DieselskandalVW / Audi / SEAT / Skoda / Porsche Show
Am 18.9.2015 ist der Betrug von VW bei der Abgasreinigung des Dieselmotors EA 189 öffentlich geworden. Inzwischen stehen auch andere Motoren anderer Hersteller im Verdacht illegale
Abschalteinrichtungen zu verwenden. Der VSV bietet seinen Mitgliedern risikolose Schadenersatzklagen gegen Autohersteller an, deren Fahrzeuge behördlich oder freiwillig zurückgerufen wurde. Der VSV hat gegen VW bereits Urteile gewonnen und Schadenersatz einbringlich gemacht. Auf der Web-Site des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) – Hier – sehen Sie, ob Ihr Fahrzeug wegen des Rückrufgrundes „Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ freiwillig oder behördlich zurückgerufen wurde. (Falls deshalb Ihr Fahrzeug zu einem Software-Update in die Werkstatt gerufen wurde, ist das ein Hinweis, dass ein solcher Rückruf vorliegt.) Dazu brauchen Sie die Marke und das Model Ihres Fahrzeuges. Diese Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschein: Ein Rechtsgutachten zum österreichischen Recht für das Landgericht Braunschweig bringt:
Mehr InfoDer DieselskandalDer Dieselskandal wurde von der amerikanischen Umweltbehörde am 18.9.2015 öffentlich gemacht. VW hatte in den USA den Motor EA 189 mit einer Abschalteinrichtung versehen, die erkannte, wann das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und wann das Fahrzeug im normalen Strassenverkehr unterwegs war. Am Prüfstand wurden die Abgase gemäß der Grenzwerte gereinigt, auf der Strasse wurde die Abgasreinigung reduziert bzw abgeschaltet. Dann wurde bis zu 40 mal mehr giftiges Stickoxid (Nox) als die Grenzwerte zuließen in die Luft geblasen. Dadurch wurden Umwelt und die Gesundheit von Menschen massiv geschädigt.
Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist können Sie auf folgenden Seiten feststellen:
Inzwischen hat jedoch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 VW wegen „arglistiger Täuschung“ und „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz an die Käufer verurteilt. Allerdings hat der BGH inzwischen dieses Urteil eingeschränkt:
VW hat bis Ende 2020 im Fall von Klagen rasch einen Vergleich in Form einer Abschlagszahlung (ohne Rückgabe des Autos) angeboten. In einer Musterfeststellungsklage des vzbv in Deutschland hat sich VW mit deutschen Geschädigten auf rund 15 – 20% des Kaufpreises als Abschlagszahlung verglichen. Doch ausländische Geschädigte wurden von diesem Vergleich ausgeschlossen. Seit 2021 ist die Reaktion von VW uneinheitlich: Mal wird nach einem Urteil Geld angeboten, mal geht VW in eine (aussichtslose) Berufung. Ziel von VW ist es, Schadenersatz möglichst lange hinauszuzögern, damit die Nutzungsentschädigung immer mehr vom Kaufpreis aufbraucht. In Österreich gibt es bislang kein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) gegen VW. Der OGH hat einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Daher haben der OGH und viele Untergerichte die anhängigen Verfahren unterbrochen, bis die Entscheidung des EuGH vorliegt. Damit wird VW in die Hände gespielt, weil auch hier die Nutzungsentschädigung den Schadenersatz im Lauf der Zeit (und der gefahrenen Kilometer) mindert. VW beruft sich im Übrigen nunmehr auch auf die Verjährung von Ansprüchen. Binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädigen (im ungünstigsten Fall ab 18.9.2015) seien die Ansprüche auf Schadenersatz verjährt, wenn nicht durch einen Anschluss als Privatbeteiligte im Strafverfahren gegen VW, das die Österreich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) anhängig ist, oder durch Teilnahme an der Musterfeststellungsklage in Deutschland die Frist gehemmt worden ist. Doch in Österreich verjähren Ansprüche aus Betrug bzw Arglist erst binnen 30 Jahren. Daher kann man nach österreichischem Recht immer noch Klagen gegen VW einbringen. Der VSV vermittelt für seine Mitglieder kosten- und risikolose Einzelverfahren vor deutschen und österreichischen Gerichten. Bislang wurden rund 600 Klagen eingebracht. Davon wurden rund 40 Verfahren verglichen. In rund 10 Verfahren gab es ein positives Urteil. Die Masse der Verfahren ist aber noch bei den Gerichten anhängig. Der EuGH hat im Dezember 2020 eine Leitentscheidung getroffen: Jede Art von Abschalteinrichtung, auch die sogenannten „Thermofenster“ (idR Abschaltung bei Temperaturen unter 15 Grad und über 30 Grad) sind ein Verstoß gegen die EU Kfz-Typisierungsverordnung. Doch nun argumentiert VW, dass man beim Software-Update sowie bei anderen Motoren (etwa dem EA 288) diese Einrichtungen dem KBA offengelegt habe und dieses in Kenntnis dieser Einrichtungen die Typisierung genehmigt habe. Also liege hier keine „arglistige Täuschung“ der Behörde vor. Die Kunden wurden aber jedenfalls getäuscht und daher wird es auch bei diesen Motoren noch Klagen geben. Im Übrigen nicht nur gegen VW, sondern auch gegen Daimler-Mercedes, Opel, Renault, BMW, Fiat und andere Hersteller. Der VSV hat das Ziel, dass VW – durch viele Klagen – auch in Europa soviel zahlen muss, dass kein Gewinn aus diesem Betrug übrig bleibt. Denn nur wenn sich Unrecht letztlich nicht lohnt, wird VW und werden die Mitbewerber solche Tricks nicht mehr anwenden. Was wann geschah
Diesel-Skandal NewsKann ich jetzt noch Ansprüche gegen VW geltend machen?Da VW als Autohersteller nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat, können Betroffene Ansprüche gegen VW bis zu drei Jahre nach Kenntnis geltend machen. Diese dreijährige Frist gilt auch für die Gewährleistung, falls Sie Ihr Auto direkt von VW gekauft haben.
Kann man sich jetzt noch der Musterfeststellungsklage anschließen?Kann ich mich noch anmelden? Nein, eine Anmeldung zum Register für die VW-Klage ist nicht mehr möglich. Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden.
Kann man jetzt noch Schadenersatz von VW verlangen?Neuwagenkäufer können noch Anspruch auf Schadenersatz haben
Betroffene, die ihren Diesel neu gekauft haben und die im Abgasskandal nicht oder nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können nach einer Entscheidung des BGH vom 21.Februar 2022 in bestimmten Fällen doch noch auf finanzielle Entschädigung hoffen.
Wann verjährt der Dieselskandal?In der Regel besteht im Abgasskandal ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Bei diesem Anspruch gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist.
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