Beratung von Kunden in komplexen Situationen

Neue Verordnung

Die Erprobungsverordnung, welche bis 2018 gültig ist, wird zum 01.08.2017 als Ausbildungsordnung erlassen. Die Prüfungsform als gesteckte Prüfung bleibt bestehen. Eine Fortsetzung der bestandenen Ausbildung zum Verkäufer/Verkäuferin, kann unter Anrechnung als Kaufmann/-frau im Einzelhandel weitergeführt werden.
In den ersten beiden Ausbildungsjahren ist aus 4 vorgegebenen Modulen 1 Modul auszuwählen

  • Sicherstellung der Warenpräsenz
  • Beraten von Kunden
  • Kassensystemdaten u. Kundenservice
  • Werbung und Verkaufsförderung

Im dritten Ausbildungsjahr sind aus weiteren 8 vorgegebenen Modulen 3 Module auszuwählen. Davon ist von den ersten drei Wahlqualifikationen eine auszuwählen. Diese Module sind mit einer Dauer von jeweils 3 Monaten zu vermitteln.

  1. Beratung v. Kunden in komplexen Situationen
  2. Beschaffung von Waren
  3. Warenbestandssteuerung
  4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  5. Marketingmaßnahmen
  6. Onlinehandel
  7. Mitarbeiterführung und –entwicklung
  8. Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit

Die ausgewählten Module sind im Berufsausbildungsvertrag festzuschreiben und können bis zur Anmeldung zur Abschlussprüfung geändert werden. Diese Änderungen sind der zuständigen Stelle zeitnah mitzuteilen. Nähere Informationen finden Sie unter weitere Informationen.

Arbeitsgebiet

Kaufleute im Einzelhandel sind Mittler zwischen der Vielfalt des Warenangebots und der Verbrauchernachfrage. Ihre Tätigkeit ist nicht nur versorgend, sondern auch beratend. In ihrer Branche sind sie Fachleute hinsichtlich der Warenkenntnisse. Sie arbeiten absatzorientiert und reagieren flexibel auf sich stets ändernde Kundenwünsche. Neue Aspekte insbesondere im Bereich Gesundheit, Umweltschutz, aber auch modische Trends und zukunftsorientierte technische Entwicklungen vermitteln sie durch die permanente Neugestaltung des Warensortiments.

Branchen/Betriebe

Ihr Einsatz erfolgt in Einzelhandelsgeschäften,  Kaufhäusern, Filialbetrieben, Handelsketten und Versandhäusern, virtuelle Sortimente.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute im Einzelhandel verfügen über sehr gute kommunikative Fähigkeiten. Die notwendige Dienstleistungsbereitschaft erfordert soziale Kompetenzen und Interesse am Umgang mit Menschen. Sie haben ein Gespür für den Markt und seine vorausschauende Sensibilität für neue Trends und Änderungen im Konsumentenverhalten machen sie u.a. zu erfolgreichen Kaufleuten.

Kaufleute im Einzelhandel

  • verfügen über ausgezeichnete Warenkenntnisse ihrer Fachrichtung als Grundlage für erfolgreiche Warenbeschaffung und Einkaufsplanung,
  • optimieren den Warenfluss durch die Steuerung von Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf,
  • kennen Liefer- und Zahlungsbedingungen und die für die Beschaffung wichtigen Vereinbarungen wie Kredit, Zielkauf, Skonto, Eigentumsvorbehalt usw.,
  • wissen um die Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens, kennen die Kostenarten des Betriebes, ihre Bedeutung und Beeinflussungsmöglichkeiten,
  • setzen Personal bedarfsgerecht ein, kennen betriebliche Arbeitszeitregelungen unter rechtlichen und organisatorischen Gesichtspunkten und kennen die Personalpapiere, die bei Beginn und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses notwendig sind,
  • sind kreativ und stark in der Werbung, kennen verkaufsfördernde Maßnahmen und entwickeln innovative Absatzformen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Warenbereiche/-gruppen

Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Nach der schriftlichen Prüfung ist das Fallbezogene Fachgespräch zu absolvieren. Der Prüfungsausschuss benötigt für die beiden Prüfungssituationen, die dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin zur Wahl gestellt werden, den Warenbereich (PDF-Datei · 141 KB) und zwei Warengruppen. Diese sind auf der Rückseite des Anmeldeformulars zur Abschlussprüfung anzugeben.

Empfohlen wird die Angabe von Warengruppen, die im Ausbildungsbetrieb verkauft werden und in denen sich der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin gut auskennt.

Um Ihnen das Ausfüllen ein wenig zu erleichtern, stellen wir mögliche Varianten vor.

Die Übersicht der Warenbereiche finden Sie hier (PDF-Datei · 141 KB) oder unter Weitere Informationen.

Mündliche Prüfung – Fachgespräch in der Wahlqualifikation

Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung in den Berufen Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel nach der Ausbildungsverordnung vom 13. März 2017 

Die Ausbildungsordnung formuliert die Anforderungen für den Prüfungsbereich „Fachgespräch in der Wahlqualifikation“ im §17 (Verkäufer/-in) bzw. im § 28 (Kaufmann/-frau im Einzelhandel) wie folgt:

(1)        Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,

  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und
  2. kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwenden.

(2)        Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt.

(3)        Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe auswählt. Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist
- die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation [für den Beruf Verkäufer/-in, vgl. § 17 der Verordnung].
- eine der nach § 5 Absatz 4 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation [für den Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel, vgl. § 28 der Verordnung].
Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Dafür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.

Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.

(4)        Das Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.

Ablauf der mündlichen Prüfung – Fachgespräch in der Wahlqualifikation

Bei dem Kaufmann im Einzelhandel/der Kauffrau im Einzelhandel wurden drei prüfungsrelevante Wahlqualifikationen im Ausbildungsvertrag angeben. Diese wurden nochmal mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 mitgeteilt. Von diesen drei Wahlqualifikationen bestimmt der Prüfungsausschuss eine Wahlqualifikation und stellt am Tag der mündlichen Prüfung dazu zwei praxisbezogene Aufgaben zur Verfügung.

Dem Verkäufer/der Verkäuferin werden am Tag der mündlichen Prüfung, zu der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Wahlqualifikation, zwei praxisbezogene Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Der Prüfling entscheidet sich für eine Prüfungsaufgabe und bearbeitet im Vorbereitungsraum die gewählte Aufgabe und entwickelt einen Lösungsweg. Dabei berücksichtigt er folgende bewertungsrelevante Punkte:

  • Lösungsweg planen und entwickeln sowie begründen,
  • Warenkenntnisse nutzen,
  • kunden- und serviceorientiert handeln und
  • wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigen.

Dafür stehen dem Prüfling 15 Minuten Vorbereitungszeit zur Verfügung.

Der Prüfling leitet das Fachgespräch mit seiner Darstellung des Lösungsweges ein. Dafür stehen dem Prüfling ca. 5 Minuten zur Verfügung. Inklusive Einleitung dauert das Fachgespräch insgesamt höchstens 20 Minuten.