Begünstigter wer ist das

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Begünstigte, die oder der

Grammatik Substantiv (Femininum, Maskulinum) · Genitiv Singular: Begünstigten · Nominativ Plural: Begünstigte(n)

Mit Pluralendung ‑n wird das Wort in der schwachen Flexion (bestimmter Artikel) und der gemischten Flexion (Indefinitpronomen, Possessivpronomen) gebildet, z. B. die, keine Begünstigten, in der starken Flexion ist die Endung unmarkiert, z. B. zwei, einzelne Begünstigte.

Aussprache 

Worttrennung Be-güns-tig-te

Typische Verbindungen zu ›Begünstigte‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Begünstigte‹.

Verwendungsbeispiele für ›Begünstigte‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Die genauen Kosten für Star 1999 richteten sich letztlich nach der Zahl der bis Juli 2001 beschäftigten Begünstigten. [Süddeutsche Zeitung, 11.03.2000]

Rechtlich gesehen könnte dieser Begünstigte schon längst über das Vermögen verfügt haben. [Süddeutsche Zeitung, 07.04.1999]

Das war durchaus arbeitnehmerfreundlich gedacht, denn jeder Begünstigte zahlt dadurch monatlich 385 DM weniger an Abgaben. [Süddeutsche Zeitung, 11.10.1997]

Als Begünstigter wird dabei beispielsweise ein Kind oder Enkel eingesetzt. [Die Welt, 02.05.2005]

Daß sie eine solcherart Begünstigte ist, werde ich ihr nie verzeihen. [Riedel, Susanne: Eine Frau aus Amerika, Berlin: Berlin Verlag 2003, S. 52]

Zitationshilfe

„Begünstigte“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Beg%C3%BCnstigte>.

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  • Begünstigter
  • Kurz & einfach erklärt:

    Begünstigter verständlich & knapp definiert

    Ein Begünstigter kann von einem Versicherungsnehmer eingesetzt werden. Sofern der Versicherungsfall eintritt, leistet die Versicherung eine Zahlung an diesen Begünstigten. Diese Regelung kommt in der Regel bei Versicherungen gegen den Tod zum Einsatz.

    Bei vielen Verträgen ist es möglich, einen Begünstigten festzulegen. Vor allem im Rahmen von Versicherungen und Bausparverträgen ist diese Regelung weit verbreitet – zumindest für den Todesfall des Vertragsinhabers. 

    In diesem Fall würde sich das Unternehmen an den Begünstigten wenden und die fällige Kapitalausschüttung an ihn leisten. In der Regel werden begünstigte Personen widerruflich benannt. Zu Lebzeiten kann der Versicherungsnehmer bzw. Vertragspartner diese Person jederzeit ändern. Nicht selten benennen Eltern ihre Kinder als Bezugsberechtigte, was wiederum der gesetzlichen Erbfolge entspricht.

    Begünstigter bei Versicherungen

    Schließen private Verbraucher Versicherungen ab, so schüttet diese im Versicherungsfall meist eine bestimmte Prämie aus oder haftet für einen Schadensfall. Sofern der Versicherungsnehmer dabei nicht die Person ist, an die die Zahlung (bewusst) fließt, so ist vom Begünstigten zu sprechen. In der Regel setzen Versicherungsnehmer nur dann eine andere Person als Begünstigten ein, wenn es sich um eine Absicherung gegen den Todesfall handelt. Beispiele hierfür sind:

    • Kapitallebensversicherung: Während der Beitragsphase zahlt der Versicherungsnehmer monatlich einen bestimmten Betrag in die Police ein. Sofern der Versicherte schon während der Ansparphase versterben sollte, wird ein festgelegter Betrag an einen Begünstigten ausgeschüttet.
    • Sterbegeldversicherung: Auch die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, baut aber kein Kapital auf. Sie sichert ausschließlich gegen die Kosten der Bestattung des Versicherungsnehmers ab.

    Als Begünstigten können Versicherungsnehmer prinzipiell jede natürliche Person einsetzen. In der Praxis schließen jedoch meist Eltern derlei Policen ab, um ihre Kinder finanziell vor dem eigenen Tode abzusichern.

    Begünstigter – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

    • Ein Begünstigter profitiert im Versicherungsfall von der abgeschlossenen Police einer anderen Person
    • In der Regel wird ein Begünstigter insbesondere bei der Lebensversicherung eingesetzt
    • Tritt der Versicherungsfall ein, erhält der Begünstigte eine bestimmte Geldzahlung


    Wer ist der Begünstigte?

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    Ist Begünstigter?

    Begünstigter steht für: Im Verwaltungsrecht den Adressaten eines begünstigenden Verwaltungsakts. Im Strafrecht einen Beteiligten in einer Begünstigung. Im Stiftungsrecht für einen Destinatär.

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