Eigentumswohnanlage wer ist zuständig für winterdienst auf städtischem gelände

Eigentumswohnanlage wer ist zuständig für winterdienst auf städtischem gelände
Naht der Winter, kommen auf Grundst�ckseigent�mer besondere Pflichten und Aufgaben zu. Der dann f�llige Winterdienst ist keineswegs eine unverbindliche Angelegenheit. Per Gesetz sind Eigent�mer dazu verpflichtet, ihrer sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Darunter versteht man die vorsorgliche Abwendung m�glicher Sch�den. Jeder Eigent�mer tut gut daran, die Bedingungen genau zu beachten, denn: Schnee und Eis erh�hen die Rutschgefahr und k�nnen zu schweren Unf�llen f�hren. Kommt es zum Schadensfall, steht der Eigent�mer in der Haftung. Gegebenenfalls muss er sich mit umfangreichen Schadenersatzanspr�chen auseinandersetzen. Um das zu vermeiden, sollte er die rechtlichen Rahmenrichtlinien kennen und f�r den Winter gut vorsorgen.

�bertragung der Pflichten auf andere

Grunds�tzlich darf ein Eigent�mer die Verkehrssicherungspflicht auf andere �bertragen. Das k�nnen Mieter beziehungsweise P�chter sein. Im Vertrag sollte ausdr�cklich vermerkt sein, ob die gesamte Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter oder P�chter �bergeht; besonders die Haftungsfrage sollte ausdr�cklich festgelegt werden. Sowohl der Eigent�mer als auch der Mieter/P�chter k�nnen aber auch regeln, dass lediglich der Winterdienst �bertragen wird. Der Eigent�mer muss in diesem Fall besonders sorgf�ltig kontrollieren, ob die ausgef�hrten Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen gen�gen. Viele Betriebe bedienen sich externer Dienstleister, die Winterdienstaufgaben �bernehmen. Au�er speziellen Winterdienst-Unternehmen kommen Hausmeister- und Reinigungsdienste sowie Betriebe der Garten- und Landschaftspflege infrage.

Winterdienst: wichtige Regeln und hilfreiche Tipps

Beim Winterdienst ist zwischen Privatgel�nde und �ffentlichen Verkehrswegen zu unterscheiden. F�r Privatgel�nde bestehen in der Regel keine konkreten Vorgaben. Wichtig ist nur, dass die Verkehrssicherungspflicht auf �ffentlichen Verkehrswegen erf�llt wird. Doch wie kann der Eigent�mer sicherstellen, dass er diese Pflicht erf�llt. Am sinnvollsten ist es, wenn er sich an den Regelungen f�r �ffentliche Verkehrswege orientiert. F�r viele Standorte existiert eine kommunale Satzung hierf�r, die im Rathaus (oder auch online) eingesehen werden kann. Typische Bestandteile der darin enthaltenen R�umpflicht sind zum Beispiel:

  • Angrenzende Gehwege (mindestens 1,5 m Breite m�ssen ger�umt werden),
  • gegen�berliegende Gehwege, falls nur dort ein Gehweg vorhanden ist,
  • ein Streifen von 1,5 m Breite rund um das Grundst�ck, falls kein Gehweg vorhanden ist,
  • Zufahrten (mindestens 1,25 m Breite),
  • Streupflicht f�r den ger�umten Weg und
  • Festlegung der R�umdienstzeiten (in der Regel von 7 bis 20 Uhr, im �brigen anzupassen an die Betriebszeiten).

Wichtig ist, dass Wege nicht nur ger�umt, sondern auch gestreut werden m�ssen. An einigen Stellen empfiehlt es sich, Streugutbeh�lter aufzustellen. Sie erleichtern die Ausf�hrung des Winterdienstes und erm�glichen es auch, gezielt per Hand nachzustreuen. F�r gr��ere Fl�chen eignen sich spezielle Streuwagen. Bei der Bef�llung muss darauf geachtet werden, ob beim Streugut bestimmte Einschr�nkungen bestehen. Nicht �berall ist Auftausalz gestattet. Vor allem in Gew�ssern�he d�rfen oft nur Splitt, Sand oder �hnliches eingesetzt werden. Diese Materialien wirken abstumpfend und sind umweltfreundlicher als Streusalz.
Jeder Unternehmer tut gut daran, bereits fr�hzeitig auch weitere wichtige Materialien f�r den Winterdienst bereitzustellen. Unverzichtbar sind zum Beispiel Schneeschieber und ergonomische Schneeschaufeln. Aber auch an geeignete Winterschilder sollte gedacht werden. Sie warnen unter anderem vor besonders gef�hrlichen Stellen und sind deshalb ein zus�tzlicher Beitrag zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und der Sicherheit auf dem Betriebsgel�nde.

Eigentumswohnanlage wer ist zuständig für winterdienst auf städtischem gelände

Wer ist für Streugut zuständig?

Die Pflicht, einen Schneeschieber und einen Eiskratzer, sowie Streugut (Salz, Granulat oder Streusalz) vorzuhalten und zu beschaffen liegt allein beim Vermieter.

Was gehört zu Winterdienst?

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

Was heißt kein Winterdienst?

Ereignet sich ein Unfall, muss er haften und Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Bei einem reinen Privatweg kann er aber mit Schildern wie "Eingeschränkter Winterdienst" oder "Kein Winterdienst" darauf hinweisen, dass er nicht räumt und streut.