Wenn man als Privatperson plötzlich feststellt, dass der eigene Parkplatz zugestellt ist, fragt man sich oft nach dem richtigen Vorgehen in dieser Situation. Muss man Nachforschungen nach dem Falschparker anstellen? Wie lange soll man warten bis man ein Abschleppunternehmen ruft und was kostet das bzw. wer zahlt das? Diese und andere Fragen sollen nun näher beleuchtet werden. Show Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht andere von seinem Eigentum auszuschließen. Als Eigentümer eines Parkplatzes hat man gegen andere einen sogenannten Unterlassungsanspruch und Beseitigungsanspruch gegen jegliche Beeinträchtigungen des Eigentums durch andere. Folglich auch gegen Falschparker. Selbst wenn man Eigentümer von drei Parkplätzen ist, aber nur einen tatsächlich nutzt hat man einen unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Störer, denn zum Eigentumsrecht dazu gehört das Recht jederzeit frei über sein Eigentum zu verfügen (AG Düsseldorf, Az. 25C 12300/00). Die falsche Reaktion Wenn man als Privatperson glaubt, man parke am besten den Falschparker mit seinem eigenen PKW zu, um dann in Ruhe das Abschleppunternehmen zu rufen, ist das eine irrige Vorstellung, denn somit kann man sich als Parkplatzeigentümer oder –mieter strafbar machen. Ein solches Vorgehen ist nicht durch das zivile Selbsthilferecht gedeckt, denn es löst das Problem nicht, sondern verfestigt es. Auch gleichem Grund scheidet Besitzkehr aus. Der Falschparker könnte seinerseits eine Strafanzeige wegen Nötigung vorbringen. Der Abschleppdienst Fühlt man sich durch einen Falschparker behindert kann man ein Abschleppunternehmen beauftragen diesen von seinem Grundstück zu entfernen. Die Kosten für die Umsetzung des Fahrzeugs trägt der Falschparker. Selbst bei nur kurzer Parkdauer, kann ihm, sofern schon ein Abschleppunternehmen gerufen wurde, die Kosten für An- und Abfahrt in Rechnung gestellt werden. Der BGH hat in einem Urteil (V ZR 144/08) entschieden, dass das unbefugt auf einem fremden Grundstück stehende abgeschleppte Kraftfahrzeug, nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Schlagwörter: Abschleppen, Eigentum, Parkplatz, Falschparker Mitglied seit 21.02.2006
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Wie kann man Falschparker ärgern?Mit einer Flasche Sprühsahne gewappnet rufst du mit dieser Aktion den Falschparkern in Erinnerung, wo sie da eigentlich stehen. Mit der Sahne markierst du den Verlauf des zugestellten Weges auf dem Auto. Das kann der Bordstein sein, wenn das Auto halb auf dem Gehweg parkt oder auch der Radstreifen.
Kann ich ein fremdes Auto abschleppen lassen?Darf ich fremde Autos abschleppen lassen, die auf meinem Grundstück stehen? Grundsätzlich ja. Grundstücksinhaber müssen es nicht dulden, dass ein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf ihrem Grund abgestellt wird. Dagegen können sie sich auch wehren, indem sie ein Abschleppunternehmen damit beauftragen, das Fahrzeug zu entfernen.
Wie kann ich jemanden abschleppen lassen?Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen.
Wie teuer ist es ein Auto abschleppen zu lassen?Kosten für den Abschleppdienst
Wenn ein Auto abgeschleppt werden muss, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch schnell ins Geld gehen: 10 Kilometer kosten im Schnitt 120 bis 210 Euro, für 30 Kilometer liegt die Rechnung schon bei 180 bis 270 Euro.
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