigungsfristen sowie das Recht auf Mietminderung bei vorhandenen Mängeln.

Was passiert wenn man ohne Mietvertrag wohnt?

Ist das ein Problem? Nein, Sie können ein Mietobjekt auch ohne schriftlichen Vertrag mieten. Auch in diesem Fall haben Sie als Mieterin oder Mieter alle gesetzlichen Mieterrechte. Aufgepasst: Auch wer keinen schriftlichen Mietvertrag hat, muss schriftlich kündigen, unter Einhaltung aller Formalitäten.

Wie bekommt man Mieter ohne Mietvertrag raus?

Ist kein Mietvertrag vorhanden, so gelten die Regelungen nach § 542 BGB – § 546 a BGB zusätzlich der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung eines Mietertrages muss auch bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag, schriftlich erfolgen.

Ist ein Mietverhältnis ohne Mietvertrag gültig?

Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig? Um einen Mietvertrag abzuschließen ist keine bestimmte Form erforderlich. Ein mündlicher Mietvertrag ist daher genauso bindend wie ein schriftlicher.