Kann man sich noch der VW Sammelklage anschließen?

Dieselskandal

VW / Audi / SEAT / Skoda / Porsche

Am 18.9.2015 ist der Betrug von VW bei der Abgasreinigung des Dieselmotors EA 189 öffentlich geworden. Inzwischen stehen auch andere Motoren anderer Hersteller im Verdacht illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden. Der VSV bietet seinen Mitgliedern risikolose Schadenersatzklagen gegen Autohersteller an, deren Fahrzeuge behördlich oder freiwillig zurückgerufen wurde. Der VSV hat gegen VW bereits Urteile gewonnen und Schadenersatz einbringlich gemacht.
Bei Interesse melden Sie sich bitte hier an.

Auf der Web-Site des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) – Hier – sehen Sie, ob Ihr Fahrzeug wegen des Rückrufgrundes „Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ freiwillig oder behördlich zurückgerufen wurde. (Falls deshalb Ihr Fahrzeug zu einem Software-Update in die Werkstatt gerufen wurde, ist das ein Hinweis, dass ein solcher Rückruf vorliegt.)

Dazu brauchen Sie die Marke und das Model Ihres Fahrzeuges. Diese Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschein:

Kann man sich noch der VW Sammelklage anschließen?

Ein Rechtsgutachten zum österreichischen Recht für das Landgericht Braunschweig bringt:

  1. Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren!
  2. Auch Zinsen für Kredite – wofür auch immer – die während der Nutzungszeit des Fahrzeuges bezahlt werden, sind als Schaden geltend zu machen.

Kann man sich noch der VW Sammelklage anschließen?
Kann man sich noch der VW Sammelklage anschließen?

Mehr Info

Der Dieselskandal

Der Dieselskandal wurde von der amerikanischen Umweltbehörde am 18.9.2015 öffentlich gemacht. VW hatte in den USA den Motor EA 189 mit einer Abschalteinrichtung versehen, die erkannte, wann das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und wann das Fahrzeug im normalen Strassenverkehr unterwegs war. Am Prüfstand wurden die Abgase gemäß der Grenzwerte gereinigt, auf der Strasse wurde die Abgasreinigung reduziert bzw abgeschaltet. Dann wurde bis zu 40 mal mehr giftiges Stickoxid (Nox) als die Grenzwerte zuließen in die Luft geblasen. Dadurch wurden Umwelt und die Gesundheit von Menschen massiv geschädigt.

USA – Europa

In den USA hat VW über 26 Milliarden Euro als Schadenersatz und Strafschadenersatz bezahlt; das für nur 600.000 verkaufte Autos.
In Europa geht es um 8,5 Millionen Autos, doch VW weigert sich – ohne Klage – auch nur einen Cent Schadenersatz zu leisten.

Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist können Sie auf folgenden Seiten feststellen:

  • Volkswagen
  • Audi
  • SEAT
  • Skoda

Inzwischen hat jedoch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 VW wegen „arglistiger Täuschung“ und „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz an die Käufer verurteilt. Allerdings hat der BGH inzwischen dieses Urteil eingeschränkt:

  • Schadenersatz nur für den Motor EA 189, weil bei diesem Motor das deutsche Kraftfahrt Bundesamt (KBA) von VW getäuscht wurde.
  • Schadenersatz nur für Käufe vor dem 22.9.2015, weil VW da angekündigt habe, ein „Software-Update“ durchzuführen.
  • Schadenersatz (= Kaufpreis) abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer (lineare Abschreibung des Kaufpreises auf 250.000 km).
  • Schadenersatz (= Kaufpreis) gegen Rückgabe des Fahrzeuges und ohne Zinsen für den Kaufpreis ab Zahlung; erst ab der Klage wird der Klagsbetrag – in Deutschland  – mit 5% p.a. verzinst.
  • Kein Schadenersatz bei bezahlten Leasing-Raten.

VW hat bis Ende 2020 im Fall von Klagen rasch einen Vergleich in Form einer Abschlagszahlung (ohne Rückgabe des Autos) angeboten. In einer Musterfeststellungsklage des vzbv in Deutschland hat sich VW mit deutschen Geschädigten auf rund 15 – 20% des Kaufpreises als Abschlagszahlung verglichen. Doch ausländische Geschädigte wurden von diesem Vergleich ausgeschlossen.

Seit 2021 ist die Reaktion von VW uneinheitlich: Mal wird nach einem Urteil Geld angeboten, mal geht VW in eine (aussichtslose) Berufung. Ziel von VW ist es, Schadenersatz möglichst lange hinauszuzögern, damit die Nutzungsentschädigung immer mehr vom Kaufpreis aufbraucht.

In Österreich gibt es bislang kein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) gegen VW. Der OGH hat einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Daher haben der OGH und viele Untergerichte die anhängigen Verfahren unterbrochen, bis die Entscheidung des EuGH vorliegt. Damit wird VW in die Hände gespielt, weil auch hier die Nutzungsentschädigung den Schadenersatz im Lauf der Zeit (und der gefahrenen Kilometer) mindert.

VW beruft sich im Übrigen nunmehr auch auf die Verjährung von Ansprüchen. Binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädigen (im ungünstigsten Fall ab 18.9.2015) seien die Ansprüche auf Schadenersatz verjährt, wenn nicht durch einen Anschluss als Privatbeteiligte im Strafverfahren gegen VW, das die Österreich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) anhängig ist, oder durch Teilnahme an der Musterfeststellungsklage in Deutschland die Frist gehemmt worden ist. Doch in Österreich verjähren Ansprüche aus Betrug bzw Arglist erst binnen 30 Jahren. Daher kann man nach österreichischem Recht immer noch Klagen gegen VW einbringen.

Der VSV vermittelt für seine Mitglieder kosten- und risikolose Einzelverfahren vor deutschen und österreichischen Gerichten. Bislang wurden rund 600 Klagen eingebracht. Davon wurden rund 40 Verfahren verglichen. In rund 10 Verfahren gab es ein positives Urteil. Die Masse der Verfahren ist aber noch bei den Gerichten anhängig.

Der EuGH hat im Dezember 2020 eine Leitentscheidung getroffen: Jede Art von Abschalteinrichtung, auch die sogenannten „Thermofenster“ (idR Abschaltung bei Temperaturen unter 15 Grad und über 30 Grad) sind ein Verstoß gegen die EU Kfz-Typisierungsverordnung. Doch nun argumentiert VW, dass man beim Software-Update sowie bei anderen Motoren (etwa dem EA 288) diese Einrichtungen dem KBA offengelegt habe und dieses in Kenntnis dieser Einrichtungen die Typisierung genehmigt habe. Also liege hier keine „arglistige Täuschung“ der Behörde vor. Die Kunden wurden aber jedenfalls getäuscht und daher wird es auch bei diesen Motoren noch Klagen geben. Im Übrigen nicht nur gegen VW, sondern auch gegen Daimler-Mercedes, Opel, Renault, BMW, Fiat und andere Hersteller.

Der VSV hat das Ziel, dass VW – durch viele Klagen – auch in Europa soviel zahlen muss, dass kein Gewinn aus diesem Betrug übrig bleibt. Denn nur wenn sich Unrecht letztlich nicht lohnt, wird VW und werden die Mitbewerber solche Tricks nicht mehr anwenden.

Was wann geschah

  • 14. Juli 2022

    EuGH: "Thermofenster" illegal

    In drei Vorabentscheidungsverfahren aus Österreich stellt der EuGH klar, dass auch „Thermofenster“ illegale Abschalteinrichtungen sind.

    EuGH Rs C-134/20

    EuGH Rs C-145/20

  • 2. Juni 2022

    EuGH Gutachten Rantos zu Daimler

    In einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Mercedes Daimler hält der Generalanwalt beim EuGH Rantos fest, dass Autohersteller, die Fahrzeuge mit Abschalteinrichtung verkaufen aufgrund der EU Typisierungsverordnung den Käufern zum deliktischen Schadenersatz verpflichtet sind und daher auch bei Fahrlässigkeit haften.

    EuGH Rs C-100/21_GA

    2. Juni 2022

  • 3. März 2022

    EuGH: Gutachten Rantos zu DUH

    In einem Vorabentscheidungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe stellt der Generalanwalt Rantos klar, dass Umweltorganisationen gegen zu Unrecht erteilte Typengenehmigungen klagen dürfen. Der EuGH folgt in 80% der Fälle den Aussagen der Generalanwälte.

    EuGH Rs C-873/19_GA

  • Juli/August 2021

    Erste rechtskräftige Urteile gegen VW in VSV-Verfahren

    Es werden erste Urteile gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig rechtskräftig und es gibt Abschlagszahlungen an die Kläger.

    Juli/August 2021

  • 14. Juli 2021

    Handelsgericht von Amsterdam verurteilt VW

    Das Handelsgericht von Amsterdam verurteilt VW in einer Sammelklage zur Zahlung von 3000 Euro für Neuwagen- und 1500 Euro für Gebrauchtwagenkäufer.

  • 3. Juni 2021

    Handelsgericht Venedig verurteilt VW

    Das Handelsgericht von Venedig verurteilt VW in einer Sammelklage von Altroconsumo zu Schadenersatz an die Kläger.

    3. Juni 2021

  • 6. Mai 2021

    EuGH Vorabentscheidung

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Frankreich klar, dass eine Einrichtung, die jeden Parameter im Zusammenhang mit dem Ablauf der in der Verordnung vorgesehenen Zulassungsverfahren erkennt (so etwa auch die Temperatur), um die Leistung des Emissionskontrollsystems bei diesen Verfahren zu verbessern und so die Zulassung des Fahrzeugs zu erreichen, eine „Abschalteinrichtung“ darstellt, die gemäß der EU Kfz Typisierungsverordnung illegal ist.

  • 25. Jänner 2021

    Handelsgericht Madrid verurteilt VW

    Das Handelsgericht in Madrid verurteilt VW in einer Sammelklage der spanischen Verbraucherorganisation OCU zur Zahlung von insgesamt 22.629.000 Millionen Euro an Schadenersatz.

    25. Jänner 2021

  • 19. Jänner 2021

    Entscheidung des BGH zu "Thermofenster"

    Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass die Entwicklung und Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems, eines sog. Thermofenster, für sich genommen nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche der Käufer von damit ausgestatteten Diesel-Pkw nach § 826 BGB zu begründen.

  • 20. März 2020

    Vergleich des vzbv mit VW

    Der deutsche Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) erzielt mit VW einen aussergerichtlichen Vergleich mit Abschlagszahlungen von rund 15 – 20 Prozent des jeweiligen Kaufpreises des Fahrzeuges. Dieser Vergleich wird aber nur für Deutsche geschlossen; Käufer im Ausland werden nicht berücksichtigt. Der vzbv zieht in der Folge seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurück.

    20. März 2020

  • 25. Mai 2020

    Entscheidung des BGH zur "sittenwidrigen Schädigung"

    Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) verurteilt VW im Hinblick auf den Motor EA 189 zum Schadenersatz wegen „arglistiger Täuschung“ von Behörden und Käufern, die eine „sittenwidrige Schädigung“ darstellt.

  • 17. Dezember 2020

    EuGH sieht Abschalteinrichtungen als illegal an

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem Vorabentscheidungsverfahren fest, dass jede Art von Abschalteinrichtung – so auch die „Thermofenster“ – gegen die EU-Kfz-Typisierungsrichtlinie verstossen.

    17. Dezember 2020

  • 1. November 2019

    Musterfeststellungsklage des vzbv gegen VW

    Der deutsche Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) bringt gegen VW eine Musterfeststellungsklage beim OLG Braunschweig ein. Es werden sich über 400.000 geschädigte Käufer aus dem In- und Ausland des Verfahren anschließen.

  • September 2019

    VKI bringt Sammelklagen gegen VW ein

    Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bringt gegen VW bei allen 16 Landesgerichten in Österreich Sammelklagen auf Wertminderung ein. Diese Vorgangsweise ist notwendig, da die Klagen an den jeweiligen Wohnsitzen der Kläger einzubringen sind. Die Verfahren werden von VW verschleppt. So wird die örtliche Zuständigkeit bestritten. Diese Frage landet schließlich beim EuGH. Dieser entscheidet für die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Doch in der Folge werden viele der Klagen unterbrochen, bis der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH entschieden hat. Das ist noch anhängig. Doch selbst bei Fortsetzung der Verfahren drohen – bei Klage auf Wertminderung – weitere Verzögerungen durch Sachverständigengutachten zum Minderwert.

    September 2019

  • 14. Jänner 2016

    WKStA eröffnet Ermittlungen gegen VW

    Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eröffnet wegen des Motors EA 189 ein Ermittlungsverfahren gegen VW. Tausende Käufer schließen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an.

  • 18. September 2015

    Amerikanische Umweltbehörde macht VW-Diesel-Skandal öffentlich

    Die amerikanische Umweltbehörde macht in einem Presse-Statement bekannt, dass gegen VW wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen Verfahren eröffnet wurden. Diese Verfahren und Sammelklagen führen in der Folge sehr rasch dazu, dass VW über 26 Milliarden Euro an Schadenersatz und Strafschadenersatz an amerikanische Käufer zu zahlen hat.

    18. September 2015

Diesel-Skandal News

Kann ich jetzt noch Ansprüche gegen VW geltend machen?

Da VW als Autohersteller nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat, können Betroffene Ansprüche gegen VW bis zu drei Jahre nach Kenntnis geltend machen. Diese dreijährige Frist gilt auch für die Gewährleistung, falls Sie Ihr Auto direkt von VW gekauft haben.

Kann man sich jetzt noch der Musterfeststellungsklage anschließen?

Kann ich mich noch anmelden? Nein, eine Anmeldung zum Register für die VW-Klage ist nicht mehr möglich. Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden.

Kann man jetzt noch Schadenersatz von VW verlangen?

Neuwagenkäufer können noch Anspruch auf Schadenersatz haben Betroffene, die ihren Diesel neu gekauft haben und die im Abgasskandal nicht oder nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können nach einer Entscheidung des BGH vom 21.Februar 2022 in bestimmten Fällen doch noch auf finanzielle Entschädigung hoffen.

Wann verjährt der Dieselskandal?

In der Regel besteht im Abgasskandal ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Bei diesem Anspruch gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist.