Rechtsschutz wenn es eigentlich schon zu spät ist

Die Vorteile der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

  • Leistet ohne Wartezeit – auch bei laufenden Behandlungen
  • Die Leistung Ihrer Krankenkasse für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz wird verdoppelt
  • Ihr Eigenanteil sinkt oder entfällt ganz

Sie waren beim Zahnarzt und sehen schon beim ersten Blick auf den Heil- und Kostenplan: Selbst wenn Sie den billigsten Zahnersatz wählen, ist der Eigenanteil noch zu hoch für Sie. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz nur einen Festzuschuss – und damit nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen Sie selbst. Die Rettung: Mit Zahn-Ersatz-Sofort haben Sie sofort Anspruch auf den doppelten Festzuschuss – bis maximal 100 % der Gesamtrechnung.

Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte

Leistungen

Sofortleistung bei Kronen, Brücken, implantatgetragenem Zahnersatz und ProthesenSie erhalten die volle Leistung, und das ohne Wartezeit. Selbst wenn Sie schon beim Zahnarzt waren und einen Heil- und Kostenplan haben. Und sogar, wenn die Behandlung schon begonnen hat. Künftige Zahnersatzbehandlungen sind selbstverständlich mitversichert.

Eigenanteil senkenVerdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz bis maximal 100 % der Gesamtrechnung. So wird Ihr Eigenanteil an der Zahnarztrechnung deutlich reduziert und sinkt bestenfalls auf 0 €.

Ersatz fehlender Zähne Der Ersatz fehlender Zähne ist mitversichert.

Weltweiter VersicherungsschutzAuch Zahnbehandlungen im Ausland sind versichert. Sie werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz ohne Wartezeit besonders wichtig?

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Wissenswertes im Überblick

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Abschließen, wenn es schon zu spät ist? So einfach gehts:

  1. Beim Zahnarzt: Angenommen, Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben keine Zahnersatzversicherung. Und eines Tages eröffnet Ihnen Ihr Zahnarzt, dass Sie unbedingt Zahnersatz brauchen. Dann wird es teuer. Denn selbst wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos geführt haben, kommt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für alles auf. Ihnen bleibt ein Eigenanteil, der Hunderte oder sogar Tausende Euro betragen kann.
  2. Zahn-Ersatz-Sofort abschließen: Diese Versicherung von ERGO können Sie noch abschließen, wenn eine Zahnersatzbehandlung bereits geplant ist. Das ist einzigartig. Sogar wenn die Behandlung vor maximal 6 Monaten begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist, leistet ERGO. Denn die Zahnzusatzversicherung enthält keine Wartezeiten – und keine weiteren Leistungsbegrenzungen.
  3. Leistungsfall melden: Sie lassen sich behandeln und reichen die Zahnarztrechnung bei ERGO ein. Mit der Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz auf bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. Diese Leistung erhalten Sie umgehend auf Ihr Konto. Damit begleichen Sie Ihre Rechnung ganz einfach.
  4. Gut abgesichert in die Zukunft: Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate ab dem Versicherungsbeginn. Nach diesen 24 Monaten können Sie die Versicherung kündigen, und zwar immer zum Monatsende.

Dies ist ein Produkt der ERGO Krankenversicherung AG.

Rechtsschutz­­versicherung – Rückwärts­­versicherung

Alles Wichtige zur rückwirkenden Rechtsschutz­versicherung

Gibt es Rechtsschutz­versicherungen, die auch rückwirkend einen Rechtsstreit übernehmen? Erfahre hier, unter welchen Umständen sie für dich eintreten.

Rechtsschutz wenn es eigentlich schon zu spät ist

Rechtsschutz wenn es eigentlich schon zu spät ist

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Hervorragend

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Das Wichtigste in Kürze

Der Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung ist immer mit einer Wartezeit verbunden. Normalerweise beträgt diese mindestens drei Monate. Erst nach dieser Wartezeit werden die Kosten eines Rechtsstreits von der Versicherung übernommen. Daneben gibt es Rechtsschutz­versicherungen ohne Wartezeit, bei der der Rechtsschutz sofort greift. Beiden Modellen ist jedoch gemein, dass eine rückwirkende Leistung ausgeschlossen ist. Einzig, wenn ein Rechtsstreit nach dem Abschluss eines Vertrags und einer gewissen Karenzzeit eintritt, können die Leistungen der Rechtsschutz­versicherung in Anspruch genommen werden. In einigen wenigen Rechtsbereichen (z.B. der Verkehrsrechtsschutz­versicherung) ist ein gewisser rückwirkender Versicherungsschutz möglich. Dieser wird jedoch nur bei guten Erfolgsaussichten des Rechtsstreits erbracht.

  1. Rechtschutz-­versicherungen sind in der Regel mit Wartezeit verbunden.
  2. Rückwirkend besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
  3. Rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es lediglich unter wenigen Ausnahmen.

Die Wartezeit als Garant für vollen Rechtsschutz

Wartezeiten sind beim Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung obligatorisch. Die Versicherungen wollen sich damit davor schützen, direkt nach Vertragsabschluss in teure oder aussichtslose Rechtsstreits oder laufende Gerichtsverhandlungen verwickelt zu werden, deren Voraussetzungen und Erfolgsaussichten sie nicht kennen. Gewöhnlich beträgt eine derartige Wartezeit drei Monate und mehr, die Versicherung tritt also erst nach dieser Frist in Kraft. Das solltest du beim Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung bedenken, vor allem, wenn du fürchtest, dass sich in naher Zukunft ein Rechtsstreit anbahnen könnte oder du bereits in einen verwickelt bist.

Unbenommen ist in diesem Zusammenhang der Vertragsabschluss einer Rechtsschutz­versicherung: Diesen kannst du jederzeit vornehmen, darfst jedoch nicht damit rechnen, dass er dir bei einer laufenden rechtlichen Auseinandersetzung Versicherungsschutz bietet. Ebenso solltest du dich nicht von einer Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit täuschen lassen: Auch bei Versicherungen, die in ihrer Police keinerlei Wartezeit verankern, werden Kosten eines bereits laufenden Rechtsstreits nicht übernommen. Der Rechtsfall muss zumindest nach Vertragsabschluss eintreten, um vollen Rechtsschutz zu erlangen.

Zusammenfassung

  • Der Anspruch auf vollen Versicherungsschutz gilt erst nach der Wartezeit.
  • Auch Rechtsschutz­versicherungen ohne Wartezeit bieten keinen rückwirkenden Versicherungsschutz.
  • Der Rechtsfall darf erst nach Vertragsabschluss eintreten, um Rechtsschutz zu erlangen.

Warum gibt es keinen rückwirkenden Rechtsschutz?

Generell gilt: Der Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung bietet keinerlei rückwirkenden Rechtsschutz. Dies hat mehrere Gründe. Eine rückwirkende Leistungserbringung würde für den Versicherer enorme Risiken bergen. Er würde ohne Vorkenntnis in ein laufendes Rechtsverfahren verwickelt, das unter Umständen enorme Kosten mit sich bringt, ohne dass der Versicherte bereits Beiträge gezahlt hat. Die Rechtsschutz­versicherung würde gegenüber dem Versicherungsnehmer also in Vorleistung gehen.

Gleichzeitig würden viele, die in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, erst zum Zeitpunkt des Streits einen Vertrag abschließen, da sie ja sofort mit Leistungen rechnen könnten. Je mehr Versicherungsnehmer aber davon Gebrauch machen, desto stärker würde die finanzielle Gesamtkalkulation der Versicherung in Schieflage geraten.

Um bei einem derartigen Modell überhaupt noch Versicherungsleistungen anbieten zu können, müssten die Beiträge für eine gewöhnliche Rechtsschutz­versicherung enorm steigen. Im Zweifelsfall müssten sie durch das damit einhergehende finanzielle Risiko für die Versicherungen so hoch angesetzt werden, dass sich kaum noch jemand eine Rechtsschutz­versicherung leisten könnte. Damit einhergehend wären Vertragslaufzeiten viel höher anzusetzen, so dass Versicherungsnehmer kaum noch eine Möglichkeit besäßen, ihre Versicherung zu wechseln und ihren Rechtsschutz im Rahmen veränderter Lebens­bedingungen anzupassen.

Mit teuren Policen wären zudem auch kleinere Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert kaum noch profitabel für dich als Versicherungsnehmer. Die Kosten für deinen Rechtsschutz würden in vielen Fällen den Streitwert übersteigen. Dies führt zu finanziellen Nachteilen, wenn du beispielsweise eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung abschließt, deren Beitragszahlungen die Höhe der anzufechtenden Bußgelder übersteigt.

Zusammenfassung

  • Ein rückwirkender Versicherungsschutz birgt enorme Risiken für die Versicherung.
  • Die Versicherungsbeiträge müssten enorm steigen, um diese Risiken abzusichern.
  • Teure Policen übersteigen jedoch den Streitwert bei vielen rechtlichen Auseinandersetzungen und wären für Versicherungsnehmer unrentabel.

Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit

Wie bereits ausgeführt, ist ein rückwirkender Versicherungsschutz innerhalb der Rechtsschutz­versicherung in der Regel nicht möglich. Bei Policen ohne Wartezeit existieren jedoch Bereiche, in denen du sofort nach Vertragsbeginn Schutz in Anspruch nehmen kannst – ohne mehrere Monate zu warten, bis deine neu abgeschlossene Versicherung greift. Diese Policen bieten in Teilbereichen Beratungsleistungen und weiteres.

Dies betrifft jedoch lediglich bestimmte Bereiche und umfasst meist nur anwaltliche Beratungsleistungen: Bei rechtlichen Streitigkeiten in Bezug auf die Familie oder Erbfragen kann beispielsweise die Erstberatung übernommen werden. Bei Kauf- oder Leasingverträgen können Rückfragen zur Interessenwahrnehmung abgedeckt sein, und bei Beratungsbedarf zum weiteren Vorgehen im Rahmen dienstrechtlicher Fragen kann Versicherungsschutz gewährleistet sein. In jedem Fall solltest du genau prüfen, welche Leistungen die Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit überhaupt bietet, ob diese für dich persönlich relevant sind und eventuelle Mehrkosten diesen zusätzlichen Versicherungsschutz rechtfertigen.

Frag unsere Experten von CLARK, ob eine derartige Police mit Versicherungsschutz ohne Wartezeit für dich in Frage kommt und ob sie dir überhaupt bei eventuell in Kürze anstehenden Rechtsstreitigkeiten Rechtsschutz bieten würde.

Zusammenfassung

  • Manche Policen bieten Versicherungsschutz ohne Wartezeit.
  • Diese Tarife decken jedoch nur Teilbereiche ab und umfassen überwiegend Beratungsleistungen.
  • Du solltest gut prüfen, ob eine derartige Rechtsschutz­versicherung für dich in Frage kommt und ob sie dir helfen kann.

Rückwirkender Versicherungsschutz – die Ausnahme

Eine Rechtsschutz­versicherung ist für die volle Leistungserbringung mit einer Wartezeit verbunden. Manche Versicherer bieten teilweisen Schutz ohne Wartezeit, während rückwirkender Versicherungsschutz generell nicht gewährt wird. Wie fast bei jeder Regel existiert aber auch hier eine Ausnahme: ARAG ist derzeit der einzige Versicherer, der einen rückwirkenden Rechtsschutz innerhalb von Sondertarifen anbietet.

Diese decken zwei Fälle ab: Zum Ersten den so genannten „Mietrechtsschutz Sofort“, beispielsweise bei einer Mieterhöhung, mit der du nicht einverstanden bist. Eine solche Erhöhung kann der Vermieter gegen deine Zustimmung nur durch einen Gerichtsbeschluss durchsetzen. Der Mietrechtsschutz übernimmt in einem laufenden Verfahren Anwalts- und Gerichtskosten. Ebenso sind durch diesen Tarif säumige Kautions- oder Nebenkostenrückzahlungen, unvorbereitete Eigenbedarfskündigungen sowie der Streit bezüglich Reparaturen abgedeckt. Rechtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf Schimmel, Baumängel oder Kündigungen außerhalb der Eigenbedarfskündigung deckt dieser rückwirkende Mietrechtsschutz jedoch nicht ab. Die Kosten für diesen Sofortrechtsschutz beginnen bei 23 Euro und reichen bis deutlich über 50 Euro im Monat, um eine Eigenbedarfskündigung abzuwehren. Bei einer Laufzeit von drei Jahren solltest du also gut überlegen, ob eine derartige rückwirkende Rechtsschutz­versicherung Sinn für dich macht.

Daneben bietet die ARAG eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung, wenn der Vorfall sich bereits ereignet hat und du rechtlich dagegen vorgehen willst. Doch deren Leistungsumfang ist stark begrenzt: Er betrifft ausschließlich Ordnungswidrigkeiten, bei denen beispielsweise ein Fahrverbot abgewendet werden soll. Vor allem, wenn du privat oder beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist, bietet dieser Schutz sozusagen Rettung in letzter Not, um zum Beispiel ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Da die entsprechende Versicherung rund 25 Euro im Monat kostet und ebenfalls eine Mindestlaufzeit von drei Jahren hat, solltest du sie tatsächlich nur zur Abwendung eines unter Umständen mehrmonatigen Fahrverbots abschließen – finanzielle Vorteile werden dir daraus nicht erwachsen. Der Schadensersatz nach Verkehrsunfällen, ein Rechtsstreit bezüglich eines Autokaufs oder Reparaturen, Fahrerfluchtverhandlungen nach Verkehrsunfällen sowie laufende Rechtsstreitigkeiten mit Verwaltungsbehörden werden nämlich nicht von dieser Sofort­versicherung abgedeckt.

Zusammenfassung

  • Die ARAG bietet zwei rückwirkende Rechtsschutz­versicherungen.
  • Der Sofort-Mietrechtschutz hilft bei einigen Mietstreitigkeiten – jedoch nicht bei allen.
  • Der Sofort-Verkehrsrechtsschutz kann ein Fahrverbot abwenden – umfasst allerdings nur Ordnungswidrigkeiten.
  • Nur eine genaue Prüfung dieser beiden rückwirkenden Versicherungen klärt, ob sie Sinn für dich machen.

Fazit

Eine Rechtsschutz­versicherung kann dir im Ernstfall eine große Hilfe sein. Andernfalls bleibst du womöglich auf hohen Kosten sitzen. Falls du dir unsicher bist und noch weitere Fragen hast, kannst du dich an unsere CLARK Experten wenden. Wir helfen dir mit professioneller und unverbindlicher Beratung dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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Wann ist es zu spät für eine Rechtsschutzversicherung wenn?

Sie sollen explizit der Vorsorge dienen. Wer kurz vor einem Rechtsstreit steht, könnte also zu spät dran sein. Im Arbeitsrecht ist der Abschluss einer Versicherung zum Beispiel zu spät, wenn bereits eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wurde.

Bis wann kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Manche Versicherer bestehen auf einer Wartezeit von sechs Monaten. Grundsätzlich gilt: Die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

Kann man kurzfristig eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Je nach versichertem Rechtsbereich ist eine Karenzzeit von mehreren Monaten üblich. Es gibt sogar Rechtsschutzversicherungen, bei denen die Wartezeit einige Jahre beträgt. Allerdings ist es auch möglich, eine Versicherung mit einem sofortigen Rechtsschutz abzuschließen.

Wann tritt die Rechtsschutzversicherung nicht in Kraft?

Kein Rechtsschutz besteht in der Regel unter anderem im Fall einer Scheidung, bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, beim Streit im Zusammenhang mit dem Hausbau, für spekulative Kapitalanlagen und Spiel- und Wettverträge oder bei Streitigkeiten rund um Geldanlagen.