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Viele Studierenden jobben neben dem Studium, um sich etwas Geld dazu zu verdienen. Erfahren Sie hier, wie Sie Studium und Arbeit kombinieren.
Studium und Arbeit
Studentenjobs und PraktikaViele Studierende in Deutschland jobben in ihrer Freizeit. Sie arbeiten beispielsweise als wissenschaftliche Hilfskraft (Hiwi) an Hochschulen, in Forschungsinstituten, in der Bibliothek, aber auch als Kellner oder Babysitter. Auch Studierende aus dem Ausland können in Deutschland neben dem Studium arbeiten. Studierende aus der EU-/EWR-Staaten dürfen wie deutsche Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. In den Semesterferien können sie uneingeschränkt Geld verdienen. Wer aus einem anderen Land außerhalb der EU kommt, kann 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeiten. Auch ein Praktikum oder eine selbständige Tätigkeit ist während des Studiums für internationale Studierende möglich. Bei einer selbständigen Tätigkeit bedarf es allerdings einer Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Behörde prüft unter anderem, ob dadurch die Erreichung des Studienziels nicht erschwert oder verzögert wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Studentenwerkssowie auf Study in Germany. InfoboxAls ausländische Studierende müssen Sie Ihre Lebensunterhaltssicherung nachweisen, um Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland zu verlängern. Arbeiten Sie neben Ihrem Studium als studentische Hilfskraft in einem Unternehmen in Deutschland? Dann können Sie für sich selbst bürgen. Dafür brauchen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem monatlichen Lohn von mindestens 861 Euro (2022). Der Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt unbefristet sein. Jedoch muss er während des gesamten Zeitraums des Aufenthaltstitels gültig sein. Arbeiten als FachkraftUnter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), kann bereits während eines Studienaufenthalts ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft angenommen werden. Damit einher geht der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung, ohne vorher das Studium abschließen zu müssen (§ 16b Abs. 4 AufenthG). Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Ausbildung statt StudiumInternationale Studierende in Deutschland haben die Möglichkeit, vom Studium in eine Berufsausbildung zu wechseln, falls das Studium doch nicht das Richtige ist und sie sich eine Ausbildung mit mehr Praxisbezug wünschen. Um eine Berufsausbildung beginnen zu können, muss die Aufenthaltserlaubnis entsprechend gewechselt werden (§ 16b Abs. 4 AufenthG). Eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Berufsausbildung setzt eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) voraus und es müssen weitere besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen dieser Aufenthaltserlaubnis finden Sie in der Rubrik Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung. Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der Ausländerbehörde darüber, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Sie müssen JavaScript in Ihrem Browser aktivieren, um dieses Modul nutzen zu können. Video abspielenBeachten SieDie entsprechende Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studieren beantragt werden. Mehr erfahren über: Geld verdienen neben dem Studium Geld verdienen neben dem StudiumMehr dazu Mehr erfahren über: Finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde Finden Sie Ihre zuständige AusländerbehördeZum Behördenfinder Weitere Informationen im Web
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Dialog schließen Achtung: Sie nutzen einen veralteten Browser! Bitte wechseln Sie zu einem modernen Browser (z.B. Google Chrome, Firefox oder Microsoft Edge), um in den Genuss des besten Nutzererlebnisses zu kommen. Trotzdem fortfahren Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen. Thema: Arbeiten, Institution & Behörde Ausländerbehörde Eine Ausländerbehörde (oder Ausländeramt) ist eine Behörde, die zur Aufgabe hat, das Aufenthaltsgesetz auszuführen und den Rechtsstatus von Zuwanderinnen und Zuwanderern zu klären. Ausländerbehörden gibt es in der Regel in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt. Thema: Visum, Institution & Behörde EWR-Staaten Der Europäische Wirtschaftsraum (kurz: EWR) ist ein Zusammenschluss aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), nämlich Norwegen, Island und Liechtenstein. Im Europäischen Wirtschaftsraum gelten die vier Freiheiten des Binnenmarkts: Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Thema: Politik & Gesellschaft, Institution & Behörde Aufenthaltserlaubnis Im Zuwanderungsgesetz gibt es zwei Titel, die die Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt regeln: die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen. Wie lange dürfen ausländische Studenten in Deutschland arbeiten?Bereits während des Studiums können ausländische Studierende als studentische Hilfskraft beschäftigt werden. Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz dürfen, wie deutsche Studierende, bis zu 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeiten.
Kann man in Deutschland arbeiten wenn man im Ausland studiert?Studentenjobs und Praktika
Auch Studierende aus dem Ausland können in Deutschland neben dem Studium arbeiten. Studierende aus der EU-/EWR-Staaten dürfen wie deutsche Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. In den Semesterferien können sie uneingeschränkt Geld verdienen.
Wie kann man als Student nach Deutschland kommen?Ein deutsches Studentenbewerbervisum ist das Visum, für das Sie sich bewerben müssen, wenn Sie vorhaben, persönlich die Hochschulzulassung zu beantragen. Dieses Visum wird zunächst für drei Monate ausgestellt, kann jedoch bei Ankunft in Deutschland um weitere sechs Monate verlängert werden.
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