Die ISO ist die Internationale Organisation für Normung (International Organization for Standardization). "ISO" ist vom griechischen "isos" (übersetzt gleich) abgelitten. Da der Name im Französischen (OIN) und im Englischen (IOS), den beiden Verkehrssprachen der ISO, verschieden gewesen wäre, entschied man sich für diesen Namen der nicht direkt mit einer Staatsregierung verbundenen Einrichtung. Die ISO wurde 1946 gegründet und nahm 1947 ihre Arbeit auf. Das Ziel der Delegierten der 25 Gründerländer bestand darin, eine international tätige Organisation ins Leben zu rufen, die sich mit der Vereinheitlichung von technischen Lösungen und Verfahren beschäftigt. Die ISO weist inzwischen über 150 Mitglieder auf, die deutsche Vertretung in der ISO, die ihren Sitz in Genf hat, ist DIN, das Deutsche Institut für Normung. Show
A/V, AAC, AACS, Abtastrate, AC3, Adobe RGB, Adobe YCC601, AES, Alias-Effekt, Anamorph, AnyNet+, Archival Disc, ARIB, Artefakte, ATRAC, ATSC, Audio-CD, Audio-only Blu-ray, Auflösung, Auro-3D, Authoring, AVCHD Bandbreite, Banding, Baudrate, BD+, BD-J, BD-Live, BD-R, BD-RE, BDAV, BDMV, BDXL, Beamer, Bewegungsunschärfe, Bi-Amping, Bi-Wiring, Bildformat, Bit, BITKOM, Bitstream, Blu-ray 3D, Blu-ray Disc, Blu-ray Magic, Blu-ray Profile, Blu-Scape Shorts, Blu-spec CD, Bluetooth, BNC, Bottom Field, Breitbild, Byte CAV, CCD-Sensor, CD, CD-R, CD-RW, CEC, CEN, CENELEC, Chroma Keying, CI, CI+, Cinch, cinechat, Cinema-Modus, CinemaScope, Clouding, CLV, Codec, Collector's Book, ColorCode 3-D, Combo Laufwerk, Component Video, Composite Video, CRT Datenrate, Decoder, Deep Color, Deinterlacing, Digibook, DigiRise DRA, Digital, DIGITALEUROPE, Disney View, Dithering, DivX, DLNA, DLP, DNR, Dolby Atmos, Dolby Digital, Dolby Digital Plus, Dolby Pro Logic, Dolby TrueHD, Downmix, DTS, DTS-HD, DTS-UHD, DTS:X, Dual Layer, DVB, DVD, DVD-Audio, DVD-R, DVD-RAM, DVD-RW, DVD-Video, DVI, Dynamik Farbmodell, Farbraum, Farbtiefe, Feldemission, Field, Filmkorn, FireWire, Flag, fps, Frame, Frequenz, Fujicolor CD, Full HD Halbbild, HbbTV®, HD DVD, HD ready, HD ready 1080p, HD VMD, HDCD, HDCP, HDMI, HDTV, HEVC (High Efficiency Video Coding), HFR, Hochpass LAN, Land, Laser TV, Laufwerk, LCD, LCoS, LED, Letterbox, Lichtton, Lip Sync, LSB M-Disc, Magnetton, Maskierungseffekt, Mastering, Matroska, MB, Mediabook, MGVC - Master Grade Video Coding, MHL, MHz, MovieIQ, MP3, MPEG-1, MPEG-2, MPEG-4, MSB, MTA, Multiplex, MVC PAL, PAL-Speedup, Pan&Scan, Pay-TV, PCM, Phase-Change, Picture-in-Picture, Pit, Pixel, Plasma, progressive, Pulldown, Pure Audio Blu-ray S-Video, S/P-DIF, SACD, Samplingtiefe, SATA, SCART, SD-Card, SDDS, Seamless Branching, Season Play, SECAM, SED, Single Layer, SMPTE, Software, Sonic Scenarist UHD, Spoiler, sRGB, Star Metal Pak, Steelbook, Stereo, Stereoskopie, Streaming, Subpixel, SVCD, sYCC601 1080i, 1080i oder 1080p, 1080p, 16:9, 24p, 35mm Film, 3CCD, 4:3, 5.1, 576p, 7.1, 720p
Chemie 5. Klasse ‐ Abitur Iso-[zu griech. isos »gleich«]: Vorsilbe in den Namen von chemischen Verbindungen, die anzeigt, dass eine zu einer anderen (Bezugs-) Verbindung isomere Verbindung (Isomerie)
vorliegt. Zum Beispiel ist die Isocyansäure O=C=NH ein Isomer der Cyansäure HO–C≡N. Bei aliphatischen (offenkettigen) organischen Verbindungen wird dasjenige Isomer durch den Vorsatz Iso- (häufig abgekürzt i-) gekennzeichnet, dessen Kohlenstoffkette eine einzige einfache Verzweigung am Ende aufweist. Ein Beispiel dafür ist das Isobutan (nomenklaturgerechte Bezeichnung: 2-Methylpropan). FAQDas Ortsbild von nationaler Bedeutung Le Pont (VD). © Schweiz Tourismus/Doyenne+david&kathrin
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist ein Ortsbildinventar. Bei einem Ortsbildinventar sind nicht nur
die Bauten eines Orts Gegenstand der Untersuchung, sondern die Siedlung in ihrer Gesamtheit, also auch Strassen, Plätze, Gärten und andere Frei- und Grünflächen sowie die Umgebung des Gebauten. Das ISOS zeigt, was an einem Ortsbild wertvoll ist. Es erlaubt Planerinnen und Planern, Architektinnen und Architekten sowie Baubehörden sensibel auf die wertvollen Qualitäten des Ortsbilds zu reagieren und dazu beizutragen, seinen nationalen Wert zu erhalten.
Eine ISOS-Aufnahme enthält einen Plan, auf dem die Gliederung der verschiedenen Ortsbildteile abgebildet ist, eine Planlegende mit der Bewertung der Ortsbildteile, einen Text zur Ortsgeschichte, einen Beschrieb des Ortsbilds zum Zeitpunkt der Inventarisierung sowie diverse Fotografien, welche den Beschrieb illustrieren. Dazu kommen eine allgemeine Bewertung des Ortsbilds sowie spezielle Empfehlungen zur Erhaltung und Vorschläge zur
Verbesserung des Ortsbilds. Die Ortsbildaufnahmen ab 2021 enthalten auch die bereits bestehenden Schutzmassnahmen. Die Revision des ISOS erfolgt kantonsweise. Sie entspricht einem präzisen Verfahren. In einem ersten Schritt besuchen Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamts für Kultur (BAK), Fachleute des jeweiligen Kantons sowie Mitglieder des ständigen
Bewertungsausschusses ISOS – ein Gremium von Fachleuten der Denkmalpflege, des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Raumplanung – die Ortsbilder des Kantons und prüfen, wie ihre Lagequalitäten und ihre räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten sich seit der letzten Aufnahme entwickelt haben. Aufgrund dieser Prüfung werden Änderungsvorschläge in der Liste der Ortsbilder von nationaler Bedeutung gesammelt. Das Urteil der Fachleute gilt als Empfehlung. In einer zweiten Phase
wird auf kantonaler Stufe der Regierungsrat angehört. Der Beschluss, ein Ortsbild ins ISOS aufzunehmen oder aus dem ISOS zu streichen, liegt beim Bundesrat: Die jeweils gültigen Objekte sind im Anhang 1 der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) aufgelistet. Jedes Ortsbild wird im kantonalen und regionalen Vergleich je nach
Siedlungsgattung (Stadt, Kleinstadt/Flecken, verstädtertes Dorf, Dorf, Weiler, Spezialfall) bewertet. Für die nationale Bedeutung sind die Lagequalitäten sowie die räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten des Ortsbilds ausschlaggebend. Darüber hinaus kann der archäologische Wert, der geschichtliche oder der volkskundliche Wert die Bewertung eines Ortsbilds beeinflussen. Das liegt in der Natur des ISOS. Dieses bildet keine absolute Schutzmassnahme und keine Planung. Das Schutzkonzept des Bundesgesetzes über den Natur-und Heimatschutz (NHG) sieht vor, dass das Inventar die Objekte von nationaler Bedeutung nach einheitlichen, objektiven Kriterien erfasst. Bei der Aufnahme wird keine planerische Interessensabwägung zwischen Schutz und Ansprüchen der Nutzung durchgeführt. Diese erfolgt erst in den nachfolgenden Planungs- und
Bewilligungsverfahren. Das ISOS entfaltet unterschiedliche Rechtswirkungen, je nachdem ob eine Bundesaufgabe vorliegt oder eine kantonale bzw. kommunale Aufgabe. Ganz allgemein bedeutet die Aufnahme eines Ortsbilds ins ISOS, dass es in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung verdient, jedenfalls aber die grösstmögliche Schonung (Art. 6 NHG). Bei der Erfüllung von Bundesaufgaben – beispielsweise
wenn der Bund Werke und Anlagen plant, errichtet oder verändert, wenn er Konzessionen und Bewilligungen erteilt, wenn er Subventionen gewährt oder wenn ein Bauprojekt ausserhalb der Bauzone besteht oder bis zum Grundwasserspiegel reicht – darf ein Abweichen von den Erhaltungszielen des ISOS nur in Erwägung gezogen werden, wenn gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen. Weil gemäss Art. 78 der Bundesverfassung die Kantone für den Natur- und
Heimatschutz zuständig sind, kommt dem ISOS bei der Erfüllung von kantonalen und kommunalen Aufgaben eine mittelbare Wirkung zu. Gemäss Art. 11 der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) müssen Kantone und Gemeinden das ISOS bei der Erarbeitung ihrer jeweiligen Planungen berücksichtigen. Dabei haben sie einen relativ grossen Ermessensspielraum. Sie können grundsätzlich von den Zielen des ISOS abweichen, wenn überwiegende Interessen
bestehen. Bei der Erstellung von kantonalen oder kommunalen Planungen müssen die Behörden die Erhaltungsziele des ISOS berücksichtigen. Die Erhaltungsziele haben jedoch in diesem Kontext nur indirekte und keinesfalls absolute Verbindlichkeit. Neben dem ISOS sind dazu meistens zahlreiche weitere Gesichtspunkte einzubeziehen. Das ISOS würdigt Qualität, es stellt nichts direkt unter Schutz. Das Inventar macht deutlich, wie gross die Siedlungsvielfalt der Schweiz ist. Es ermöglicht, Entwicklung und Identitäten der Orte zu verstehen. Es zeigt, was für einen Ort charakteristisch ist und es schärft den Blick für die Qualität des Alltäglichen. Das Inventar soll als Entscheidungsgrundlage bei planerischen
Massnahmen beigezogen werden, um die wertvollsten Schweizer Ortsbilder bestmöglich erhalten zu können. Dies entspricht einem Verfassungsauftrag. Bauliche Erneuerung ist auch in Ortsbildern von nationaler Bedeutung möglich. Das ISOS verhindert diese Erneuerung nicht, sondern formuliert Erhaltungsziele für das Ortsbild, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Das ISOS zeigt
auf, wo die baukulturellen Werte eines Ortsbildes liegen. Dies fördert auch den partizipativen Diskurs. Das ISOS ermöglicht eine fundierte Auseinandersetzung mit dem baukulturellen Erbe und fördert die qualitätsvolle Weiterentwicklung unserer Siedlungen. |