�bertragung der Pflichten auf andere Grunds�tzlich darf ein Eigent�mer die Verkehrssicherungspflicht auf andere �bertragen. Das k�nnen Mieter beziehungsweise P�chter sein. Im Vertrag sollte ausdr�cklich vermerkt sein, ob die gesamte Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter oder P�chter �bergeht; besonders die Haftungsfrage sollte ausdr�cklich festgelegt werden. Sowohl der Eigent�mer als auch der Mieter/P�chter k�nnen aber auch regeln, dass lediglich der Winterdienst �bertragen wird. Der Eigent�mer muss in diesem Fall besonders sorgf�ltig kontrollieren, ob die ausgef�hrten Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen gen�gen. Viele Betriebe bedienen sich externer Dienstleister, die Winterdienstaufgaben �bernehmen. Au�er speziellen Winterdienst-Unternehmen kommen Hausmeister- und Reinigungsdienste sowie Betriebe der Garten- und Landschaftspflege infrage. Winterdienst: wichtige Regeln und hilfreiche Tipps Beim Winterdienst ist zwischen Privatgel�nde und �ffentlichen Verkehrswegen zu unterscheiden. F�r Privatgel�nde bestehen in der Regel keine konkreten Vorgaben. Wichtig ist nur, dass die Verkehrssicherungspflicht auf �ffentlichen Verkehrswegen erf�llt wird. Doch wie kann der Eigent�mer sicherstellen, dass er diese Pflicht erf�llt. Am sinnvollsten ist es, wenn er sich an den Regelungen f�r �ffentliche Verkehrswege orientiert. F�r viele Standorte existiert eine kommunale Satzung hierf�r, die im Rathaus (oder auch online) eingesehen werden kann. Typische Bestandteile der darin enthaltenen R�umpflicht sind zum Beispiel:
Wichtig ist,
dass Wege nicht nur ger�umt, sondern auch gestreut werden m�ssen. An einigen Stellen empfiehlt es sich, Streugutbeh�lter aufzustellen. Sie erleichtern die Ausf�hrung des Winterdienstes und erm�glichen es auch, gezielt per Hand nachzustreuen. F�r gr��ere Fl�chen eignen sich spezielle
Streuwagen. Bei der Bef�llung muss darauf geachtet werden, ob beim Streugut bestimmte Einschr�nkungen bestehen. Nicht �berall ist Auftausalz gestattet. Vor allem in Gew�ssern�he d�rfen oft nur Splitt, Sand oder �hnliches eingesetzt werden. Diese Materialien wirken abstumpfend und sind umweltfreundlicher als Streusalz. Wer ist für Streugut zuständig?Die Pflicht, einen Schneeschieber und einen Eiskratzer, sowie Streugut (Salz, Granulat oder Streusalz) vorzuhalten und zu beschaffen liegt allein beim Vermieter.
Was gehört zu Winterdienst?Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
Was heißt kein Winterdienst?Ereignet sich ein Unfall, muss er haften und Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Bei einem reinen Privatweg kann er aber mit Schildern wie "Eingeschränkter Winterdienst" oder "Kein Winterdienst" darauf hinweisen, dass er nicht räumt und streut.
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